Sommersocken für V70 gesucht

Grüß euch.

So, die ABE für meine *King* Alus hat sich ja nun angefunden, auch dank Hilfe von hier.

Nun heißt es also...Socken aussuchen, denn bald wird ja gewechselt.
Aktuell drauf sind irgendwelche P600, teils schief abgefahren.
Ich kann aber gern heute Abend mal noch Fotos von deren Profil anschleppen.

However, die anhängende ABE wirft Folgendes aus:
195/65R15
205/60R15
215/60R15

Jetzt bin ich trotzdem etwas verunsichert, muss ich dann noch hin zum Tüv zwecks eintragen oder nicht?
Weil..., dieses Größenangaben finde ich ja sogar in meinem Tankdeckel als Text wieder..., nur eben nicht in diesen neuen beknackten Fahrzeugscheinen.

However, mein Volvo V70II aus 2000 möchte gerne souverän, sicher, geräuscharm und Nasscool bewegt werden. Dabei bitte wirklich sehr leise sein um die Socken herum und vor allem nicht bremsend.

Billigreifen will ich definitiv auch nicht, hier wird eindeutig Qualität bevorzugt...die allerdings bitte nicht in Armut münden soll.

So, nun also die Frage der Fragen...was solls sein?

Ich hab mal bisi gestöbert und lande dann bei sowas hier:
....
sorry, bin etwas verwirrt.
Darf ich in der Mitte auch bei 55 oder 65 landen wenn ich 205 oder 215er im Fokus habe?

Ihr seht, ich brauche Rat°°

Soweit schonmal meinen Dank
das Tom

11 Antworten

Ich hab mal drei Varianten rausgepickt, alles 215er:

1.)Pirelli P6000 <--- die sind wohl drauf, als 195er Varianten!
2.)Dunlop Sport 9000
3.)Goodyear Eagle NCT 5

Alterniv wurde dort bei Reifendirekt noch ein Haufen preiswerterer Reifen gefunden..., aber sowas wie Kenda kenne ich einfach gar nicht ;(

Zitat:

Jetzt bin ich trotzdem etwas verunsichert, muss ich dann noch hin zum Tüv zwecks eintragen oder nicht?

Das was du gepostet hast, ist lediglich das Gutachten zur ABE, wenn du nur diese Bescheinigung hast, musst du zum TÜV und diese Räder eintragen lassen.

Ansonsten kommt es drauf an, was in der ABE drinn steht, wenn dort aufgeführt ist, dass eine Anbaubestätigung zu erfolgen hat, dann musst du auch dann zum TÜV.

Zitat:

Billigreifen will ich definitiv auch nicht, hier wird eindeutig Qualität bevorzugt...die allerdings bitte nicht in Armut münden soll.

Schau doch mal bei z.B.

www.reifencom.de

und such nach deiner gewünschten Größe, wenn du einen Reifen hast der in deiner Preisklasse liegt frag nach ob dieser fahrbar ist, oder du besser die Finger davon lassen solltest.

Wo du nichts verkehrt machen kannst sind die Markenreifen ala Conti, GoodYear, Pirelli etc....

Zitat:

Darf ich in der Mitte auch bei 55 oder 65 landen wenn ich 205 oder 215er im Fokus habe?

Kommt drauf an wie sich der Abrollumfang zur Serienbereifung dadurch ändert, wenn der dann im Toleranzbereich liegt und auch der Speed- und Traglastindex passt, ist dies möglich.

Aber auf alle Fälle ist dann eine Einzelabnahme nötig, da diese Reifenkombination nicht im Gutachten aufgeführt ist.

Na da kommt ja wieder was auf mir zu dann ;(

Fragt sich ob der Vorbesitzer damit immer nur Glück hatte bei Kontrollen?
Naja, i werds ja sehn.

Oki, was meinst denn zu den 3 Mustern?

