Sind Rückrufauktionen von der Garantie abhängig ?

hi,

Sind Rückrufauktionen von der Garantie abhängig ?

...ich hab vor einigen monaten ein gebrauchten Can am Commander 1000 XT von Modell/Baujahr 2011 gekauft und diese Serie hatte irgendwann mal ,wegen dem hinteren Differtial > ein Rückruf Auktion ! Und alle 2011er Modelle haben wohl ein 2013er Differtial bekommen .

Nun die Problematic : Mein Vorbesitzer hat ,aus welchen Gründen auch immer, es versäumt sich das neue Diff einbauen zu lassen , nun habe ich ein Vehicle den ich sehr gern hab , der aber leider Undicht am hinteren Differtial ist . Glaubt Ihr ich habe ein Recht auf das 2013er Diff. ?

lg

Einigen evtl. brauchbare Daten von mein Vehicle:

km stand zu kauf datum : ca. 5500 und heute ca. 6000 Erstzulassung: 06/2011

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von PayDay


rein theoretisch ist eine rückrufaktion bestandteil der garantie. sagt ja auch das wort, [.....]
Ist das so......? 😕

Nein! Siehe z.B.

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckrufaktion

Gruß Christof

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rein theoretisch ist eine rückrufaktion bestandteil der garantie. sagt ja auch das wort, genauso ist es mit der gewährleistung. sie garantieren dir nur, das das fahrzeug im rahmen der garantiezeit ordnungsgemäß funktioniert. was danach passiert ist völlig egal, sogar dann wenn der hersteller es richtig verbockt hat (bei meinen vater im golf5 variant wurden abflussleitungen in der A säule vergessen einzubauen, steuergerät soff ab...).
allerdings gibts da noch die freundliche kulanz, die bei einen 2,5jahre alten fahrzeug sicherlich noch machbar ist. also hinfahren und fragen. gerade bei so einen problem welches bekannt ist und man genau weiss welche kosten da anfallen werden.

Zitat:

Original geschrieben von PayDay


rein theoretisch ist eine rückrufaktion bestandteil der garantie. sagt ja auch das wort, [.....]

Ist das so......? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von PayDay


rein theoretisch ist eine rückrufaktion bestandteil der garantie. sagt ja auch das wort, [.....]
Ist das so......? 😕

Nein! Siehe z.B.

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckrufaktion

Gruß Christof

War es denn ein "offizieller" Rückruf?

Oder ein "wenn Kunde in die Werkstatt kommt, dann macht X".
Aktion läuft bis 31.12.2013.
Darüber hinaus kann ein Kulanzantrag gestellt werden.

Oder gar ein
"wenn Kunde in die Werkstatt kommt und sagt, das Auto macht Y, dann macht X nach Abhilfe Z".
Aktion läuft innerhalb der regulären Garantie oder 50.000 km.
Darüberhinaus kann ein Kulanzantrag gestellt werden.

Hast du eigentlich Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Verkäufer?
Einige Automarken sagen "Null Kulanz solange Gewährleistung Dritter".

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Zitat:

Original geschrieben von Bishuhur



[.....] ...ich hab vor einigen monaten ein gebrauchten Can am Commander 1000 XT von Modell/Baujahr 2011 gekauft [.....] der aber leider Undicht am hinteren Differtial ist . Glaubt Ihr ich habe ein Recht auf das 2013er Diff. ?
[.....]

Erstmal hättest du das Recht, dass dein Verkäufer den Mangel in Rahmen seiner Gewährleistungspflicht beseitigt! Eine etwas genauere Zeitangabe bezüglich des Kaufdatums wäre hier sicherlich für uns hilfreicher gewesen.

Ob der Verkäufer jetzt immer wieder das Differenzial auf Gewährleistung abdichtet, oder den Werksvorgaben folgt und sofort ein diesbezüglich geändertes Differenzial einbaut bleibt ihm überlassen. Letzteres wäre sicherlich die finanziell bessere Lösung, zumal der Hersteller sich finanziell daran beteiligen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Ob der Verkäufer jetzt immer wieder das Differenzial auf Gewährleistung abdichtet, oder den Werksvorgaben folgt und sofort ein diesbezüglich geändertes Differenzial einbaut bleibt ihm überlassen. Letzteres wäre sicherlich die finanziell bessere Lösung, zumal der Hersteller sich finanziell daran beteiligen wird.

Nur weil es im Rahmen der Modellpflege (Mj2013) etwas neueres gibt, berechtigt das ja nicht zwangsläufig alle Eigentümer älterer Modelle (2011) sich kostenfrei zu Lasten des Händlers auf dem aktuellen Stand halten zu lassen.

Die Undichtigkeit muss der Händler (sofern es denn ein gewerblicher war) natürlich beseitigen.

Die sog Serviceaktion starten Hersteller meist, um sich über die Garantie zu retten.

Danach interessierts i.d.R. keinen mehr.

