Space Star = Versicherungswucher?
Hallo ihr Lieben!
Ich habe ja seit Kurzem ein neues Auto (Mitsubishi Space Star, EZ 03/2018, 71 PS) und möchte natürlich Vollkasko versichert sein.
Nun schickt mir meine bisherige Versicherung (bzw. die meiner Mutter; da meine Fahrzeuge immer über sie laufen, da sie auf knapp über 30% fährt) ein Angebot über 835 € jährlich. Jetzt sagt mein Stiefvater, der ebenfalls auf knapp über 30% fährt, dass er für seinen Kia Sportage (wesentlich mehr PS) gerade mal knapp über 400 Euro im Jahr zahlt.
Ich bin gerade etwas baff und verstehe wirklich nicht, wieso mein kleines Auto so teuer in der Versicherung sein soll? Es hat wenig PS und ist ja nun kein Auto, was rasante Fahrer anspricht, behaupte ich jetzt mal...
Habe natürlich auch online schon andere Versicherungen abgecheckt, aber so ganz krass tut sich da leider nichts.
Meine Freude über den neuen Wagen ist gerade echt etwas gedämpft, muss ich gestehen...
Beste Antwort im Thema
Was erwartest du denn? Das die dir den Karren statt für 835 nun für 83,50 € versichern, nur weil ihr ein paar Versicherungen dort habt? Vom Makler darf man keine Wunder erwarten ... bisschen was könnte drin sein, aber keinesfalls das, was du dir insgeheim erhoffst. Merkt man deutlich an der falschen Grundeinstellung "wenig PS" = "günstig in der Versicherung".
34 Antworten
Überhaupt schon mal ein versicherungsvergleich durchgeführt?, das ist eigentlich nicht in Stein gemeißelt, das man unbedingt bei Versicherung A sein/bleiben muss.. Wenn der vertrag läuft, Pech gehabt und zum nächst möglichen zeitpunkt wechseln...
Japaner sind perse nicht teuer, mit einer der günstisten Wagen die man versicher kann ist der Mazda Mx-5, mein Wintertoyota ist HKlasse 14, man kann höchstens eine Tendenz erkennen. Aber bei hohen SF Klassen (In Prozente nutzt eigentlich keiner mehr) macht das eigentlich alles den Kohl nicht fett, sei denn man hängt aus Prinzip (was dumm ist😉) bei einer Versicherung fest, die den Wagen eigentlich nicht möchte...😉
Vielleicht sollte man sich vor dem Kauf eines Autos über die Typklassen informieren und jetzt nicht rumjammern.
Typische Stadtkiste, Zweitwagen, Anfänger usw also vermutlich viele kleine Schäden die sich eben summieren und zu einer hohen Schadensquote führen, auch weil es eben nicht so Vielle gibt. Da dürften deutlich mehr Jahrgänge zusammengefasst werden als zb beim Golf wo man locker jeden Modelljahrgang einzeln bewerten kann.
Aber letztlich sind Kfz-Versicherungen für Versicherungsmakler reiner Service, machen die meiste Arbeit aber bringen so gut wie keine Provision. Da hängen die Meisten nicht mehr Zeit rein als unbedingt nötig.
Zitat:
@Knergy schrieb am 3. Juli 2018 um 19:02:49 Uhr:
Was erwartest du denn? Das die dir den Karren statt für 835 nun für 83,50 € versichern, nur weil ihr ein paar Versicherungen dort habt? Vom Makler darf man keine Wunder erwarten ... bisschen was könnte drin sein, aber keinesfalls das, was du dir insgeheim erhoffst. Merkt man deutlich an der falschen Grundeinstellung "wenig PS" = "günstig in der Versicherung".
