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Selbstgeschriebenes Nummernschild
Ist so ein Schild üblich?
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58 Antworten
Wann hatte eine 50er ein amtliches Kennzeichen?
Wer sagt was von amtlich?? Auch ne 50ger darf ohne (Versicherungs-)Kennzeichen eigentlich nicht fahren.
/Edit: Und auch hier würde ich bei einer selbstgemalten Version zumindest irritiert schauen.
Ich bin ohne Kennzeichen (vorne) durch 4 Länder gefahren.
Verloren im Land A. An der Grenze A/B: "Sie haben vorne kein Kennzeichen." Ich steige aus, schaue mir das an - mein Gesicht hat breites Gelächter ausgelöst. Land A war bekannt für schlechte Straßen.
Land B/C: kein Stress
Land C/D(eutschland): kein Stress.
800 km in D: kein Stress.
Eine neue Buchstaben-Zahlen-Kombination habe ich danach auch bekommen. Die Alte Kombination war nicht zulässig. Leider... Waren meine Initialien und das Geburtsjahr... Danach gab's ein Zufallsprodukt.
Was HÄTTE passieren können/sollen?
Wer mich wegen des fehlenden Kennzeichens anhält, hätte mir das sicher verraten.
Der An der grenze A/B Polizei in D melden? Konkret: wie? Handyanruf? Ohne Personalien-Überprüfung? Und warum? Es gibt ja keine international zugängliche Datenbank über verlorene Kennzeichen....
Zitat:
@xis schrieb am 13. September 2021 um 12:45:23 Uhr:
Es gibt ja keine international zugängliche Datenbank über verlorene Kennzeichen....
Aber natürlich gibt es die.
Ist nur nicht öffentlich zugänglich.
Verlorene oder gestohlene Kennzeichen bekommen einen Vermerk, der bei einer Kennzeichenabfrage aufblendet.
Mit dem Hinweis welches Land die Fahndung ausgelöst hat.
Mittlerweile kann man Anzeigen ja schon online aufgeben, ist also auch kein Problem ein in Griechenland gestohlenes deutsches Kennzeichen zur Anzeige zu bringen.
Zitat:
@xis schrieb am 13. September 2021 um 12:45:23 Uhr:
Ich bin ohne Kennzeichen (vorne) durch 4 Länder gefahren.
Verloren im Land A. An der Grenze A/B: "Sie haben vorne kein Kennzeichen." Ich steige aus, schaue mir das an - mein Gesicht hat breites Gelächter ausgelöst. Land A war bekannt für schlechte Straßen.
Land B/C: kein Stress
Land C/D(eutschland): kein Stress.
800 km in D: kein Stress.
Eine neue Buchstaben-Zahlen-Kombination habe ich danach auch bekommen. Die Alte Kombination war nicht zulässig. Leider... Waren meine Initialien und das Geburtsjahr... Danach gab's ein Zufallsprodukt.
Was HÄTTE passieren können/sollen?
Wer mich wegen des fehlenden Kennzeichens anhält, hätte mir das sicher verraten.
Der An der grenze A/B Polizei in D melden? Konkret: wie? Handyanruf? Ohne Personalien-Überprüfung? Und warum? Es gibt ja keine international zugängliche Datenbank über verlorene Kennzeichen....
Am Ende sprachen wir hier von zwei völlig unterschiedlichen Szenarien. Der TE hat irgendwann auf Seite x ergänzt, dass das Fahrzeug vorne und hinten selbst gemalte Schilder hatte. Hier bin ich durchaus bei den "Aufmerksamen", dass es da auch zwielichtige Gründe bzw. einfach unrechtmäßige (Export Händler überführt Fahrzeug ins Ausland) geben kann, wenn beide Schilder fehlen.
Das andere war, wenn man einfach ein Kennzeichen verliert. Dann renn ich bestimmt nicht sofort zum Straßenverkehrsamt. Dann kommt auch erstmal n selbstgemaltes an die Karre und man wartet zwei Wochen. In den meisten Fällen taucht das Kennzeichen nämlich wieder auf. Es wäre völlig hirnrissig, anders zu verfahren.
