SF aus VK von Vater auf meinen Zweitwagen übernehmen
Hallo,
ich fahre aktuell einen TK-versicherten Wagen mit einer SF Klasse von 1.
Ich fahre zwar schon seit 22 Jahren, allerdings waren meine Wagen bisher immer über meinen Vater versichert. Nun seit gut 1 Jahr habe ich den Wagen auf mich versichern lassen.
Ich beabsichtige nun, mir einen Zweitwagen zuzulegen. Mein Vater hat aktuell seinen Wagen mit einer SF von 38 VK versichert. Er benötigt allerdings die VK nicht mehr, weil ihm TK inzwischen genügt.
Meine Frage: Ist es möglich, dass ich meinen (noch anzuschaffenden) Zweitwagen VK auf mich versichere und seine SF-Klasse übertragen bekomme? Dass er also quasi seine VK-SF an mich abgibt?
36 Antworten
Ja, sorry für die falsche Begrifflichkeit...!
Aber der TE schrieb doch, dass der Vater einen zweiten Wagen (den der TE fuhr) 21 Jahre versichert hatte...
Diesen (nun brach liegenden Vertrag) hätte man doch einfach nehmen können! Das meinte ich...;-)
Wenn dein Vater für dein Auto der VN wird, kann er seine VK-SF 38 auf das neu hinzukommde Auto natürlich übertragen.
Für die Haftpflicht wäre dann bestimmt auch eine SF4 möglich.
Dies geht aber nur, wenn beide Autos bei der gleichen Versicherung sind und die Versicherung einer Umstellung des Kaskoschutzes auch unterjährig und nicht nur zum Ablauf zulässt
Wenn sein Vater die ganze Zeit ein Auto hatte und noch ein zweites Auto welches nur der TE 22 Jahre gefahren hat muss noch ein Vertrag mit ca. SF 22 ungenutzt vom Vater vorhanden sein.
DAS habe ich bereits 2x angemerkt!! Ein weiterer User auch...
Aber DARAUF wird hier überhaupt nicht eingegangen; auch nicht vom TE...
Wer nicht will und so....;-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 16. September 2021 um 18:10:12 Uhr:
DAS habe ich bereits 2x angemerkt!! Ein weiterer User auch...
Aber DARAUF wird hier überhaupt nicht eingegangen; auch nicht vom TE...
Wer nicht will und so....;-)
Darauf war mein letzter Beitrag bezogen....
Die Versicherung sieht das anders. Die hat gesagt, es gibt/gab keinen zweiten, unabhängigen Vertrag, den ich mitnehmen könnte. Alles läuft auf meinen Vater bzw. ist von seiner SF abhängig: EIN Vertrag (mit Zweitwagen drin auf mich). Ich könne gern wieder über meinen Vater versichern, aber MITNEHMEN, RÜBERNEHMEN, ÜBERTRAGEN etc. kann man da nichts, weil es keinen ZWEITEN Vertrag gibt, den ich mitnehmen/übernehmen könnte. Nur einen ZWEITwagen.
So zumindest die Versicherung am Telefon. Ich werde aber dort noch mal schriflich nachhören.
Wenn es einen Zweitwagen mit Vertrag gibt, gibt es auch einen zweiten SF mit eigener Versicherungsnummer
Der TE kann ja mal fragen ob denn lt der Angabe der Versicherung auch beide Verträge im Falle eines Schadens hochgestuft werden....
Was natürlich sein kann, dass die erste Einstufung nicht mit übernommen werden kann, die darauf folgenden Jahre jedoch schon.
Grüße
Steini
Zitat:
@Moriaty2000 schrieb am 16. September 2021 um 07:48:50 Uhr:
@Oetteken Ich weiß nicht genau, ob ich dich richtig verstehe.
Mein Vater hatte stets einen Wagen auf sich versichert und dann 21 Jahre lang einen Zweitwagen, den aber nur ich gefahren bin (und auf den ich natürlich als Hauptfahrer bei der Versicherung benannt war). Die Zweitwagenversicherung lief meistens bei anderen Versicherungen als die des ersten Wagens.
