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Sport Fury aus C&F - Missbrauch des H-Kennzeichens?

Themenstarteram 1. Juni 2009 um 7:53

Mahlzeit, nachdem ich mir jetz nochmal den Artikel in der Maiausgabe über den Plymouth Sport Fury durchgelesen habe, fiel mir auf dass der H-Kennzeichen hat. Und die werden anscheinend kaum mit dem Originalmotor draufgekommen sein, schließlich steht da ganz protzig "528" drauf was auf den vorher eingebauten aftermarket Motor hindeutet.

Ich bin nun wahrlich kein Originalitätsfanatiker, und finde solche aufgemotzten PS-Monster oder Customs schicker als langweilige Originalerhalte. Speziell hier in D, solche Autos sind ja eher drüben zu finden. Aber meiner Meinung nach sollte jemand wie der Oliver Zinn, der bei den Umbauten und als Besitzer eines Moparshops anscheinend genügend Geld hat, doch wohl das nötige Kleingeld haben um dieses Auto auch ordnungsgemäß normal zuzulassen, wären ja lediglich 200 Euro monatlich. Da zahlen andere das doppelte für ihren Neuwagen oder Jahreswagen als monatliche Finanzierungsrate.

Das ist ja schön dass der Herr Zinn mit seinem Kennzeichen aller Welt dokumentiert dass er anscheinend gute Beziehungen zu irgendeiner TÜV-Bude hat die für ihn beide Augen zudrückt, aber durch solche und ähnliche Sachen ist schon die 07er Zulassung in Verruf gekommen und dementsprechend auf 30 Jahre begrenzt worden.

Würd mich mal intressiern wie ihr das so seht...

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2009 um 20:44

Aaach Leute,

solange mir kein Tüffer an en Karren pisst wegen Zustand 3 oder so ist es mir egal was andere Leute haben. ;)

Und so ne durchgerostete Gammelbude wir den nächsten Tüfftermin nicht überstehen.

Den Rolls Brandschaden hab ich mal gesehen. Ich finde er hat was Erhaltenswürdiges.

Man sollte nicht in die gleiche Argumentationskiste greifen wie die Leute, die uns das Leben schwer machen.

Das ist ähnlich wie mit der "gewerblichen Nutzung" eines H-Fahrzeugs.

Was ist, wenn einer mal ne Hochzeitsfahrt macht und dafür 150 Euronen Spritzulage bekommt?

Das ist, laut Finanzamt, eine gewerbliche Nutzung, die man mit einer H-Zulassung nicht tätigen darf.

Hab mich da vor Jahren mal schlau gemacht.

Erstens braucht man dafür eine Gewerbeanmeldung, Mietwagen oder sowas. Das geht weiter mit einer Konzession für die man bei der IHK einen Lehrgang über Frachtrecht, grenzüberschreitenden Nahverkehr, Gefahrengut, etc. machen muss, kostet ca. 1500,- . Dazu kommt die Anmeldung des Wagens als gewerblich genutztes Fahrzeug. Das bedeutet höhere Steuer, höhere Versicherung mit zusätzlicher Insassenversicherung und jährlich zum Tüff. Weiter gehts mit dem Personenbeförderungsschein. Dazu kommt dann noch, falls man in einem reinen Wohngebiet wohnt, dass ein gewerblich genutztes Fahrzeug hier nicht abgestellt werden darf. Das heist man muss in einem Gewerbe- oder Mischgebiet eine Garage mieten.

Und dass alles um die Braut eines Kumpels zur Kirche zu fahren.

Liebe Leute, es reicht wenn der Gesetzgeber einen an der Waffel hat.

 

Gruß

Gedönsrat

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43 Antworten
am 1. Juni 2009 um 13:30

Helmut, Straftaten werden nicht legal durch wegschauen.

Mir ist nicht klar wo die Grenze gezogen wird ab wann man eine Straftat zur Anzeige bringen soll.

Unfallflucht? Soll ich wegschauen wenn ich sehe das dir jemand in deinen El Camino fährt?

Schnauze halten wenn jemand seine Kinder schlägt?

Straftat bleibt Straftat. Und das ist Steuerhinterziehung und fahren ohne Versicherungsschutz.

