Soll ich oder soll ich nicht ??!!
Ich hab im Internet ein paar Beiträge gelesen, wo man eigentlich auffordert den Distanzring beim Roller abzubauen. Weil da der Motor sonst mit D ring schneller verschleift. Das ist ja eine Positive Sache, aber was mich bekümmert ist z.B. wenn mein Roller schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fährt, benötige ich dann neue Bremsen, die fester bremsen, neue Reifen, damit ich bei so einer schnellen Geschwindigkeit nicht wegrutsche. Und das wichtigste um schneller fahren zu dürfen muss ich meine Steurn verdoppeln und ein Großes schild anbringen oder wenn ich gepackt werde von unseren lieben Freund und Helfern der polizei eine saftige Strafe bekomme.
So Meine erste Frage wäre jetzt.
- Stimmt das alles was ich aufgelistet habe mit Bremsen reifen...
- Und welche strafe kann man bekommen,Habe Autoführerschein bin noch in der Probe habe schon Punkte, aber nur einmal eingetragen wegen einer Roten Ampel.
Ich danke euch für eure Antworten
MFG
Welt-Koch
Beste Antwort im Thema
Du bist noch in der Probezeit, hast bereits Punkte und willst dennoch vorsätzlich eine Straftat im Straßenverkehr begehen?
Ziemlich leichtsinnig und unverantwortlich. Das lässt fast schon darauf schließen, dass du nicht die charakterliche Eignung besitzt, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Wenn du deinen Roller frisierst und die netten Kollegen dich erwischen, bist du deinen Führerschein los. Das ist dir schon bewusst, oder?
Da ist dann auch nichts mehr mit Aufbauseminar oder Nachschulung🙄
10 Antworten
Du bist noch in der Probezeit, hast bereits Punkte und willst dennoch vorsätzlich eine Straftat im Straßenverkehr begehen?
Ziemlich leichtsinnig und unverantwortlich. Das lässt fast schon darauf schließen, dass du nicht die charakterliche Eignung besitzt, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Wenn du deinen Roller frisierst und die netten Kollegen dich erwischen, bist du deinen Führerschein los. Das ist dir schon bewusst, oder?
Da ist dann auch nichts mehr mit Aufbauseminar oder Nachschulung🙄
Du sollst/darfst nicht!😉
Neue Bremsen und Reifen sind nach Entdrosselung unnötig, da ist(meist) noch Luft nach oben.
Chinaroller sollte man tunlichst so lassen.
Ansonsten hat druff schon alles gesagt.
Verbrauch und Verschleiß gehen zwar deutlich runter, illegal ist es trotzdem.
Ich finds ja selber scheiße, aber was soll man machen.
Steuern musst du übrigens keine zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von welt-koch
Ich hab im Internet ein paar Beiträge gelesen, wo man eigentlich auffordert den Distanzring beim Roller abzubauen.
Diese Quellen sind i.d.R. ziemlich unseriös, vor allem dann, wenn nicht gleichzeitig auf die rechtlichen Folgen hingewiesen wird.
Lustig - das ist die Quadratur der Kreises: Mit Tipps im Tuningforum bekommst du vielleicht einen lauteren und schnelleren Roller hin, nur wird das dann nicht legal.
Ehrlich gesagt liest sich dein Beitrag so, dass ich wetten würde, es dauert keinen Monat bis man dich erwischt .... Denn du nimmst den Ring doch nicht raus, um den Motor zu schonen, sondern um schneller
zu fahren
Also lass es - mit nem Auto bist da ja sowieso schneller
Es sind 2 Dinge zu beachten:
1. Du fährst ohne Führerschein (der gilt nur bis 45km/h)
2. Du fährst ohne Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz
Du könntest also genauso gleich eine 125er (oder gleich eine 1000er😉) fahren, das wäre genauso ohne Führerschein aber wenigstens mit Betriebserlaubnis!
Hat mir mal ein befreundeter deutscher Polizist so erklärt....
Zitat:
Original geschrieben von sasisoli
Es sind 2 Dinge zu beachten:
1. Du fährst ohne Führerschein (der gilt nur bis 45km/h)
Nö der gilt bis 60 Km/h 😉
45/50 Km/h ist jedoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei den meisten Rollern. Es gibt aber auch alte aus der DDR die dürfen 60 Km/h fahren und sind in Klasse M mit eingeschlossen.
Edit:
Hier ein passender Gesetzesauszug dazu
Zitat:
§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a.Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b.dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c.Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Wenn man hier so manches Statement liest, stellt man allerdings fest, daß etlichen Zeitgenossen auch 60 km/h nicht reichen und sie sich deshalb in Bereiche vorwagen, wo der Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wieder voll greift. Das Thema wird leider allzu oft auf die leichte Schulter genommen, weil man sich der Folgen nicht wirklich bewußt ist....
Was du machen sollst
1. Überlege dir, ob du mit der Nutzung von 50 ccm Roller (also 45 km/h) zufrieden sein wirst
2a) Falls deine Antwort JA ist, lass deinen Roller im Originalzustand und genieße den Roller
2b) Falls deine Antwort NEIN lautet, erwirb den entsprechenden Führerschein, um größere Maschinen zu fahren.
Was du nicht machen sollst
1. In der Probezeit Punkte sammeln - geht's noch?
2. Dich damit beschäftigen, vorsätzlich weitere Straftaten zu begehen und diese vorzubereiten
3. Dich dabei auch noch so dämlich anstellen, wie die meisten Roller-Fahrer und dann im Forum über die Folgen jammern
4. Dich darauf berufen, dass das Ganze ja nur gemacht wurde, den Roller zu schonen...
ich kenne auch einige leute, die sich nicht bewußt sind, dass führerscheinklasse M nicht zum fahren einer piaggio ape 50 ausreicht, sondern führerscheinklasse S benötigt wird (oder B / T).
dann tunen die noch und wundern sich, wenn sie kontrolliert werden und dann führerscheinsperre für B bekommen (fahren komplett ohne führerschein und fahren ohne betriebserlaubnis). das ist schlimmer als wenn sie sich mit 16 in ein auto gesetzt hätten und damit rumgekurvt wären.
Zitat:
Original geschrieben von Additiv86
Nö der gilt bis 60 Km/h 😉Zitat:
Original geschrieben von sasisoli
Es sind 2 Dinge zu beachten:
1. Du fährst ohne Führerschein (der gilt nur bis 45km/h)
Nein, das tut er nicht. Er gilt für Fahrzeuge einer bestimmten Klasse, z.B. Kleinkraftrad:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.htmlZwar gibt es unterschiedlich schnelle und trotzdem legale Kleinkrafträder, aber wenn ein Kleinkraftrad illegal schnell ist und aus seiner Klasse (gemäß Betriebserlaubnis bzw. Zulassung) rausfällt, ist es eben kein Kleinkraftrad mehr und damit gilt ein Kleinkraftrad-Führerschein auch nicht für dieses Nicht-Kleinkraftrad.
Übrigens: es gibt noch (Oldtimer-)Kleinkrafträder mit einer bbH von 40km/h. Und dann ist für die bei 40km/h auch Schluß, wenn schneller wäre es Kraftrad (nach EU: Leichtkraftrad) mit entsprechend benötigter Fahrerlaubnis A(1).
Erst später kamen die 50km/h, in der DDR 60km/h und jetzt 45km/h. Aber jeweils nur für die zu dem Zeitpunkt neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge.