Solargenerator / Powerstation

Hallo,

ich wende mich mal an die Camper, obwohl meine Frage nicht mit Camping zu tun hat. Aber ich glaube, ihr seid da die richtigen Ansprechpartner.

Die Energieversorgung in Deutschland ist ja nicht mehr so stabil und sicher, wie es viele Jahre war. Wir würden daher gern vorsorgen, um im Falle eines längeren Stromausfalls nicht ganz ohne Elektrizität zu sein.

Ich dachte zuerst an einen herkömmlichen Benzingenerator. Allerdings sind gute Geräte (z.B. Honda) mit Invertertechnik nicht gerade günstig. Man muß dann auch immer eine ausreichende Menge Benzin lagern, sonst nützt das Gerät im Notfall auch wenig.
Betrieb ist logischerweise nur draussen möglich, also muß dann ein Verlängerungskabel nach drinnen gelegt werden.
Dazu kommt noch, dass jeder Motor halt auch ein Ausfallrisiko hat, gerade bei längerer Nichtbenutzung.

Also alles suboptimal, daher erstmal Abstand von dem Plan genommen.

Jetzt habe ich durch Zufall von sog. Solargeneratoren oder Powerstations gelesen und mich etwas näher damit befaßt.

Also günstig sind die auch nicht. Vorteil ist aber, einmal angeschafft gibt es keine Folgekosten. Man lädt es zuhause auf und kann den Strom im Bedarfsfall nutzen. Hat man dann imme rnoch keinen Strom im Netz, kann man mit Solar nachladen.

Für uns wäre es vor allem wichtig, dass Kühlschrank und Gefriertruhe in Betrieb bleiben können. Gerade in der Gefriertruhe lagert viel Fleisch aus eigener Schlachtung und es wäre sehr schade, wenn das wegen Stromausfall alles verdirbt.

Ich denke mir das so, dass man Kühlschrank und Gefriertruhe anschließt und laufen läßt (die laufen ja nicht dauerhaft, sondern intervallartig, daher ziehen sie nur im Betrieb Strom, weshalb ein Benzingenerator hier auch nicht so geeignet ist, der würde ja durchgängig laufen, auch wenn der Kompressor vom Kühlschrank nicht läuft). Idealerweise würde man die Geräte über Nacht runterkühlen und tagsüber den Solargenerator wieder über Sonne aufladen, abends wieder an den Kühlschrank hängen.

Natürlich wäre es auch gut, wenn man im Notfall Strom für einen Wasserkocher oder eine kleine Herdplatte hat, aber Priorität liegt auf der Gefrierkombi.

Ich würde aber trotzdem einen Generator mit ca. 1000W Leistung nehmen, da sonst die Anwendungsmöglichkeiten schon sehr eingeschränkt sind und man viele Geräte dann doch nicht nutzen kann.

Batteriekapazität sollte auch so um 800Wh aufwärts liegen.

Was ich so rausgefunden habe: Die Firmen Jackery und Ecoflow sind wohl recht bekannt und bieten vernünftige Geräte an, die auch ihren Preis haben. Bluetti ist ebenfalls noch ein bekannterer Hersteller.

Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, ob mein Vorhaben (nachts Kühlschrank, tagsüber laden) wohl in der Praxis so funktioniert?

Kann jemand ein Gerät empfehlen oder vielleicht auch gänzlich von sowas abraten, weil nicht praxistauglich für das Vorhaben?

Besten Dank im Voraus.

52 Antworten

Zitat:

@Chemnitzsurfer schrieb am 4. April 2022 um 17:16:59 Uhr:


Steht in der Niederspannungsanschlussverordnung §13

Das hat aber jetzt nix mit dem Setzen einer 230-Volt-Steckdose oder dem Anschließen einer Lampe zu tun.

Doch, du stimmst dieser quasi bei jedem Energieversorger im Kleingedruckten zu, sobald du einen Netzanschluss beantragst, so dass du zumindest in der Theorie selbst zum aufhängen einer Lampe einen Fachbetrieb beauftragen müsstest

"... darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden....
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...

Nach §15 darf dein Netzbetreibe sogar jederzeit die Überprüfung deiner elektrischen Anlage fordern und diesen vom Netz nehmen, wenn er Mängel festgestellt

"
Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, auch nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet."

Suehe auch
https://de.wikipedia.org/.../Niederspannungsanschlussverordnung#Kritik

Originalton meines Netzbetreibers,
als ich ihn wegen einer der drei Hauptsicherungen im Zählerkasten anrief:
"Der Netzbetreiber ist nur bis zum Zählerkasten zuständig
und diese Sicherungen befinden sich hinter dem Zähler."

