SF-Klasse Vollkasko nicht übernehmen

Hallo,

ich habe durch meine Teilkasko-Versicherung einen Schaden regulieren lassen und bin jetzt bei SF "S". In welche Stufe werde ich eingestuft wenn ich jetzt eine Vollkasko-Versicherugn abschließe? In eine ähnliche Stufe oder habe ich da das Recht in einer besseren SF einzusteigen?

grüße!

22 Antworten

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung

Dann erkläre wenigstens einmal, warum alle Versicherer die 12 Monate hier stehen haben. Ist doch bodenloser Unsinn, wenn man auf jeden beliebigen historischen VK-SFR zurückgreifen kann.

Dann müsste es doch richtig heißen:

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung

Dann käme doch nur die 7-Jahresfrist zur Anwendung.

Von welcher Konstellation reden wir inzwischen eigentlich?

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass in KH in Klasse M oder S ist.
Da verlange ich dann natürlich keine Angleichung, sondern beginne in der VK bei Klasse 0

Wenn ich jedoch in den letzten 12 Monaten eine VK hatte und durch einen Schaden in Klasse S gelandet bin, dann wird der Versicherer diese natürlich zwangsweise anrechnen, falls er sie mit abfragt, oder es der gleiche Versicherer ist.

Das ist ja richtig so, wie Du es schreibst. KL 0 ist wahrscheinlich korrekt. Nur, eine VK wird nicht separat abgefragt. Die ist grundsätzlich Inhalt der VWB. Da steht dann z. B.:

VK bis 15.10.2014 SF 10, bzw. das Rabattgrundjahr.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 21. Juni 2016 um 21:21:01 Uhr:


Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung

Dann erkläre wenigstens einmal, warum alle Versicherer die 12 Monate hier stehen haben. Ist doch bodenloser Unsinn, wenn man auf jeden beliebigen historischen VK-SFR zurückgreifen kann.

Dann müsste es doch richtig heißen:

Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung

Dann käme doch nur die 7-Jahresfrist zur Anwendung.

du hast wattwanderer und mich falsch verstanden.

es ging um den ganzen Passus. Der ganze Passus ist eine Kann-Regelung. Die Bedingungen innerhalb des Passus müssen zur Ausübung aber erfüllt sein. Wenn sie erfüllt sind wiederum, heißt es nicht, dass die Angleichung zur Anwendung kommen muss.

Also mal zum Anfassen:

Vertrag I
KH: SF 10 (Storno 15.06.2016)
VK: SF 25 (Storno 01.01.2014)

Vertrag II
KH: SF 10
VK: SF 25 oder SF 10

Vertrag Ia
KH: SF 10 (Storno 15.06.2016)
VK: SF 8 (Storno 01.01.2016)

Vertrag IIa
KH: SF 10
VK: SF 8

Daher Best Off.

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Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 21. Juni 2016 um 21:57:02 Uhr:


Von welcher Konstellation reden wir inzwischen eigentlich?

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass in KH in Klasse M oder S ist.
Da verlange ich dann natürlich keine Angleichung, sondern beginne in der VK bei Klasse 0

Wenn ich jedoch in den letzten 12 Monaten eine VK hatte und durch einen Schaden in Klasse S gelandet bin, dann wird der Versicherer diese natürlich zwangsweise anrechnen, falls er sie mit abfragt, oder es der gleiche Versicherer ist.

ja, wir sind abgewichen. Ich habe auch verstanden, dass wir von der KH reden.

Ich sehe das so. Grundsätzlich bestünde das Recht, aber nicht die Pflicht der Angleichung an die Schadenklasse; da es diese jedoch (meistens) in der VK nicht gibt, kann man auch nichts angleichen. Das in diesen Fällen auf eine andere Klasse (Malusklasse) "ausgewichen" wird, sieht der Passus nicht vor. Es wäre eine Überinterpretation des Passus. Wenn eben keine Angleichung möglich ist und auch keine Übernahme (vorherige Kaskodeckung) erfolgt, verbleibt eben halt nur SF 0

Wir lassen es am besten. Du verstehst die Bedeutung dieses Passus der AKB ganz offensichtlich nicht. Die Versicherer formulieren ganz bewusst so. Das hat schon seinen Grund.

Deine "Erklärung" erklärt überhaupt nicht, warum dort die 12 Monate stehen.

ich glaube wattwanderer und ich und der drittgrößter Kfz-Versicherung, oder war es doch der viergrößten verstehen den Passus; du hingegen nicht. Wir lassen es am besten ihn Dir zu erklären.
Ist nicht für jeden etwas, AKB zu lesen.

auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.
Auch ein Gammoncrack ist nicht allwissend, auch wenn er das glaubt.

Wattwanderer hat das schon richtig geschrieben. Genau so, wie es die AKB festlegen. Entweder Angleichung oder Rückgriff auf einen Kasko-SF, falls dieser in den letzten 12 Monaten vorhanden war.

Das hatte ich ihm auch schon bestätigt. "Best of" gibt es seit der Deregulierung nicht mehr.

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