Soll ich Klagen oder nicht?

Hallo,

Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Unfall verursacht.
Keine Frage, war meine Schuld...
Ich bin mit ca. 5km h einem 3er BMW hinten draufgefahren.
Lediglich eine Beule beim anderen Auto über dem Auspuff.
Bei mir war nur der Scheinwerfer kaputt...
Die Beule soll 1589€ Kosten...

Habe schon das Gutachten angefordert weil mir die Forderung sehr überzogen vorkommt.
Habe mal wieder das Gefühl das meine Versicherung mich bluten lässt um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Werde wahrscheinlich den Schaden selbst an die Versicherung zurückbezahlen und sofort meine 70% mit zu einer anderen Versicherung nehmen...

Im Anhang befindet sich das Bild des Unfallgegners. Lediglich an dieser Seite habe ich ihn getroffen, hinzu kommt das das Auto auch sonst sehr viele Macken aufweiste und ich jetzt sehen will was genau gemacht worden ist.
Das Auto ist mir bekannt und logischerweise wurde keiner der Schäden behoben, hab ihn Heute erst gesehen... Das lässt mich vermuten das da vielleicht etwas nachgeholfen wurde.

Was sagt ihr? Lohnt es sich? Vielleicht schnell eine Rechtschutzversicherung abschliessen?

Grüße, Janis``

32 Antworten

Mit knapp 1600,- Euro bist Du da eigentlich noch ziemlich gut bedient.

Ich hatte vor gut 2 Jahren einen minimalen Kratzer an der Frontschürze und der Schaden betrug damals 960,- Euro.
Allein der Ein- / Ausbau der Schürze mit allen Anbauteilen wie z.B. PDC Sensoren hat ca. 350 Euro gekostet.
Wenn dann auch noch Teile getauscht werden müssen, sind die 160,- Euro völlig realistisch.

Moin,

wo seht ihr auf dem Bild eine Einparkhilfe? Ich sehr bloß einen ordentlich angeschrammten Stoßfänger...

Die Rechnung von MagirusDeutz sieht schlüssig aus, für den Fall dass das auch wirklich alles gemacht werden muss. Aus einem Foto kann man natürlich nichts sagen, aber für mich sieht der Schaden so aus, als wenn eher nur der Fänger selbst gewechselt werden müsste. Jedenfalls sehe ich nicht, was hier für 250 Euro an Kleinteilen beschädigt worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Moin,

wo seht ihr auf dem Bild eine Einparkhilfe? Ich sehr bloß einen ordentlich angeschrammten Stoßfänger...

in der schwarzen  Kunstoffleiste  die "Knöppe" schau mal genau hin...

Tach auch,

ich empfinde die 1.600 € zwar auch für viel Geld, jedoch ist heutzutage kaum noch eine (lackierte)Stoßstange unter 1.500€ anzubringen.

Also: Keine Klage!

Grüßle

Marcxxx

P.S.: Ich bezweifle auch das eine RS das übernehmen würde, da die HAf sich ja schon um die Abweher unberechtigter Ansprüche kümmert.

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Meine Versicherung macht aber den Anschein als ob ihnen sowas egal wäre. Ich meine ein bischen erhöhte Forderungen sind ja Gang und Gebe, aber auch beim letzten Unfall hatte ich das Gefühl, dass meine Versicherung einem Streit aus dem Weg gegangen ist, da die Unfallgegner auch bei ihnen waren... Außerdem wissen die ganz genau das ich bzw meine Familie generell jeden nicht soooo gravierenden Schaden zurückkaufen.

Grüße, Janis``

Zitat:

Original geschrieben von Segl0r


Meine Versicherung macht aber den Anschein als ob ihnen sowas egal wäre.

willst oder kannst du das nicht verstehen?

die 1700€ sind völlig normale preise für ne bmw-vertragswerkstatt.....!
und das weiß auch deine versicherung....was sollen die da noch groß nen gutachter extra beauftragen, wenn der ein und dasselbe für den schaden ausstellt?