Ich erwarte überhaupt nichts von ihr, erst recht keine Versicherung für "nen Appel und n Ei". meine Antwort bezüglich der Versicherungsmaklerin und dass ich die persönlich kenne, weil wir beide dort die Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, war eine Rückmeldung auf einen Beitrag in diesem Thread, der da lautete "Vielleicht lässt die Versicherung ja mit sich reden" und sollte aussagen, dass ich bereits mit jemandem von der Versicherung erfolglos über den Sachverhalt gesprochen habe und das nicht mit irgendeinem Call-Center-Agent o.ä., sondern mit einer mir bekannten Beraterin, bei der ich mich bisher gut aufgehoben gefühlt habe - nicht mehr und nicht weniger.
Und dass mehr dazu gehört als PS ist mir durchaus bewusst. Jedoch wurde mir seit jeher erzählt, dass die PS-Zahl unter anderem (!) Einfluss auf die Versicherungssumme hat.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Juli 2018 um 21:04:54 Uhr:
Vielleicht sollte man sich vor dem Kauf eines Autos über die Typklassen informieren und jetzt nicht rumjammern.
Soeben ist mir wieder eingefallen, wieso ich seit etwa sechs Jahren in keinem Internet-Forum mehr angemeldet war 🙄 Vielleicht sollte man sich auch einfach raushalten, wenn man nichts Konstruktives zum Thema zu sagen hat... 🙄
Dass die R+V einfach wesentlich teurer ist - zumindest in Bezug auf meinen jetzigen Wagen - hat ja scheinbar wenig mit meinem Auto an sich bzw. mit der Typklasse zu tun, da die HUK nach einem heutigen Gespräch bereit wäre, mich für sage und schreibe 300 Euro weniger im Jahr Vollkasko zu versichern zu gleichen Konditionen (wie Berlin-Paul sagte rund 530 € statt der 830). Klar kann man sich vorher informieren, habe ich aber nun mal nicht, weil ich da leider etwas blauäugig dran gegangen bin. Ich hatte halt vorher nur eine günstige Teilkasko - zu der ich wie gesagt in diesem Jahr erst gewechselt bin, weil sie eben billiger war als die vorherige und da hab ich eben nicht damit gerechnet, dass die bei der Vollkasko dann mit nem Wucher kommen.
Sorry jedenfalls, dass ich bis dato andere Dinge im Kopf hatte als Kraftfahrzeuge und mich damit nicht ausreichend beschäftigt habe...
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Lass Dich hier nicht provozieren. Die sind eigentlich alle ganz nett. Da grad Ferienzeit ist, sind aber viele etwas gereizt und vergessen, dass niemand umfassend und perfekt informiert auf die Erde geschlüpft ist. Der intelligentere Teil der Menscheit lernt aus Fehlern. Das wird Dir sicher auch kein zweites mal passieren. 😉
@TE Wenn die R+V dich raus gelassen hätte, die HUK aber die Deckung nicht rückwirken übernimmt, hätte man das auch per Stichtag, also z.B. heute machen können. Sofern die R+V auch damit einverstanden ist.
Dann würde die R+V vom Tag der Zulassung bis heute abrechnen.
Wobei ich nicht verstehe, warum die HUK einen so kurzen Zeitraum nicht übernimmt. Das sollte doch mit der Bestätigung, dass keine eintrittpflichtigen Schäden verursacht wurden funktionieren.
Frag am besten nochmal nach.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Juli 2018 um 01:47:06 Uhr:
Lass Dich hier nicht provozieren. Die sind eigentlich alle ganz nett. Da grad Ferienzeit ist, sind aber viele etwas gereizt und vergessen, dass niemand umfassend und perfekt informiert auf die Erde geschlüpft ist. Der intelligentere Teil der Menscheit lernt aus Fehlern. Das wird Dir sicher auch kein zweites mal passieren. 😉
Nee, definitiv passiert mir das nicht mehr :-) Aber gerade das nervt dann eben... Als ob es mir nicht schon klar gewesen wäre, dass das naiv war, müssen manche dann noch einen drauf setzen und ich frag mich dann immer: Wem bringt ein solcher Kommentar etwas? Weder ich, noch irgendein anderer User kann daraus irgendeinen Nutzen ziehen... Aber na ja egal... :-)
Zitat:
@Matze0411 schrieb am 4. Juli 2018 um 11:31:01 Uhr:
@TE Wenn die R+V dich raus gelassen hätte, die HUK aber die Deckung nicht rückwirken übernimmt, hätte man das auch per Stichtag, also z.B. heute machen können. Sofern die R+V auch damit einverstanden ist.