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Zitat:

@4Takt schrieb am 5. April 2022 um 15:53:46 Uhr:


Originalton meines Netzbetreibers,
als ich ihn wegen einer der drei Hauptsicherungen im Zählerkasten anrief:
"Der Netzbetreiber ist nur bis zum Zählerkasten zuständig
und diese Sicherungen befinden sich hinter dem Zähler."

Ja, er ist dafür "zuständig", d.h., wenn z.B. irgend etwas an der Installation hinter dem Zählerkasten an der E-Installation/Sicherungen o.ä. einen Defekt hat, muss der Netzbetreiber diesen Defekt nicht auf eigene Kosten beheben.
(Soweit ich weiß, ist er für einen Defekt/Erneuerung der Installation zwischen Hausanschlusskasten und Zählerkasten auch nicht "zuständig". Diesen Fall hatten wir gerade in der Verwandschaft)

Was hinter dem Zählerkasten geschieht, geht ihn trotzdem etwas an. Da darf weder jeder an der Installation arbeiten, noch darf man an das Netz alles Mögliche anschließen.

Zitat:

@navec schrieb am 6. April 2022 um 16:43:14 Uhr:


..Ja, er ist dafür "zuständig", d.h., wenn z.B. irgend etwas an der Installation hinter dem Zählerkasten an der E-Installation/Sicherungen o.ä. einen Defekt hat, muss der Netzbetreiber diesen Defekt nicht auf eigene Kosten beheben.
(Soweit ich weiß, ist er für einen Defekt/Erneuerung der Installation zwischen Hausanschlusskasten und Zählerkasten auch nicht "zuständig".

Ja was denn jetzt? Ist er nun zuständig oder nicht?

Und der Hausanschlusskasten und Zählerkasten sitzen meist im gleichen Gehäuse. Unten komme die dicken fetten Kabel rein, dann die fetten Hauptsicherungen und danach der, bzw. die Zähler.

Zitat:

@navec schrieb am 6. April 2022 um 16:43:14 Uhr:


..Was hinter dem Zählerkasten geschieht, geht ihn trotzdem etwas an. Da darf weder jeder an der Installation arbeiten, noch darf man an das Netz alles Mögliche anschließen.

Wieso? Wenn er doch gar dafür zuständig ist.

Der Hausanschluss sitzt nicht im Zählerkasten facepalm
Der Hausanschluss ist entweder ein Kunststoffkasten HAK ( https://hager.com/.../kabel-hausanschlusskaesten) mit NH Sicherungen, oder er wird als Anschlusssäule in den Vorgarten gepflanzt ( https://hager.com/.../hausanschlusssaeulen ) Letzteres wird immer mehr Mode, da dann das VNB einfacher den Anschluss sperren kann (z.B. bei Schulden und auch im Brandfall die Versorgung einfacher gekappt werden kann.)

Das Kabel vom HAK zum Zählerschrank, der Zählerschrank, inkl. der SLS Schalter im Vorzählerbereich und sonstige Einbauten ( bis auf dem Zähler, Tarifuhren und was im APZ Feld montiert wurde) und auch alles danach ist Kundeeigentum, muss aber den entsprechenden Normen etc. genügen, darf keine Netzrückwirkungen (z.B. Oberwellen, Spannungsspitzen, zu starker Spannungseinbruch etc.) verursachen.
Die komplette Installation muss von einen Fachbetrieb installiert werden, der beim VNB (Versorgungsnetzbetreiber) gelistet ist. Nur Firmen die dort gelistet sind ( bzw. auswärtige Firmen, die bei einen anderen VNB gelistet sind und eine Art Gaststatus beim zuständigen VNB beantragt haben) dürfen auch jedewege Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen an der Anlage durchführen , auch wenn sie Kundeneigentum ist um durch dieses Umbauten Netzrückwirkungen ausschließen zu können.
Diese unerwünschten Rückwirkungen können je nach Netzstruktur schon von einer Solaranlage oder Ladestation ausgelöst werden, wenn deren Installation nicht mit dem VNB abgeklärt ist ( gerade in älteren Siedlungen haben die Ortstrafos oft nicht viel Luft nach oben, so dass sich dort 22 KW mehr oder weniger schon bemerkbar machen, weshalb z.B. damals als es noch Nachtspeicheröfen gab, oft mit Lastabwurfschaltungen andere Großverbraucher am gleichen Anschluss gesperrt wurde)

Übrigens stehen auch noch in vielen Versicherungspolicen Klauseln, wonach selbst durchgeführte Arbeiten als grobfahrlässig gewertet werden können und sich die Versicherung im Schadensfall die Abwicklung vorbehält.

Anschlusskizze TAB

Nachdem es - fast wie zu erwarten - schon nach kurzer Zeit nicht mehr ums Thema des TE sondern um Hausinstallationen geht und hier zudem schon von Beginn an eh nur ein geringer bis gar kein Bezug zum Thema Wohnwagen/Wohnmobile erkennbar ist: CLOSED

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

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