Spurverbreiterung/ Distanzscheiben in Verbindung Stahlfelgen

Hallo Zusammen,

warum dürfen Distanzscheiben i.d.R. nicht in Verbindung mit Stahlfelgen gefahren werden? Gibt es da einen technischen Hintergrund und wenn ja, kann mir den jemand erklären? Zuerst dachte ich an Kontaktkorrosion, aber die Radnabe ist ja auch aus Stahl und somit kann dies ja nicht das Problem sein.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von teddy.774



Zitat:

Die Montage mit Stahlfelgen wurde nicht geprüft und beurteilt, folglich ist die Anwendung nicht gestattet.

Das denke ich nicht. Es gibt genügend Rädergrößen die ebenso nicht geprüft wurden. Und dennoch steht darüber nichts im Gutachen.

Ich denke die Auflagefläche der Platten ist kleiner so das die Stahlräder nicht richtig aufliegen können.

es steht aber nicht im gutachten:

"nicht zulässig mit felge 5*13, 5,5*13......*50 seiten felgen*" 😉

wens net geprüft ist wirds net erwähnt. und nicht erwähnen und nicht zulässig sind 2 paar stiefel.

Zitat:

wens net geprüft ist wirds net erwähnt. und nicht erwähnen und nicht zulässig sind 2 paar stiefel.

Das ist doch genau das was ich ausdrücken wollte!

Stahlräder werden erwähnt, also wurden sie auch geprüft. Nur war das Ergebnis nicht IO.

Hier mal 2 Beispiele, beide von H&R. Im ersten steht unter IV.2/H7 explizit das keine Stahlfelgen zulässig sind. Im Gleichen Punkt steht auch was von Serienstehbolzen und Taschen in den Alufelgen.
Es handelt sich bei den Scheiben um geschraubte, d.h welche die auf die Nabe geschraubt werden und an diese wiederum die Felgen.

Das 2. Beispiel sind Scheiben die einfach nur gesteckt werden, d.h. hier können die Stehbolzen nicht zu lang sein, eher zu kurz und dort steht auch nichts im Gutachten was Stahlfelgen verbietet.

Vielleicht liegt dort der Hase im Pfeffer, das es wirklich nur um die evtl. benötigten Taschen zur aufnahme der Stehbolzen in den Felgen geht die, welche Stahlfelgen ja generell nicht haben?

Anhang 2

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Zitat:

Hier mal 2 Beispiele, beide von H&R. Im ersten steht unter IV.2/H7 explizit das keine Stahlfelgen zulässig sind. Im Gleichen Punkt steht auch was von Serienstehbolzen und Taschen in den Alufelgen.

Es handelt sich bei den Scheiben um geschraubte, d.h welche die auf die Nabe geschraubt werden und an diese wiederum die Felgen.

Das gilt aber nur wenn die Bolzen überstehen. Bei 25 o. 30mm Platten stehen die Bolzen nicht mehr über. Dann dürften die Stahlräder imho wieder montierbar sein.

Theoretisch ja, aber das Gutachten schließt Scheiben von 20-45mm Dicke ein. Oder liegt hier vielleicht "Faulheit" seitens des Herstellers vor indem er sich extra Gutachten/ Kosten für die dickeren Scheiben gespaart hat?
Wenn dem so ist, dann könnten Chancen bestehen entsprechende Scheiben per Einzelabnahme in Verbindung mit Stahlfelgen trotzdem eingetragen zu bekommen wenn es technisch einwandfrei montiert werden kann.

Gegen die Montage von Spurplatten, in Verbindung mit Stahlfelgen, bestehen keine technischen Bedenken, solange die Felge plan anliegt und deren Anlagefläche nicht größer ist, als die der Verbreiterung.

Wenn Du Dir die "Unbedenklichkeit" vom Hersteller (für Deinen Anbaufall), schriftlich bestätigen läßt und damit beim TÜV (vor der Montage) vorsprichst, wer sollte dann noch etwas dagegen haben?

Danke für die vielen Antworten, damti ist die Frage für ich hinreichend beantwortet! 🙂

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