Nicht richtig gelesen?
Es geht nicht nur um den Schaden jetzt. Ich fühle mich halt generell nicht gut beraten bei der Versicherung und werde sie auch bald wechseln. Es ging mir einfach nur darum, dass ich eine möglichkeit bekomme den Schaden richtig nachzuvollziehen, und wenn es nur für mein eigenes gewissen ist...
Mir ist schon klar das ich jetzt nichts mehr dran ändern kann, aber wenn man seiner Versicherung nunmal generell nicht vertraut, dann will ich zumindest nachvollziehen dürfen, was ich bezahle...

Grüße, Janis``

Zitat:

Original geschrieben von Segl0r


Nicht richtig gelesen?
Es geht nicht nur um den Schaden jetzt. Ich fühle mich halt generell nicht gut beraten bei der Versicherung und werde sie auch bald wechseln. Es ging mir einfach nur darum, dass ich eine möglichkeit bekomme den Schaden richtig nachzuvollziehen, und wenn es nur für mein eigenes gewissen ist...
Mir ist schon klar das ich jetzt nichts mehr dran ändern kann, aber wenn man seiner Versicherung nunmal generell nicht vertraut, dann will ich zumindest nachvollziehen dürfen, was ich bezahle...
 
Grüße, Janis``
wo seht ihr auf dem Bild eine Einparkhilfe? Ich sehr bloß einen ordentlich angeschrammten Stoßfänger...

Sorry, will dir nicht zu nahe treten, aber meinst du wirklich du kannt das ??

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sorry, will dir nicht zu nahe treten, aber meinst du wirklich du kannt das ??

auf dem bild ist definitiv das pdc (einparkhilfe) zu sehen.....

Zitat:

Original geschrieben von K080907



Zitat:

 


Darf die Versicherung mir Einsicht in das gegnerische Gutachten verwehren?
Grüße, Janis``
Nein, das darf Sie nicht. Da man ja immer ein Recht hat, seinen Schaden "zurückzukaufen", gibt es aus dem Versicherungsvertrag auch eine Abrechnungspflicht der Versicherung, und dazu gehört auch die Vorlage der Belege. 

Doch das darf sie.

Als Versicherungsnhemer habe ich das Recht, den Schaden zurückzukaufen. Hierzu werde ich vom Versicherer über die Höhe der relevanten Aufwändungen informiert. Der Betrag ist verbindlich (was in der Regel  ein Vorteil ist, denn wenn der Versicherer nachträglich noch Zahlungen leistet, werden sie nicht berücksichtigt).

Ein Recht, sämtliche Schadensbelege übersandt zu bekommen, folgt hieraus aber nicht.

Im Gegenteil: Da die Belege in der Regel personenbezogene Daten enthalten, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Geschädigten an der vertraulichen Behandlung seiner Unterlagen das Interesse des Versicherungsnehmers an Information. Damit ist es dem Versiccherer untersagt, die Unterlagen weiterzureichen.
Es bleibt daher nur der beschriebene Weg, sich direkt mit dem Geschädigten in  Verbindung zu setzen. Dann kann er selbst entscheiden, ob er Unterlagen hergibt oder nicht.

Da Du die Regulierungsentscheidung des Versicherers im Rahmen seiner Regulierungsvollmacht aber ohnehin nicht angreifen kannst, nützt Dir das Gutachten auch wenig.
Du müsstest dem Versicherer Ermessensfehler bei der Regulierung nachweisen, was bei der Regulierung anhand eines SV-Gutachtens oder einer Werkstattrechnung, die nicht offensichtllich unrichtig ist, kaum möglich ist.

