Stadt erneuert Bürgersteig
Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, wenn es das falsche Forum sein sollte.
Die SUFU gab leider auch nichts her.
Folgendes ist passiert bzw passiert gerade.
Nachdem in unserer Strasse die Bürgersteige und Teile von Grundstücken
durch zu groß gewordene Baumwurzeln teilweise unpassierbar wurden hat
die Stadt, in der wir wohnen, nach viel Gemecker der Anwohner die Bäume jetzt ausbuddeln lassen und renoviert die Bürgersteige. So weit so gut.
Leider wird nur ein Teil der Bürgersteige gemacht, d.h die Einfahrten mit abgesenktem Bordstein werden nicht erneuert, mit der Begründung dass dies die Hausbesitzer selber zahlen sollten.
Meiner Meinung nach ist das nicht richtig- da dies genauso Teil des Bürgersteiges ist.
Dass wir keinen Anspruch darauf haben, weiss ich. Mich würde aber die rechtliche Beurteilung der Lage interessieren. Denn wenn ich die ,,Logik" der Stadt weiterspinne könnten
die Hausbesitzer ja ,,ihre" Einfahrt dann umzäunen, scheint ja ihnen zu gehören.
Kennt jemand eine solche Situation, oder hat eine Idee, wie die Rechtslage aussehen könnte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:47:30 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Okt. 2018 um 01:18:18 Uhr:
Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.
Nicht jede Stadt/Gemeinde hat eine Strabs.
Dennoch kann man ja mal schauen, ob eine vorhanden ist und wenn ja, dann auch in diese schauen. So spart man u.U. hier zig Seiten Mutmaßungen und Fehlinterpretationen....
35 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Oktober 2018 um 17:45:58 Uhr:
Der Stadt es es egal, ob du jedes Mal die hohe Bordssteinkante rauf- und runterfährst. Damit ist die Zuständigkeit auch schon geklärt, die liegt beim Grundstückseigentümer. Der Bürgersteig samt Bordsteinkante ist Eigentum der Stadt. Um dort Veränderungen vornehmen zu können, bedarf es einer Genehmigung. Die gibt es gegen Geld beim Bauamt der Stadt. Damit die Absenkung den baurechtlichen Vorschriften entspricht, kann die Stadt die Beauftragung einer Fachfirma verlangen (es ist ja schließlich das Eigentum der Stadt).
Irgendwie ist das jetzt die Antwort auf eine Frage, die nicht gestellt wurde.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. Oktober 2018 um 07:47:30 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Okt. 2018 um 01:18:18 Uhr:
Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.
Nicht jede Stadt/Gemeinde hat eine Strabs.
Dennoch kann man ja mal schauen, ob eine vorhanden ist und wenn ja, dann auch in diese schauen. So spart man u.U. hier zig Seiten Mutmaßungen und Fehlinterpretationen....
Vielen Dank für die ganzen Beiträge.
Die Bauarbeiten gehen hier gerade noch weiter. Es ist dort tatsächlich so, dass dort wo der Bordstein abgesenkt ist kein neues Pflaster verlegt wird. D.h der Bürgersteig bleibt dort wie er ist.
Offenbar will die Stadt hier auf simple Weise Geld sparen.
Auch über den Umfang der Baumaßnahme kann man sich als Bürger/Anwohner im Vorfeld erkundigen.
Aber wer hat schon Lust sich kommunalpolitisch zu informieren. Lieber hinterher meckern. Wenn die Stadt die Auffahrten jetzt mit erneuert hätte, gäbe es wieder etliche, die unzufrieden sind, wenn die Kosten dafür auf Grund der vorhandenen Satzung auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Planung, Ausschreibung etc ist alles öffentlich, da weiß man was und in welchem Umfang geplant ist.
Gruß M
Ähnliche Themen
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Oktober 2018 um 01:18:18 Uhr:
Entscheidet die Stadt sich für eine komplettsarnierung zahlen die Anwohner anteilig die Kosten. Mir wäre neu, dass eine Einfahrt extra kostet. Normaler weise zahlt man nach Länge des Gehweges vor dem Grundstück, oder nach Grundstücksgröße. Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.Jetzt kann man sich freuen, dass man nichts zahlen musste. Oder sich ärgern, dass keine Komplettsarierung durchgeführt wurde, die anteilig von der Stadt gezahlt wird.
