Sommerreifen mit kleinerem Speed-Index als V-max?
Hallo zusammen,
ich habe mal irgendwo gelesen, daß auf ein Fzg. nur Sommerreifen montiert werden dürfen, die mindestens den Speed-Index haben wie die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Bsp.: Fzg. fährt lt. Fzg.-Schein 211 km/h - somit müsste V-Reifen montiert werden... Ein H-Reifen wäre demnach nicht zulässig?
Bei Winterreifen greift diese Regelung ja nicht...
17 Antworten
Ich fahre oft zu der Zeit los, zu der ich ankommen sollte, zumindest bei privaten Verabredungen mußtew man bei mir früher immer etwa 25 Minuten Verspätung mitrechnen.
Das habe ich übrigens auf dem Daihatsu amtlich vermerken lassen, er trägt das Kennzeichen DEL-AY 25.
Inzwischen schaffe ich es etwas früher (auch dank des Daihatsu 😉 ). Jetzt bin ich nur noch 15 Minuten zu spät, siehe oben links.
Das "echte" DEL-AY 15-Kennzeichen prangt übrigens an einem unserer Delmenhorster Stadtbusse, was bei englischsprachigen Besuchen manchmal großes Gelächter hervorruft.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Fährt das Fahrzeug schneller als 150 km/h (so wie bei dir) gilt:
v + (0,01 * v + 6,5 km/h) = minimaler Speed-Index der Reifen
v ist in diesem Fall die eingetragene Höchtgeschwindigkeit des Fahrzeug, bei dir also 203 km/h.
Ergebniss: 211,53 km/h
Nach dieser Formel wären die Angaben in meinem Fahrzeugschein aber falsch.
Ziffer 6: 183
Ziffer 20-23: 175/70R14 84T bzw. 195/60R14 85T
T bedeutet bis 190 km/h, nach der Formel läge die notwendige Toleranz bei 191,33 km/h.
Interessant.😰
Gruß
@vectrapilot:
sehe ich auch sehr komisch:
meiner hat 180kmh höchstgeschwindkeit, reifen sind allerdings mit geschwindkeitsindex H notwendig lt papiere.