Spiegel abgefahren welche Strafe kommt ??

Hallo
Meiner Freundin ist ein Misgeschick passiert.
Sie ist auf eine Strasse entlangfahren wo ein Pkw in einer Parkbucht stand. Auf Höhe des Pkws gab es ein Knall sie hat dich erschreckt und sich um gesehen und hat nix gesehen was der Knall gewesen sein könnte. Zuhause hat sie beim Parken gemerkt das der am rechten Außenspiegel das Glas raus hängt. Oh doch was getroffen Dachte sie. Darauf hin ist sie direkt wieder dahin gefahren wo Pkw und der Knall war. Leider kein Pkw mehr da. Sie hat jetzt die Vermutung das sie ein Spiegel abgefahren hat. Sie ist daraufhin direkt zur Polizeiwache gefahren und hat den Hergang geschildert. Die haben alles aufgenommen Adresse und Handy Nummer auch .
Zwischen dem besagten Knall und der Aussage bei der Polizei sind es 30 min gewesen.
Nun die Frage was erwartet sie für eine Straffe.
Wenn sich der Gegner Meldet. Und wenn der Gegner sich nicht melden.

Hat jemand so was schon mal mit gemacht.

Beste Antwort im Thema

Vermutlich wird da juristisch nichts passieren … aber in den Chor des Lobes möchte ich mich dennoch nicht einreihen …

1. Wenn es knallt, halte ich sofort an und kontrolliere mein Fahrzeug und den Punkt, an dem es geknallt hat … man könnte ja auch einen Menschen oder ein Tier erwischt haben und es wird Hilfe benötigt.

2. Selbst wenn derjenige sich nicht bei der Polizei meldet (weil viele Menschen es als sinnlos erachten), ist hier vermutlich einer anderen Person ein Schaden entstanden … dort ein paar Zettel aushängen und den Geschädigten suchen, würde der Anstand gebieten (ja, schon klar, ich bin ein Träumer).

3. Mir würde nach zwei bis drei Minuten auffallen, dass der Spiegel auf der Beifahrerseite nicht mehr so ist, wie er sein sollte … wenn dies wirklich nicht aufgefallen sein sollte, nun, das möchte ich nicht kommentieren … denn die Spiegel erfüllen durchaus eine Funktion.

4. Ja, ich weiß, ich bin wenig romantisch … aber der nachträgliche Gang zur Polizei ist für mich aufgrund von 1 + 3 keine Heldentat, sondern eher der Angst geschuldet, dass jemand anderes zuvor kommt und man will die Strafe mindern … denn noch einmal, sorry, wenn es knallt, fährt man nicht einfach weiter …

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wenn sich keiner meldet, passiert imho nichts, da garnicht klar ist, was überhaupt vorgefallen ist.
Aber zur Polizei zu gehn, war schonmal ne gute Idee...

Sollte sich der Geschädigte vor Deiner Freundin bei der Polizei gemeldet haben, wäre es Fahrerflucht. Jetzt gleich die Beruhigung: dann hätte ja die Polizei die Daten des Geschädigten gehabt. So hat sie den Schaden gemeldet, da sie ja den Geschädigten nicht selber ermitteln kann und somit eine Selbstanzeige erstattet hat. Wenn sich der Geschädigte meldet: bekommt dieser die Daten von Deiner Freundin, wenn nicht: wird er fluchen, über den Depp, der den Spiegel abgefahren hat ;-). Sofern sich die Polizei überhaupt die Mühe macht, das an das Ordnungsamt weiter zu leiten, stehen hier 35€ im Raum (irgendwas wie : sie verursachten schuldhaft einen Verkehrsunfall. Vor Ort wäre auch nichts anderes verhängt worden).
Du solltest Deine Freundin erst trösten und dann ganz sehr loben: sie hat absolut korrekt gehandelt, als sie den Schaden bemerkte und dann zur Polizei fuhr. 99,99% wären dazu zu feige gewesen (auch die sogenannten Erwachsenen).
Und ich spreche aus Erfahrung: nicht selber ;-), hatte aber so etwas ähnliches im Kundenkreis, Schaden wesentlich größer und Schadenverursacher leicht ermittelbar. Sportplatzparkplatz nach dem Training! In der Not rief mich derjenige an und war voller Panik, da er abgehauen ist. Selbstanzeige bei der Polizei, Daten an den Geschädigten übermittelt, ergab den erhobenen Zeigefinger mit viel DuDuDu. Ob etwas Geld in die Stadtkasse floss, weiß ich heute nicht mehr.
Fazit: entspannt Euch, schlecht, dass es den Unfall gab, gut das dieser gemeldet wurde
(und für einen Unfall ist keiner zu blöd ;-))