Dann würde die R+V vom Tag der Zulassung bis heute abrechnen.Wobei ich nicht verstehe, warum die HUK einen so kurzen Zeitraum nicht übernimmt. Das sollte doch mit der Bestätigung, dass keine eintrittpflichtigen Schäden verursacht wurden funktionieren.
Frag am besten nochmal nach.
Klar, das war die Lösung, die ich mir auch vorgestellt hatte und dachte auch, dass das kein Problem sei. Denn ich habe zwar die evb-Nummer von der R+V, aber ich habe de facto ja noch überhaupt nichts unterzeichnet! Die HUK meinte daraufhin, dass das durchaus der Fall sei und ich sozusagen die evb-Nummer widerrufen könnte, aber das geht wohl nur, solange kein Wagen auf die Nummer angemeldet ist und das ist er ja nunmal….
Die HUK würde auch generell sofort übernehmen, aber ohne dass die rückwirkend die evb-Nummer übernehmen, lässt die R+V mich nicht raus und die HUK übernimmt die eben nicht... Klar, irgendwie verstehe ich die schon.... Ich könnte ja mittlerweile drei Beulen reingefahren haben in der Zeit, in der der Wagen über die evb-Nummer lief und geh dann in vier Wochen zur HUK und lass die Schäden dann von denen bezahlen. Von der Warte verstehe ich die HUK schon, dass die das nicht machen.
Was ich weniger verstehe ist eben, dass ich an die R+V gebunden sein soll, ohne dass ich bzw. meine Mutter den zugesandten Vertrag unterzeichnet hat...
Ich weiß jetzt nicht wie das bei diesen ganzen Vertreterverträgen ist, aber in den letzten 10 Jahren wo ich um diesen Berufszweig einen Bogen mache und für 0815 Kfz Versicherungen alles Online machen, habe ich noch nie was händisch unterschrieben. maximal irgendwo Häckchen gesetzt und auf ok geklickt ...
Was solls wenn du jetzt im Vertrag hängst kündige zum nächsten Zeitpunkt, gibt doch schlimmeres und fhler sind nur dumm wenn man sie wiederholt ...
Was spucken denn die Onlinerechner für Werte bei deinen Eckdaten raus?? Dann sieht man ja ob dein aktueller Vertrag grottig oder eher so lala ist...
Ich finde das immer sinnlos wenn hier Leute "ihre" Versicherung posten, nur weil sie aus ihrem Toptarif schließen, dass das für alle anderen auch gelten muss ... gibt es aber nicht ...Bei mir sind z.B. r+V und Huk/24 nicht mal in die Nähe von gut&günstig gekommen....😉
Dann frag mal, was die evB in der Kurzzeitversicherung der R+V kosten soll. Wenn es rechnerisch passt, kannst Du dann das R+V Angebot auf den Hauptvertrag ablehnen bzw. diesen widerrufen. Dann wird allerdings die Kurzzeitprämie fällig und die ist meist recht hoch. Daran anschließend könntest Du dann bei einer anderen Versicherung die HP+VK abschließen. Ist halt eine Rechenaufgabe.
Besser wäre, Du machst einen Halterwechsel von deiner Mum auf Dich und schließt mit der Ummeldung auf Dich eine andere HP+VK ab. Das geht jederzeit. Der bisherige Vertrag geht zwar mit dem Halterwechsel über, aber Du hättest dann die Möglichkeit, die R+V direkt zum Halterwechsel zu kündigen und eine günstigere HP+VK selbst abzuschließen.
