Ständiges Wenden auf unserem Grundstück verhindern

Hallo in die Runde und erstmal fröhliche Weihnachten.

Ich hätte gern mal nach Erfahrungswerten gefragt.
Hintergrund: wir wohnen in einer Kleinstadt in einer Nachkriegs-Siedlung. Es handelt sich um eine 30er Zone, die Straße ist ca. 500 Meter lang und eine Durchgangsstraße. Es ist Wohneigentum, wir müssen keinen Vermieter fragen.

Unsere Grundstückseinfahrt ist ca. 6 Meter breit und bis die Garage anfängt, 11 Meter lang.
Es ist alles eindeutig als Privatgrundstück ohne gewerbliche Nutzung zu erkennen.
Ein Auto parkt immer draußen, eins immer in der Garage. Man kann aus der Garage ausfahren, ohne das andere Auto wegfahren zu müssen.
Vor einiger Zeit habe ich eine Fahrschule bei uns angetroffen, die die Nachbereitung der Fahrstunde auf unserem Grundstück abgehalten hat.
Ich bin dann hin und habe erstmal Parkgebühren verlangt, da es sich um Privatgrund handelt. (mir fiel in dieser Situation spontan nichts Anderes ein). Die haben sich dann schnell entfernt.

Während der home office Zeit ist uns aufgefallen, wie viele fremde Leute bei uns wenden. Da wird mit Karacho aufs Grundstück gefahren, als wäre immer alles frei. Dass dort Kinder und Katzen rumlaufen, scheint niemandem bewusst zu sein.
Vom Paketfahrer mit Sprinter, PKW und mittleren LKW (12 t) war schon alles dabei.
Als ich neulich zufällig am Briefkasten war, ist ein Handerwerkerauto fast beim geparkten Auto rein gefahren.
Denen scheint fremdes Eigentum egal zu sein.

Die Frage: hat jemand eine Parkplatzsperre bei sich installiert? Eine dreibeinige Kralle oder den Pfahl, die/den man mit Schlüssel umlegen kann. Gibt es ja eigentlich eher, um Parkplätze vor Fremdparkern zu schützen.

Kleines Problem: Unsere Nachbarn müssen aufgrund ihrer beengten Parksituation immer Auto Tetris bei uns spielen, aber das dürfen sie auch.

Der Plan ist, dass die Kralle in etwa 2 Meter Entfernung von der Straßenkante angebracht ist. Man könnte noch breiteren Autos ausweichen, zum Wenden reicht es aber nicht mehr.

Wir würden gern die ungewollte Fremdnutzung unterbinden, aber eben auch keine Schadensfälle herausfordern. Denn mit welcher Begründung wird unsere Auffahrt eigentlich genutzt?
Wie sind Eure Erfahrungen? Danke

185 Antworten

Ihr immer mit eurem Schild. Wenn ihr euch verfahren habt und wenden müsst...
"Oh, da steht ein Schild, ich fahr mal zu nächsten Einfahrt..."
Ja klar!
Gruß jaro

Man hat zum Wenden niemandes Privatgrundstück zu nutzen. Ich weiß gar nicht, wie man auf die Idee kommt, ohne Erlaubnis mit seinem Auto ein fremdes Grundstück zu befahren.

Ich verfahre mich nicht alle zwei Stunden an der gleichen Stelle. Zumindest nicht täglich.

Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, wenn jemand 1.. 2 m rückwärts auf meine Einfahrt fährt. Kommt so alle 10 bis 20 Jahre mal vor.

Bei mir ist die Situation ähnlich, 30er Zone, uneinsehbar Kurve da kacheln die Leute um die Kurve und bevor es kracht wird dann mein Grundstück als Fahrbahnverbreiterung missbraucht inclusive Vollbremsung kurz vor der Treppe.
Der Vorbesitzer hatte da eine Mauer ums Grundstück gebaut, sah aber hässlich aus, jetzt habe ich es um viel Geld pflastern lassen. Sieht toll aus hat aber diesen unerwünschten Nebeneffekt wie gerade beschrieben.
Wir haben jetzt einige Pflanzkübel hingestellt, seitdem ist es besser.
Ohne Hindernisse wird bei dir wenig gehen.

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Da gibt es bestimmt Unterschiede zwischen tiefsten Dorf und ballungraum , obwohl möchte nicht wissen wieviel auch mal auf dem "Privaten" Feldweg wenden oder eine Strullerpause einlegen ...😁

Bei mir um die Ecke "GroßStadt" große Schule ... Stoßzeiten mit einem nicht abreißenden ElternTaxi Strom ... da wird überall gewendet wo es passt, ohne Rücksicht auf Verluste ... wer da nicht möchte das Autos 1-3m auf den eigenen Grund&Boden zurücksetzen um zu wenden, muss was in den weg stellen, bauen, pflanzen was anderes hilft nicht ...

Was wil man den machen, Fotos und anzeigen, weil einer mal für 2 Sekunden 2m auf das offene Grundstück gefahren ist? Lächerlich, das verläuft doch im Sande und ist den Stress nicht wert ...

Zitat:

muss was in den weg stellen, bauen, pflanzen was anderes hilft nicht ...

Das ist eigentlich JEDEM klar. Zumindest, wenn das Grundstück/die Einfahrt aufgrund seiner Lage/Gestaltung dazu einlädt.

Jeder hat schon alle Varianten der Möglichkeiten 1000 mal gesehen. Ich wüsste (ganz alleine), was ich täte.

Zitat:

@situ schrieb am 26. Dezember 2021 um 11:06:22 Uhr:


Ich verfahre mich nicht alle zwei Stunden an der gleichen Stelle. Zumindest nicht täglich.