Wenn dich der Zinn bei einer seiner Beschleunigungsorgien auf nem Treffen zum Krüppel fährt und dir der Mann von der Versicherungs mitteilt das leider aufgrund erloschener ABE kein Schutz besteht und du den Zinn doch privat verklagen möchtest bin ich sicher das du froh bist das keiner den armen Zinn vorher denunziert hat.......

Aus meiner Sicht ist auf die Steuerhinterziehung gehustet. Aber wenn es sich rechtlich wirklich so darstellt das dort aufgrund der Umstände kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz besteht, dann ist das arg. Nicht umsonst ist in D die HaftPFLICHTversicherung Voraussetzung für die Zulassung.

Das schrägste was ich je gesehen habe dürfte wohl der allseits bekannte 41er Willys des Ameisenracers sein.........natürlich mit H-Kennzeichen.

sehr nettes Thema das mal wieder die emotionen hochschießen läßt, ähnlich kleine Kennzeichen (der bekommt welche und ich nicht)

ich finds teilweise auch sehr befremdlich welche Fahrzeuge alles ein H bekommen, da man doch in etwa die Anforderungen kennt, aber man sollte doch froh sein das es so einen Ermessenspielraum gibt und nicht alles Schwarz und Weiß ist.

Hauptsache die Technik ist i.o. (Bremsen, Lenkung, fahrwerk, keine Tragende Teile durchrostet)

Das Hautproblem ist doch eigentlich für uns nur die KFZ-Steuer, wäre diese "passender für uns" (nicht nach Hubraum, sondern evtl. auf dem Sprit) würden man sich doch garned mit dem H auseinandersetzen. (OK Umweltzonen wären evtl ein Punkt aber da gibbets ja meist ausnahmeregelungen)

am 1. Juni 2009 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von LittleRed

Straftat bleibt Straftat. Und das ist Steuerhinterziehung und fahren ohne Versicherungsschutz.

 

Wenn dich der Zinn bei einer seiner Beschleunigungsorgien auf nem Treffen zum Krüppel fährt und dir der Mann von der Versicherungs mitteilt das leider aufgrund erloschener ABE kein Schutz besteht und du den Zinn doch privat verklagen möchtest bin ich sicher das du froh bist das keiner den armen Zinn vorher denunziert hat.......

Es ist ja nicht wirklich schlimm, wenn man von solchen Sachen wie etwa dem Versicherungsschutz keine Ahnung hat. Ärgerlich ist es nur, wenn man es dann nicht schafft einfach mal die Fresse zu halten, sondern sich bemüßigt fühlt seine Umwelt an der eigenen Planlosigkeit teilhaben zu lassen. Und richtig erbärmlich wird es, wenn dann auch noch als Intention für solcherlei Unfug Neid und Mißgunst zu Tage treten.

 

 

Zum Thema:

 

Für mich gilt es zu differenzieren, zwischen Fahrzeugen wie etwa dem Rolls, der auf den Schrott gehört, und etwa dem Fury, der sich in einem super Zustand befindet aber etwas modifiziert ist. Warum sollen Fahrzeuge nur dann als erhaltungswürdig eingestuft werden, wenn sie absolut original sind? Natürlich schreibt der Gesetzgeber hier gewisse Kriterien vor, die jedoch in der Praxis Raum für einen erheblichen Ermessenspielraum geben. Das führt natürlich zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten... nur, das Leben ist halt ungerecht!

Die Behauptung, daß aufgrund des sogenannten Mißbrauchs einiger Weniger die Kriterien des H -Kennzeichen für alle verschärft werden, ist doch durch nichts bewiesen.

Ich glaube vielmehr, daß Blockwarte wie der Threadersteller hier, der aus mir unerfindlichen Gründen hier eine Diskussion lostritt und somit Öffentlichkeit schafft, für Verschärfungen verantwortlich sind. Beweisen kann ich das aber auch nicht.:D

Ich bin für Ermessensspielraum beim H -Kennzeichen und gönne es jedem der es erlangt hat. Ich glaube auch, daß TÜV-Prüfer ihrer Verantwortung bezüglich der technischen Sicherheit solcher Fahrzeuge nachkommen. Sicherer als die mit roter Nummer sind sie allemal.

