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SF aus VK von Vater auf meinen Zweitwagen übernehmen
Hallo,
ich fahre aktuell einen TK-versicherten Wagen mit einer SF Klasse von 1.
Ich fahre zwar schon seit 22 Jahren, allerdings waren meine Wagen bisher immer über meinen Vater versichert. Nun seit gut 1 Jahr habe ich den Wagen auf mich versichern lassen.
Ich beabsichtige nun, mir einen Zweitwagen zuzulegen. Mein Vater hat aktuell seinen Wagen mit einer SF von 38 VK versichert. Er benötigt allerdings die VK nicht mehr, weil ihm TK inzwischen genügt.
Meine Frage: Ist es möglich, dass ich meinen (noch anzuschaffenden) Zweitwagen VK auf mich versichere und seine SF-Klasse übertragen bekomme? Dass er also quasi seine VK-SF an mich abgibt?
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36 Antworten
Ich habe das jetzt alles noch mal groß und breit schriftlich meiner Versicherung erklärt (auch die hier angesprochene Möglichkeit, den Zweitvertrag, der über meinen Vater mit mir als Fahrer lief, auf mich zu übertragen) , worauf kommentarlos ein Formular "Antrag auf Übernahme der SF Klasse" kam mit dem Inhalt, dass der bisherige SF-Berechtigte verstroben sein oder seinen Führerschein abgegeben haben muss ...
Die verstehen mich nicht.
Ich fülle das Formular jetzt mal aus und ergänze, dass es nur um den Zweitwagen/Zweitvertrag geht ...
Du musst halt nur die richtige Versicherungsnummer angeben
Mach ich. Bin gespannt.
So, Ergebnis: Es hat geklappt, meine aktuelle Versicherung hat die SF-Klasse von dem Zweitwagen meines Vaters, den ich gefahren bin, übernommen. Statt SF 1 habe ich jetzt SF 20.
Danke für die Hilfe und Erklärungen hier. Finde die Regelungen da zum Teil doch recht kompliziert.
Zwei Fragen hätte ich noch: Mein aktueller Wagen ist nur TK versichert.
Der Zweitwagen meines Vaters, von dem jetzt die SF-Klasse übernommen wurde, war VK versichert.
1. Frage: Meine aktuelle TK wurde bei SF1 (=100%) belassen. Warum wurde da nichts angepasst? Ich hatte zwar kurz vor dem Verkauf des Wagens (Mein Wagen=Zweitwagen meines Vaters) damals die TK in Anspruch genommen, aber soweit ich weiß steigen doch da die Beiträge/die SF-Klasse nicht?
2. Frage: Wenn ich mir jetzt einen Zweitwagen anschaffe, den ich VK versichern möchte, wird da dann auch die SF der VK des früheren Wagens rübergezogen? Frage mich, weil das bei der TK ja anscheinennd nicht der Fall ist?
Wollte gleich auch mal bei der Versicherung anrufen, aber damit ich auch verstehe, was der mir erzählt und ob das so passt, dachte ich, ich frage hier schon mal vorweg.
In der TK gibts keine SF.
Ohne Bestands-VK wird die in die SF der HP gestuft.
Oh man, bei Dir ist aber auch echt wie bereits vorher begrifflich alles sehr irreführend....!
Bei der TK gibt es keine SF-Klassen...!
Welche SF hast Du denn nun vom Vater (angeblich) übernehmen können, SF 20 bei der HF oder SF 20 bei der VK oder gar bei beiden?
Hast Du jetzt aktuell ein Auto oder zwei Autos?
Meinst du mit HF Haftpflicht?
Ich habe (bestätigt durch ein Vertragsänderungsschreiben) nun eine SF von 20 (=26%) in der Haftpflicht (zuvor SF 1). Der Beitrag wurde entsprechend gesenkt - auch rückwirkend und ich bekomme Geld erstattet.
Aktuell habe ich 1 KFZ.
Der Vorvertrag, der bei einer anderen Versicherung lief und der auf meinen Vater (Zweitwagen) lief hatte auch eine VK. Da mein Wagen aber nur TK versichert ist weiß ich nicht, was nun passieren würde, wenn ich einen Zweitwagen anschaffe, wenn ich diesen dann VK versichern möchte. Entschuldigung, wenn das bei meinem Post nicht verständlich war.
Berlin-Paul hatte das aber eigentlich beantwortet.