Steinschlag Reparatur kostenlos?

Hallo habe vollkasko muss ich selbstbeteiligung zahlen, wenn ich meinen Steinschlag repariere.

ICh hab eine Slebstbeteilung von 250 euro.

17 Antworten

Ich nehme mal an, das Du ein Steinschlag in der Frontscheibe meist.
Diese würde über die TK laufen und nicht über die VK.
Und ob die TK das übernimmt, würde ich einfach bei Deiner Versicherung anrufen und Dir eine Kostenübernahme bestätigung lassen oder Fragen in welche Werkstatt Du fahren sollst.

Wenn du Vollkasko hast, hast du automatisch auch Teilkasko. Und die Teilkasko übernimmt Glasschäden.
Im Regelfall (!) zahlst du für eine Reparatur eines Steinschlages keine Selbstbeteiligung. Ist ein Entgegenkommen der Versicherungen, da die Reparatur oft nur 10% des Preises einer neuen Frontscheibe beträgt.

Ich war übrigens die Tage bei Carglass, weil ich zwei Steinschläge reparieren lassen wollte. Wurde abgelehnt, da die Steinschläge nicht groß genug seien. Nun denn.

Die Reparatur von Steinschlägen werden auch nicht durchgeführt, wenn sie im Sichtfeld des Fahrers oder zu nah am Rand des Scheibenrahmens sind. Soweit ich weiß, muss der Abstand mindestens 10cm sein.

Vielleicht klärt der TE hier ja mal auf, ob es sich überhaupt um Steinschlag auf der Scheibe handelt.

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Hallo,

Steinschlag an der Frontscheibe.

Zitat:

@Daniel2828 schrieb am 4. Mai 2025 um 13:06:40 Uhr:


Hallo,

Steinschlag an der Frontscheibe.

Geht doch.😉

Jetzt fehlt nur noch die Info, wo der Steinschlag auf der Scheibe ist, dann könnte man auch in etwa sagen, ob eine Reparatur überhaupt möglich ist.

1. Schritt.

Mit deiner Versicherung abklären, ob du in eine bestimmte Werkstatt musst.
Gibt Policen, bei denen gilt bei Glasbruch immer die Werkstattbindung.

2. Mit der Reparaturwerkstatt dann abklären, was gemacht werden muss.

Ein Steinschlag kann nur Repariert werden wenn er nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt.
Heißt: Von Vorne auf die Frontscheibe geschaut Lenkradbreite und Bereich wo der Scheibenwischer läuft wird nicht Repariert, Ebenso 10cm vom Rand der Scheibe entfernt kann erst Repariert werden, da sonst die Gefahr zu groß ist, dass der Schaden reißt. Technisch ist es machbar. Ebenso wird nicht Repariert wenn der Schaden im Sichtfeld der Assistenzkamera liegt oder der Regen/Lichtsensor betroffen ist.

In der Regel zahlt die Versicherung die Reparatur wenn man zu deren Werkstattpartnern fährt. In den Meisten Fällen ist das Carglass (Einfach Versicherung fragen oder auf deren Webseite mal suchen meistens steht da schon eine Info.

Nur beim Austausch der Scheibe wird die SB Fällig und ist meistens bei der Abholung zu zahlen.

Der Steinschlag liegt ziemlich mittig in der Scheibe sowohl horizontal als auch Vertikal. Die Frage ist, wenn man di Versicherung einmal wechselt, ob man regulierte Schäden dann angeben muss in den letzten 3 Jahren bspw. Also gilt das als Schaden?

"Die Frage ist, wenn man di Versicherung einmal wechselt, ob man regulierte Schäden dann angeben muss in den letzten 3 Jahren bspw. Also gilt das als Schaden?"

Und was hat das jetzt mit einem Steinschlag zu tun?

Zitat:

@Daniel2828 schrieb am 4. Mai 2025 um 16:20:44 Uhr:


Der Steinschlag liegt ziemlich mittig in der Scheibe sowohl horizontal als auch Vertikal. Die Frage ist, wenn man di Versicherung einmal wechselt, ob man regulierte Schäden dann angeben muss in den letzten 3 Jahren bspw. Also gilt das als Schaden?

Nein TK Schäden muss man in der Regel nicht angeben und haben auch keine Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse. Kann man machen muss man aber nicht

Wo steht denn, dass man auf die Frage "wurden in den letzten drei Jahren Schäden reguliert" bei einem TK-Schaden mit "nein" antworten kann? Ich kenne Menschen deren Versicherung wegen zwei TK-Schäden in einem Jahr von der Versicherung gekündigt wurde.

Das liegt im Ermessen der Versicherung ob sie einem Kündigen. Ich habe nicht gesagt, dass man es irgendwo angeben kann. Ob du das angibst oder nicht ist ja deine Sache. Aber Ich kenne keine Versicherung die einen wegen der Angabe, dass man einen TK Schaden hatte nicht nehmen. immerhin is die TK dafür da, dass nicht selbst verschuldete Schäden abgedeckt sind. Ich habe nur gesagt, dass man wegen einem TK Schaden nicht hochgestuft wird.

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