Sinn und Unsinn Getriebeölwechsel
Hallo zusammen,
ein Bekannter hat mir mal vor einiger Zeit geraten einen Getriebeölwechsel bei meinenm V40 vornehmen zu lassen. Soweit ich nun weiß, gibt es beim V40 (abgesehen vom B4184SM/SJ bei starker Beanspruchung) keinen vorgeschriebenen Getriebeölwechsel.
Wie sinnvoll oder unsinnig ist denn nun ein selbst in Auftrag gegebener Wechsel vom Getriebeöl? Bin mal sehr auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt! Und was versteht man unter "starker Beanspruchung"?
Gruß Tom
30 Antworten
Zitat:
wenn ein unfall passiert das fahrzeug mit blaulicht nicht schuld sein KANN, weil es ja blaulicht hatte...oder was?
im juristischen meines Wissens nach noch nicht eindeutig geregelt. Sollte zwar irgendwie immer mal wieder, isses aber zumindest mit entsprechenden Gesetzen bis jetzt noch nicht.
Zitat:
oder beim krankenwagen den suicidgefährdeten warnen würde? dann geht es wieder, trotz einsatz? ;-)
es kommt bei solchen Geräten nicht drauf an ob das Blaulicht an oder aus ist!
Gruß Zonkdsl
Interessante Diskussion!
Also wäre ein Getriebeölwechsel nur sinnvoll, wenn mein Wagen Blaulicht hätte? 😰
Tom (very amused)
Zitat:
Original geschrieben von boisbleu
Interessante Diskussion!
Also wäre ein Getriebeölwechsel nur sinnvoll, wenn mein Wagen Blaulicht hätte? 😰
Tom (very amused)
...und einen automatischen blitzer-Ausschalter, der auch dann funktioniert, wenn das Blaulicht aus ist.
Wie machen die das eigentlich bei "Cobra 11"? Die werden auch nie geblitzdingst, egal ob mit oder ohne Blaulicht.
Und einen Getriebeölwechsel habe ich da auch noch nicht gesehen.
🙂
Marc
-very amused, too-
Also zum Thema:
Ich werde bei meinem S60 jetzt bei 160tkm mal nen Getriebeölwechsel machen. Laut meinem Händler muß es zwar nicht sein, schadet aber auch nicht wenns richtig gemacht wird.
zum OT:
Bin selber nebenberuflich Notarztfahrer. Unterschied Feuerwehr und Polizei zu Rettungsdienst ist: Feuerwehr und Polizei haben Hoheitsrecht auf den Strassen. Sie können bei nem Unfall nicht belangt werden, ausser sie handeln nachweislich grob fahrlässig (z.B. Wenn Du ner Feuerwehr auf der Kreuzung reinfährst, die bei Rot mit Limlam und Musik drüberfährt, hast Du die volle Schuld. Wenn Du aber nem Rettungswagen reinfährst, bekommst Du nur ne Owi wegen überhöhren von Sondersignalen. Der Rettungswagenfahrer bekommt ne Anzeige wegen nem Rotlichtvergehen.)
Mit dem Blitzen isses auch so ne Sache. Dem Rettungsdienst ist eine Geschwindigkeitsübertretung von 50% gestattet. Ich darf in der Stadt also 75km/h fahren. Wenn ich aber 80km/h fahre und geblitzt werde, dann krieg ich ne Anzeige nicht wegen 5km/h sondern wegen 30km/h Überschreitung. Wenn die Polizei blitzt, dann passiert meistens nix... eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus... wenn Du aber von nem privaten Unternehmen geblitzt wirst, dann bist Du Deinen Schein los... klingt bescheuert, ist aber leider so hier in Deutschland...
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Zitat:
Original geschrieben von bluediamond
z.B. Wenn Du ner Feuerwehr auf der Kreuzung reinfährst, die bei Rot mit Limlam und Musik drüberfährt, hast Du die volle Schuld.
eigentlich nicht...
der fahrer des fw-fahrzeug wird nicht ungestraft davon kommen....
nebenbei habt "ihr" sofern höchste eile geboten ist dieselben rechte wie polizei/feuerwehr...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eigentlich nicht...
der fahrer des fw-fahrzeug wird nicht ungestraft davon kommen....
nebenbei habt "ihr" sofern höchste eile geboten ist dieselben rechte wie polizei/feuerwehr...
... das sieht das Landgericht München I aber ganz anders:
LG München I: Freie Fahrt für Rettungswagen im Einsatz
Ein Rettungswagen mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht befindet sich im Einsatz und hat gemäß § 38 Straßenverkehrsordnung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern freie Fahrt. In diesem Zusammenhang entschied das Landgericht München I in einem kürzlich veröffentlichten Urteil rechtskräftig, dass ein Autofahrer keinen Schadensersatz gegenüber der Versicherung des Rettungswagens geltend machen kann, wenn er zwar das Martinshorn hört, den Rettungswagen aber nicht sieht und deshalb in eine Kreuzung einbiegt und dadurch einen Unfall mit dem Rettungswagen verursacht (Az.: 17 S 6138/05).