Wie schon mehrfach gesagt: vertrau Deinem Versicherer ausnahmsweise. Es wird ihm täglich vorgeworfen, zu wenig zu zahlen. Warum sollte er in Deinem Fall zuviel zahlen? 😎
Gruß
hafi

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



wo seht ihr auf dem Bild eine Einparkhilfe? Ich sehr bloß einen ordentlich angeschrammten Stoßfänger...

Sorry, will dir nicht zu nahe treten, aber meinst du wirklich du kannt das ??

Das war original ein Zitat von mir. Und ja, das Foto ist so kontrastarm, dass die "Knubbel" auf meinem auf CAD optimierten 21-Zöller nicht zu sehen sind, nur der helle Anteil am unteren Rand. Bei meinem TFT zu Hause genügt ein flüchtiger Blick, um die Sensoren zu sehn.

So, Pause vorbei 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


hier mal die aufschlüsselung, was sich hinter dem gutachten verstecken dürfte....

-stoßstange 250€
-div. kleinteile stoßstange 250€
-lackieren 700€
-stoßstangenträger 100€
-2* pralldämpfer 120€
-250-300€ arbeitslohn

Prinzipiell gehe ich mit euch konform, dass die Schadenhöhe 1,6 TEU sein kann.

Aber die Aufteilung?

Eine Originalstoßstange, gerade bei BMW wird doch sicher bei 300-400 € liegen, da sind 250 € sicher tief gestapelt.
Die Lackierung jedoch ist mir für 700,-, selbst mit allen Zusatzarbeiten, und als Preis für die Versicherung, zu teuer. Das sollte im Bereich 400 € max. liegen.

Ich würde den Schaden gerne direkt zurückzahlen, ich habe ja zumindest schon die geleistete Summe gesehen und mein Beitrag hatte sich auch schon erhört, das bekomme ich ja wieder wenn ich den schaden zurückbezahle. Meine Versicherung sagt aber ich soll noch warten mit dem zurückzahlen, wieso? kann es sein das es da um die Leistungen geht, die evtentuell noch nachgezahlt werden müssen? Das hiesse ja das meine Versicherung nicht will das ich bezahle, damit sie mir später noch mehr anrechnen kann oder?

Grüße, Janis``

Zitat:

Original geschrieben von Segl0r


Ich würde den Schaden gerne direkt zurückzahlen, ich habe ja zumindest schon die geleistete Summe gesehen und mein Beitrag hatte sich auch schon erhört, das bekomme ich ja wieder wenn ich den schaden zurückbezahle. Meine Versicherung sagt aber ich soll noch warten mit dem zurückzahlen, wieso? kann es sein das es da um die Leistungen geht, die evtentuell noch nachgezahlt werden müssen? Das hiesse ja das meine Versicherung nicht will das ich bezahle, damit sie mir später noch mehr anrechnen kann oder?

Grüße, Janis``

Tag du kannst den Schaden zurückzahlen sobald dir dein VR einen "Schlussbrief" zugesandt hat. In diesem wird auch die zurückzuzahlende Summe genannt. Ab da hast du dann üblicherweise 6 Monate Zeit. Mancher akzeptiert auch Ratenzahlung

Bisher hast Du in dem Gutachten halt nur die reinen Reparaturkosten gesehen.

Auch wenn der Unfallgegener den Schaden zunächst nur fiktiv abgerechnet hat, kann er im Nachhinein noch zusätzliche Kosten geltend machen, falls er den Schaden innerhalb einer gewissen Zeit doch noch beheben läßt. So kann es dann sein, daß nachträglich z.B. noch die Nutzungsausfallentschädigung beansprucht wird. Er muß dazu nur die fachgerechte Instandsetzung nachweisen. Auch wenn er die Reparatur dann selber durchführt, kann er nachträglich zumindest noch die MWSt. auf die Ersatzteile verlangen, falls er eine entsprechende Rechnung vorlegen kann.

Hinsichtlich der Dauer der Verjährungsfrist, bin ich mir aber nicht sicher.

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