Bei diesen Marken kannst du so gut wie nichts verkehrt machen, gehören zur oberen Premium Klasse, da würde ich dann den Reifen mit dem Profil wählen welcher dir am besten zusagt 😁

Im fahrtechnischen Bereich wirst du als Laie und Otto Normalfahrer kaum Unterschiede in Fahrsituationen feststellen.

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Mh...
auf meinem Astra hatte ich den 550 Raintyre drauf als 185er...und war sehr angetan.

Drum den hier maybee°?

rallye 550 205/60 R15 91V Auslauf

Hallo Tomgar3!

Zitat:

Jetzt bin ich trotzdem etwas verunsichert, muss ich dann noch hin zum Tüv zwecks eintragen oder nicht?
Weil..., dieses Größenangaben finde ich ja sogar in meinem Tankdeckel als Text wieder..., nur eben nicht in diesen neuen beknackten Fahrzeugscheinen.

Es kommt darauf an...

Ich kenne mich mit Volvo nicht sehr gut aus, aber ich nehme 'mal an, Deiner hat die EG-Genehmigungsnummer e4*98/14*0040*.. .

(Bitte bestätigen!)

Dafür gibt es in dem Gutachten zur ABE der Felge alle möglichen Auflagen, zunächst für die Felge auf dem Fahrzeugtyp, und noch weitere je nach Reifendimension. Die sind manchmal schwer zu verstehen, aber sehen wir 'mal. Jeder Satz ist genau zu lesen, Wort für Wort, so wie jeder Prüfer das machen würde.

Vorab, und wichtig:
Eine für eine Sonderfelge vorhandene ABE allein bedeutet nicht "montieren und losfahren" dürfen, sie ist nicht viel mehr als ein Festigkeitsgutachten. Bei einer Polizeikontrolle oder für die nächste Hauptuntersuchung reicht das nicht. Erst eine Anlage bzw. ein Teilegutachten dazu, in der der betreffende Fahrzeugtyp und Auflagen dazu aufgeführt sind, gibt genauen Aufschluss über eine ggf. erforderliche Abnahme oder Eintragung in Fahrzeugpapiere!
Hier ist nur die passende Anlage vorhanden, die ABE selbst ist aber vielleicht auch nicht nötig.

A01
Diese Auflage erfordert eine Abnahme durch einen Prüfer bei den Reifengrößen 205/60 R 15 und 215/60 R 15, um die Einhaltung weiterer Auflagen festzustellen. Wenn dieser Fall vorliegt, ist eine Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO bei TÜV/DEKRA/GTÜ,... fällig! Im Abnahmegutachten steht dann auch, ob und wann eine Eintragung durch die Zulassungsstelle erforderlich ist. Häufig wird sie "zurückgestellt", somit z.B. erst nötig bei Ummeldung oder Halterwechsel des Fahrzeugs.
In der Auflage ist eine "Bestätigung im Abdruck der ABE" erwähnt. Unnötig, denn Prüfer verwenden ihre eigene PC-Software, um Abnahmegutachten zu erstellen. Dafür ist eine Kopie der ABE nicht erforderlich.
Noch etwas: Wenn A01 eine Änderungsabnahme erfordert, kann man A02 vergessen.

A02
Da heißt es zuerst, dass bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den Fahrzeugpapieren steht, eine Eintragung durch die Zulassungsstelle erforderlich ist. Man beachte, dass hier nicht die Rede von einer Änderungsabnahme durch einen Prüfer ist!
Dass heute nur noch eine Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung steht, ist natürlich hässlich. Eine bessere Auskunft gibt das COC-Papier, in dem alle zum Fahrzeugtyp passenden Größen aufgeführt sind. Wenn es nicht vorliegen sollte, hilft sicher ein Volvo-Händler weiter. Ich mache mir da aber keine Sorgen, da die infrage kommenden Reifengrößen ohnehin schon im Tankdeckel stehen. Das ist ein erster guter Hinweis.
Aber angenommen, die Reifengröße ist nicht vorgesehen. Dann greift der nächste Satz. In diesem Fall ist eine Eintragung dann nicht erforderlich, wenn die ABE einen "magischen Satz" enthält, der davon befreit. Dazu benötigt man natürlich eine Kopie der Felgen-ABE, die hier (noch) nicht vorliegt.

