Stellenwert Aussagen der Polizei als Zeuge

In wie weit gelten Zeugenaussagen von Polizeibeamten ! ? ! Laut Bußgeldbescheid , habe ich in meinem Firmenwagen telefoniert ! So die Aussage der Beamten in Zivilfahrzeug ! Ich ,verneinte dies da mein Amarok über eine Freisprechanlage verfügt ! In dem Fall hat die Beamtin als Fahrerin des Zivilfahrzeug dies auch gesehen ,sprich sie war vom Straßenverkehr für einige Zeit abgelenkt, ähnlich wie beim telefonieren! Kostet mich 128,50€+1Punkt !
Heißt im Umkehrschluss ,wenn ein vollbesetzter Reisebus gestoppt werden würde ,und alle Fahrgäste würden dann sagen ,das der Busfahrer nicht telefoniert hat,würden 2 Beamte trotzdem das Recht auf ihrer Seite haben ! ? !
Ich ,weiss ,der Vergleich hinkt ! Und ,bitte keine Belehrungen ,wie weit ich in der Sekunde bei so und soviel Km/h blind fahre ! Ich ,arbeite im Abschleppen/Pannendienst und sehe jeden Tag die Fahrfehler der Leute !

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Handyhetze? Ich sehe ständig Fahrer während der Fahrt mit dem Handy in der Hand telefonieren. Selbst in teuren hochmodernen Autos. Dass das streng kontrolliert wird, will wohl niemand behaupten. Ich bin seit mindestens 30 Jahren nicht von der Polizei kontrolliert worden.

Grüße vom Ostelch

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Warum hackt ihr nun auf ihm herum? Er hat doch nur gefragt "was wäre wenn". Schon aus seinem ersten Beitrag geht doch hervor, dass er telefoniert hat - Zitat: "Und ,bitte keine Belehrungen ,wie weit ich in der Sekunde bei so und soviel Km/h blind fahre !"
Also warum nun schon wieder dieses "an den Pranger stellen"? Die Frage, ob er tatsächlich telefoniert hat, hätte man sich sparen können, wenn man das Geschriebene gelesen und verstanden hätte, womit sich dann auch die letzten Beiträge erübrigt hätten.

Wenn er tatsächlich telefoniert hat,dann steht doch gar nicht die Frage im Raum, ob der Aussage der Polizisten oder seine mehr Stellenwert hat!
Die Polizisten haben genau das ausgesagt,was Tatsache war, der TE hat telefoniert und sich dummerweise erwischen lassen. Leider Pech gehabt. Beim nächsten mal mehr Mühe geben.

Gruß M

Nochmals - die Frage war: "Was wäre wenn?"
Er hat es lediglich direkt vor Ort verneint und wollte wissen, wie seine Chancen stehen würden, falls ihm etwas vorgeworfen hat, was er tatsächlich nicht begangen hat. Das erste "nein" vor Ort kann man ja mal probieren, womit man jedoch gleich auf Konfrontation geht und nicht mit einem Nachsehen der Beamten rechnen braucht.

Die Chancen stehen sicher bei nahezu 0.

Im den fliessenden Verkehr wird doch generell nur eingegriffen, wenn beide Beamte sich hinreichend sicher sind, weil z.B. auffälliges Verhalten ersichtlich ist, das fast immer bei Fahrern, die mit Mobiltelefon am Ohr unterwegs sind, zu beobachten ist - das bekommen die nur selber nie mit.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. Feb. 2019 um 23:1:47 Uhr:


die Frage war: "Was wäre wenn?"

Nö. Diese Frage kam erst beim hypothetischen Reisebus auf. Davor ging z.B. ich davon aus, dass er ein bedauerlicher Einzelfall ist, bei dem sich die Beamten mal geirrt hatten. Mit seiner späteren Klarstellung hat er wieder mal die gefühlte Unfehlbarkeit von Beamten nur bestätigt bzw. verfestigt und es damit tatsächlich Unschuldigen unnötig schwerer gemacht. Wie jemand schon schrieb: wenn jeder seine tatsächlichen Fehler eingestehen würde, würden die zu Unrecht Bezichtigten mehr (bzw überhaupt mal) Chancen haben.

Die Frage war nicht was-wäre-wenn, sondern wie-dagegen-vorgehen, auch wenn der Abschleppdienstler sie so explizit nicht gestellt hat.

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 15. Feb. 2019 um 05:11:06 Uhr:


In dem Fall hat die Beamtin als Fahrerin des Zivilfahrzeug dies auch gesehen ,sprich sie war vom Straßenverkehr für einige Zeit abgelenkt, ähnlich wie beim telefonieren! Kostet mich 128,50€+1Punkt !
Heißt im Umkehrschluss ,wenn ein vollbesetzter Reisebus gestoppt werden würde ,und alle Fahrgäste würden dann sagen ,das der Busfahrer nicht telefoniert hat,würden 2 Beamte trotzdem das Recht auf ihrer Seite haben ! ? !
Ich ,weiss ,der Vergleich hinkt ! Und ,bitte keine Belehrungen ,wie weit ich in der Sekunde bei so und soviel Km/h blind fahre !

Das ist der Eingangspost.
1. Er schreibt, dass die Beamtin es gesehen hat.
2. Er fragt, ob die Beamten das Recht auf ihrer Seite haben würden.
3. Er bittet um keine Belehrungen, in wie weit er abgelenkt war.

Sprich 3x ist ersichtlich, dass er wohl sein Handy genutzt hat.

Deine Interpretation kann ich nicht nachvollziehen.

Ich kann mich nicht zum vorliegenden Fall äußern, ob wirklich telefoniert wurde oder nicht. Aber wenn es ein Polizist behauptet und man es dann tatsächlich nicht gemacht hat, dann hat man nun mal grundsätzlich die Arschkarte. Einem Staatsdiener wird immer mehr Glauben geschenkt als einem Beschuldigten. Das ist in etwa so als wenn dir eine Nonne bei Dämmerung die Vorfahrt nimmt und sie behauptet du wärst zu schnell und ohne Licht gefahren. Aus der Nummer kommst du nicht raus ...

Und Polizisten sind eben auch nur Menschen. Mein Arbeitskollege fängt jetzt bei der Polizei an - das ist kein Wundermensch, sondern er hat eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht und 10 Jahre in einem Lager gearbeitet. Es gehört auch dazu zu seiner Aussage zu stehen wenn man Polizist ist, ansonsten wird man schnell ausgesiebt und nicht ernst genommen.

In Berlin gab es ja auch den Fall das ein betrunkener Polizist während einer Einsatzfahrt eine Frau totgefahren hat, jedoch wurde kein Alkoholtest gemacht (Standardverfahren bei Unfällen) und bei einer späteren Blutprobe im Krankenhaus (ebenfalls Standardverfahren) wurde KEIN Antrag auf Akteneinsitz gestellt.

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