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Spanngurte kürzen

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,

ist es erlaubt, Spanngurte zu kürzen oder verlieren diese dann die Zulassung?

Der Grund ist, dass ich regelmäßig Sachen transportiere, wo 1 Meter lange Gurte absout ausreichend sind und ich die Restlänge immer irgendwie ebenfalls sicher verstauen muss.

Danke vorab.

39 Antworten

Zitat:

@R-Sch schrieb am 27. April 2023 um 11:07:32 Uhr:



Zitat:

@Tom1182 schrieb am 27. April 2023 um 10:52:21 Uhr:


...... man darf ja jede Zurröse nur 1mal nutzen

Wo steht das geschrieben?

Muss nicht geschrieben werden. Ergibt sich aus der Zugkraft die auf solche Oesen kommen.
Und deren Rückhaltekraft, welche sie aufnehmen können.

Zitat:

@doedl schrieb am 27. April 2023 um 22:08:35 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 27. April 2023 um 11:07:32 Uhr:


Wo steht das geschrieben?

Muss nicht geschrieben werden. Ergibt sich aus der Zugkraft die auf solche Oesen kommen.
Und deren Rückhaltekraft, welche sie aufnehmen können.

So isses! Lernt man auf jedem Ladusi Lehrgang.

Zitat:

@doedl schrieb am 27. April 2023 um 22:08:35 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 27. April 2023 um 11:07:32 Uhr:


Wo steht das geschrieben?

Muss nicht geschrieben werden. Ergibt sich aus der Zugkraft die auf solche Oesen kommen.
Und deren Rückhaltekraft, welche sie aufnehmen können.

Wenn es von der Zugkraft auf die Öse abhängt, schließt das nicht aus, dass man zwei Gurte in eine Öse hängt. Z.B wenn ein Gurt nach vorne geht und einer nach hinten, dann ist auf der Öse weniger Zugkraft als wenn ein Gurt nach oben zieht.

ähm, nein, so funktioniert das nicht 🙄

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. :-)

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. April 2023 um 04:16:00 Uhr:



Zitat:

@doedl schrieb am 27. April 2023 um 22:08:35 Uhr:


Muss nicht geschrieben werden. Ergibt sich aus der Zugkraft die auf solche Oesen kommen.
Und deren Rückhaltekraft, welche sie aufnehmen können.

Wenn es von der Zugkraft auf die Öse abhängt, schließt das nicht aus, dass man zwei Gurte in eine Öse hängt. Z.B wenn ein Gurt nach vorne geht und einer nach hinten, dann ist auf der Öse weniger Zugkraft als wenn ein Gurt nach oben zieht.

Ist auch völlig richtig so.
Die zulässige (Gesamt-)Zugkraft der Öse darf nicht überschritten werden. Und natürlich dürfen sich die Haken auch nicht gegenseitig behindern (hängt hält von der Bauform der Öse und der Haken ab).

Ansonsten darf man so viele Spannmittel in eine Öse hängen, wie man will...

Dann verstehe ich nicht was die sich bei mir wegen 2 Gurten an einer Zurröse so angestellt haben! Meine Zurrösen sind mit 800kg pro Öse zugelassen (Werkseitig) und ich hatte 560kg auf Europalette auf meinem 2t geladen da musste ich die Kopflasche an 2 eingenen Zurrösen einharken

In Deutschland ist alles überbürokratisch. Es gibt nicht nur eine, sondern viele Vorschriften, Normen, Gesetze usw., die alle die gleiche Thematik behandeln und regeln.

Dadurch entsteht auch viel Halbwissen. Nicht nur bei einfachen Endanwendern, sondern auch bei der Polizei, bei Gerichten und sogar bei Ausbildern. Meinungen werden dann schnell mal zur Regel.

Dann liest man schnell mal: "Darf man nicht, ist verboten!". Die berechtigte Frage "Wo steht das geschrieben?" wird dann ebenso schnell mit "Muss nicht geschrieben werden." beantwortet.

Also wenn einem der Polizist bei einer Kontrolle nicht den entsprechenden Paragrafen oder die Vorschrift nennen kann, sollte man halt Einspruch einlegen. Dann sollte man (wenn alles gut läuft) die Unklarheiten beseitigt bekommen...

@Crashtestdummy1234

Wie oben bereits geschrieben er wollte nur das ich es abändere und hat kein Bußgeld erhoben. Ganz ehrlich wenn ich keine Strafe zahlen soll sei’s drum dann ändere ich es schnell und fahr meines Wegs da ist mir dann aber auch das diskutieren zu schade

Zitat:

@Crashtestdummy1234 schrieb am 28. April 2023 um 11:44:43 Uhr:


Also wenn einem der Polizist bei einer Kontrolle nicht den entsprechenden Paragrafen oder die Vorschrift nennen kann, sollte man halt Einspruch einlegen.

Da ist immer §22 StVO mit dem schönen Satz "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Darüber hinaus kannst du "Deutschland" in deinem Post streichen. Die Ladungssicherungsvorschriften in anderen Ländern sind nicht nennenswert anders. Die Ladung muss halt auch bei Vollbremsung und Kurvenfahrt da bleiben wo sie ist. Die Normen dienen nur dazu dass Verlader, Fahrer und Kontrolleure mit einfachen Mitteln überprüfen können "ok, hält" oder eben nicht. Man kann nicht jedes ungeprüfte Seil erstmal einem Festigkeitstest unterziehen.

Statt diskutieren kannst du auch einfach vor der Polizei Gas geben und eine richtige Vollbremsung hinlegen. Wenn's hält war die Ladungssicherung ok, wenn nicht dein Problem 😛

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