Spaltmaße nach Auffahrunfall (VK-Schaden)
Hallo Motortalker,
ich habe vor einigen Wochen einen Auffahrunfall verursacht. Keine starker Aufprall (nur vorne).
Optisch betroffen war der Stoßfänger. Ich habe meinen Hyundai I30 in eine Vertragswerkstatt gegeben. Die Kaskoversicherung erteilte eine Freigabe.
Der Stoßfänger wurde ersetzt. Leider habe ich feststellen müssen, dass das Spaltmaß neben dem rechten Schweinwerfer nicht mit dem Spaltmaß des linken Scheinwerfers (vgl. Fotos) übereinstimmt.
Nun befürchte ich, dass die Werkstatt nicht nachbessern möchte und irgendwelche Gründe sucht wieso das Spaltmaß nicht passt. Kann ich darauf bestehen, dass die Spaltmaße übereinstimmen? Kann ich auch darauf bestehen, dass die durch den Unfall verformten Teile getauscht werden, falls eine vollständige Rückverformung technisch nicht möglich ist?
Über Feedback freue ich mich im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn du die Werkstatt selber ausgesucht hast und die nicht von der Versicherung vorgeschrieben wurde, dann hat die Versicherung nichts damit zu tun, wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wende dich an die Werkstatt und wenn die nicht einsichtig ist, an die Kfz-Schiedsstelle.
Liebe Grüße
Herbert
16 Antworten
Ich glaube was vanguardboy meinte mit "gleich hinbekommen" war er der Vergleich zum Werkszustand.
Das die seiten gleich sein sollten (ok nicht zwingend auf den 100 Millimeter genau) ist uns denke ich allen klar.
eine geringe abweichung kann es vorallem bei der Stoßstange geben, aber bei einem Versicherungsschaden sollte so ein Spaltmas wie hier nicht der fall sein, sage der Werkstatt höflich das dir das so nicht passt, die werden das schonwieder richten.
Wahrscheinlich wird bei dir der Kotflügel unter der Stoßstange leicht verbogen sein, dadurch liegt der Halter nichtmehr 100 % an und dadurch kommt dieser Spalt zustande, der Halter selber würde sogar unbeschädigt sein, sollte eine sache auf 30 min. sein das wieder zu richten, wenn der Lack selber nicht beschädigt ist.