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Servicehistorie kriegt man nicht mehr?

Hallo Forenti,

ist das wirklich wahr, das man die Servicehistorie wg. der DSGVO nicht mehr bekommt?
Das hat mir gerade ein Händler erzählt.
Vielleicht bekommt die ein Händler nicht, aber wie sieht es bei Privatleuten aus?

Demnach kann ich mit ner FIN nicht mehr bei z.B. MB antanzen und sagen, was war mit dem Wagen?
Den Besitzer können die meinethalben schwärzen, der interessiert mich ja eh nicht, nur wann der Wagen beim Service war.

Wäre ja fatal.

Gruß Andy

23 Antworten

Meine Schwester hat letztens Monat den Ausdruck vom Händler bekommen, war gar kein Problem.

Moin,

Das kommt stark drauf an, welche Daten der Computer da miteinander verheiratet hat.

Reine technische Daten, ohne Personenbezug, ohne wettbewerbsrelevanz fallen nicht drunter. Sobald aber z.B. Kalkulationen, MA Daten, Kundendaten usw. Verknüpft sind - dann würden sie drunter fallen. Dazu müsste man jetzt wissen - wie die Datenbank aufgebaut ist.

Dazu kommt ein weiterer Faktor, der oft unterschätzt wird - und zwar das Eigentum an den Daten. Die Daten gehören eigentlich dem Eigentümer des Fahrzeugs d.h. auch nur der hat darauf Zugriff zu erhalten. Bist du nur ein Interessent - dann hast du völlig unabhängig vom Datenschutz gar kein Recht drauf zu sehen. Anders sähe es aus, wenn du das Auto besitzt, dann würden auch die reinen Daten ganz oder teilweise (kommt drauf an, ob da Schützenswerte Daten bei sind) in deinen Besitz übergehen.

Und ganz bedeutend - viele kennen sich nur so lala damit aus - und machen lieber komplett zu, als sich einen Fehler zu erlauben.

LG Kester

Hmmm?
Vor dem Kauf hat ja noch kein Besitzübergang statt gefunden. Nur hätte man ja wohl gerne vorher gesehen wann der Wagen mal beim Service war.
Historische TÜV-Berichte soll es ja auch nicht mehr geben - meinte der Händler - da stehe ich aber ziemlich unwissend da ob a) der Wagen regelmäßig mal eine Werkstatt von innen gesehen hat und b) ob der km-Stand irgendwie plausibel ist.

Wenn ich mir meinen Andruck der elektronischen Servicehistorie so ansehe, da steht ja so viel geheimes Zeug nicht drauf.

Der Händler mit dem ich heute in Kontakt stand, kauft wohl MB-Pakete (mittel bis ganz alt) und lt. seiner Aussage bekommt er von keinem Auto eine Service-Dokumentation. Für mich eigentlich unglaublich, da sich die Wägen dann deutlich schwerer drehen lassen.

Da liegt es eben an jedem Besitzer, seine Unterlagen zu pflegen. Ich bekomme nach jeder Inspektion den Ausdruck der Servicehistorie und lege den mit zum Bedienungsheft.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2018 um 13:42:40 Uhr:


Da liegt es eben an jedem Besitzer, seine Unterlagen zu pflegen. Ich bekomme nach jeder Inspektion den Ausdruck der Servicehistorie und lege den mit zum Bedienungsheft.

Das bringt uns nicht weiter. Hier geht es um ein Fahrzeug vom Gebrauchtwagenhändler.
Der hat nichts, hat nichts bekommen und der potentielle Käufer hat die A-Karte. 😉

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 13. November 2018 um 14:30:49 Uhr:


........
Das bringt uns nicht weiter. Hier geht es um ein Fahrzeug vom Gebrauchtwagenhändler.
Der hat nichts, hat nichts bekommen und der potentielle Käufer hat die A-Karte. 😉

Ich würde mich auf ein solches Kartenspiel niemals einlassen und ohne Nachweis der Servicehistorie das ins Auge gefasste Auto nicht kaufen, sondern weiter suchen, bis ich eins mit der passenden Historie gefunden habe.