Der Willys soll übrigens schon vor 40 Jahren als Dragracer in den USA umgebaut und gelaufen sein und hat deshalb hier ein H -Kennzeichen bekommen.

Gruß Helmut

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Es ist ja nicht wirklich schlimm, wenn man von solchen Sachen wie etwa dem Versicherungsschutz keine Ahnung hat. Ärgerlich ist es nur, wenn man es dann nicht schafft einfach mal die Fresse zu halten, sondern sich bemüßigt fühlt seine Umwelt an der eigenen Planlosigkeit teilhaben zu lassen. Und richtig erbärmlich wird es, wenn dann auch noch als Intention für solcherlei Unfug Neid und Mißgunst zu Tage treten.

Da Du Dich ja scheinbar mit dem Versicherungsrecht gut auskennst, wie wäre es dann, wenn Du uns Unwissende ;) an Deinem Wissen teilhaben lässt?

Zudem wüsste ich gerne, was Dich auf den Gedanken bringt, das hier Neid und Missgunst im Spiel sind?

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Zum Thema:

Für mich gilt es zu differenzieren, zwischen Fahrzeugen wie etwa dem Rolls, der auf den Schrott gehört, und etwa dem Fury, der sich in einem super Zustand befindet aber etwas modifiziert ist. Warum sollen Fahrzeuge nur dann als erhaltungswürdig eingestuft werden, wenn sie absolut original sind? Natürlich schreibt der Gesetzgeber hier gewisse Kriterien vor, die jedoch in der Praxis Raum für einen erheblichen Ermessenspielraum geben. Das führt natürlich zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten... nur, das Leben ist halt ungerecht!

Zunächst erscheint Dein Einwand richtig, wenn man aber einmal genauer hinschaut, dann taucht folgendes Problem auf:

Zitat:

  • Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
  • Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren

    - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle

    - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).

    - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.

    • Ausnahmen:

  • - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

    - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

    - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.:

    - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung

    - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis-Motor-Typ)

    - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

Nach dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern, also der Richtlinie, nach der die Erteilung der H-Zulassung erfolgt, hätte das H-Kennzeichen nicht zugeteilt werden dürfen. Hier hat sich scheinbar der zuständige Prüfingenieur nicht an die Richtlinie gehalten und seinen Ermessensspielraum imo deutlich überschritten, denn der Anforderungskatalog regelt den Bereich Motoren, wie ich finde, sehr detailliert.

Wie Du oder ich zu dem Thema Originalität stehen ist hierbei nicht einmal zweitrangig, es geht schlicht und ergreifend darum, das es nicht sein darf, das Herrn A. nach einem Motorenumbau das begehrte H-Kennzeichen verweigert wird, dieser Umbau aber für Herrn Z. kein Problem darstellt. Wäre das Kapitel Motoren im Anforderungskatalog schwammiger ausgeführt, liesse sich darüber diskutieren, hier wird aber etwas positiv begutachtet, was eigentlich als klares no-go beschrieben wird.

Grüsse

Norske

am 1. Juni 2009 um 16:43

1: Unabhängig davon, ob ein Prüfer geschmiert oder durch "Amigo-Kontakte" ein Fahrzeug durchgehen lääst, das keine H bekäme oder nach H-Erteilung der Umbau vorgenommen wurde, wird dieses gemacht um a) weniger Steuern und b) weniger Versicherung zu zahlen.

Bei a) ist die Tat der Steuerhinterziehung erfüllt und bei b), das sollten viele noch aus dem Mofazeitalter wissen erlischt bei nicht genemigten Umbauten die Betriebserlaubnis. Und ohne diese, da mag man mich berichtigen, kein Versicherungsschutz. Denn das Fahrzeug, das im Brief steht, wurde versichert, nicht das was dann durch die Gegend ballert

2: Was glaubt ihr eigentlich, warum die Richtlinien für die roten Wechselkennzeichen verschärft wurden? Weil es da das selbe war: Fahrender Schrott, der in keinster Weise der StVzo genügte. Und das waren einzelfälle, nicht die Masse, die die Gesetzgebenden zur Verschärfung führten. Ebensolches kann (und nennt mich ruhig Schwarzseher, wird) mit der H-Zulassung passieren

Ermessenspielraum ja. Ich würd auch keinen 65er Mustangfahrer anscheissen der mit 15Zoll TorqueTrust D durch die Gegend fährt oder nen 302Roller statt nem 289er 2B drinhat.

