Standlichtdiskussion

Mercedes CL C215

Schon verwunderlich, dass der Thread mit den LED Standlichtern geschlossen wird, nur weil diese (noch?) nicht der StVo entsprechen. Was hat ein Thread mit der StVo zu tun, ist wohl schon die Diskussion von abweichenden Technologien verboten? In den Motortalk Foren wird unendlich viel von der StVo abweichendes besprochen. Wenn alle solchen Threads geschlossen würden, dann wäre MT bald ziemlich dünn besiedelt und uninteressant.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Dennis


@ TaIfun:

Soweit voll nachvollziehbar.
Was somit bliebe wäre dann also eine "Diskussion" über zugelassene Alternativen. Aber hey, wir reden hier lediglich übers "Standlicht" welches sowieso nur "im Stand" (also z.B. Parken) eingeschaltet und bei der Fahrt ohnehin nicht eingesetzt werden darf (wenn man es denn so genau nimmt;-) Ich galube, daher ist doch ein Diskussionsbedarf dbzgl. ohnehin eher gering...

Gruß

Der Doc

Hallo Dr. Dennis,

meines Wissens nach bleibt das Standlicht, auch Positionslicht genannt bei Abblendlicht und auch Fernlicht immer an, oder hat MB da in den letzten 40Jahren es aus Versehen angelassen?😉

Gruss TAlFUN

17 weitere Antworten
17 Antworten

Guten Morgen,
ich versuche es mal zu erklären😉
Es ist leider so, dass Beleuchtungseinrichtungen ohne E Prüfzeichen in Deutschland im Bereich der StVo nicht zulässig sind und das daher Manipulationen an der Beleuchtungseinrichtung gegen geltendes Recht verstossen.
Dies ist das Gleiche wie Anleitungen zu Airbagumbauten, Reparaturen etc.

Gegen eine Diskussion über Sinn und Zweck von LED Leuchteinrichtungen ist vom Prinzip her nichts einzuwenden, sobald aber Links zum Kauf und oder Anleitungen zum Einbau gegeben werden, bleibt uns nichts anderes übrig als das Thema zu schliessen🙄

Themen die in Deutschland illegal sind und oder gegen geltendes Recht verstossen haben in einem öffentlichen Forum nichts verloren.

Mal vom Risiko des Erlöschens der ABE und des Versicherungsschutzes und dem damit verbundenen Risiko für den User mal ganz abgesehen.

Daher steht dieser Passus auch in den Nutzungsbedingungen von MT, Auszug:

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Jeder User von MT hat diese Nutzungsbedingungen anerkannt, daher kann ich eine Diskussion darüber nicht nachvollziehen.

Gruss TAlFUN
MT Moderation

p.s.
Diesen Passus gibt es in allen deutschen Foren😉

@ TaIfun:

Soweit voll nachvollziehbar.
Was somit bliebe wäre dann also eine "Diskussion" über zugelassene Alternativen. Aber hey, wir reden hier lediglich übers "Standlicht" welches sowieso nur "im Stand" (also z.B. Parken) eingeschaltet und bei der Fahrt ohnehin nicht eingesetzt werden darf (wenn man es denn so genau nimmt;-) Ich galube, daher ist doch ein Diskussionsbedarf dbzgl. ohnehin eher gering...

Gruß

Der Doc

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Dennis


@ TaIfun:

Soweit voll nachvollziehbar.
Was somit bliebe wäre dann also eine "Diskussion" über zugelassene Alternativen. Aber hey, wir reden hier lediglich übers "Standlicht" welches sowieso nur "im Stand" (also z.B. Parken) eingeschaltet und bei der Fahrt ohnehin nicht eingesetzt werden darf (wenn man es denn so genau nimmt;-) Ich galube, daher ist doch ein Diskussionsbedarf dbzgl. ohnehin eher gering...

Gruß

Der Doc

Hallo Dr. Dennis,

meines Wissens nach bleibt das Standlicht, auch Positionslicht genannt bei Abblendlicht und auch Fernlicht immer an, oder hat MB da in den letzten 40Jahren es aus Versehen angelassen?😉

Gruss TAlFUN

Correcta mundo,

ich korregiere mich aber gerne in meiner Ausführung;-)

und wollte mich natürlich auf die "auschließliche Benutzung" des Standlichtes bei Fahrten beziehen, bei denen das Abblendlicht nicht eingeschaltet wird. Schon oft gesehen...

Gruß

Der Doc

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Dennis


Correcta mundo,

ich korregiere mich aber gerne in meiner Ausführung;-)

und wollte mich natürlich auf die "auschließliche Benutzung" des Standlichtes bei Fahrten beziehen, bei denen das Abblendlicht nicht eingeschaltet wird. Schon oft gesehen...