Wo bitte gibts denn sowas, daß die Bürger anteilig für die Baukosten am Gehweg aufkommen müssen ?!
Interessant wäre auch, ob der betreffende Abschnitt ein offizieller Schulweg ist. Da gibt es dann teils besondere Regelungen. Wir müssen daher z. B. bei unseren 30 Metern keinen Winterdienst machen...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Oktober 2018 um 09:06:43 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 24. Oktober 2018 um 01:18:18 Uhr:
Entscheidet die Stadt sich für eine komplettsarnierung zahlen die Anwohner anteilig die Kosten. Mir wäre neu, dass eine Einfahrt extra kostet. Normaler weise zahlt man nach Länge des Gehweges vor dem Grundstück, oder nach Grundstücksgröße. Genaueres kann man in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt nachlesen.Jetzt kann man sich freuen, dass man nichts zahlen musste. Oder sich ärgern, dass keine Komplettsarierung durchgeführt wurde, die anteilig von der Stadt gezahlt wird.
Wo bitte gibts denn sowas, daß die Bürger anteilig für die Baukosten am Gehweg aufkommen müssen ?!
Ist die Frage jetzt Ernst gemeint, oder hast den Ironie Smiley vergessen?
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Oktober 2018 um 10:57:44 Uhr:
Ist die Frage jetzt Ernst gemeint, oder hast den Ironie Smiley vergessen?Gruß M
Wäre die Frage ironischer Natur gewesen, hätte Ich ein Smiley beigefügt.
Die Gehwege sind städtisch, also hat auch die Stadt, Gemeinde oder Kommune für die Unterhaltung und Instandsetzung Sorge zu tragen.
Mag in einer Großstadt so sein,in den meisten Kommunen werden GrundstücksEigentümer je nach Satzung an Kosten für Gehwege, StraßenBeleuchtung, Straße etc beteiligt.
Genauer kann man das in der StraßenbauBeitragssatzung des Ortes nachlesen.
Gruß M
Gestern im Länderspiegel gekommen. Nur in BW und Bayern werden die Kosten für Straßen- und Gehwegreparaturen nicht auf die Anwohner umgelegt.
Ist schon komisch wie das gehandhabt wird ,in meiner Strasse ,Berlin Lankwitz wird gerade die Srasse saniert,hier wurden die Abgesenkten auch ern.
Mein Kollege in BW durfte sich finanziell beteiligen.
B 19
Zitat:
@Astra07 schrieb am 28. Oktober 2018 um 14:54:26 Uhr:
Gestern im Länderspiegel gekommen. Nur in BW und Bayern werden die Kosten für Straßen- und Gehwegreparaturen nicht auf die Anwohner umgelegt.
In meinem Wohnort (Dorf) in Niedersachsen wird man zum Glück an keinerlei Kosten beteiligt. Die Grundsteuer liegt zwar im Vergleich zu fast jeder Gemeinde im Landkreis höher aber damit kann man im Vergleich zu einem Straßenausbaubeitrag von x-tausenden leben. Das wurde hier durch die Ortspolitiker festgelegt. Die meisten anderen Gemeinden des Landkreises bitten die Anwohner dann zur Kasse. Man kann es halt eigenständig regeln.
Aber die Grundstückszufahrt ist ja eine Art der Sondernutzung. Eine Zustandsänderung und Nutzung die ursächlich vom Anwohner ausgeht. Somit müsste der Unterhalt dieser Zufahrt auch dem Anwohner obliegen. Eine Sanierung des öffentlichen Gehweges wird dann meist ohne die Zufahrten gemacht, außer gegen Kostenbeteiligung.
Hallo vielen Dank für die Antworten.
Die Einfahrt haben die Bäume der Stadt
nicht kaputtgemacht. Nur den Rest des Bürgersteiges. Nach etlichen Jahrens des Drängens durch verschiedene
Anwohner ( mit Klageandrohung etc) hat die Stadt dann jetzt endlich die Sache in Angriff genommen.
Nur die Einfahrten behalten die alten Steine. Die Stadt nennt da nur ein paar Firmen, die das machen dürften.
Die Kosten sollen die jeweiligen Grundstückseigentümer tragen.
Und da frage ich mich ob das so rechtens ist. Jeder benutzt dieses Einfahrt, das Grundstück gehört der Stadt, aber der Eigentümer soll die Kosten tragen?
Wenn da jemand was genaueres weiß, wäre ich für Informationen sehr dankbar.