Sprechendes Auto

Volvo C70 2 (M)

Hallo,
Möchte mir schon seit langem den "hiir my sound mein Auto spricht" einbauen lassen.
Habe den C30 1,6Benziner, BJ 2007,MJ 2008 mit " Performance Sound"
Nun sagt mir der Händler bei Car Hifi,nur in einen Volvo wäre so etwas sehr schwierig und
langwierig, mit 3 Stunden an Kosten mußte ich rechnen.Wenn ich einen Schaltplan hätte
ginge es schneller.Wer hat diese Anlage schon drin.
Wer kann mir weiterhelfen.

Danke Seelze 01

Beste Antwort im Thema

Sorry, leider auch keine hilfreiche Antwort...
Das Teil ist so peinlich, ich würd mich als Auto dem sowas verbaut wird keinen cm mehr von der Stelle bewegen.

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Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel


Erfahrung wird keiner haben...

Aber ne doofe Frage: schließt du dein Wagen beim Weggehen ab? Ich mein, die meisten Menschen schauen beim Drücken ob es blinkt...

Wie gesagt, Geräusche beim Abschliessen sind verboten...

Du hast deine Frage schon selbst beantwortet.

um mal was konstruktives zu schreiben!
Hab ja schon paar mal geschrieben das in meinem Auto Freundeskreis jemand ist der bei einer Car-Hifi Firma arbeitet und dessen Firma hatte sich mit als erstes bereit erklärt das dingens mit zu vertreiben.... kenne auch jemanden der das drin hat.
Jetzt zu dem Gerät, es ist nicht für Fahrzeuge mit Bus-Systemen konziepert, funktioniert da also nicht wirklich, ob es mit großen aufwand und bastellei doch integriert werden kann weiß ich nicht...wäre mir aber zu unsicher...irgendwie bekommt man das da bestimmt reingebastelt...aber wie und mit was für einen aufwand...
das Gerät hatte mein Kumpel schon 3 mal mit auf treffen um es zu promoten, er war darüber nicht so glücklich, warum weiß ich jetzt, es funktionierte kein einziges mal...von 10 Geräten die sie bekommen hatten, mussten 7 als defekt zurück...ob es inzw. besser ist weiß ich nicht, über das Gerät wird nicht gesprochen, man bekommt nur böse blicke.
Noch ein problem ist, der Lautsprecher in dem Gerät ist nur Spritzwasser geschützt, wird im Motorraum verbaut, hitze, kälte, spritzwasser, kondensat....wir bezweifeln das der lautsprecher lange halten wird....
Verboten ist es im übrigen glaub ich nicht...
Und in der Scene gilt das Gerät als eher peinlich....
http://www.autobild.de/.../...ole-sounds-per-fernbedienung_923580.html

Endlich mal eine für mich sehr interessante Antwort auf meine Frage.Damit kann ich
etwas anfangen.
Danke Seelze 01

meine persönliche meinung ist, lass es lieber, das wird nicht leicht es im volvo-bus system zu integrieren, das was ich aus fachkreisen gehört habe stimmt mich skeptisch und wie gesagt, in der scene wird das ding eher als peinlich betietelt...das ist eher was für 18 jährige die ihr erstes auto tunen, noch grün hinter den ohren sind und ihr tuningzubehör bei einem händler mit 3 großen buchstaben einkaufen...

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Die Fahrzeuge hier sehen deutlich aktueller aus.

Vielleicht hilft dir ja ein Chirp-Modul.

http://www.cardesignparts.de/.../...hirpmodul---made-by-Innoparts.html

Das klingt auf jeden Fall schonmal nicht sooo aufdringlich und albern.

Zitat:

Original geschrieben von t3chn0


Die Fahrzeuge hier sehen deutlich aktueller aus.

Vielleicht hilft dir ja ein Chirp-Modul.

http://www.cardesignparts.de/.../...hirpmodul---made-by-Innoparts.html

Das klingt auf jeden Fall schonmal nicht sooo aufdringlich und albern.

Danke für die Antwort,sehr interessant und überlegungswert.Sehr gut mit Link.

Seelze 01

Auch dieses prollige chirpen - auffallen um jeden Preis - ist in Deutschland zum Glück nicht zugelassen: Klick. Einfach nur eine völlig unnötige zusätzliche akustische Belästigung des Umfeldes.

Gruß, Olli

Hallo Olli ,bevor du mit einem KLICK auf einen anderen Artikel zeigst solltest du
diesen auf Richtigkeit prüfen. Ich habe als Beispiel keinen §55 in der STVO gefunden.
Mach erstmal deine Schularbeiten bevor DU mir Ratschläge erteilst.
Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01


Hallo Olli ,bevor du mit einem KLICK auf einen anderen Artikel zeigst solltest du
diesen auf Richtigkeit prüfen. Ich habe als Beispiel keinen §55 in der STVO gefunden.
Mach erstmal deine Schularbeiten bevor DU mir Ratschläge erteilst.
Seelze 01

Du solltest erst mal lesen und den Unterschied zwischen

StVO

und

StVZO

verstehen lernen.

aaaaaahahahahahaaaa....
sorry.
aber....
ahahahahahahahahahahaha

wie peinlich!!

klebst du dir dann auch ein arschgeweih in die verdunkelte heckscheibe??

ich beoemmel mich!

auch das chirp modul wird sich nicht so einfach integrieren lassen, weil das auch nicht mit dem volvo bus harmoniert, das funktioniert nur mit einfacher elektrischer ansteuerung der zv

Erlaubt mir eine kurze Off-Topic-Anmerkung:

Seit Mitte 2007 gibt es im Hauptforum von Volvo den Thread

Warum das Volvo Forum für mich so besonders ist

Der Grundtenor aller Aussagen wurde kürzlichst gut zusammen gefasst mit:

Zitat:

Da hier aber auch jede Menge "Fremdfahrer" unterwegs sind, würde ich den Grund wohl eher in der Kultiviertheit und im signifikant hohen intellektuellen Niveau der hier postenden Teilnehmer suchen.

Hier definiert man sich nicht über kW, Vmax und TSB. Noch nicht mal über den IQ.

Insgesamt kann ich dieser Aussage auch für das C30,..-Forum weitgehend zustimmen (auch ohne den Vergleich zu anderen Foren zu haben).

Aber schade, dass viele der Antworten hier auf seelze 01 dem widersprechen.

(Bsp.:
Ein "aaaaaahahahahahaaaa...."-Beitrag müsste eigentlich einen "Nein-Danke" anstelle von vier "Dankes" bekommen ...)

Zitat:

Original geschrieben von mimmo82


aaaaaahahahahahaaaa....
sorry.
aber....
ahahahahahahahahahahaha

wie peinlich!!

klebst du dir dann auch ein arschgeweih in die verdunkelte heckscheibe??

ich beoemmel mich!

Weil du ein Arschgeweih schön findest kommt so etwas nicht an meinen C30

Ich kann VLau50 nur beipflichten und würde mal vorschlagen, diesen thread zu schließen, bevor das hier noch mehr ausartet. Eine Diskussion der ursprünglichen Frage findet ja anscheinend nicht mehr statt.

schöne Grüße
Bob

Nur zur Erinnerung:

Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

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