Sohn 18, Vater wird gefahren
Hallo Zusammen,
vielleicht eine banale Frage, aber ich stelle die Frage einfach mal.
Ich habe mehrere Fahrzeuge. Eines davon fährt mein 18jähriger Sohn. Das er dieses Fahrzeug fährt, ist auch so bei der Versicherung angemeldet. Die anderen Fahrzeuge werden in der Regel von mir und meiner Frau gefahren.
Sollte es mal so sein, das ich nicht fahren kann oder will und mein Sohn fährt mit mir (ich als Beifahrer) ein anderes Fahrzeug aus unserem Fuhrpark, müsste ich das der Versicherung zuvor melden, obwohl ich ja anwesend bin (als Beifahrer) ?
Viele grüße
35 Antworten
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 23. November 2024 um 10:45:49 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. November 2024 um 23:12:24 Uhr:
Eigentlich geht es um die Frage, ob bestimmte Personen das Auto regelmäßig fahren. Die gelgentliche Fahrt durch eine andere Person ist unproblematisch. Nur wenn man das Auto für einige Wichen weggibt wäre das mitteilungspflichtig.Diese pauschale Aussage ist nicht korrket. Auch Fahrten für nur einen Tag oder 1x 3 Tage übers Wochenende sind bei den meisten Gesellschaften anzugeben.
Ob daraus eine Anpassung der Beitragsgestaltung erfolgt, ist ebenfalls nicht pauschal zu beantworten.
Manche Gesellschaften lassen das 30 einzelne Tage im Jahr zu, bei anderen kann man diesen Zeitraum 1x komplett starten.
Was jedoch sicher ist: kein zusätzlicher Fahrer gemeldet und ein Unfall bedeutet immer Stress, dem man für ein paar Euro aus dem Weg gehen kann.Ein Telefonat mit der Versicherung bringt sofort Klarheit, was zu tun ist.
Alles eine Frage des Textverständnisses. Eine allgemein gehaltene Frage, bei der der TE als Beifahrer dabei ist, beantworte ich gerne korrekt und unter Auslassung der Variationen des AKB-Dschungels der diversen Assekuranzen und vielschichtig denkbaren alternativen Tatsachengestaltungen die nicht gefragt wurden. Versicherungsschutz ist in der von mir beantworteten Konstellation des Eingangsbeitrags gegeben und ich hatte beim Eingangsbeitrag den Eindruck, dass es dem TE für den Einzelfall seines eigenen Unwohlseins und Einspringens des Sohnes vordergründig hierauf ankam. Wenn es um speziellere Konstellationen geht, bespricht man sowas am besten bei Kaffee und Kuchen beim Makler und lässt sich eine passende Lösung zusammenstellen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. November 2024 um 13:40:16 Uhr:
@Uwe Mettmann setzte dich mal mit dem Unterschied zwischen Tarifen und Antragsfragen auseinander.
Ich empfehle dir hier mal in den Spiegel zu schauen. Es gibt auch Tarife, da gibt es keine Einschränkungen bezüglich des Fahrers und auch 18-Jährige dürfen das Fahrzeug fahren.
Wie schon geschrieben, hat sich auf meine Nachfrage dann so etwas rausgestellt. Das war dem Fragesteller dann natürlich peinlich.
Bei allen anderen Tarifen, bei denen es Einschränkungen gibt, so dass ein 18-jähriger Fahrer das Fahrzeug nicht fahren soll, sind bei all diesen Tarifen die Konsequenzen identisch, wenn er es doch macht? Diese Frage geht jetzt an dich, denn du kennst dich offensichtlich zwischen den Tarifen aus.
Dann eine weitere Frage, hat sich in den Konsequenzen im Laufe der Jahre nichts geändert? Wir wissen ja nicht, wie alt die Versicherungsverträge des TE sind.
Gruß
Uwe
Da ich gerne dazulerne: kannst du mir mal bitte einen normalen PKW-Tarif verlinken oder nennen, in welchem es keine Einschränkung des Fahrerslters gibt. Bitte keine Tarife, welche nur nur für bestimmte Nutzergruppen zugänglich sind.
