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SF-Verlust bei unsicherer Sachlage

Themenstarteram 30. November 2008 um 11:22

Hallo, ich habe im 01/08 noch ein PKW gehaupt mit SF19. Im März08 habe ich mir ein Kleintransporter mit LKW Zulassung gekauft, allein der Tatsache das ich von einem PKW auf einen LKW gegangen bin hat mich das 9SF gekostet, den der LKW wurde auf SF10 eingestufft. Wurde ich aber nicht ernsthaft draufhin gewiesen . Leider hatte ich dann im 05/08 einen kleinen Unfall der jedoch nicht richtig geklärt werden konnte, d.h es wurde eine 50/50 Sache draus. Mein Schaden am Transporter wurde vom Schachverständigen auf € 1000 geschätzt, sodas ich von der Gegnerischen Vers. auch schon 50% bekommen habe, das war im 07/08. Soweit so gut !

Da ich nun mein Rabatt nicht verlieren wollte, wollte ich den Gegnerischen Schaden selber zahlen und habe mehrfach bei meiner Vers. angerufen um zu erfahren wie hoch der Gegnerische Schaden nun ist. Ich habe jedesmal von meiner Vers. die Antwort bekommen, das der Schaden noch nicht Reguliert wäre stand anfang 11/08. Unglaublich oder ?

So, nun habe ich gestern 29.11 meine neue Beitragzahlung für 2009 erhalten, und was soll ich sagen ich wurde jetzt also von SF10 auf SF1/2 hochgestuft. Jedoch keinerlei Info's über den Schaden , den ich ja nun mehrfach angekündigt habe das ich die Schadenshöhe wissen möchte und dann den Schaden selber zahlen möchte.

Kann mir da einer ein Tipp geben wie man sich da nun am besten verhält, den ich möchte es so also auf keinen fall hinnehmen.

Gruß Niels

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3 Antworten
am 30. November 2008 um 11:22

Ob die zulässig ist oder nicht, kannst du nur den tarifbestimmungen deiner versicherung entnehmen. die rückstufungstabellen können von versicherung zu versicherung stark abweichen...

auch wenn der schaden des gegners noch nicht abschließend reguliert ist, führt dies zur rückstufung...und ja, das ist rechtens. hat was mit gesetzlich vorgegebenen schadenrückstellungen zu tun und sobald eine solche vorliegt, wirst du zurückgestuft.

zurückzahlen kannst du den schaden natürlich erst dann, wenn er abschließend bearbeitet ist und die geleistete summe feststeht. dann würde die rückstufung rückwirkend geändert - aber, bevor die frage aufkommt - zinsen für das zuviel gezahlte gibts nicht.

es kommt natürlich auf den einzelfall drauf an, aber wenn dir das mit rückstufung zu teuer ist, kannst du auf unterjährige zahlung umstellen - in der hoffnung, dass sich der fall bis zur nächsten fälligkeit gelöst hat. kostet natürlich ratenzahlungszuschlag.

am 30. November 2008 um 11:40

Bei der Versicherung anrufen, darauf hinweisen, dass du schon mehrfach den Schaden zahlen wolltest.....

Schaden bezahlen, Einstufung richtig stellen lassen.

Es ist von Vorteil bei Anrufen sich den Namen des Sachbearbeiters zu notieren mit dem man über den Vorfall gesprochen hat. Tag und Urzeit dazu. Fertig. (Das verbessert die Diskussionsgrundlage :D).

Als mein Vater in so einer Situation war haben wir einen 3-Zeiler an die Versicherung gefaxt, dass er den Schaden bezahlen will. Hat dann auch geklappt.

Gruß

Frank

PS: Du bist nicht von SF 19 auf SF 1/2 sondern von SF 10 auf SF 1/2 zurückgestuft worden.

Für PKW, Wohnmobile, LKW und Motorräder gibt es unterschiedliche Rabattstaffeln.

Aber das kann dir dein Versicherungsvertreter ganz genau zeigen.

am 30. November 2008 um 19:54

hallo,

ob die rückstufung in die SF 1/2 zulässig ist oder nicht, kannst du nur den tarifbestimmungen deiner versicherung entnehmen. die rückstufungstabellen können von versicherung zu versicherung stark abweichen...

auch wenn der schaden des gegners noch nicht abschließend reguliert ist, führt dies zur rückstufung...und ja, das ist rechtens. hat was mit gesetzlich vorgegebenen schadenrückstellungen zu tun und sobald eine solche vorliegt, wirst du zurückgestuft.

zurückzahlen kannst du den schaden natürlich erst dann, wenn er abschließend bearbeitet ist und die geleistete summe feststeht. dann würde die rückstufung rückwirkend geändert - aber, bevor die frage aufkommt - zinsen für das zuviel gezahlte gibts nicht.

es kommt natürlich auf den einzelfall drauf an, aber wenn dir das mit rückstufung zu teuer ist, kannst du auf unterjährige zahlung umstellen - in der hoffnung, dass sich der fall bis zur nächsten fälligkeit gelöst hat. kostet natürlich ratenzahlungszuschlag.

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