Servicehistorie kriegt man nicht mehr?
Hallo Forenti,
ist das wirklich wahr, das man die Servicehistorie wg. der DSGVO nicht mehr bekommt?
Das hat mir gerade ein Händler erzählt.
Vielleicht bekommt die ein Händler nicht, aber wie sieht es bei Privatleuten aus?
Demnach kann ich mit ner FIN nicht mehr bei z.B. MB antanzen und sagen, was war mit dem Wagen?
Den Besitzer können die meinethalben schwärzen, der interessiert mich ja eh nicht, nur wann der Wagen beim Service war.
Wäre ja fatal.
Gruß Andy
23 Antworten
..bzgl. "online" Historie..
Muss mann mit der FIN zum freundlichen gehen ?
Oder kann mann in eine freie gehen udnsich dort die Angaben einsehen ?
Die eine. od. andere freie hat dochbestimmt Zugriff auf die Onlien-Datenbank..
Wie sonst könenn sie die "Inspektion nach Herstellervorgaben" durchführen
ohne ihre Arbeit zu dokumentieren ?
Übrigends, dass sich manche Händler, auch vor dem DSGVO, hinter dem "Datenschutz"
versteckten, weil sie keine Untrlagen hatten, ist nicht neu..
Warum sie nicht da sind/waren, nu ja..betrifft es evtl. nur ein/zwei Fahrzgue, o.k. "Pech",
hat er aber generell keine Service-Unterlagen zu den Fahrzeugen auf seinem Hof,
nu ja..Händler meiden 🙂
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 14. November 2018 um 13:24:41 Uhr:
..bzgl. "online" Historie..Muss mann mit der FIN zum freundlichen gehen ?
Oder kann mann in eine freie gehen udnsich dort die Angaben einsehen ?
Die eine. od. andere freie hat dochbestimmt Zugriff auf die Onlien-Datenbank..
Wie sonst könenn sie die "Inspektion nach Herstellervorgaben" durchführen
ohne ihre Arbeit zu dokumentieren ?
Meines Wissens haben die freien Werkstätten keinen Zugriff auf die Datenbank für den elektronischen Wartungsnachweis. Was den Zugriff auf die Wartungsvorgaben anbelangt, dürfte das anders aussehen.
Plump gesagt: sie bekommen die Info was zu machen ist, dürfen aber die Dokumentation nicht weiterführen.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 14. November 2018 um 13:24:41 Uhr:
...hat er aber generell keine Service-Unterlagen zu den Fahrzeugen auf seinem Hof,
nu ja..Händler meiden 🙂
Naja, der Händler in dem Fall kauft wohl die ganz ollen Karren im Paket auf (z.B. W210er, W211er...).
Da sind Wägen dabei die 18 Jahre alt sind.
Im Grunde wundert mich das nicht wirklich, da in den physischen Serviceheften doch Daten drin stehen, die ohne Einwilligung gegen DSGVO bei Weitergabe verstoßen würden.
Das man das nicht irgendwie aus der Verordnung ausklammern kann ist wieder mal eine Frage für sich.
Da müssten wir hier schon einen Datenschutzbeauftragten unter den Forenti haben, der da Licht ins Dunkel bringt.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 14. November 2018 um 13:24:41 Uhr:
..bzgl. "online" Historie..Muss mann mit der FIN zum freundlichen gehen ?
Oder kann mann in eine freie gehen udnsich dort die Angaben einsehen ?
Die eine. od. andere freie hat dochbestimmt Zugriff auf die Onlien-Datenbank..
Wie sonst könenn sie die "Inspektion nach Herstellervorgaben" durchführen
ohne ihre Arbeit zu dokumentieren ?Übrigends, dass sich manche Händler, auch vor dem DSGVO, hinter dem "Datenschutz"
versteckten, weil sie keine Untrlagen hatten, ist nicht neu..
Warum sie nicht da sind/waren, nu ja..betrifft es evtl. nur ein/zwei Fahrzgue, o.k. "Pech",
hat er aber generell keine Service-Unterlagen zu den Fahrzeugen auf seinem Hof,
nu ja..Händler meiden 🙂
Die freien Werkstätte müssen sich die Informationen bezüglich Wartungsvorgaben erkaufen. Aber auf die Datenbank kriegt keine freie Werkstatt von irgendeinen Hersteller Zugriff. Wir sind hier nicht bei Wikipedia. 😁
Moin,
Das klassische Serviceheft verstößt nicht dagegen, weil eben keine korrellierbaren Datensätze generierbar werden, die einer Person zugeordnet werden können und die Eigentumsverhältnisse sind - wenn gemeinsam mit dem Auto veräußert auch eindeutig geregelt. Und Nutzungsbedingungen gibt es dann auch keine, die noch zusätzlich zu beachten wären.
Allerdings klingt diese Story schon arg nach Räuberpistole 😉 der weiss wohl einfach nicht, wie wo was bei dem Auto Sache ist und sucht dafür ne Ausrede. Denn MB könnte ihn diesbezüglich gar nicht abmahnen.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. November 2018 um 15:07:17 Uhr:
... Denn MB könnte ihn diesbezüglich gar nicht abmahnen.LG Kester
Es sei denn, er versucht Altautos, die er billig mit über 300 tkm eingekauft hat, mit "marktgängigen" 145 tkm bis 192 tkm zu versilbern 😉
(soll ja vereinzelt Interessenten geben, die auf Mobile mit dem 150.000 oder 200.000 km-Filter suchen)
Zitat:
@camper0711 schrieb am 14. November 2018 um 15:16:59 Uhr:
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 14. November 2018 um 15:07:17 Uhr:
... Denn MB könnte ihn diesbezüglich gar nicht abmahnen.LG Kester
Es sei denn, er versucht Altautos, die er billig mit über 300 tkm eingekauft hat, mit "marktgängigen" 145 tkm bis 192 tkm zu versilbern 😉
(soll ja vereinzelt Interessenten geben, die auf Mobile mit dem 150.000 oder 200.000 km-Filter suchen)
Wie soll das gehen? Denkst du Mercedes analysiert alle 160.000 angebotene Fahrzeuge im Internet und schaut nach ob der Kilometerstand in der Anzeige mit der eigenen Datenbank übereinstimmt bzw niedriger ist, als bei der letzten Inspektion erfasst wurde? Und selbst dann hätte Mercedes keinen Grund es zu verfolgen. Das ist nicht deren Problem und die haben sowieso nichts von wenn sie es verfolgen würden. Mercedes ist nicht Robin hood und versucht im Namen aller möglichen Interessenten für Gerechtigkeit zu sorgen. Aber selbst wenn, was kannst du dem Händler vorwerfen? Absolut nichts
Moin,
Und wie sollte MB dann abmahnen? Gibt keinen Abmahngrund. Ggf. Könnten sie ihn wegen Betrugs anzeigen - wird aber auch nicht viel bringen.
LG Kester
ok, nicht unbedingt formal "abmahnen" ...
habe aber schon mal einen Fall mitbekommen, dass ein (kleineres familiengeführtes) Autohaus - nachdem sie wegen einer Tachomanipulation beim Weiterverkauf um eine Aussage gebeten wurde - diesen Aufkäufer nicht mehr berücksichtigt haben
und wenn der vom TE genannte Altmercedeshändler keinen Nachschub (zum Exportpreis) von "seiner" MB-Niederlassung bekommt, dann hat er ein Problem 😉