Aber nach dem Treiben kommt das übertreiben. Und ich will meine H-Zulassungen behalten und möchte sie nicht aufgrund Profilierungsproblemen einzelner und Geiz anderer, die sich die Standartzulassung leisten könnten, nicht nehmen lassen

Aber es freut michs chon das der Vorwurf, jemand, der eine Straftat anzeigt, wäre ein Denunziant vom Tisch ist. Erstaunlich, wenn man Taten anführt die einen selber treffen könnten. DANN ist Denunziantentum nämlich spontan erwünscht

am 1. Juni 2009 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von LittleRed

 

Straftat bleibt Straftat. Und das ist Steuerhinterziehung und fahren ohne Versicherungsschutz.

Wenn dich der Zinn bei einer seiner Beschleunigungsorgien auf nem Treffen zum Krüppel fährt und dir der Mann von der Versicherungs mitteilt das leider aufgrund erloschener ABE kein Schutz besteht und du den Zinn doch privat verklagen möchtest bin ich sicher das du froh bist das keiner den armen Zinn vorher denunziert hat.......

Ist es nicht. Der Haftpflichtversicherungsschutz bleibt meines Erachtens in jedem Fall bestehen, wie hier näher ausgeführt wir

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_02_03.html

allerdings mit den entsprechenden Folgen.

Ansonsten bin ich aber mit LittleRed einer Meinung. Gerade wegen der Damen und Herren mit dem Hang zur eigennützigen Zweckerweiterung des 07er Kennzeichens bin ich um 2 Jahre zu spät dran gewesen.

am 1. Juni 2009 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von norske

Da Du Dich ja scheinbar mit dem Versicherungsrecht gut auskennst, wie wäre es dann, wenn Du uns Unwissende ;) an Deinem Wissen teilhaben lässt?

Zudem wüsste ich gerne, was Dich auf den Gedanken bringt, das hier Neid und Missgunst im Spiel sind.

Vorraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges in D ist eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung zahlt im Schadensfall, unabhängig davon ob die ABE des versicherten Fahrzeuges erloschen ist oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so kann die Versicherungsgesellschaft allerdings Regressansprüche an den Versicherungsnehmer richten, der Geschädigte ist aber davon in keiner Weise betroffen.

 

Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, was jemanden dazu bewegt, ein möglicherweise mißbräuchlich verwendetes H-Kennzeichen in den Rang einer Straftat einzustufen und von "zum Krüppel fahren" zu faseln, wenn nicht die von mir gemutmaßten Intentionen? Vielleicht weißt Du da ja mehr wie ich?

 

Nun hast Du, werter norske, ja sehr schön aufgeführt, welche Triebwerke verbaut werden dürfen, und welche nicht. Ein 528 hat demnach in dem Sport Fury wohl nichts verloren, ok. Nur, wo ist jetzt das Problem, wenn irgend ein Gutachter beide Augen zudrückt und sagt, egal ich laß das mal durchgehen? Also, ehrlich gesagt, ich finde das toll!

am 1. Juni 2009 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von Al Kamino

Wenn ich diesen Thread lese fällt mir ein Zitat von Hoffmann von Fallersleben ein: "Das größte Schwein im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant"

In diesem Sinne,

gruß Helmut

tja, typisch deutsch halt :-(

Für mich bleibt es Neid der hier um sich greift

"wieso hat DER denn eine H-Zulassung und ich darf keine Chromefelgen fahren!!!FRECHEIT"

aber ja ich weiss das ist nur die Sorge um den Versicherungsschutz und die vielen Unschuldigen die sterben könnten

am 1. Juni 2009 um 17:59

Syntax, wenn ich auf nem Treffen deinem Fahrzeug gegenüber am Grillfeuer sitze, jemand mit einem Schraubendreher sein Monogram in deinen Lack kratzt, der dich ein Vermögen gekostet hat muss ich deiner Logik nach ja den Täter verschweigen....

