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SF-Klassen von PKW auf LKW
Hallo
ich suche eine KFZ Versicherung die meine SF-Klassen vom PKW Vertrag(SF18) auf eine LKW Versicherung (Transporter-3,5t) übernimmt....
Also ich habe regen Fahrzeugwechsel.... meistens nur PKW ... aber abund zu kommt es vor das ich einen Transporter habe (Ducato-3,5t mit LKW Zulassung) , meine KFZ Versicherung weigert sich die SF vom PKW auf diesen Transporter zu übernehmen ... und da fange ich dann mit einem NEUEN vertrag bei SF0 an.
ICh weiss das die AXA da keinen unterschied macht , egal SF Klassen vom PKW auf den LKW und wieder zurück....
Welche Versicherungen machen das noch...?
danke
Liebe Grüße
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16 Antworten
Ich frage mich grade eher, welcher Versicherer das nicht macht... Oder wird der Ducato im Güterverkehr und nicht im Werkverkehr eingesetzt? Da wirst Du auch bei der AXA nicht viele Möglichkeiten haben!
Kurz gesagt wird eventuell möglich sein. Ist es ein Lieferwagen ja, ist es ein LKW nein.
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen
wird, müssen derselben Fahrzeuggruppe angehören oder
das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen
wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das
Fahrzeug, auf das übertragen wird (laut Bedingungen).
Untere Fahrzeuggruppe
Krafträder und Kraftroller, Trikes, Quads, Personenkraftwagen,
Lieferwagen, Kranken- und Leichenwagen sowie
Campingfahrzeuge,
Mittlere Fahrzeuggruppe
Mietwagen, Taxen sowie Güterkraftfahrzeuge im
Werkverkehr mit Ausnahme der Lieferwagen,
Obere Fahrzeuggruppe
Kraftomnibusse, alle Kraftfahrzeuge des gewerblichen
Güterverkehrs mit Ausnahme der Lieferwagen sowie
Sonderfahrzeuge mit Ausnahme der Kranken- und
Leichenwagen.
Hallo.
Also wie jetzt?
Ist es möglich oder nicht?
Komm jetzt nicht ganz mit....
Diese Tabelle mit den Fahrzeugklassen legt jeder Versicherer selbst fest, also aufpassen.
Von PKW auf LKW geht dann bei den meisten Versicherern, wenn der LKW nicht mehr als 3,5 t Gesamtmasse hat. (->Lieferwagenklasse)
Ist die Masse größer geht es in der Regel nicht.
Moin,
ich denke, der Ducato hat mehr als 3,5 to Gesamtgewicht.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
ich denke, der Ducato hat mehr als 3,5 to Gesamtgewicht.
kommt doch aufs modell an ?
es geht zwar sicherlich auch bis zu ca 4to hoch, aber die haben auch mit 3to (wenn nicht sogar weniger) mal angefangen.
vgl u.a. http://www.fiatprofessional.de/.../3574_DucatoMerci_CT_DE_24Web.pdf
Im Eingangsthread schreibt er doch bis 3,5 t.
Er hat aber nicht geschrieben, ob 3,5 to Nutzlast oder Gesamtgewicht.
Bei 3,5 to Nutzlast dürfte das Gesamtgewicht höher sein.
HALLO
danke für die Antworten...
also es geht um zulässige gesamt gewicht von 3,5t mehr darf ich sowieso nicht fahren...
nun bei meiner LVM geht das nicht.....
kann mir jemand bestätigen bei welcher Versicherung es zum 100% geht!!
danke!!
Leider kenne ich keine Vers., bei der das geht, aber ggf kennt Stoppel eine,
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Ich frage mich grade eher, welcher Versicherer das nicht macht... Oder wird der Ducato im Güterverkehr und nicht im Werkverkehr eingesetzt? Da wirst Du auch bei der AXA nicht viele Möglichkeiten haben!
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Ich frage mich grade eher, welcher Versicherer das nicht macht... Oder wird der Ducato im Güterverkehr und nicht im Werkverkehr eingesetzt? Da wirst Du auch bei der AXA nicht viele Möglichkeiten haben!
Also die LVM macht es nicht....
Guterverkehr ? Werksverkehr?
Was ist das?
Fahrzeug wird nur privat genutzt....
Danke
Zitat:
Guterverkehr ? Werksverkehr?
Ich war in einer Spedition tätig wo wir nur eine Dienstleistung waren, also man hat uns beauftragt Ladegut von A nach B zu transportieren, das wäre Güterkraftverkehr.
Wenn ein Dachdecker eigene LKWs hat um sein Material selber zu transportieren nennt man es Werksverkehr.
Zitat:
Werkverkehr
Als Werkverkehr oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel bezeichnet man die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient und mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt wird.[1] Eine derartige Güterbeförderung stellt in der Regel für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit dar. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Es besteht keine Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Vom Werkverkehr ist der gewerbliche Güterverkehr zu unterscheiden, dessen Merkmale die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sind.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Werkverkehr
Ich kenne mich hier jetzt nicht selber damit aus, sondern nur vom sagen meines Ex-Chefs und bei uns handelte es sich um 40Tonner, so dass mir jetzt nicht bekannt ist ob es bei dir auch zutrifft.
Bei LKW-Versicherung soll die SK als Provision in Prozent keine Rolle spielen, da es die gar nicht gibt. Beim LKW gehen keine Prozente nach einem Unfall hoch wie beim PKW, sondern hier wird wenn innerhalb eines Jahres zu viele Schäden gemeldet werden die Polis angehoben, so dass man dann mehr zahlen muss.
Aber genaueres kann ich dir hierzu nichts sagen, da ich nur als Fahrer tätig war.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Zitat:
Bei LKW-Versicherung soll die SK als Provision in Prozent keine Rolle spielen, da es die gar nicht gibt. Beim LKW gehen keine Prozente nach einem Unfall hoch wie beim PKW, sondern hier wird wenn innerhalb eines Jahres zu viele Schäden gemeldet werden die Polis angehoben, so dass man dann mehr zahlen muss.
Aber genaueres kann ich dir hierzu nichts sagen, da ich nur als Fahrer tätig war.
Das trifft aber nur für die Flottenverträge zu, nicht für Einzelverträge, da gibt es selbstverständlich eine SFR Staffel, die allerdings anders als bei PKW ist (100% - 35%).