Da der TE zwischenzeitlich mehrmals auf MT online war, jedoch es nicht für nötig hält sich hier weiter zum Thema zu äußern bin ich hier raus.

Ohne zu wissen, wann und von wen (privat/gewerblich) er das Teil gekauft hat macht das hier keinen Sinn.

Die Verteilergetriebe (Differtial) hinten , hat geölt und mir hat iregndein Spinner gesagt das es ein Rüchrufauktion wegen dieses Prob. gab , das aber doch nicht der Fall ist/war .

Fakt ist da war zu viel Öl drinne und durch die Hitze die beim Fahren entsteht , der Druck und damit Diff.Öl durch den Simmerring rausgespuckt wird. Da ist zwar ein langes Schlauch mit 'n Ziehermonikastück am ende des Schlauches , dieses Ziehermonikastück hat die Aufgabe den Druck in sich einzufangen , tut das auch , nur irgendwann ist der so weit ausgedähnt das der Druck dochnoch durch den Simmerring raus schlägt.

Ich habe jetzt den Ziehermonika stück abmachen lassen und an dessen Stelle ein Art Benzinfilter einbauen lassen, so kann man zwar keine Tauchfahren mehr machen , weil sons Wasser ind Getriebe kommen kann, dies ist mir allerdings egal , weil ich ehh Schönwetterfahrer bin . Mit dem Ziehmonika stück könnte für den Fall der fälle kein Wasser ins Schlauch gelangen.

-Es ist kein eigetliches Differetial, weil die Räder hinten nicht unabhängig von einander drehen können . Beide drehen immer gleich schnell .

Zitat:

Original geschrieben von Bishuhur



-Es ist kein eigetliches Differetial, weil die Räder hinten nicht unabhängig von einander drehen können . Beide drehen immer gleich schnell .

Wenn das wirklich der Fall wäre, könntest Du das Auto in flotten Kurven gar nicht auf der Straße halten, zudem wäre der Reifenabrieb enorm. Ich glaube, da hattest Du einen schweren Traum, als Du das geschrieben hast ....

Grüße
Der Chaosmanager

Es geht hier um'n Quad > side by side > UTV und es ist wirklich so ! ich schwörs 😁 es ist halt ein Gelände Fz. was meinst du warum es bei richtige Gelände Fz. es den sogenmannten Differetial Sperr geben tut ? edit: beim PKW ist die Spurbreite grösser , was nicht heissen soll , das die Aussage mit dem Reifenabrieb beim Commander 1000 falsch wäre , aber überall wo viel Verschleiss ist ist auch Fun .

http://www.atv.com/images/content/6commander0608.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Wenn das wirklich der Fall wäre, könntest Du das Auto in flotten Kurven gar nicht auf der Straße halten, zudem wäre der Reifenabrieb enorm. Ich glaube, da hattest Du einen schweren Traum, als Du das geschrieben hast ....

War ebenso mein Gedanke.

Ich hatte bei "Canam Commander" irgendwie immer TransAM im Kopf und habe bis eben an irgendeinen US - Schlitten gedacht.

JETZT habe ich gesehen, dass es sich dabei um ein Gelände - QUAD handelt, und bei denen ist ein starrer Durchtrieb (wie bei manchen Go-Karts) tatsächlich nicht unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Bishuhur


Es geht hier um'n Quad > side by side > UTV und es ist wirklich so ! ich schwörs 😁 es ist halt ein Gelände Fz. was meinst du warum es bei richtige Gelände Fz. es den sogenmannten Differetial Sperr geben tut ? edit: beim PKW ist die Spurbreite grösser , was nicht heissen soll , das die Aussage mit dem Reifenabrieb beim Commander 1000 falsch wäre , aber überall wo viel Verschleiss ist ist auch Fun .

http://www.atv.com/images/content/6commander0608.jpg

Ich hatte in der Tat nicht realisiert, dass es sich um ein Quad handelt.

Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Ist das so......? 😕

Nein! Siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckrufaktion

Gruß Christof

dann ist es aber keine echte rückrufaktion, da hier kein problem anliegt was zu einer gefahr für leib und leben werden kann. einzig und alleine kosten können entstehen. und hierbei handelt der rückruf letztenendes nur um eine frühzeitige gewährleistung. wie du es beschreibst könnte ich auch in 5jahren mit den auto zur werkstatt fahren und den umtausch verlangen. aber das habe ich noch nie gesehen...

gab es quasi z. B. bei Opel bei einigen Fahrzeugen (Corsa C und Vectra/Signum C) bei Federbruch. 😉

Du bist innerhalb von 5 Jahren hingegangen und kriegst (auf Antrag) neue. Egal ob du servicetreu warst oder nicht.

Breitgetreten wurde das allerdings nicht. 😉

Rückrufaktion vom KBA gab es auch nicht...

Rein eine Abhilfe nach dem Motto "nur wenn Kunde sagt X, dann Y".

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