Schlecht siehts nur aus, wenn das Einsatzfahrzeug zwar mit Blaulicht aber ohne Martinshorn unterwegs ist, dann gilt § 38 StVO nämlich nicht: Handelsblatt Die Zivilstreife kann nicht "ohne alles" losdüsen. Dafür haben die die kleinen Magnetlämpchen fürs Dach.
meint der Ostelch
... der sich immer noch fragt, was Blaulicht und Ölwechsel gemeinsam haben.
*ot*
Zitat:
Die Zivilstreife kann nicht "ohne alles" losdüsen
doch...kann sie...
dazu ließt man sich stvo §35 durch....
der erste absatz ist entscheidend: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
im klartext....auch ohne sosi können bos-dienste fahren "wie sie wollen", da sie von den regeln der stvo befreit sind sofern dies zur erfüllung wichtiger aufgaben dient..
das thema ist hochkomplex! einfach so kann man das nicht pauschalisieren! prinzipiell stehst du wenn du als fahrer herhalten musst bei einem solchen "verein" immer mit einem bein im knast! das beispiel mit dem autofahrer lässt aber warscheinlich in der urteilsfindung auf "grobe fahrlässigkeit" des pkw fahrer's schließen, da er trotz der akustischen wahrnehmung trotzdem in die kreuzung (die offensichtlich auch ncoh unübersichtlich war/ist) eingebogen ist....
wobei es mehr wie fahrlässig ist ohne blaulicht & lala als zivilstreife so zu fahren, und es bei dem urteil noch darauf ankommt wie "wichtig" bzw. berechtigt das verhalten war...bzw. ob sie nen "fbi gesuchten massenmörder" oder einen der bei "kirschgrün" über die ampel ist verfolgten...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
hab' vor ein paar jahren mal in der zeitung gelesen, dass ein krankenwagen im einsatz mit blaulicht & patient hinten drin geblitzt wurde und der fahrer zahlen musste, die dürfen nämlich nur die ampeln nicht beachten.
Ein Blick in §35 Abs. 5a StVO schafft Aufklärung: Auch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sind im Einsatz (ich verkürze mal) von den Vorschriften der StVO befreit. Damit dürfen die Fahrzeuge unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer auch die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreiten (und gelegentlich auch mal unterschreiten). Genauso dürfen sie über eine rote Ampel fahren.
Und in §38 StVO steht, daß Du ihnen, wenn sie laut tröten, auch noch freie Bahn zu schaffen hast. Unabhängig von der Lackierung ;-) (wobei es auch sinnvoll ist, einem solchen Fahrzeug freie Bahn zu schaffen, wenn es nicht trötet, es wird schon wissen, warum es leise fährt - vielleicht soll der Bankräuber nicht weglaufen oder nachts um 4 schlicht nicht die ganze Straße geweckt werden.)
TobiV70, der das mal kurz aufklären wollte.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
was heisst, dass das blaulicht von den verkehrsregeln entbindet, wenn ein unfall passiert das fahrzeug mit blaulicht nicht schuld sein KANN, weil es ja blaulicht hatte...oder was?🙂
Doch, denn denjenigen, der Sonderrechte in Anspruch nimmt, trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. D.h. er muß mehr als gewöhnlich aufpassen, daß es nicht scheppert. Kracht's doch, wird ihm daher in aller Regel ein Mitverschulden angerechnet.
Zitat:
was isn, wenn die kripo kein blaulicht+signal benutzen kann, weil es böse verbrecher, oder beim krankenwagen den suicidgefährdeten warnen würde? dann geht es wieder, trotz einsatz? ;-)
Der Einsatz von Sonderrechten nach §35 Abs. 5a bzw. für die Kripo §35 Abs. 1 StVO ist unabhängig vom Einschalten der Blaulichter. Das Blaulicht warnt nur davor, daß dieses Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Die Wegerechte (d.h., Du mußt rechts ran fahren oder sonstig Platz machen) nach §38 StVO sind streng genommen nur zusammen mit dem Horn in Anspruch zu nehmen. Allerdings sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, daß wenn von hinten oder der Seite ein Einsatzfahrzeug bunt blinkend herannaht, man ausweicht, ob es nun trötet oder nicht. Denn Du hast einige gute Gründe genannt, warum die die Tröte auch mal auslassen - ein weiterer ist übrigens der Patient im Auto: Für den ist der Krach häufig stressig und erschwert zudem die Kommunikation im Patientenraum. Also wird da auch mal eher etwas leiser gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Zonkdsl
Und normalerweise werden Polizei und Rettungstransportfahrzeuge (nicht Krankenwagen) nicht geblitzt da sie "extra Geräte" im Auto haben die,dem Blitzer anzeigen das es sich um ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug handelt (zumindest in den Großstädten 🙂 ).
