selbstständige Tätigkeit Kfz
Leider konnte ich bezüglich meiner Frage keine Antwort im Forum finden. Ich möchte neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit mich als Kfz-Mechatroniker selbstständig machen. Ich habe genügend Kenntnisse und auch Werkzeug ist vorhanden. Auch eine Werkstatt kann ich kostenlos nutzen, wobei ich für den Staat sogar eine stündliche Mietbescheinigung ausstellen lassen würde, so dass das auch bezahlt wäre. Nun hab ich in anderen Foren diverse Spekulationen gehört. Es gibt die eine Seite, die sagt, dass es ohne meistertitel nicht geht und direkt gegen einen schießt mit Sprüchen wie "das kannst du den Leuten nicht antun" oder "das ist doch alles Fusch". Man muss dazu sagen, dass es genug Gesellen gibt, die manchen Meister noch was vormachen. Die andere Seite sagt, dass das alles möglich wäre und nur die Handwerkskammer Theater machen würde, da die den meistertitel verteidigen möchte. Wie gesagt, ich möchte das nebenbei machen. Es werden vielleicht 3 Autos im Monat werden, bei denen ich Servicearbeiten durchführen möchte(Ölwechsel, Bremsen etc.). Es sind eh nur Autos von Freunden und Bekannten an die ich ran gehe. Ich habe keine Lust einen dranzukriegen wegen Schwarzarbeit. Ich bin gewillt meine Steuern zu zahlen. Momentan mache ich das für die Leute umsonst, bloß man merkt leider zu oft, dass einem im Leben nichts geschenkt wird und die Dankbarkeit der Leute nach zwei Tagen verstrichen ist. Hat man dann selbst ein Anliegen(Möbel schleppen etc.) ist von denen komischerweise der Großtil verhindert.....(um mein Anliegen zu verdeutlichen 😉 )
Was gibt es für Möglichkeiten?
Beste Antwort im Thema
Hallole zusammen
Richtig ist Du darfst eine Werkstatt eröffnen wenn du diese als KFZ-Service anmeldest. Die Meisterqualifikation ist nur dann
zwingend erforderlich wenn darum geht Lehrlinge auszubilden.
Ob die regelung noch gilt das man für gewerbliche Arbeiten am Bremssystem kann ich nicht sagen denn da hat sich in den vergangenen Jahren zuviel seitends EU Richtlinien geändert.
Was aber hierfür wichtig ist sind die erforderlichen Abnahmen der BG die die technische Einrichtung seitens Arbeitsschutz überprüft. Gleiches gilt für die Entsorgungsgeschichten die bei Werkstätten sehr umfangreich sind und auch nachgewiesen werden müßen.
ich würde auch die versicherungen mal überprüfen lassen die Du eventuell zusätzlich benötigst denn angefangen von einer Werkstatthaftpflicht die ihrerseitz auch die qualifikationen der/ des Mitarbeiters seitens der Haftungsrisiken und so auch der zu zahlenden Prämien überprüft . kann durchaus sein das diese das entweder ablehnt oder mit imensen Prämienforderungen zulässt.
Die ulassung der vorhandenen werkstatt ist genauso zu prüfen wenn diese nicht schon immer gewerblich war und ob diese auch noch den aktuellen vorschriften genügt oder Bestandsschutz hat..
Ich vermute das man mit drei bis vier Fahrzeugen noch nicht einmal ansatzweise die Kosten decken kann die auf dich zukommen und bedenke das die Werkstatthaftpflicht eine Pflichtversicherng ist.
Du kannst auch andere Geschäftsmodelle wählen die die gleichen möglichkeiten eröffnen die du auch machen willst aber dazu solltest du einen Steuerberater und eventuell die Beratung der HWK oder der ARGE die derartiges als Existensgründung eventuell unterstützt zurate ziehen. Rückfragen über PN denn man will ja keine schlafenden Hunde wecken.. ich habe für mich einen anderen Weg gefunden und das lauft schon seit über zwanzig jahren ohne probleme.. Jol.
15 Antworten
Also mein Schwiegervater macht sich jetzt selbständig ohne Meistertitel.
Der darf halt keine Lehrlinge ausbilden und er musste glaub ich 10 Jahre entsprechende Berufserfahrung (hat 35 Jahre) nachweisen oder so ähnlich.
Es geht auf jeden Fall ohne Meister.