Soll ich Klagen oder nicht?
Hallo,
Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Unfall verursacht.
Keine Frage, war meine Schuld...
Ich bin mit ca. 5km h einem 3er BMW hinten draufgefahren.
Lediglich eine Beule beim anderen Auto über dem Auspuff.
Bei mir war nur der Scheinwerfer kaputt...
Die Beule soll 1589€ Kosten...
Habe schon das Gutachten angefordert weil mir die Forderung sehr überzogen vorkommt.
Habe mal wieder das Gefühl das meine Versicherung mich bluten lässt um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Werde wahrscheinlich den Schaden selbst an die Versicherung zurückbezahlen und sofort meine 70% mit zu einer anderen Versicherung nehmen...
Im Anhang befindet sich das Bild des Unfallgegners. Lediglich an dieser Seite habe ich ihn getroffen, hinzu kommt das das Auto auch sonst sehr viele Macken aufweiste und ich jetzt sehen will was genau gemacht worden ist.
Das Auto ist mir bekannt und logischerweise wurde keiner der Schäden behoben, hab ihn Heute erst gesehen... Das lässt mich vermuten das da vielleicht etwas nachgeholfen wurde.
Was sagt ihr? Lohnt es sich? Vielleicht schnell eine Rechtschutzversicherung abschliessen?
Grüße, Janis``
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Eine Originalstoßstange, gerade bei BMW wird doch sicher bei 300-400 € liegen, da sind 250 € sicher tief gestapelt.
das passt schon mit den 250€ für den compact (dafür schlagen zierleisten usw. ja auch nochmal mit rd. 250€ zubuche, dann haste deine 500€).... 😛
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Die Lackierung jedoch ist mir für 700,-....zu teuer.
das ist ein normaler preis für ne komplett-lackierung von nem bmw-vertragshändler für ne stoßstange.....
@ hafi545
Und sie darf es doch nicht🙂. Die richtige Begründung dafür hast Du ja bereits genannt:
Zitat:
Zitat
Original geschrieben von Hafi545Du müsstest dem Versicherer Ermessensfehler bei der Regulierung nachweisen, was bei der Regulierung anhand eines SV-Gutachtens oder einer Werkstattrechnung, die nicht offensichtllich unrichtig ist, kaum möglich ist.
Aber um überhaupt die Möglichkeit zu haben, die Entscheidung der Versicherung auf Ermessensfehler zu überprüfen, muß die Versicherung die Belege, also auch das Gutachten schon herausrücken. Das ist einfach eine vertragliche Nebenpflicht, die sich aus dem Rückkaufsrecht ergibt. Man kann auch § 259 BGB zur Begründung heranziehen.
Du hast aber völlig richtig erklärt, dass der Versicherer ein relativ weites Ermessen bei der Regulierung hat. Er darf auch einfach etwas mehr zahlen, als angemessen erscheint, wenn dadurch ein Rechtsstreit (und damit ein hohes Kostenrisiko) abgewandt werden kann. Das hätte ich besser in meinem ersten Beitrag auch schon schreiben sollen, da mußte ich aber weg und hatte keine Zeit.
Eine schöne Zusammenfassung von Urteilen zu diesem Ermessensspielraum findet sich hier:
www.verkehrslexikon.de/Texte/Rueckstufung02.htm
Ich persönlich halte eher eine etwas engere Auslegung des Ermessenspielraumes der Versicherungen für richtig. Schließlich geht es um das Geld des Versicherungsnehmers. Praktisch sind die Versicherungen ja aber ohnehin daran interessiert, so wenig wie möglich zu zahlen, so dass das Problem selten auftritt.
Ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten daran, dass zwar die Versicherung, nicht aber der Schädiger Einsicht in die Schadensunterlagen bekommt, sehe ich nicht. Und ein Verbot für die Versicherung, Unterlagen an den Schädiger herauszugeben, sehe ich auch nicht. Oder gibts da irgendwo eine Vorschrift?
Auch bei der Regulierungsvollmacht muß man unterscheiden: Im Außenverhältnis bindet die Vollmacht immer, im Innenverhältnis eben nur dann, wenn kein Ermessensfehler vorliegt.
Im vom TE geschilderten Fall könnte ich mir aber schon vorstellen, dass die 1.600 EUR angemessen sind. Der Versicherung dort einen Ermessensfehler nachzuweisen, ist wohl ausgeschlossen. Aber prüfen - und damit Einsicht in die Unterlagen und somit das Gutachten nehmen, darf man schon.
Ich kann ja nachvollziehen, wenn man den Schaden zurückkaufen will dass es möglichst günstig sein soll.
Aber dem Unfallgegner steht es zu das ganze in einer Vertragswerkstatt machen zu lassen. Ob er das jetzt macht oder nicht es wird damit abgerechnet. Selbst wenn er ein ATU Smart Repair nehmen würde, könntest du dagegen nicht machen. Siehst ja nicht wirklich schlimm aus. Den Rest darf er sich in die eigene Tasche stecken.
Das würdest du genauso machen. Da ist überhaupt die Frage, ob es sich bei dem Betrag lohnt das ganze zurückzuzahlen, aber das kann dir deine Versicherung berechnen.