Sonderkündigungsrecht
Hallo,
ich hab eine Frage zu meiner Autoversicherung.
Und zwar habe ich vor kurzem einen Brief bekommen in dem der km-Stand und die ungefähren km dieses Jahr eingetragen werden sollten. Das hab ich gemacht.
Jetzt kam eine Rechnung die Teurer ist als letztes Jahr zu sonst gleichen Konditionen.
Eigentlich gäbe es in dem Fall doch kein Sonderkündigungsrecht, oder?
Das Problem ist aber, das die Versicherung letztes Jahr einen Schaden beglichen hat, den ich dieses Jahr aber zurücküberwiesen habe. Deshalb habe ich erst vor kurzer Zeit gesehen das der Beitrag sich erhöht hat, da ja vorher eine andere SF-Klasse als Grundlage genommen wurde.
Wie sieht es in dem Fall aus? Ich kann doch schlecht selber durchrechnen ob der Beitrag höher geworden ist, wenn ich garnicht weiß nach welchen Vorgaben die Versicherung das macht!?
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. ;-)
28 Antworten
Das ist ziemlich ungewöhnlich, die meisten Versicherer machen eine Umstellung von Voll- auf Teilkasko im laufenden Jahr ohne wenn und aber. Ich kenn nur die AXA, die da rumzickt. Welcher Versicherer ist es bei Dir?
Das mit dem Kennzeichenwechsel funzt nicht.
Ja, das dachte ich auch, das das bei vielen Versicherer kein Problem ist, aber bei der Bavaria Direkt schon,
nach einem freundlichen Brief, wurde mir sogar gleich die Kündigung für Ende 2011 gesendet.
Was meinst du, das das nicht funzt, das ich da ein Sonderkündigungsrecht habe, oder?
Aber das umändern sollte doch kein Problem sein, dann werden die mir einfach einen abgeänderten Vertrag zuschicken oder? Und kommen da kosten auf mich zu, wenn ich das bei der Versicherung sage?
Und wem soll ich noch bescheid sagen, das das KZ gewechselt wurde? (ADAC)
Schau mal in die Bedingungen, oder ruf beim Direkt-Versicherer an. Ich denke es wird nicht gehen so zu kündigen.
Womit hast Du´s Dir den so verschissen?
In den Bedingungen habe ich schon nachgeschaut, leider nichts zu finden!
Was meinst Du mit Direkt Versicherer?
Keine Ahnung, hatte nie einen Schaden in dem halben Jahr VK! In dem ersten Brief (schriftlich per Post) habe ich ganz nett gefragt, ob das denn möglich sei, auf TK zu wecheln, da kam dann 4 Wochen überhaupt nichts, dann habe ich den Brief per Mail geschickt, und zugleich einen etwas längernen Brief, wo ich das auch angesprochen habe, das das bei vielen anderen Versicherer kein Problem sei.
Ich will da ja eigentlich bleiben, nur das letzte halbe Jahr ohne die VK, was nach 5 Jahren VK nicht mehr benötigt wird, da ich nie was hatte. Und Sparen muss ich auch!
Naja, habe nichts böses geschrieben, und nach diesen beiden Mail Briefe kam nach ca. 1 Woche eben diese Kündigung, ohne auf die Briefe einzugehen, oder sonst Stellung zu nehmen!
Ähnliche Themen
Direkt-Versicherer sind Versicherer ohne Außendienst-Service, der wäre jetzt in Deinem Fall sinnvoll.
Bavaria-Direkt ist ein Unternehmen der Ostdeutschen Versicherungs Aktiengesellschaft.
Welche Tarifbedingungen sind den für Deinen Vertrag gültig? (Steht irgendwo im Versicherungsschein bzw. im Produktinformationsblatt.
Wenn mich jemand so gehandeln würde, dann würde ich da nicht bleiben wollen.
Hast Du vielleicht den Beitrag nur sehr schleppend gezahlt, z. B. immer erst nach Mahnung oder hattest Du einen Schaden, oder fährst Du ein Fahrzeug, das der Versicherung nicht (oder nicht mehr) genehm ist?
Alles das könnten Gründe für dieses Verhalten sein.
Der halbjährliche Betrag wurde von denen sofort Anfang Januar per Bankeinzug abgebucht, daran sollte es nicht liegen. Schaden auch keinen sowohl T,- und VK. Vom Auto haben die auch noch nie was gesagt (Audi A4 B7 1.6er)
Der Gründe müssen scheinbar die beiden Briefe gewesen sein! Aber da wollte ich auch nicht bleiben, so wie es ausschaut, komme ich da nicht bis zum Juli raus. Oder wenn ich ab Juli den restlichen Jahresbeitrag nicht zahle, was passiert dann?
Sowas passiert mir nicht mehr, habe daraus gelernt!
Was mir einfällt, mir wurde vor 2 Tagen die Frontscheibe erneuert, die auf die TK fällt, kann ich dann bis zum Juli Kündigen?
Werde da morgen nochmal anrufen, um näheres zu Erfahren. Evtl. bringt es was, mal schauen.
Näheres zum Kündigen findest Du in Deinen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung unter Punkt G. Kündigung im Schadenfall (Punkt G.2.3 und G2.4.) ist möglich.
Beitrag nicht zahlen ist keine gute Lösung.
Super, danke für deine Hilfe, werde morgen mal anrufen, und schauen was zu machen ist.
Aber ich glaube nicht mehr daran, das ich da raus komme!
