Steigung rückwärts hoch fahren - Auflaufbremse geht fest

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo Leute!
Mal eine Frage - ich habe eine steile Gartenauffahrt (ca. 10 Grad bzw. 18%).
Wenn ich da rückwärts mit nem Anhänger hoch fahre geht die Auflaufbremse fest sobald ich einmal anhalte um zu korrigieren.
Bei beiden Anhängern mit denen ich bis jetzt da hoch gefahren bin war es so.
Ob bei beiden Anhängern was mit der Bremse nicht stimmt, oder ist das normal so?
Bin schon am überlegen ob ich mir nen ganz alten Anhänger ohne Rückfahrautomatik besorge, wo man zum rückwärts fahren die Auflaufeinrichtung mit einem Sperrhebel blockiert.
Oder das ich halt bei nem neuren Anhänger so einen Sperrhebel selber dran baue.

Gruß
Ron Blanco

115 Antworten

Ist auch Logisch da sonst ja alle alten gebremsten Hänger neue Achsen hätten bekommen müssen.

@Bitboy

Schonmal was von Bestandsschutz gehört?

Jau, deshalb sind die Simsons auch so begehrt, die dürfen noch 60 statt 45

Hatte auch noch einen Anhänger Shop angeschrieben, der Rückfahrsperren verkauft. Der hat geantwortet:

"Hallo
da es kein Eintragungspflichtiges Teil ist, darf man das ohne Probleme nachrüsten.
Es ist auch kein Sicherheitsrelevantes Teil, sondern nur Sonderausstattung."

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Aber wenn das Teil nicht manipuliert wird, springt es doch bei Entlastung raus. Also auch wenn du zur Korrektur in deiner steilen Auffahrt korrigieren musst...

Ja! Dafür zieht man kurz nen Spanngurt o.ä. rum...

Nö muss nicht sein weil man ja nicht die Schubstange rauszieht, der Anhänger drückt in dem Fall dagegen.

Zitat:

@Ron_Blanco schrieb am 1. November 2021 um 22:23:13 Uhr:


Ja! Dafür zieht man kurz nen Spanngurt o.ä. rum...

Der gute alte Bauerntrick.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 1. November 2021 um 22:33:56 Uhr:


Nö muss nicht sein weil man ja nicht die Schubstange rauszieht, der Anhänger drückt in dem Fall dagegen.

Stimmt, an der Steigung geht das ohne Gurt 🙂

Hatte neulich auch noch bei Koch Anhängerwerke nachgefragt gehabt. Ein Mitarbeiter wollte sich bei deren Tüv Fachmann erkundigen sobald der im Haus ist, und gestern kam seine Antwort:

"Solange an der Auflaufeinrichtung bauartgenehmigte Teile nicht verändert oder entfernt werden, bestehen gegen einen Verbau keine Bedenken.

Wichtig ist das selbstständige Lösen aus der Verriegelungsstellung heraus."

Guter Mann genau so ist es.

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