Sohn 18, Vater wird gefahren
Hallo Zusammen,
vielleicht eine banale Frage, aber ich stelle die Frage einfach mal.
Ich habe mehrere Fahrzeuge. Eines davon fährt mein 18jähriger Sohn. Das er dieses Fahrzeug fährt, ist auch so bei der Versicherung angemeldet. Die anderen Fahrzeuge werden in der Regel von mir und meiner Frau gefahren.
Sollte es mal so sein, das ich nicht fahren kann oder will und mein Sohn fährt mit mir (ich als Beifahrer) ein anderes Fahrzeug aus unserem Fuhrpark, müsste ich das der Versicherung zuvor melden, obwohl ich ja anwesend bin (als Beifahrer) ?
Viele grüße
35 Antworten
Bei meinem (uralten) HDI Vertrag sagte man mir auf Anfrage das sie sich nur für "regelmäßige Fahrer" interessieren. Ich hatte wegen Verkaufsabsicht und jungen Probefahrern angefragt.
Probefahrten im Zusammenhang mit einer Verkaufsabsicht sind ja regelmäßig gestattet, ohne dass etwas droht.
Ein regelmässiger Fahrer und auch der gelegentlicher Fahrer sind beim Fahrerkreis anzugeben.
Aus HUK Sicht kann der Sohnemann den Wagen fahren, im Schadensfall hat das aber Konsequenzen.
Bei der HUK dürfen Fahrer unter 25 (diese gelten soweit ich mich erinnere als Fahranfänger) nicht den elterlichen Wagen fahren. Tun sie es doch und verursachen schuldhaft einen Unfall, kann die HUK u.a. die Vollkasko verweigern, falls diese vorhanden ist. Über das Online-Portal können gelegentliche Fahrten angemeldet werden, was auch nichts kostet. Wollen sie den elterlichen Wagen länger fahren, muss dies auch angemeldet werden und man bezahlt dann den erhöhten Tarif für den Zeitraum.
Ich mich erst im Sommer für meine Tochter (18 Jahre) erkundigt. Prinzipiell könnte ich meine Tochter in meinen Vertrag mit aufnehem, was den Jahresbeitrag verdreifachen würde. Lohnt also nicht. Jetzt hat sie einen eigenen Vertrag, der für ihren 64PS Hyundai mal eben knapp 1000€ kostet. Und damit waren die HUK die günstigsten.
Keine Ahnung wie andere Versicherungen das sehen. Ich kann nur empfehlen, dies bei der Versicherung vorab nachzufragen.
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Woher weißt du, das die HUK die Bezahlung des Vollkaskoschadens verweigern kann? Kannst du da mal die Quelle nennen, die ist mir nicht bekannt
Das war die Aussage des Sachbearbeiters. Falls du bei der HUK bist, frag doch mal nach.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 21. November 2024 um 22:21:19 Uhr:
Es sollte aber auch vorher der Versicherung gemeldet werden. Bei meiner Versicherung ist das kurzfristig kostenlos.
So mache ich es auch. O.K., da ich 26 PKW habe auf die mein Junior Zugriff hätte muss es letztendlich etwas organisiert ablaufen, ich deutliche Ansagen machen: ich muss ihm unmissverständlich mitteilen dass ich der Versicherung das Auto xy für seine temporäre Nutzung gemeldet habe. Bisher hat es immer geklappt, dank Smartphone einfach realisierbar. Und es war nix passiert, was'n Glück natürlich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. November 2024 um 23:12:24 Uhr:
Eigentlich geht es um die Frage, ob bestimmte Personen das Auto regelmäßig fahren. Die gelgentliche Fahrt durch eine andere Person ist unproblematisch. Nur wenn man das Auto für einige Wichen weggibt wäre das mitteilungspflichtig.
Diese pauschale Aussage ist nicht korrket. Auch Fahrten für nur einen Tag oder 1x 3 Tage übers Wochenende sind bei den meisten Gesellschaften anzugeben.
Ob daraus eine Anpassung der Beitragsgestaltung erfolgt, ist ebenfalls nicht pauschal zu beantworten.
Manche Gesellschaften lassen das 30 einzelne Tage im Jahr zu, bei anderen kann man diesen Zeitraum 1x komplett starten.
Was jedoch sicher ist: kein zusätzlicher Fahrer gemeldet und ein Unfall bedeutet immer Stress, dem man für ein paar Euro aus dem Weg gehen kann.