Aktuell hat er aber nur eine Versicherung (die Zweitwagenversicherung braucht es aktuell nicht, weil ich ja seit 1 Jahr meinen Wagen über mich versichert habe.)
Zwei Fahrzeuge bedeuten zwei Versicherungsverträge, die jeweils eigene SF-Klassen haben.
IMO hättest du dir den SF-Rabatt vom Fahrzeug, das du 21 Jahre lang hauptsächlich gefahren hast, in vertraglich angemessener Höhe übertragen lassen können.
Wenn die Versicherung etwas anderes sagt, dann würde ich das an deines Vaters Stelle, schriftlich mit denen klären.
Wenn es zwei Verträge mit 2 unterschiedlichen SF Klassen wären, wäre die ganze Aktion, mein KFZ als Zweitwagen meines Vaters zu versichern, ja unsinnig gewesen - dann hätte ich ja gleich mit 0 auf meinen Namen starten können. Mein KFZ hatte immer genau die SF Klasse meines Vaters. Und im Falle eines Unfalles würden beide Wagen steigen.
Das lief vor 22 Jahren über die Hamburg Mannheimer, die wurde dann irgendwie in die HuK integriert und das ganze ist dann wohl zur Generali gewandert ... so genau kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
Zitat:
@Moriaty2000 schrieb am 17. September 2021 um 13:01:34 Uhr:
Wenn es zwei Verträge mit 2 unterschiedlichen SF Klassen wären, wäre die ganze Aktion, mein KFZ als Zweitwagen meines Vaters zu versichern, ja unsinnig gewesen - dann hätte ich ja gleich mit 0 auf meinen Namen starten können. Mein KFZ hatte immer genau die SF Klasse meines Vaters. Und im Falle eines Unfalles würden beide Wagen steigen.
Mit Verlaub, da hat irgendwer was gründlich Falsch verstanden.
Das von dir beschriebene Vertragskonstrukt gibt es NICHT.
Möglich ist:
Dein Vater hat damals als Sondereinstufung, das machen viele,
die SF vom Erstwagen auch auf den Zweitwagen bekommen.
Seitdem hatte er zwei Verträge.
Bei der Ummeldung auf dich, hättest du ganz einfach den Zweitwagenvertrag,
mit den aktuellen SF minus der anfänglichen Sondereinstufung,
übernehmen können.
Dass ein Schaden mit dem Polo sich auf den SF des Merc auswirkt ist unmöglich.
Zitat:
@Moriaty2000 schrieb am 17. September 2021 um 13:01:34 Uhr:
Wenn es zwei Verträge mit 2 unterschiedlichen SF Klassen wären, wäre die ganze Aktion, mein KFZ als Zweitwagen meines Vaters zu versichern, ja unsinnig gewesen - dann hätte ich ja gleich mit 0 auf meinen Namen starten können. Mein KFZ hatte immer genau die SF Klasse meines Vaters. Und im Falle eines Unfalles würden beide Wagen steigen.
Ich kenne nicht alle denkbaren Versicherungsbedingungen.
Daher hilft nur ein Blick in die damaligen AKB.
Heute bieten vereinzelt Versicherungen auch die gleiche SF für Erst- und Zweitwagen an, zu welchen Konditionen und genauen Bedingungen weiß ich aber nicht, bin aber ziemlich sicher, dass das Zweitfahrzeug nicht ebenso günstig wie das Erstfahrzeug abschneidet.
Mein Zweitwagen ist wie mein Erstwagen eingestuft. Das nennt sich erweiterte Zweitwagenregelung
Bedingung dafür ist das ich alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge bin und ,ich meine,der Erstwagen muss mind.SF4 haben
Das läuft aber über den ganz normalen Beitrag
Zitat:
@Moriaty2000 schrieb am 16. September 2021 um 07:48:50 Uhr:
Die Zweitwagenversicherung lief meistens bei anderen Versicherungen als die des ersten Wagens.
Also gibt es doch 2 Verträge nur die Versicherung wo ihr angefragt habt weis das nicht. Wendet euch an die Versicherung wo der Zweitwagen zuletzt angemeldet war. Du oder dein Vater solltet nach einem Jahr die Unterlagen noch liegen haben.