SF-Übertrag...unterschiedliche Aussagen von Versicherern
Liebes Forum,
ich bräuchte nochmal Eure Hilfe zur Beurteilung folgender Situation: mein Vater war bis vor 8 Jahren bei einer Versicherung, nennen wir sie mal Vers.A, und hatte dort 18 SF. Aus gesundheitlichen Gründen hat er damals das Autofahren aufgegeben und ich hatte keinen Bedarf an seinen Prozenten. Jetzt ist es so, dass ich mir ein neues Auto kaufen werde und es kam die Frage auf, ob es nicht Sinn machen würde seine SF zu übernehmen. Wir wussten, dass dies eigentlich nur 7 Jahre möglich sein sollte, dennoch hab ich die Generalversicherung angerufen, da ich unseren damaligen Versicherungsberater nicht erreicht hab, um danach zu fragen. Die nette Dame am Telefon meinte, wenn das meine neue Versicherung, ich nenn sie mal Vers.B, mitmachen würde, wäre das kein Problem. Kurz darauf rief der Versicherungsvertreter an und dem stellte ich die Situation ebenfalls da.Ich bekam als Antwort, das ein Übertragen der SF auf mich nur nach dem Tode meines Vaters möglich wäre, dass sie uns aber entgegenkommen würden und sie die SF auf meinen Vater reaktivieren könnten. Was aus unterschiedlichen Gründen keine Option ist.
Die Versicherung B wiederum möchte eine Anfrage zur Übernahme stellen, gibt aber an, dass Vers.A entscheidet, ob sie die Prozent abtreten.
Ich bin inzwischen maximal verwirrt, wer entscheidet das denn jetzt und welche Aussage ist glaubwürdig?
Vielen Dank im Voraus, M.
Beste Antwort im Thema
mal was ganz anderes - wer will freiwillig HUK versichert sein???
25 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. November 2015 um 22:40:59 Uhr:
dann unterschlägst du aber die fehlende Nutzungszeit.Zitat:
Da Unterbrechungszeiten hier dann unberücksichtigt bleiben, stellt sich die Frage nicht
Zitat: Voraussetzungen gem Übertragungsformular der HUK
Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und glaubhaft versichern, dass die Anrechnung der SF-Klasse auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 6. November 2015 um 16:37:56 Uhr:
Da Unterbrechungszeiten hier dann unberücksichtigt bleiben, stellt sich die Frage nichtZitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. November 2015 um 22:40:59 Uhr:
dann unterschlägst du aber die fehlende Nutzungszeit.
Zitat: Voraussetzungen gem Übertragungsformular der HUK
Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug regelmäßig genutzt haben und glaubhaft versichern, dass die Anrechnung der SF-Klasse auf Ihren Vertrag gerechtfertigt ist.
hääääääääääääääääääääääääääääääääää?
ich bin zu doof dafür :-)
wie willst du denn ein 8 Jahre lang stillgelegtes Fahrzeug in Ruhezeitraum regelmäßig genutzt haben?
mal was ganz anderes - wer will freiwillig HUK versichert sein???
Naja, sich reinsetzen, am Lenkrad drehen und Brumm, Brumm machen ist ja auch eine Art von Nutzung.
Bei einigen Versicherungen ist das Prozedre einfacher als bei anderen. So ist die Welt.
Gruß Frank,
der eine Rabattübertragung "ohne" regelmäßige Nutzung des Kraftfahrzeuges bekommen hat.
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Zitat:
@tomold schrieb am 6. November 2015 um 22:28:29 Uhr:
mal was ganz anderes - wer will freiwillig HUK versichert sein???
Oh, da kenne ich einige in meinem Bekanntenkreis. Und die sind zufrieden.
Gruß Frank,
der meint, dass jede Versicherung ihre Vor- und Nachteile hat.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. November 2015 um 21:34:46 Uhr:
hääääääääääääääääääääääääääääääääää?Zitat:
ich bin zu doof dafür :-)
wie willst du denn ein 8 Jahre lang stillgelegtes Fahrzeug in Ruhezeitraum regelmäßig genutzt haben?
Hab doch geschrieben, das funktioniert nur, wenn das Kfz erst einmal auf den Vater zugelassen wird.
Dann wird das Rabattgrundjahr um 8 Jahre erhöht und der Unterbrechungszeittraum ist nicht mehr erkennbar und wird bei der HUK nicht berücksichtigt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. November 2015 um 09:03:48 Uhr:
Hab doch geschrieben, das funktioniert nur, wenn das Kfz erst einmal auf den Vater zugelassen wird.
Dann wird das Rabattgrundjahr um 8 Jahre erhöht und der Unterbrechungszeittraum ist nicht mehr erkennbar und wird bei der HUK nicht berücksichtigt.
aso, ich wusste nicht dass du von betrug redest.
da hast du natürlich recht, der ist dann nicht mehr erkennbar. Wenn man sich umwahrheitsgemäßge Angaben nicht kümmert, ist das dann kein Problem mehr, da hast du recht.....
Wenn nicht danach gefragt wird
stimmt, da hast du natürlich.
dann beruht deine aussage wahrscheinlich darauf, dass unsere berufliche erfahrung dahingehend unterschiedlich ausfällt.
Ich kenne das nämlich so, dass danach gefragt wird und konnte gerade online kein sf-abtretung finden, wo nicht danach gefragt wird. aber mag sein, dass einemm versicherer das tatsächlich egal ist.
gruß
weitere
leider kann man hiern icht mehrere Dateien hochladen. daher mal ein bild. bei bedarf kann ich einzeln hochladen.