Gruß

Der Doc

Die Blendwirkung ist nicht davon abhängig ob die LEDs ausschliesslich benutzt werden, das Problem ist, dass bei Nachrüstung von LEDs die Reflektoren etc. ja nicht geändert werden und es daher zu der Blendung kommt und diese bei Regen, Nebel usw noch verstärkt wird, gilt auch für die Kennzeichenbeleuchtung hinten.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Dennis


Correcta mundo,

ich korregiere mich aber gerne in meiner Ausführung;-)

und wollte mich natürlich auf die "auschließliche Benutzung" des Standlichtes bei Fahrten beziehen, bei denen das Abblendlicht nicht eingeschaltet wird. Schon oft gesehen...

Gruß

Der Doc

Die Blendwirkung ist nicht davon abhängig ob die LEDs ausschliesslich benutzt werden, das Problem ist, dass bei Nachrüstung von LEDs die Reflektoren etc. ja nicht geändert werden und es daher zu der Blendung kommt und diese bei Regen, Nebel usw noch verstärkt wird, gilt auch für die Kennzeichenbeleuchtung hinten.
Gruss TAlFUN

Äääh, ja.

Das mag sein, ok.

Aber von Blendwirkung, LED's und Reflektoren habe ich ja garnichts geschrieben. Verstehe das Zitat, welches von Dir angeführt wurde im Zusammenhang auf Deine Antwort nicht. Ich hab mich lediglich darauf beziehen wollen, dass Fahrten mit "nur eingeschaltetem Standlicht" nicht erlaubt sind. Und das wars auch schon ;-)))

Gruß

Der Doc

Sorry Dr.Dennis,
dann habe ich Dich missverstanden😉
Mich wundert eh, dass dies selbst bei den neueren Fahrzeugen noch möglich ist🙄
Gruss TAlFUN

@ TaIfun:

Prima, dann haben wir uns ja doch verstanden;-)
Kannst mich auch gern "nur" Dennis nennen, promoviert hab' ich eh (noch) nicht;-) oder der Kürze halber auch gern "Doc" wenn Du magst;-)))

Gruß

Der Doc

P.s.: Und wer mag jetzt noch übers Standlicht diskutieren...?

Guten Abend,

mir scheint, dass hier wieder einmal eine typisch " deutsche" Diskussion stattfindet.

In vorauseilendem Gehorsam wird Zensur ausgeübt unter Hinweis auf Erlöschen der ABE etc.

Die neuen Modelle von Audi sind mit Reihen von "blendenden " LED`s ausgerüstet, so what !

Die Kennzeichenleuchtkörper egal ob Glühbirne oder LED strahlen ohne Reflektor auf das Kennzeichen.

Insofern müssen nun andere Argumente gegen die Verwendung von Led`s gefunden werden !!!

P.S. Mein w 221 S 320 CDI hat in der letzten Woche die TÜV- Prüfung mit LED`s als Standlicht

und als Kennzeichenbeleuchtung anstandslos bestanden.

Charly 2442

Zitat:

Original geschrieben von Charly 2442



P.S. Mein w 221 S 320 CDI hat in der letzten Woche die TÜV- Prüfung mit LED`s als Standlicht

und als Kennzeichenbeleuchtung anstandslos bestanden.

Charly 2442

Ja herrschaftszeiten,

ein Hoch auf alle "LED-Standlicht-Freunde"!

Das ist ja dann wohl mal ne Alternative, die man diskutieren kann...;-)))

Gruß

Der Doc

Zitat:

Original geschrieben von Charly 2442



Guten Abend,

mir scheint, dass hier wieder einmal eine typisch " deutsche" Diskussion stattfindet.

In vorauseilendem Gehorsam wird Zensur ausgeübt unter Hinweis auf Erlöschen der ABE etc.

Die neuen Modelle von Audi sind mit Reihen von "blendenden " LED`s ausgerüstet, so what !

Die Kennzeichenleuchtkörper egal ob Glühbirne oder LED strahlen ohne Reflektor auf das Kennzeichen.

Insofern müssen nun andere Argumente gegen die Verwendung von Led`s gefunden werden !!!

P.S. Mein w 221 S 320 CDI hat in der letzten Woche die TÜV- Prüfung mit LED`s als Standlicht

und als Kennzeichenbeleuchtung anstandslos bestanden.

Charly 2442

Schön Charly 2442,

und was zeigt uns das, ausser das auch TÜV Prüfer nur Menschen sind und nicht alles sehen🙄

Du könntest auch mit ungenehmigten Felgen, abgeklemmten Airbag etc. durch den TÜV kommen, legal wird es dadurch nicht😰

Kopfschüttelnde Grüsse
TAlFUN

p.s.
Gegen das Erlöschen der ABE und des Versicherungsschutzes hilft auch der Spruch, ich war doch gerade beim TÜV nicht.
Dafür hätte der TÜV sie nämlich eintragen müssen.

;-)quasi einen TÜV-Prüfer in einer TÜV-Prüfungs-Lücke überrascht...;-)

...und das bei den Standlichtern...wow...

Gruß

Der Doc

Deine Antwort