P.S.:
Ich habe in den letzen 20 Jahren 7 Fahrzeuge privat verkauft, zu allen händigte ich das Service-Checkheft und die zum jeweiligen Fahrzeug gesammelten HU/ASU-Berichte dem Käufer zur Ansicht vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag aus.

Volvo, das ist klar. Ist für mich auch ein k.o.-Kriterium (außer bei ner 2K-Karre vielleicht.)
Ja, privat ist das anders. Hier habe ich das Kuriosum das der Händler nichts rausrücken kann, weil er auf die DSGVO verweist. Und ihm deshalb MB auch nichts gegeben hat, mit eben dem selben Verweis.

Moin,

Richtig - du kannst ja auch nicht Eigentum an z.B. dem Turgriff reklamieren, wenn du das Auto noch nicht gekaufg hast. Die Daten gehören zum Auto und haben damit einen Eigentümer X. Wenn du derjenige nicht bist - bist du eben auf Kulanz oder Goodwill angewiesen. Sind diejenigen die die Daten haben besonders vorsichtig wird es schwer.

Je nachdem welche Daten da drin stehen (du magst das in Details vielleicht uninteressant finden, ist es im gewerblichen aber nicht immer) ist die Übermittlung an einen gewerblichen Nutzer vielleicht über die Nutzungsbedingungen untersagt (u.a. muss man der gewerblichen Weitergabe bestimmter Daten ausdrücklich zustimmen). Am Ende wird die aktuelle Unklarheit und Unsicherheit über Kommentare und Urteile geregelt werden.

Da wirst du als einzelner erstmal wenig machen können.

LG Kester

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 13. November 2018 um 14:47:01 Uhr:


... Hier habe ich das Kuriosum das der Händler nichts rausrücken kann, weil er auf die DSGVO verweist.

eher:
... dass der Händler auf die DSGOV verweist, weil er keine Historie zu dem Überraschungsei hat 😉
(das er - mangels Dokumentation/als "Exportauto" - wohl günstigst eingekauft hat und gerne zum "regulären" Preis versilbern würde)

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 13. November 2018 um 14:47:01 Uhr:


...........Hier habe ich das Kuriosum das der Händler nichts rausrücken kann, weil er auf die DSGVO verweist. Und ihm deshalb MB auch nichts gegeben hat, mit eben dem selben Verweis.

Ich denke, das Argument mit der DSGVO wird nur zu gerne benutzt, um solche lästigen Anfragen nach der Servicehistorie abzuwimmeln.

Es ist nämlich ohne weiteres möglich, die Daten ohne Personenbezug in anonymisierter Form herauszugeben. Sie fallen dann überhaupt nicht mehr in den Anwendungsbereich der Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Das ist natürlich mit etwas Arbeitsaufwand verbunden und wenn der das Fahrzeug verkaufende freie Händler tatsächlich keine Servicehistorie für das Fahrzeug erhalten hat, müsste er sich an eine MB-Vertretung wenden.

Ein anderer Weg ist, die VIN des Fahrzeugs an einen guten "Bekannten" weiter zu geben, der bei einer MB-Vertretung arbeitet und Zugriff auf die zentrale MB Service-Datenbank hat. Diese speichert die vollständige Servicehistorie eines Fahrzeugs. Die Datenbank gibt es aber, wenn ich mich richtig erinnere, erst seit gut 10 Jahren.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 13. November 2018 um 14:30:49 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 13. November 2018 um 13:42:40 Uhr:


Da liegt es eben an jedem Besitzer, seine Unterlagen zu pflegen. Ich bekomme nach jeder Inspektion den Ausdruck der Servicehistorie und lege den mit zum Bedienungsheft.