Warst Du bei der gleichen VS, da Du die unter Punkte genau weißt?
Habe mir die gesamten Bedingungen auch schon durchgelesen.
So, es gibt neues!
Hatte heute nochmal ein nettes Gespräch mit einem sehr Hilfsbereiten Mitarbeiter, der mir versicherte, das
ich ab Juli keine VK mehr habe, nur noch die TK, wie von mir gewünscht.
Nein, ich bin Versicherungsmakler.
:-) Geht doch.
Möchte mal fragen welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen (Falls die Frist zum 30.11. schon verstrichen ist).
Es geht um Beitagserhöhung wenn sich dabei der Leistungsumfang nicht erhöht (und das kuriose das das evtl. nur gehen soll wenn sich allgemeine Kalkulationseckpunkte wie Typklasse oder Regionalklasse ändern).
Auf den einschlägigen Seiten wie check24 wird das ausführlich erwänhnt, daß man bei Beitragserhöhung davon Gebrauch machen kann - jedoch sind die Beispiele z.B. Beitragserhöhung wegen Typklassenerhöhung (was ja Problematiken des Versicherungsverbands und nicht Willkürlichkeiten der einzelnen Gesellschaften sind) im allgemeinen doch eher seltener zutreffend.
Der typische Fall dürfte doch sein, daß sich der Beitrag inflationsbedingt (bzw. das in guten Jahren, d.h. wenn die Konjunktur brummt wegen gehäuften Unfällen auf dem Arbeitsweg) geringfügig erhöht. Bei mir ist es sicherlich auch zu einer kleinen Erhöhung gekommen.
Bei meinem Bekannten ist es gar zu einer Erhöhung von ca. 20% gekommen (ohne erweitertes Leistungsspektrum). Allderdings wars hier auch eine Beitragserhöhung ohne das sich Vorraussetzung wie Regionalklasse oder Typklasseneinordnung geändert hätten.
Jetzt mal meine Frage:
In wie weit ist Beitragserhöhung ein Grund zur Kündigung ?
Wenn jede Beitragserhöhung zum Jahreswechsel ein Kündigungsgrund wäre dann könnten ja 70% der VN kündigen ohne auf den Termin 30.11. Rücksicht nehmen zu müssen.
Sehr fraglich finde ich was das alles mit den Kalkulationseckpunkten wie Typklassenänderung zu tun haben soll...sollte die Beitragserhöhung nicht anfürsich ein Kündigungsgrund sein ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Voraussetzung für Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung' überführt.]
Mein Versicherer weist auf der jährlichen Beitragsrechnung einen Vergleichsbeitrag aus (was die Versicherung kosten würde, wenn die Beiträge nicht verändert worden wären). Ergibt sich eine Erhöhung, kann innerhalb 1 Monat ab Zugang der Rechnung gekündigt werden (schreibt wer). Von einer erforderlichen Mindesterhöhung steht da nichts.
Das ist keine besondere Gefälligkeit der HUK24, sondern allgemeines Recht.
Die Erhöhung (einer der verschriehenen Online-Versicher) beträgt 2012 3,3% in der Haftplicht und 3,6% in der Kasko; kein Grund zur Kündigung.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Voraussetzung für Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von manwappl
Wenn jede Beitragserhöhung zum Jahreswechsel ein Kündigungsgrund wäre dann könnten ja 70% der VN kündigen ohne auf den Termin 30.11. Rücksicht nehmen zu müssen.
Korrekt, sofern die Erhöhung nicht alleine auf eine Rückstufung nach Schadenfall zurückzuführen ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Voraussetzung für Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung' überführt.]
Ja in diesem Zusammenhang verstehe ich aber nicht warum check24 als
Beispiel eine Beitragserhöhung wegen Typklassenänderung bringt.
Das ist doch wohl eher die Ausnahme.
Der Normalfall ist doch eher inflations-und schadenshäufigkeitsbedingt und vllt. deshalb weil man im vorherigen Abschlußjahr noch von einem Neukundenrabatt profitieren konnte.
Abschweif (Typklassenänderung):
Auch sehe ich bei meinen Jungtimern eher, daß sie sich in der Typklasse verbessern. Meine Seat hat jetzt Typklasse12. Denke, daß er eher auf 11 als auf 13 kommt.
Die meisten älteren Autos kommen immer seltener in die Hande von Rowdies sodaß die Wahrscheinlichkeit einer Typklassenabstufen (weil die älteren kilometermäßig immer weniger fahren) höher ist als die Heraufstufung.
Verstehe das sowieso nicht warum es so eine Angst gibt, daß die Kiste im Nächsten Jahr 2 Typklassen schlechter wird. Ein Auto was in einem Jahr von Beamten gefahren wird ist doch nicht im nächsten Jahr ein Halbstarkenauto.
Hier nochmal ein Textausschnitt aus check24.de:
Bei der KFZ Versicherung steht den Versicherungsnehmern immer dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn das Versicherungsunternehmen die Prämien erhöht, ohne den Leistungsumfang für den Kunden zu erweitern.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Assekuranz eine Anpassung der Typklassen vornimmt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ...
nochmal was soll das Geschwafel mit der Typklasse...so wie das bei check24 rüberkommt bedarf es eines Qualifizierungsgrund (wie die Typklassenerhöhung)...deutet darauf hin daß die Beitragserhöhung alleine nicht ausreicht.
Hier nochmal der Komplettlink zu Sonderkündigungsrecht:
http://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigung/
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Voraussetzung für Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung' überführt.]