wobei ich nicht sicher bin, was passiert, wenn ein Zeuge des Unfalls Anzeige erstattet hat und sich natürlich das Kennzeichen gemerkt hat

Es gab vor einiger Zeit eine Änderung bei der Definition "Unfallflucht". Mit meinen Worten wieder gegeben:
So manch einer wurde nach etwas Überlegung reuig und hätte den Schaden gerne angezeigt. Trotz Selbstanzeige war es dann Fahrerflucht. Dann macht ja die Selbstanzeige keinen Sinn. Deshalb wurde eine 24h-Frist eingeführt, in dieser man selber den Unfall nachmelden kann, ohne wegen Fahrerflucht belangt zu werden. ABER: es darf noch keine Anzeige vorliegen! Hätte ein Zeuge die Polizei informiert - schlecht. Hier wäre aber mit 30 Minuten eine zeitliche Nähe vorhanden. (Ob das ausreicht, kann ich aber nicht sagen). Da ja heutzutage keiner mehr etwas sieht (außer Unfälle, wo man Selfies machen muss), informiert auch keiner mehr die Polizei. Um so mehr Respekt vor der Freundin des TE.
Sollte jemand neuere Infos haben - ich lerne gerne dazu

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Seit Jahren unverändert ...

StGB
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zu gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Das ist hier alles unproblematisch.

Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 4. Juli 2018 um 01:54:16 Uhr:


Es gab vor einiger Zeit eine Änderung bei der Definition "Unfallflucht". Mit meinen Worten wieder gegeben:
So manch einer wurde nach etwas Überlegung reuig und hätte den Schaden gerne angezeigt. Trotz Selbstanzeige war es dann Fahrerflucht. Dann macht ja die Selbstanzeige keinen Sinn. Deshalb wurde eine 24h-Frist eingeführt, in dieser man selber den Unfall nachmelden kann, ohne wegen Fahrerflucht belangt zu werden. ABER: es darf noch keine Anzeige vorliegen! Hätte ein Zeuge die Polizei informiert - schlecht. Hier wäre aber mit 30 Minuten eine zeitliche Nähe vorhanden. (Ob das ausreicht, kann ich aber nicht sagen). Da ja heutzutage keiner mehr etwas sieht (außer Unfälle, wo man Selfies machen muss), informiert auch keiner mehr die Polizei. Um so mehr Respekt vor der Freundin des TE.
Sollte jemand neuere Infos haben - ich lerne gerne dazu

Auch bei nachträglicher Meldung eines Unfalls in dieser Frist wird erst mal eine Anzeige aufgenommen.
Die Milderung der Strafe oder Einstellung ist ausschließlich Sache des Gerichts.

Alles gut. Die Polizei hat die Daten. Ich denke da kommt nix nach. Wenn ich zu meinem Auto kommen wuerde und es hat einen kleineren Schaden und keinen Zettel unterm Scheibenwischer, wuerde ich denken das der Saftsack abgehauen ist. Zur Polizei wuerde ich da nicht gehen, weil ich nicht damit rechne das die raus finden wer das war. Ich denke die wenigsten wuerden Anzeige gegen Unbekannt machen.
Auch ist moeglich das sein Spiegel nicht kaputt gegangen ist. Sollte er doch die Polizei kontaktieren, so wird das alles sicher ohne Fahrerflucht abgehandelt 😉

Die 24h Frist gibt es nur bei Unfällen im ruhenden Verkehr, d.h. Parken. Dennoch wird hier nichts passieren wg. Strafe.