Wie gesagt, wie es mit aktuellen Tarifen aussieht, weiß ich nicht. Bei meinem letzten Auto musste ich extra dazu wählen, dass unter 24-Jährige nicht mit dem Fahrzeug fahren dürfen, und davor hatte ich Tarife ohne Einschränkungen. Die Option, dass unter 24-Jährige mein Fahrzeug nicht fahren dürfen, habe ich damals nicht gewählt, bzw. ganz früher gab es diese Einschränkung überhaupt nicht.
Die alten Versicherungsverträge der Fahrzeuge, die ich nicht mehr fahre, habe ich aber nicht mehr.
Wie alt nun die Versicherungsverträge es TE sind, wissen wir nicht. Obwohl ja die Frage entstanden ist, welche Einschränkungen in seinen Verträgen stehen und er sich hier nach dieser Frage gemeldet hat, ist es umso unverständlicher für mich, dass er die Frage nicht beantwortet oder wenigstens eine Rückmeldung gibt, wenn er z.B. die Versicherungsverträge aktuell nicht zur Hand hat.
Gruß
Uwe
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Da du nicht weißt, wie es in den aktuellen Tarifen aussieht, frage ich mich, warum du mir rätst selber mal in den Spiegel zu schauen. Im Tarif steht, dass das Fahreralter Beitragsrelevant ist, die Frage dazu taucht aber im Versicherungsantrag auf und die muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das es Versicherungen gab, bei welchen man Fahrer unter X-Jahren abwählen musste, kann ich fast nicht glauben.....aber wenn es bei dir so war, was solls.
Für dich habe ich mal in alten AKB und Verträgen nachgesehen. Ich habe hier ein paar alte AKB meiner früheren Versicherung, der HUK Coburg Allgemeine rumliegen und habe darin mal ein bisschen gestöbert. All die Fragen, welche heute bei den Versicherungen gestellt werden (Fahrerkreis und -Alter, Garage usw.) wurden mit dem Tarif zum 01.01.2002 eingeführt. Bei allen anderen Versicherern dürfte das im gleichen Jahr oder aber spätestens im Folgejahr auch so gewesen sein.
Damals gab es die Fahreraltersklasse 1 und 2 (siehe angehängte Fotos) und die Frage nach dem Fahreralter musste damals auch schon im Versicherungsantrag beantwortet werden.
Bis dahin wurden im Antrag nur Fragen nach Kasko, Schutzbrief, Gepäck- und Unfallversicherung ja/nein und einer Vorversicherung gestellt. Den Fahrerkreis hat niemanden interessiert. So einen von mir ausgefüllten Antrag aus 1984 habe ich hier auch noch rumliegen.
Dass der TE hier noch einen Vertrag von vor 2003 für seine aktuellen Fahrzeuge hat würde ich gerne stark bezweifeln.
Zitat:
@roberttt schrieb am 23. November 2024 um 12:45:19 Uhr:
Zitat:
@andifux schrieb am 22. November 2024 um 04:02:10 Uhr:
Ich würde den Ärger nicht riskieren dass man dann Vertragsstrafe und Prämie nachzahlen muss wenn ein Schadenfall passiert.Alternative wäre je nach Versicherung so ein Modul für junge Fahrer (bei der WGV heißt es Young Driver), das der Sohn abschließen müsste und dann alle Fahrzeuge fahren "darf" die bei dieser Versicherungsgesellschaft sind. Hat auch paar andere Vorteile. Gegebenfalls kann man dann auch von seinem eigentlichen Fahrzeug den Fahrerkreis auf üner 40-jährige beschränken und spart Kosten.
vielen Dank. Das ist die perfekte Lösung für mich. Somit kommen alle Fahrzeuge zur WGV.
In der Summe ist es für uns am besten. Ich habe es gerade mal ausgerechnet. Danke für den Tipp.
Bis hierhin lief der Thread angenehm, harmonisch und sachlich und es wurde eine Lösung für den TE gefunden. MT at it´s best.
Dann aber
verstehe die Fragestellung nicht
was ist daran nicht zu verstehen
setz dich mit den Unterschieden auseinander
schau in den Spiegel
... alles Fragen, die hier nicht zielführend sind, keinerlei Mehrwert bieten, gegen die Beitragsregeln verstossen und per PN dikutiert werden könnten.
Da das mit dem "könnten" mal wieder nicht funktioniert, helfe ich mit etwas Metall von Abus nach.
Zimpalazumpala, MT-Moderator