A58
Das ist eine Killer-Auflage! Sie bedeutet: die Felge darf nicht auf einem Fahrzeug mit Vierradantrieb verwendet werden. Da kann höchstens eine aufwändigere Einzelabnahme helfen, deren Ergebnis ungewiss ist. Ich hoffe, Dein Volvo hat Frontantrieb!

B02
Muss geprüft werden, ist aber ohne großen Aufwand machbar.

B03
Sieht zunächst auch nicht nach einem Problem aus. Genaueres sagt aber das COC-Papier.

Car
Ein Killer nur dann, wenn die Aufbauart nicht passt.

Kxx
Das sind Auflagen, die ggf. Änderungen an der Karosserie verlangen. Hier tauchen sie nur bei 195/65 R 15 nicht auf.
Es geht dabei um die Freigängigkeit der Räder und die Abdeckung ihrer Laufflächen. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß konservativ gestellt. Anders gesagt, es könnte auch ohne Änderungen funktionieren. Was erforderlich ist, kann man vorab durch Messungen und Vergleichsrechnungen bestimmen.
Falls mehr Informationen zu diesem Aspekt gewünscht sind, bitte ich um einen neuen Thread der Art "Auflagen bei Sonderfelgen: Freigängigkeit und Radabdeckung?". Hier würde es den Rahmen sprengen.

Zitat:

Darf ich in der Mitte auch bei 55 oder 65 landen wenn ich 205 oder 215er im Fokus habe?

Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja!

Aber lass' das lieber!

Kai70

hat das schon richtig kommentiert.

Auch ich rate dringend ab, denn das wird nicht leicht! Solange Reifengrößen nicht in einem COC-Papier oder einem Gutachten zur ABE einer Sonderfelge stehen, sind Probleme vorprogrammiert. Es geht hier vor allem um die zulässigen Toleranzen für Abrollumfänge von Reifen. Bei Abweichungen von den vorgesehenen Größen verändert sich die Tachoanzeige und die Kilometerzählung. Da kann durchaus eine Neueichung fällig werden, vielleicht auch zusätzlich eine Änderung der Fahrzeugpapiere. Dabei muss man sogar mit einer Streichung der bisher erlaubten Größen rechnen.

(Lies' als Beispiel einmal die Auflagen

G01

und

G46

.)

Ein sehr pflichtbewusster Prüfer wird ggf. sogar einen Nachweis für die Tauglichkeit der vorhandenen Bremsanlage im Zusammenhang mit der Radgröße verlangen.

Tu' Dir das besser nicht an!

Gruß
Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


Hallo Tomgar3!
Es kommt darauf an...
Ich kenne mich mit Volvo nicht sehr gut aus, aber ich nehme 'mal an, Deiner hat die EG-Genehmigungsnummer e4*98/14*0040*.. .
(Bitte bestätigen!)

Bestätige gern 🙂

Und stelle fragend hinzu: Meinst du diese Sammlung von Freigaben?
(Solche großen Dokumente verwirren mich immer)

Und, was ich grad komisch finde, ich hab ja noch Winteralus drauf mit 195ern. Alus von Borbet, auch nirgends eingetragen. Und als einzige Beilage habe ich auch nur dies hier: Borbet Alus

So, heißt das jetzt ich fahre grad auch nicht zulässig mit den Winteralus herum?
Und wenn ja, warum hab ich dann niegelnagelneuen Tüv bekommen, wenn doch nicht zulässig?

Dankende Grüße...
ein zusehends verwirrterer Tom 🙁

Hallo Tomgar3!

