Sonderrechte für Gasversorger?

Hallo,

schon wiederholt sind mir hier im Rhein-Main-Gebiet Fahrzeuge von Gasversorgern aufgefallen die ein Blaulicht auf dem Dach hatten!

Es war tatsächlich ein Blaulicht wie bei Polizei oder Feuerwehr und keine gelbe Warnleuchte 😉

Bisher war ich immer der Meinung nur Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und vielleicht noch THW und Feldjäger dürften mit Blaulicht durch die Gegend fahren - aber tatsächlich auch Gasversorger (also ein Unternehmen und keine Behörde!)??

Ich seh ja ein, das ein Gasleck schnell gestopft sein will - aber haben die tatsächlich die mit Blaulicht einhergehenden Sonderrechte?

P.S. Ob auch eine Sirene verbaut ist, konnte ich bislang noch nicht feststellen!

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig


hehe ... das ist so nicht ganz richtig! Ein Feuerwehrmann oder ein Polizist dürfen Sonderrechte auch in Ihren Privatfahrzeugen nutzen (die Situation muss dies natürlich erfordern) der RettD darf dies nicht. Das liegt daran, dass Sonderrechte bei Polizei und Feuerwehr Personenbezogen und im RettD Fahrzeugbezogen gilt! :-)

Ja, bei Privatfahrzeugen hast du natürlich recht.

Ich hatte da an Einsätze in Dienstfahrzeugen gedacht, da SoSis an Privatfahrzeugen eher selten vorkommen 😉 .

In Zivil haben Rettungsdienstler ja keinen Grund, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, es sei denn sie sind im Katastrophenfall in den KatS eingebunden, aber das wird dann juristisch noch komplizierter...

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk


In Zivil haben Rettungsdienstler ja keinen Grund, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen,

Wenn sie als Verstärkung oder Vertretung alarmiert werden und von zu Hause anrücken müssen? Oder kommt das nicht vor?

Das mit der Verstärkung (SEG) kommt sehr selten vor, aber dass man da einen akuten Grund hat (wie die Organisationen der FFW z.B., die die Erstfahrzeuge besetzen müssen), Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, sehe ich nicht. Wenn man ein paar km/h schneller als erlaubt fährt, lässt sich das rechtfertigen, aber über rote Ampeln fahren o.ä. würd ich nicht machen.

Sehe ich genauso. Die SEG ist ja im Prinzip nur zu den nachrückenden Kräften zu zählen. Und daß man mal einen Hintergrund-RTW besetzen muß weil im Gebiet gerade extrem viele Einzelnotfälle anstehen kommt ja auch selten vor.

ciao

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Das kommt wohl nur vor bei Großunfällen wie in Eschede, oder?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das kommt wohl nur vor bei Großunfällen wie in Eschede, oder?

Eschede schon eine ziemlich große Sache. Die SEG kommt schon bei viel kleineren Ereignissen zum Einsatz (z. B. großer Autounfall, Brandwache }> Betreuung der Feuerwehr, ...).

Das hängt aber auch von der Alarm- und Ausrückeordnung des jeweiligen Landkreises ab.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Das hängt aber auch von der Alarm- und Ausrückeordnung des jeweiligen Landkreises ab.

 

... die zum Glück in vielen Gegenden "neu" aufgestellt wurde! Oh mann wenn ich da an den Flughafen Düsseldorf denke. Als der brannte gab es sowas nämlich noch nicht wirklich. Jedenfalls im Großraum Düsseldorf (NRW)... hehehe ... der Einsatz is mal mächtig in die Hose gegangen damals :-)

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