Das wäre mir neu. Wenn ich an meine Fotosammlung denke und wie oft da der Satz "Das Fahrzeug befand sich im Auftrag der Rettungsleitstelle in einem Notfalleinsatz" vom Büro zurückgeschrieben wurde, dann müßte in fast allen Münchner Einsatzfahrzeugen dieses ominöse Gerät kaputt sein. In der Regel sieht man auf den Fotos noch nicht mal, ob die Lichtorgel an war...
TobiV70, der sich das gerne mal - natürlich nur für den Fall, daß der Tempomat überregelt - in seinen Elch einbauen würde, wenn es das denn gäbe.
Zitat:
dann müßte in fast allen Münchner Einsatzfahrzeugen dieses ominöse Gerät kaputt sein
hmm München technisch einwenig hinterher? Hier in einer Norddeutschen Großstadt isses immer wieder "auffällig" zu beobachten. Normales Auto fährt 1 Sekunde nachdem Rot aufleuchtete "Doppelblitz". Polizeiauto oder Rtw auch ohne Blaulicht an, nix passiert.
Gruß Zonkdsl
Unsre 2to KrKW beim Bund (Unimog) hatten trotz knapp unter 7,5to zGG einen Fahrtenschreiber an Bord. Als Begündung wurde genannt, dass das Blaulicht so hoch montiert ist das es an der Ampel vom Blitzer nicht erfasst werden könnte. Wenn man also zu recht eine Blaulichtfahrt macht kann man das über den Fahrtenschreiber nachweisen.
Gruß, Olli
Re: *ot*
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
doch...kann sie...
dazu ließt man sich stvo §35 durch....
der erste absatz ist entscheidend: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
im klartext....auch ohne sosi können bos-dienste fahren "wie sie wollen", da sie von den regeln der stvo befreit sind sofern dies zur erfüllung wichtiger aufgaben dient..das thema ist hochkomplex! einfach so kann man das nicht pauschalisieren! prinzipiell stehst du wenn du als fahrer herhalten musst bei einem solchen "verein" immer mit einem bein im knast! das beispiel mit dem autofahrer lässt aber warscheinlich in der urteilsfindung auf "grobe fahrlässigkeit" des pkw fahrer's schließen, da er trotz der akustischen wahrnehmung trotzdem in die kreuzung (die offensichtlich auch ncoh unübersichtlich war/ist) eingebogen ist....
wobei es mehr wie fahrlässig ist ohne blaulicht & lala als zivilstreife so zu fahren, und es bei dem urteil noch darauf ankommt wie "wichtig" bzw. berechtigt das verhalten war...bzw. ob sie nen "fbi gesuchten massenmörder" oder einen der bei "kirschgrün" über die ampel ist verfolgten...
Ja, genau! Der Hase liegt nämlich im Absatz 8 des § 35 StVO begraben:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.Für Rettungsdienste ist die freie Fahrt schon durch Absatz 5a stark eingeschränkt:
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.Es geht dabei ja nicht nur ums Schnellfahren, sondern um die Möglichkeit, alle Verkehrsregeln "mißachten" zu dürfen. Einsatzfahrzeuge dürfen deshalb auch im Parkverbot parken, falsch rum durch Einbahnstraßen fahren, links abbiegen, obwohl es verboten ist etc. Aber wehe, es passiert was.
Grüße vom
Ostelch
Hi.
Um nochmal auf die Anfangsfrage zurückzukommen, ein Getriebeölwechsel - wenn auch nicht definitiv vorgeschrieben bei manuellen Schaltern - macht Sinn. Auch Getriebeöl unterliegt einer natürlichen Alterung und ist hygroskopisch, das heißt es sammelt sich nicht nur Abrieb, sondern auch Wasser im Getriebe. Nach etwa 100.000km kann ein Wechsel nicht falsch sein.
De facto, bei meinem Auto gehen die Gänge seitdem vor allem im Winter besser hinein.
Viele Grüße
Motomix
Ich bin der Meinung, das frisches Öl immer besser ist, als altes.
Daher habe ich gestern beim 120-er Service das Öl im Automatikgetriebe wechseln lassen (es war schon bräunlich, roch aber noch nicht verbrannt).
Ich habe zwar keine Besserung in den Schaltvorgängen feststellen können (war auch vorher rel. gut), aber meine Seele ist jetzt beruhigt 😉
fG
Daniel