Ja, ist klar....... das wird dann bei dir auch auf vollstes Verständnis stossen, du wirst dann ganz ruhig bleiben obwohl ich sagen würde: Ich weiß genau wer es war aber ich kann es dir nicht sagen da ich dann ja ein dreckiger Denunziant wäre....

Versicherungen versuchen alles um sich vor Zahlungen zu drücken. Muss man denen einen Hebelpunkt geben?

Die Punkte klingen für mich nach guten Hebeln:

Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall sind:

* die Verwendung des Fahrzeugs zu einem anderen als dem angegebenen Zweck;

#

# eine nachträgliche Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers.

Und was das Rasen betrifft: Ich weiß, wie einige (und auch einige spezielle) sich auf Treffen direkt und im näheren Umfeld gerne benehmen. Da ist durchaus von "werbewirksamen Rasereien" zu sprechen

Was Neid angeht: Der Wesenszug ist mir Fremd. Ich glaube nicht das mich irgendwas in der Szene noch neidisch machen kann (sofern es nicht 2 Beine hat, weiblich und attraktiv ist)

Zusätzlich sollte man nicht vergessen das es sich hier um eine sehr kleine Gruppe von Fahrzeugen handelt. Da find ich es schon viel schlimmer was alles so mit Fahrzeugen gemacht wird die ne normale Zulassung haben!!! Und mal ehrlich: Wer von den Jungs die hier gerade als Beispiel genannt wurden "ballert" denn mit den besagten Fahrzeugen durch die Gegend??? Meines Wissens nach reden wir hier von ganz wenigen Kilometern pro Jahr auf "öffentlichen Straßen"! Die restliche Zeit verbringen diese Fahrzeuge doch eher auf dem DragStrip. Schlimm genug das man in Deutschland für Fahrzeuge die fast nur rumstehen oder zu Showzwecken benutzt werden so viel Kohle auspacken muss. Andere verbrauchen in der selben Zeit mit ihrem Smart dreimal mehr Fahrbahn.

Ich erfreu mich lieber an diesen Fahrzeugen und an der Tatsache das es immer noch Leute gibt die sich bemühen sowas auf die Straße zu bringen. Der Weg dorthin is mir eigentlich egal (meine Meinung)

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

Vorraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges in D ist eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung zahlt im Schadensfall, unabhängig davon ob die ABE des versicherten Fahrzeuges erloschen ist oder nicht. Sollte dies der Fall sein, so kann die Versicherungsgesellschaft allerdings Regressansprüche an den Versicherungsnehmer richten, der Geschädigte ist aber davon in keiner Weise betroffen.

Grundsätzlich stellt sich doch die Frage, was jemanden dazu bewegt, ein möglicherweise mißbräuchlich verwendetes H-Kennzeichen in den Rang einer Straftat einzustufen und von "zum Krüppel fahren" zu faseln, wenn nicht die von mir gemutmaßten Intentionen? Vielleicht weißt Du da ja mehr wie ich?

Nun hast Du, werter norske, ja sehr schön aufgeführt, welche Triebwerke verbaut werden dürfen, und welche nicht. Ein 528 hat demnach in dem Sport Fury wohl nichts verloren, ok. Nur, wo ist jetzt das Problem, wenn irgend ein Gutachter beide Augen zudrückt und sagt, egal ich laß das mal durchgehen? Also, ehrlich gesagt, ich finde das toll!

Geehrter Hadrian,

das Problem ist, das hier meiner Ansicht nach gewissermaßen Gefälligkeitsgutachten erstellt werden und zudem geltende Richtlinien nicht befolgt werden.

Wenn derartige Gefälligkeitsgutachten durch die breite Masse gutgeheißen würden, dann stellt sich auch die Frage, wie weit darf das gehen. Warum sollte z.B. der Le Supra keine H-Zulassung erhalten, das Teil ist schliesslich auch über dreissig Jahre alt und bei dem verbauten Wischiwaschi-Motor könnte man ja auch ein bis zwei Augen zudrücken. Und wenn wir dann schon einmal beim Augen zudrücken sind, lassen wir Unterbodenbeleuchtung, tiefschwarze Fenster und Rückleuchten etc.pp. auch gleich durchgehen…

BTW: Bevor mir jetzt auch noch Neid unterstellt wird: Wenn alle Flairbirds in irgendeiner Form verbastelt würden, sei es durch falsche Motoren, gechopte Dächer, Low-Rider Fahrwerke, Xenon-Beleuchtung, o.ä. würde mich das sehr freuen. Warum? Ganz einfach, weil meiner original erhalten wird und mit jeder Flairbird-Bastel-Leiche das Original seltener wird und im Wert steigt!