Zitat:
@tartra schrieb am 4. Juli 2018 um 19:04:04 Uhr:
Ich weiß jetzt nicht wie das bei diesen ganzen Vertreterverträgen ist, aber in den letzten 10 Jahren wo ich um diesen Berufszweig einen Bogen mache und für 0815 Kfz Versicherungen alles Online machen, habe ich noch nie was händisch unterschrieben. maximal irgendwo Häckchen gesetzt und auf ok geklickt …
Da hat man dann aber auch 14 Tage Widerrufsrecht und das hat man im Falle meiner evb-Nummer scheinbar nicht. Wobei ich das nicht ganz verstehe... Auch bei unterzeichneten Verträgen hatte ich immer eine Widerrufszeit...
Zitat:
Was spucken denn die Onlinerechner für Werte bei deinen Eckdaten raus?? Dann sieht man ja ob dein aktueller Vertrag grottig oder eher so lala ist...
Ich finde das immer sinnlos wenn hier Leute "ihre" Versicherung posten, nur weil sie aus ihrem Toptarif schließen, dass das für alle anderen auch gelten muss ... gibt es aber nicht ...Bei mir sind z.B. r+V und Huk/24 nicht mal in die Nähe von gut&günstig gekommen....😉
Das mit den online-Rechnern ist etwas kurios. Ich hatte hier letzte Woche den online-Rechner der HUK benutzt. Da kamen ca. 350 (!!!!) Euro bei raus und ich hätte pro Jahr sogar noch einen Schaden frei gehabt. Anfang dieser Woche war der Betrag dann bei 530€, was die Versicherung auch bei Rücksprache nannte. Heute hat meine Mutter noch mal verglichen und dann war der Betrag wieder bei 300 noch was... Das wäre der absolute Hammer! Wobei ich gegenüber dem Angebot der R+V auch mit den 530 schon zufrieden wäre...
Witzigerweise ist meinen Eltern aber da heute ein dicker Schnitzer aufgefallen: Im vorliegenden Änderungsantrag der R+V hat die Vertreterin SF-Klasse 11 angegeben - meine Mutter liegt aber in SF23!!! Das muss doch einen dicken Batzen ausmachen, oder?
Und die absolute Krönung ist, dass wir bei den Online-Rechnern die Daten aus dem Änderungsantrag übernommen haben - also die SF-Klasse 11 - und trotzdem nur so wenig dabei rauskommt. Was zahlt man denn bei der HUK dann wohl nur bei der höheren SF-Klasse?! Das muss ja dann schon fast günstiger sein als meine aktuelle Teilkasko...
@ berlin-paul: Ich bin schon Fahrzeug-Halter... Es wäre natürlich machbar, meine Mutter als Halter einzutragen. An sich keine schlechte Idee, aber ich bin unsicher, ob ich das möchte? Ich bin dann irgendwie so ganz raus aus meinem Auto (klar, ist nur ne Kopfsache) und in den Papieren stünde dann binnen 3 Monaten nach EZ schon der dritte Halter. Hab zwar nicht vor, den Wagen wieder zu verkaufen (eigentlich fahre ich immer knapp bis zum bitteren Ende^^), aber man weiß ja nie...
Benutzt doch mal einen Versicherungsvergleich online z.B. check24, verivox, nafiauto ..., das man mal eine Übersicht hat, ihr scheint ja nur bei 1-2 Versicherungen den online Rechner zu nutzen?
Man kann das pauschal nicht sagen, jede Versicherung hat ihre eigne SF = % Tabelle.... so ab ~SF10 passiert eigentlich nicht mehr so viel,,, aber wie gesagt da hat jede Versicherung ihre eigenen Tabellen, daher ist es auch sinnlos mit % zu vergleich ...
Beim Widerruf gibt es Klauseln, ich weiß jetzt nicht wie es bei kfz Verträgen ist, aber z.B. bei Telefon Sim hat man auch 14 Tage, jedoch erlischt das sobald man die Sim ins Handy schiebt und aktiviert, dann ist schlagartig Schluss mit Widerruf.......😉
Du scheinst dich der Sache mit der Versicherung annehmen zu wollen, da findet ihr genug Informationen im Netz, man kann dir hier nun nicht alle Einzelheiten vorkauen, vieles erschließt sich sobald man tiefer in das Gebiet einsteigt .... Möchte man das nicht, dann sollte man evtl. doch zum vertreter gehen, am besten mal vergleichen, erzählen tuen die einen gerne Märchen...