Geil, man merkt beim fahren nicht das man sich den Spiegel abrasiert, und zu Hause merkt man erst das er runter hängt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2018 um 06:55:58 Uhr:


Geil, man merkt beim fahren nicht das man sich den Spiegel abrasiert, und zu Hause merkt man erst das er runter hängt.

Kommt mir auch komisch vor. Aber trotzdem finde ich das Verhalten nachträglich lobenswert. Könnte sich so mancher eine Scheibe abschneiden.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 4. Juli 2018 um 07:28:55 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2018 um 06:55:58 Uhr:


Geil, man merkt beim fahren nicht das man sich den Spiegel abrasiert, und zu Hause merkt man erst das er runter hängt.

Kommt mir auch komisch vor. Aber trotzdem finde ich das Verhalten nachträglich lobenswert. Könnte sich so mancher eine Scheibe abschneiden.

Das ist richtig.

Das ist kein Missgeschick, sondern vorsätzliches Entfernen vom Unfallort!

"Ups, es hat geknallt + mein Spiegelglas hängt runter...!"

-🙂

Vermutlich wird da juristisch nichts passieren … aber in den Chor des Lobes möchte ich mich dennoch nicht einreihen …

1. Wenn es knallt, halte ich sofort an und kontrolliere mein Fahrzeug und den Punkt, an dem es geknallt hat … man könnte ja auch einen Menschen oder ein Tier erwischt haben und es wird Hilfe benötigt.

2. Selbst wenn derjenige sich nicht bei der Polizei meldet (weil viele Menschen es als sinnlos erachten), ist hier vermutlich einer anderen Person ein Schaden entstanden … dort ein paar Zettel aushängen und den Geschädigten suchen, würde der Anstand gebieten (ja, schon klar, ich bin ein Träumer).

3. Mir würde nach zwei bis drei Minuten auffallen, dass der Spiegel auf der Beifahrerseite nicht mehr so ist, wie er sein sollte … wenn dies wirklich nicht aufgefallen sein sollte, nun, das möchte ich nicht kommentieren … denn die Spiegel erfüllen durchaus eine Funktion.

4. Ja, ich weiß, ich bin wenig romantisch … aber der nachträgliche Gang zur Polizei ist für mich aufgrund von 1 + 3 keine Heldentat, sondern eher der Angst geschuldet, dass jemand anderes zuvor kommt und man will die Strafe mindern … denn noch einmal, sorry, wenn es knallt, fährt man nicht einfach weiter …

Zitat:

@0 0 7 schrieb am 4. Juli 2018 um 08:52:11 Uhr:


Vermutlich wird da juristisch nichts passieren … aber in den Chor des Lobes möchte ich mich dennoch nicht einreihen …

1. Wenn es knallt, halte ich sofort an und kontrolliere mein Fahrzeug und den Punkt, an dem es geknallt hat … man könnte ja auch einen Menschen oder ein Tier erwischt haben und es wird Hilfe benötigt.

2. Selbst wenn derjenige sich nicht bei der Polizei meldet (weil viele Menschen es als sinnlos erachten), ist hier vermutlich einer anderen Person ein Schaden entstanden … dort ein paar Zettel aushängen und den Geschädigten suchen, würde der Anstand gebieten (ja, schon klar, ich bin ein Träumer).

3. Mir würde nach zwei bis drei Minuten auffallen, dass der Spiegel auf der Beifahrerseite nicht mehr so ist, wie er sein sollte … wenn dies wirklich nicht aufgefallen sein sollte, nun, das möchte ich nicht kommentieren … denn die Spiegel erfüllen durchaus eine Funktion.

4. Ja, ich weiß, ich bin wenig romantisch … aber der nachträgliche Gang zur Polizei ist für mich aufgrund von 1 + 3 keine Heldentat, sondern eher der Angst geschuldet, dass jemand anderes zuvor kommt und man will die Strafe mindern … denn noch einmal, sorry, wenn es knallt, fährt man nicht einfach weiter …

Dem schließe ich mich komplett an.
Juristisch wird da kaum etwas folgen.

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