Stadt erneuert Bürgersteig
Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, wenn es das falsche Forum sein sollte.
Die SUFU gab leider auch nichts her.
Folgendes ist passiert bzw passiert gerade.
Nachdem in unserer Strasse die Bürgersteige und Teile von Grundstücken
durch zu groß gewordene Baumwurzeln teilweise unpassierbar wurden hat
die Stadt, in der wir wohnen, nach viel Gemecker der Anwohner die Bäume jetzt ausbuddeln lassen und renoviert die Bürgersteige. So weit so gut.
Leider wird nur ein Teil der Bürgersteige gemacht, d.h die Einfahrten mit abgesenktem Bordstein werden nicht erneuert, mit der Begründung dass dies die Hausbesitzer selber zahlen sollten.
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig- da dies genauso Teil des Bürgersteiges ist.
Dass wir keinen Anspruch darauf haben, weiss ich. Mich würde aber die rechtliche Beurteilung der Lage interessieren. Denn wenn ich die ,,Logik" der Stadt weiterspinne könnten
die Hausbesitzer ja ,,ihre" Einfahrt dann umzäunen, scheint ja ihnen zu gehören.
Kennt jemand eine solche Situation, oder hat eine Idee, wie die Rechtslage aussehen könnte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:47:30 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Okt. 2018 um 01:18:18 Uhr:
Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.
Nicht jede Stadt/Gemeinde hat eine Strabs.
Dennoch kann man ja mal schauen, ob eine vorhanden ist und wenn ja, dann auch in diese schauen. So spart man u.U. hier zig Seiten Mutmaßungen und Fehlinterpretationen....
35 Antworten
Dafür müsste man die Satzung Deiner Stadt kennen und um welche Straße es sich handelt.
Wenn die Satzung es hergibt,ist es rechtens und mir so von anderen Orten bekannt.
Gruß M
Zitat:
@Astra07 schrieb am 28. Oktober 2018 um 14:54:26 Uhr:
Gestern im Länderspiegel gekommen. Nur in BW und Bayern werden die Kosten für Straßen- und Gehwegreparaturen nicht auf die Anwohner umgelegt.
In Bayern aber erst seit Juni diesen Jahres nicht mehr, nachdem die "Freien Wähler" ein entsprechendes Volksbegehren auf den Weg gebracht haben.
VG
Günter
Zitat:
@noel-flontier117 schrieb am 4. November 2018 um 13:59:45 Uhr:
Nur die Einfahrten behalten die alten Steine. Die Stadt nennt da nur ein paar Firmen, die das machen dürften.
Die Kosten sollen die jeweiligen Grundstückseigentümer tragen.
Und da frage ich mich ob das so rechtens ist. Jeder benutzt dieses Einfahrt, das Grundstück gehört der Stadt, aber der Eigentümer soll die Kosten tragen?
Wenn da jemand was genaueres weiß, wäre ich für Informationen sehr dankbar.
Anders herum gefragt, was hat die Stadt von der Einfahrt? Verursacher für den Bedarf an der Einfahrt ist der Grundstückseigentümer der über den öffentlichen Grund auf sein Grundstück gelangen möchte. Also muss dieser auch die Unterhaltung übernehmen. Ansonsten wäre dort ein ganz normaler Gehweg.
In Niedersachsen hat die Errichtung und Unterhaltung auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erfolgen im Rahmen der Sondernutzung aus dem Nds StrG.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 13. November 2018 um 13:31:04 Uhr:
....
In Niedersachsen hat die Errichtung und Unterhaltung auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erfolgen im Rahmen der Sondernutzung aus dem Nds StrG.
Hast Du da mal den Paragraphen?
(Fachgerechte) Errichtung ist klar,
aber das ich für kommende Maßnahmen zahlen muß war mir nicht bekannt.
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Zitat:
@onzlaught schrieb am 13. November 2018 um 14:13:50 Uhr:
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 13. November 2018 um 13:31:04 Uhr:
....
In Niedersachsen hat die Errichtung und Unterhaltung auf Kosten des Grundstückseigentümers zu erfolgen im Rahmen der Sondernutzung aus dem Nds StrG.Hast Du da mal den Paragraphen?
(Fachgerechte) Errichtung ist klar,
aber das ich für kommende Maßnahmen zahlen muß war mir nicht bekannt.
Ausgehend bei § 20 Abs. 4 Nds StrG und dann entsprechend der Art der Erlaubnis. Ob nach § 18 Abs. 1 Nds StrG oder nicht.