BTW: Die missbräuchliche Verwendung des H-Kennzeichen könnte als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Steuerhinterziehung ist in Deutschland tatsächlich eine Steuerstraftat nach § 370 Abgabenordnung (AO) und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Eine Straftat als Straftat zu bezeichnen deutet nach meinem Verständnis nicht auf Neid und Missgunst hin, sondern eher auf gesunden Menschenverstand, aber gut, das soll hier nicht weiter unser Thema sein.

@ derSyntax:

Erklärst du mir noch, warum ich neidisch bin?

Grüsse

Norske

Es wird sich nichts ändern: Mit den Harleys haben wir das schon durch. Zuviele Möchte-Gern-Zuhälter sind mit ihren bösen schwarzen Eiscafe-Show-Schüsseln, 300er Reifen und Ofenrohr-Auspuffanlagen rumgeblasen. Zunächst wurde es als Randerscheinung ignoriert, aber irgendwann wurde reglementiert und kontrolliert. Serienmäßig rasseln die Harleys nun wie ein Käfer, jeder baut sich einen anderen Auspuff dran und riskiert einfach die Strafe. TÜV gibt es beim Händler oder aber nach Umbau auf Orignialtüten.

Also entweder man will es schön dumpf und hat in einer Kontrolle verschissen oder aber man ist auf der sicheren Seite und leise.

Es eröffnen sich aber zeitgleich Nischen für Zubehörhändler... Auspuffanlagen mit Stellmotoren für laut und leise.

Sie können die Regelungen noch so verschärfen. Letzlich gibt es entsprechende Regelverstöße und ein Maß an Tolleranz bei den Gesetzeshütern... oder auch nicht.

Gruß SCOPE

am 1. Juni 2009 um 20:44

Aaach Leute,

solange mir kein Tüffer an en Karren pisst wegen Zustand 3 oder so ist es mir egal was andere Leute haben. ;)

Und so ne durchgerostete Gammelbude wir den nächsten Tüfftermin nicht überstehen.

Den Rolls Brandschaden hab ich mal gesehen. Ich finde er hat was Erhaltenswürdiges.

Man sollte nicht in die gleiche Argumentationskiste greifen wie die Leute, die uns das Leben schwer machen.

Das ist ähnlich wie mit der "gewerblichen Nutzung" eines H-Fahrzeugs.

Was ist, wenn einer mal ne Hochzeitsfahrt macht und dafür 150 Euronen Spritzulage bekommt?

Das ist, laut Finanzamt, eine gewerbliche Nutzung, die man mit einer H-Zulassung nicht tätigen darf.

Hab mich da vor Jahren mal schlau gemacht.

Erstens braucht man dafür eine Gewerbeanmeldung, Mietwagen oder sowas. Das geht weiter mit einer Konzession für die man bei der IHK einen Lehrgang über Frachtrecht, grenzüberschreitenden Nahverkehr, Gefahrengut, etc. machen muss, kostet ca. 1500,- . Dazu kommt die Anmeldung des Wagens als gewerblich genutztes Fahrzeug. Das bedeutet höhere Steuer, höhere Versicherung mit zusätzlicher Insassenversicherung und jährlich zum Tüff. Weiter gehts mit dem Personenbeförderungsschein. Dazu kommt dann noch, falls man in einem reinen Wohngebiet wohnt, dass ein gewerblich genutztes Fahrzeug hier nicht abgestellt werden darf. Das heist man muss in einem Gewerbe- oder Mischgebiet eine Garage mieten.

Und dass alles um die Braut eines Kumpels zur Kirche zu fahren.

Liebe Leute, es reicht wenn der Gesetzgeber einen an der Waffel hat.

 

Gruß

Gedönsrat

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