Man muß sich ja nicht immer nur verfahren, um wenden zu müssen.
Da reicht allein schon der Nachbarsbesuch aus um nicht durchs ganze Wohngebiet fahren zu müssen.

Das ist bei mir vor dem Haus auch nicht anders. Die Straße biegt vor dem Haus ab. Geradeaus gehts in eine Sackgasse. da wird auch regelmäßig umgedreht.
Von Leuten die in der Straße wohnen und von dessen Besuch.
Natürlich sind auch Fahrzeuge dabei, die sich verfahren haben.

Aber wenn ich die ganzen Wendemanöver, die dort stattfinden, auf meinem Hof hätte, dann könnte Ich alle 2 Jahre die Zufahrt neu richten (lassen)

Zitat:

Aber wenn ich die ganzen Wendemanöver, die dort stattfinden, auf meinem Hof hätte, dann könnte Ich alle 2 Jahre die Zufahrt neu richten (lassen)

Da würde ich dann aber zuvor hier im Forum fragen, was du dagegen tun kannst. Ist viel billiger.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 26. Dezember 2021 um 11:06:56 Uhr:


Bei mir ist die Situation ähnlich, 30er Zone, uneinsehbar Kurve da kacheln die Leute um die Kurve und bevor es kracht wird dann mein Grundstück als Fahrbahnverbreiterung missbraucht [...]

Das Problem des

Missbrauchs als Fahrbahn verbreiterung

kenne ich, - allerdings aus Sicht des "Täters" am Steuer eines Schulbus.

Mein Weg führt in/durch eine enge Wohnsiedlung: 30er Zone und ein schmales Asphaltband, das um sechs Kurven mäandert; - ein Terrain, das so nicht für ein schweres Nutzfahrzeug von 12,3 x 2,5 m entworfen wurde. Ist am Fahrbahnrand Schnee aufgehäuft, rollt in einer dieser sechs 90° Kurven die linke Zwillingsbereifung über die gepflasterte Hofeinfassung eines Privatgrundstücks.

MWn ist ein offene Einfahrt/Zufahrt, wenn es nicht baulich abgetrennt ist, öffentlicher Verkehrsraum. Deshalb darf man auch keine abgemeldeten Fahrzeuge in der Einfahrt stellen. Weil es theoretisch von jedem befahren werden könnte. Also darf jemand dort theoretisch auch wenden.

Dann wäre es eher zivilrechtlich Angelegenheit, das zu verbieten oder kein Einverständnis zu geben (als Schild oder physisch als Tor). Es ist also nicht definitiv grundsätzlich absolut verboten oder unverschämt aber auch nicht immer erlaubt. Z.B. sämtliche Fahrschulen üben das Wenden in Einfahrten so mit ihren Schülern.

Mein Stellplatz vor der eigenen Garage auf meinem eigenen Grundstück ist definitv kein öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn er weder durch Tor oder Zaun begrenzt ist. Private Parkplätze als öffentlicher Verkehrsraum sind beispielsweise Parkplätze vor einer Bank, die einem bestimmten Personenkreis (hier eben die Bankkunden) zugänglich gemacht werden.

Ich selbst habe das Wenden in der Fahrschule auch üben müssen. Das fand jedoch niemals in einer Hof- oder Garageneinfahrt statt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Fahrschule ein solches Vorgehen für richtig hält.

Aber wie schon geschrieben: Mit 30 Euro und 15 Minuten Arbeit ist man alle Sorgen los.

Zitat:

@bordsteinkratzer schrieb am 26. Dezember 2021 um 15:17:09 Uhr:


MWn ist ein offene Einfahrt/Zufahrt, wenn es nicht baulich abgetrennt ist, öffentlicher Verkehrsraum.

Wen man solche "Neuigkeiten" der Öffentlichkeit kundtut, dann sollte man das belegen können. Sonst: Papierkorb.

Natürlich auch Quatsch, dass sämtliche Fahrschulen das Wenden in privaten Einfahrten üben.

Es gibt Urteile zu privaten Parkplätzen und deren Einordnung als "öffentlicher Verkehrsaum".

Dazu muss aber die erkennbare Duldung vorliegen (damit sind gemeint z. B. reservierte Plätze für Kunden, Kundenparkplätze etc.). Niemals jedoch die Zufahrt zur Garage eines Einfamilienhauses oder Vergleichbares.

Zitat:

@situ schrieb am 26. Dezember 2021 um 16:00:39 Uhr:



Natürlich auch Quatsch, dass sämtliche Fahrschulen das Wenden in privaten Einfahrten üben.

Bei der praktischen Prüfung wäre das Befahren eines Privatgrundstücks ein Durfallgrund.

Logo.

Sorry, habt Recht. Öffentlichen Verkehrsraum kann man das doch nicht nennen. Und trotzdem gelten gewisse Haftungsregeln, weswegen man hier keine abgemeldeten Autos abstellen noch z.B irgendwelche Fallen aufbauen kann, solange jemand dort hinfahren / gehen könnte.
Dass man durch die Prüfung fällt, wenn man Privatgelände berührt, klingt unlogisch, nichts von all dem hat mit der StVO zu tun.
Am ehesten dürfte das Wenden und Befahren ohne Erlaubnis oder berechtigtes Interesse (und das schließt schon mal eine Menge Leute ein) eine Art Besitzstörung sein. Da hier aber kein Schaden entsteht, kann man hier wohl Unterlassung fordern oder es physisch verhindern, viel mehr leider nicht. Auch keine Gebühren verlangen o.ä. wie der TE.

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