Ich weiß nicht, ich tue mir da trotz aller vorgenannten Argumente damit schwer, einfach ein Pappkennzeichen zu basteln und das vorne oder hinten anzubringen (also jetzt bei Verlust eines der Nummernschilder). Ich würde dann wohl eher mein Kennzeichen auf ein A4-Blatt in Querformat recht groß ausdrucken, darunter dann in etwas kleinerer Schrift den Hinweis "Originalkennzeichen verloren" und darunter dann das Aktenzeichen des Meldevorgangs sowie die bearbeitende Polizeibehörde setzen. Dann das ganze von innen (!) an die Front- bzw. Heckscheibe kleben. So wüsste auch der Überwacher des ruhenden Verkehrs, dass alles seine Ordnung hat und spart sich die Arbeit, eventuell eine Anzeige zu schreiben. Grundvoraussetzung wäre dabei natürlich, dass der Verlust auch ordungsgemäß bei der Polizei gemeldet worden ist.
Im Übrigen sind wir so ähnlich auch in Korea an der Botschaft verfahren, wenn die Erteilung des Diplomatenkennzeichens zu lange gedauert hat. Auf Koreanisch "Diplomatenfahrzeug Deutsche Botschaft, Kennzeichen beantragt, Versicherung vorhanden, Telefonnummer xxxx" auf einem A4-Blatt ausgedruckt und hinter die Front- und Heckscheibe geklebt. Hat bei Kontrollen immer funktioniert. Aber das ist eine andere Geschichte...
WiR sInD hIeR aBeR nIcHt In KoReA (Und Diplomatenstatus haben auch die wenigsten hier, schätze ich)
Spaß beiseite: Das AZ würde ich jetzt nicht unnötig veröffentlichen ... der Rest ok aber imho auch unnötig. Bei Kontrollen wie z.B. auch Parkraumüberwachung sollte das so oder so gegen gecheckt werden. Insofern würde ich mir nichtmal das Kennzeichen selbst malen. Vielleicht noch ggf. das hintere nach vorne (nachdem da ja ggf - also bei anderen höre ich das immer
) geblitzt wird.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 15. September 2021 um 08:50:39 Uhr:
WiR sInD hIeR aBeR nIcHt In KoReA(Und Diplomatenstatus haben auch die wenigsten hier, schätze ich)
Spaß beiseite: Das AZ würde ich jetzt nicht unnötig veröffentlichen ... der Rest ok aber imho auch unnötig. Bei Kontrollen wie z.B. auch Parkraumüberwachung sollte das so oder so gegen gecheckt werden. Insofern würde ich mir nichtmal das Kennzeichen selbst malen. Vielleicht noch ggf. das hintere nach vorne (nachdem da ja ggf - also bei anderen höre ich das immer![]()
) geblitzt wird.
Ja, und dann bekommst du von der Politesse eine Knolle, weil das hintere Kennzeichen vorne montiert ist...

Mit welcher TBNR?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. September 2021 um 10:01:38 Uhr:
Mit welcher TBNR?
Wie meinen? Definiere "TBNR"....
In meiner Zeit als Feldjäger hieß das "Tätigkeitsbuchnummer"...
Tatbestand
Hab keine Lust zu suchen, aber vertauschte Kennzeichen werden wohl nicht geahndet.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 15. September 2021 um 10:40:33 Uhr:
Tatbestand
Das wäre ein Verstoß gegen §29 Abs.1 Nr.2 Satz 2 StVZO: "Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen."
Ein Vertauschen führt meistens nur zu einem netten Hinweis durch den Polizeibeamten. Ist mir in meinen jungen Jahren auch mal passiert. Ein Knöllchen gibt es da bestimmt nicht... außer, die Politesse hat einen Scheißtag gehabt

Naja, vielleicht würde ich es doch nicht nach vorne versetzen. Könnte meinem Laienverständnis nach 10 Euro sparen