Deine Sammlung von Freigaben ist zwar nicht das COC-Papier, sondern die Homologationsliste des Herstellers, sogar bestätigt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Das ist ebenfalls sehr brauchbar, damit hast Du mehr als viele andere!
Man muss lediglich in der langen Tabelle die Zeilen passend zur Version des eigenen Fahrzeugs finden, also SW oder SZ gefolgt von 4 Ziffern. Die findet man wahrscheinlich im Feld D.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Beim Überfliegen der Reifengrößen sah ich, dass 195/65 R 15 auftaucht. Bei den Breiten 205 und 215 spezifiziert Volvo jedoch Reifen der Serie 55, während im Gutachten der King-Felge Serie 60 steht. Hier also keine Übereinstimmung, angesichts der Auflagen im Felgengutachten aber auch nicht wichtig.

  • 195/65 R 15 : keine Abnahme, keine Eintragung, sofern die Reifengröße für die Fahrzeugversion homologiert ist. (prüfen!)
  • 205/60 R 15 und 210/60 R15 : Änderungsabnahme erforderlich, Eintragung typischerweise zurückgestellt.

Das Gutachten zu Deiner Borbet-Felge muss ähnlich gelesen werden. Darin werden allerdings andere Kürzel für Auflagen verwendet. Die wichtigsten: 11A (entspricht A01) und 11B (entspricht A02).
Für die Reifengröße 195/65 R 15 steht im Gutachten nur 11B. Also: wenn diese Größe in der Homologationsliste für die Fahrzeugversion  zugelassen ist, bedeutet es "Plug & Play".
Ich vermute, Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen, lediglich das Gutachten im Handschuhfach mitführen. Perfekt ist, die Homologationsliste daneben zu legen.

Zu Hauptuntersuchungen: nicht jeder Prüfer geht akribisch genau vor. Darauf verlassen sollte man sich natürlich lieber nicht.

Gruß
Alpha Lyrae

P.S.: Mein Handschuhfach sollte besser ABE-, ABG-, Gutachten-, Freigaben- und Abnahmenfach heißen; Handschuhe liegen da nicht.
🙂

Zitat:

Original geschrieben von Tomgar3


rallye 550 205/60 R15 91V Auslauf

"Uff" 😉

Also ich sage mal ein dickes Danke!
Soviel Ausführlichkeit kann sich ja sonst niemand mehr leisten°°

Oki, wenn ich das jetzt adaptiere auf mein Thema, dann sollten die obigen Reifen kein Problem beim eintragen darstellen oder?

btw..was kost son Spaß beim Tüv?

Daaaanke

das Tom

Hallo Tomgar3,

der Uniroyal rallye 550 205/60 R15 91V Auslauf wird abgenommen werden können, da die Reifengröße in der Anlage 20 zur ABE 44952 für Dein Fahrzeug aufgeführt ist. Der Lastindex 91 ist OK, der Geschwindigkeitsindex V (bis 240 km/h) auch, es sei denn, die Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt über 231 km/h. Damit ist auch Auflage A04 erfüllt.
Der Reifendruck ist der gleiche wie für 195/65 R 15.
(Hoppla, ich habe gerade Auflage A09 erfüllt! 🙂)

Die Abnahme gemäß §19.3 StVZO bei TÜV/DEKRA/GTÜ/etc. kostet ca. 49€. Dafür gibt es dann ein Prüfgutachten, aber keine Eintragung; das ist Aufgabe der Zulassungsstelle.

Für die Rad-/Reifenkombination gilt u.A. die Auflage A02. Demnach wäre eine Eintragung erforderlich, da die Reifendimension nicht in der Homologationsliste von Volvo für den V70 steht. Es sei denn, dass in der ABE 44952 steht, dass in diesem Fall auf eine Eintragung verzichtet werden kann. Der "magische" Satz sieht etwa so aus:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Falls eine Eintragung erforderlich ist, frage danach, ob sie zurückgestellt werden kann. Dann darfst Du mit der Eintragung warten, bis Du aus anderen Gründen zur Zulassungsstelle musst. Das kann beliebig lange sein.
Als Anhaltspunkt: eine Eintragung kostet zwischen 11,40€ und 20,10€.

Gruß
Alpha Lyrae

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