Mir ging es auch so, war bei einem Vertreter und weil ich da mehrere Versicherungen hatte, gab es großzügige KFZ Rabatte ... hat sich alles als viel blabla rausgestellt..
Hallo, ich kann berlin-paul nur zustimmen.
Auch kann ich die Huk empfehlen. Mit SF2 und Typklasse 24 in der Vollkasko, zahle ich ca. 550 € im Jahr.
Ich drück Dir für einen Wechsel fest die Daumen :-)
Also verstehe ich das richtig:
Der Versicherungsvertrag läuft auf deine Mutter und das Auto ist aber auf dich angemeldet?
Spricht denn etwas dagegen das du Versicherungsnehmerin wirst und die SF11 (?) von deiner Mutter auf dich übertragen lässt?
Grob überschlagen sollte das den Beitrag um ca. 25% reduzieren. So hoch ist nämlich der Zuschlag für die abweichende Halterschaft. Zumindest wenn bei dem Angebot/Vertrag abweichender Halter mit "Sonstige" angegeben wurde.
Man könnte auch seine AKB lesen, da ist das Widerrufsrecht erklärt.
Auszug:Widerrufsbelehrung
Sie haben ein Widerrufsrecht, wenn Sie Ihr Fahrzeug erstmalig bei uns versichern (Neugeschäft), wenn Sie anstelle Ihres bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei
uns versichern (Fahrzeugwechsel), wenn Sie Ihren Vertrag auf den neuesten Tarif umstellen (Tarifumstellung), wenn Sie in Ihren bei uns bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag
eine weitere Versicherungsart, das Smart Driver Programm oder den Unfallmeldedienst einschließen. Über Ihr Widerrufsrecht informieren wir Sie ausführlich im
Versicherungsschein.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie
den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben;
im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel
246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Beim Unfallmeldedienst müssen Sie außerdem den Unfallmeldestecker erhalten haben. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,
wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende
der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Es braucht dann auch keine rückwirkende Deckung von der neuen Versicherung
Zitat:
@Sarah1402 schrieb am 2. Juli 2018 um 18:05:59 Uhr:
Ich bin gerade etwas baff und verstehe wirklich nicht, wieso mein kleines Auto so teuer in der Versicherung sein soll? Es hat wenig PS und ist ja nun kein Auto, was rasante Fahrer anspricht, behaupte ich jetzt mal...
Das hat was mit der Typklasse zu tun. Wie groß das Auto ist und was es leistet, muss keinen Unterschied machen.
Ein S55 AMG mit 500 PS ist beispielsweise günstiger in der Versicherung als ein S500 mit 306 PS.
Oder ein E220 CDI mit 170 PS ist teurer als ein E500 mit 388 PS.
Oft ist ein Corsa, Astra oder Golf auch viel teurer als größere, teurere und leistungsstärkere Autos.
Zitat:
@Sarah1402 schrieb am 2. Juli 2018 um 19:14:11 Uhr:
Hast du Tipps, wo ich nochmal vergleichen könnte? War bisher bei der R&V. Habe nun online Angebote nachgesehen bei der HDI und der HUK. Habe natürlich auch Check 24 angeworfen, aber irgendwie kommen da hauptsächlich Anbieter, von denen man noch nie etwas gehört hat, und seitdem ich mit einem No-Name Stromanbieter mal auf die Nase gefallen bin, bin ich da vorsichtig geworden..
Ich habe eben bei Check24 geschaut, was mich der Space Star mit SF11 kosten würde. Es sind (siehe Bild)€ im Jahr mit VK300/TK150. Als Wohnort habe ich Herne angegeben. Dürfte keinen Unterschied zu Oberhausen machen.