Ein Telefonat mit der Versicherung bringt sofort Klarheit, was zu tun ist.
Ehrlich, ich verstehe diesen Thread hier nicht.
Der TE stellt hier die Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn sein 18-jähriger Sohn sein Fahrzeug fährt, ohne aber die Vertragsbedingungen zu nennen, wie z.B. gibt es ein Mindestalter des Fahrers, sind gar alle Fahrer namentlich genannt oder sind überhaupt keine Bedingungen in dieser Hinsicht festgelegt.
Das ist das eine, was ich nicht verstehe und das andere ist, dass keiner, der hier antwortet, nach diesen Vertragsbedingungen fragt.
Gruß
Uwe
Was ist denn an der Fragestellung des TE nicht zu verstehen. Er hat mehrere Fahrzeuge, eins davon fährt sein Sohn als bei der Versicherung gemeldeter Fahrer, die anderen Fahrzeuge fährt der Sohn demnach nicht. Jetzt will er wissen, ob er den Sohn als Fahrer bei einem der anderen Fahrzeuge der Versicherung melden muss, wenn er selber nicht fahren kann oder will.
Die richtigen Antworten sind ebenfalls genannt worden. Entweder von sich aus den Sohn als Fahrer melden oder bei der Versicherung nachfragen, was zu tun ist.
Ich glaube, ich habe die Frage des TE @roberttt verstanden. Falls nicht, kann er uns ja noch einmal erhellen.
Zitat:
@andifux schrieb am 22. November 2024 um 04:02:10 Uhr:
Ich würde den Ärger nicht riskieren dass man dann Vertragsstrafe und Prämie nachzahlen muss wenn ein Schadenfall passiert.Alternative wäre je nach Versicherung so ein Modul für junge Fahrer (bei der WGV heißt es Young Driver), das der Sohn abschließen müsste und dann alle Fahrzeuge fahren "darf" die bei dieser Versicherungsgesellschaft sind. Hat auch paar andere Vorteile. Gegebenfalls kann man dann auch von seinem eigentlichen Fahrzeug den Fahrerkreis auf üner 40-jährige beschränken und spart Kosten.
vielen Dank. Das ist die perfekte Lösung für mich. Somit kommen alle Fahrzeuge zur WGV.
In der Summe ist es für uns am besten. Ich habe es gerade mal ausgerechnet. Danke für den Tipp.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. November 2024 um 12:36:29 Uhr:
Was ist denn an der Fragestellung des TE nicht zu verstehen.
Was ist an meinen Beitrag nicht zu verstehen. Es gibt verschiedene Versicherungstarife, so sind z.B. bei mir nur Fahrer über 24 Jahre vorgesehen. Zuvor hatte ich mal einen Tarif ohne Einschränkungen. Es ist doch logisch, dass die Konsequenzen beider Tarife unterschiedlich sind, wenn es bei einem Fahrer mit 18 Jahren zu einem Unfall kommt.
Dann gibt es noch Tarife mit fester Personenbindung. Hier gibt es vielleicht wieder Unterschiede in den Konsequenzen im Falle eines Unfalls.
Die richtigen Antworten, die hier gegeben wurden, sind in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder bei der Versicherung nachzufragen.
Wer auf dieses Naheliegende nicht von selbst kommt und stattdessen hier im Forum nachfragt, weiß vielleicht überhaupt nicht, welche Vertragsbedingungen gelten, und vielleicht gibt es überhaupt keine Einschränkungen bezüglich des Fahrers.
Stelle dir mal vor, so etwas Ähnliches hat meine Nachfragerei schon mal ergeben, und das nicht nur einmal.
Gruß
Uwe
Die WGV ist bei meinem KIA mit KH SF40 und VK SF40 über 200,- € teurer als die HUK24.
Wenn die WGV bei dir, unter deinen Voraussetzungen, die günstigste ist, dann nix wie hin.
Da die WGV den Youngdriver-Tarif anbietet, sollte die Ersparnis nicht unerheblich sein.
@Uwe Mettmann setzte dich mal mit dem Unterschied zwischen Tarifen und Antragsfragen auseinander. Beim TE geht es nicht um Tarife, sondern um die Beantwortung der Frage nach den Fahrern des jeweiligen Fahrzeugs.