Das bringt uns nicht weiter. Hier geht es um ein Fahrzeug vom Gebrauchtwagenhändler.
Der hat nichts, hat nichts bekommen und der potentielle Käufer hat die A-Karte. 😉

Dann hat der Händler schon ein Auto gekauft, ohne Unterlagen bekommen zu haben. Der Ausdruck ist wie früher das Scheckheft - wird aufgehoben und mit dem Wagen weitergegeben. Der jetzige Händler hat es von dem Wagen nicht:

- Händler und/oder Vorbesitzer sind Schlamper, deshalb wurden die Ausdrucke nicht weitergegeben/aufbewahrt
- der Händler will die wahre Historie vorerst verschleiern, indem er sich hinter dem Datenschutz versteckt.

Mehr Möglichkeiten sehe ich da nicht. Mein Fazit: kann der Verkäufer die Wartungshistorie nicht nachweisen - dann verkauft der an mich kein Auto. Die A-Karte hat meiner Ansicht nach der Verkäufer. Der muss Verkaufen, ich als Kunde muss aber nicht kaufen

Moin,

Ziemlich viele Vermutungen ... und natürlich nur wegen "verheimlichen".

Wisst ihr wieviele unbegründete Datenschutzerklärungen ich so bekommen habe in den letzten Monaten? Ich glaub das war nen ganzer Container.

Die meisten haben davon echt erstmal kaum nen Plan - aber unglaublich viel Angst, dass es richtig teuer wird. Deshalb schalten viele auf absolut stur. Wer nichts an Daten rausgibt, der kann auch nicht dagegen verstoßen.

Und was hier alle immer so wissen 😉 also ich kann gewisse Daten z.B. nicht von Personenbezogenen Daten trennen - bzw. der Aufwand dazu wäre so groß, dass ich den Aufwand als nicht sinnvoll einstufe, denn dann müsste ich da was abrechnen, da würden dir Ohren schlackern. Und ob es so schlau ist, nen Bekannten, der ggf. was unterzeichnet hat dazu aufzufordern solche Daten zu besorgen - ich wüsste wen ich ais meinem Bekanntenkreis streichen würde. Sowas kann bis zu einer fristlosen Entlassung führen - muss nun echt nicht sein.

LG Kester

Mit der elektronischen Servicehistorie sieht es bei sehr alten Wägen aber Essig aus.
Das gibt's bei MB doch erst wohl seit 10 Jahren.

Insofern müsste man das klassische Serviceheft bekommen, und ob das dann gegen die DSGVO verstößt?
Der Händler sagte, MB hat Ihm für die Wägen nichts an Papieren gegeben, da sonst MB gegen die DSGVO verstoßen würde.
Dann erzählt er einen Fall, wo er den Vorbesitzer angeschrieben hatte und nach der Historie fragte, davon hat wohl MB Wind bekommen und Ihn abgemahnt. 😰

Das Ganze ist sowohl für den Händler ärgerlich als auch für den potentiellen Fahrzeuginteressenten.
Hätte kein Problem ein Auto mit 150Tkm auf der Uhr für einen fairen Preis zu kaufen, wenn es denn plausibel nachweisbar ist. Sollte es nicht nachweisbar sein, würde ich kein Drittel vom etwaigen Kaufpreis bezahlen wollen, respektive das Fahrzeug würde komplett durchfallen.
Naja, werde das mit dem Fahrzeug nicht weiter verfolgen - zu mühselig.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 13. November 2018 um 14:59:07 Uhr:



Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 13. November 2018 um 14:47:01 Uhr:


... Hier habe ich das Kuriosum das der Händler nichts rausrücken kann, weil er auf die DSGVO verweist.

eher:
... dass der Händler auf die DSGOV verweist, weil er keine Historie zu dem Überraschungsei hat 😉
(das er - mangels Dokumentation/als "Exportauto" - wohl günstigst eingekauft hat und gerne zum "regulären" Preis versilbern würde)

Na wenn das so wäre, könnte man einfach mit der FIN Nummer selber zu MB gehen. Viel Spaß 😁 Auch bei Audi /VW kriegst du in der Regel keine Daten. Auch vor der DSGOV. Da kannst du höchstens auf einen kulanten Serviceberater hoffen der es nicht so ernst nimmt.

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