Selbstgemachtes 80km/h warnschild für pkw - legal?

Hallo leute,

ist es eigentlich legitm, ein 80 km/h schild auf papier auszudrucken und mit tesa auf die innenseite der heckscheibe zu kleben? Es soll lediglich als hinweis dienen. Da ich öfters langstrecken fahre, versuche ich natürlich spritsparend zu fahren. und die zeit habe ich auch dafür - nicht allerdings die lkws, die mir im nacken ständig die lichthupe geben. Eigentlich dürften die ja ohnehin nicht schneller fahren, aber ihr kennt ja die realität...

also erlaubt oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Meine Meinung, ganz schnell zu machen. Der Thread wird gewaltig nach hinten los gehen. Ich bezweifel auch das die Frage ernst gemeint ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Johnes


PS: Ich bin der Meinung, es werden viel zu wenige Fahrer zur Prüfung geschickt! Die Unsitte "Das ist MEINE Strasse!!!", wird immer verbreiteter.

Keiner der hiesigen Diskutanten sollte im Vorfeld felsenfest davon überzeugt sein, eine MPU mit ihrer Batterie psychologischer Leistungs- und Persönlichkeitstests locker-flockig meistern zu können. Derartigen Hochmut kann nur jemand an den Tag legen, der das Test-Prozedere allenfalls vom Hörensagen kennt. Die Selbsterfahrung des Ganzen (beispielsweise im Rahmen eines verkehrspsychologischen Praktikums) lehrt einen da manches. Man wird bescheidener. 🙂

Unbestritten. Aber welche Fragestellung sollte eine solche MPU-Forderung haben? Da würde ich schon ansetzen.

Um die standardisierte Testbatterie in einem Als-ob-Spiel am Computerterminal durch zu exerzieren, bedarf es keiner vorherigen Fragestellung. Da geht's um physiologische Parameter (Wahrnehmungsleistung) und u. a. die Bereitschaft zu regelkonformen Verhalten. Das psychol. Gespräch im Anschluss betreffend, hast Du natürlich Recht. Das braucht einen Aufhänger (in der deutlichen Mehrzahl der Fälle geht's ohnehin um eine Alkoholfahrt).

Wir waren hier bei einem Warnschild, wenn jemand nur 80 km/h fahren will.

Das von Dir beschriebene Testdingens sollte jeder VT mit brauchbaren Werten absolvieren können. Wer das freiwillig macht, soll es machen.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Bei 80 auf der Bahn ist keines von Beidem der Fall.

Also bei

Strich

80 nach Tacho sind's bei mir zumindest "

echte

" 75 nach Navi.

Bei mir gibs den Tempomat mit max +5 nach Navi.

Eine Beurteilung der damaligen Verkehrssituation ist ja nur den Beteiligten möglich.

Wie kann man nur Freude daran haben, wenn man Mitmenschen nervt?

Wer wirklich höchstens 80 km/h fahren möchte und garantiert keinen Ärger will, der hängt sich einfach einen billigen Baumarktanhänger an. Der Verbrauch dürfte dadurch kaum steigen, ist nur beim Parken etwas blöd.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI


Wer wirklich höchstens 80 km/h fahren möchte und garantiert keinen Ärger will, der hängt sich einfach einen billigen Baumarktanhänger an. Der Verbrauch dürfte dadurch kaum steigen, ist nur beim Parken etwas blöd.

Den Baumarkanhänger kannst ja beim Parken hochkant dahinter stellen, dann braucht er am wenigsten Platz 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich brauche kein Update zur richterlichen Arbeit. Ich weis, wie das geht.

Es ist also im Minimum vom 2. juristischen Staatsexamen auszugehen. Den vorausgegangenen Einträgen zufolge womöglich sogar mit einschlägiger Qualifikation im Verkehrsrecht. Eine Singularzulassung ist vermutlich obligatorisch. 😰

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Sonstiges Gedöns

Mit einem geistvollen Menschen kann man reden – mit einem Besserwisser nur streiten.

Insoweit hattest Du das letzte Wort.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Dir wird der Lappen nicht entzogen, weil du 80 km/h gefahren bist! Der Lappen geht flöten, weil du den nachfolgenden Verkehr behinderst und nachfolgende Fahrzeugführer provozierst.

Ein Arbeitskollege musste auf Weisung des Verkehrsamtes zur Prüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges! (oder kurz: MPU)

Er hat genau das getan, was der TE vor hat! Er hat seinen Tempomaten auf 80km/h eingeschaltet und ist stur dieses Tempo auf der BAB gefahren. Nachdem 10-20 LKW mit Protesten (Lichthupe und Tröte!) überholt haben, kam die Kelle! (Mehrere LKW-Fahrer haben Anzeige erstattet! Fühlten sich genötigt...) Rotzfreches Auftreten meines Kollegen (Ich darf nur 80 fahren! Ich muss nicht schneller fahren! Zeigen sie mir wo das steht!), und der Polizist hat einen Vermerk ins Protokoll geschrieben.

StVG §3.1: Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Mein Kollege ist 6 Wochen Fussgänger gewesen, bevor er nach einer Nachschulung seine Fahrerlaubnis wieder bekam. (Selber Schuld, wenn man nicht mal StVO §1 versteht, Polizisten und Angestellte des Verkehrsamtes anpöbelt! Punktekonto war auch gut gefüllt..!)

Dem kann ich zu 100% zustimmen. Die Leute, die dies nicht glauben, denken leider nicht genug mit, um dies zu verstehen. Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer bei einer Kontrolle selten Dämlich anstellt, ist sein Lappen weg. In der Regel sind es die Dickschädel der Nation, die von Stammtischgelaber gehört haben, das man dies, und jenes machen darf, und bei einer Kontrolle auf ihr nicht vorhandenes Recht pochen. Ist jemand nicht belehrbar, was seine Fehler angeht, dann ist er auch nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Außerdem kann man lange nach einem Urteil zu einem "80KMH Fahren" suchen, weil es dazu garantiert keins gibt. Denn dazu müsste es erst einmal eine "80KMH-Reglung" für PKW geben. Hier wird geschrieben, bis zu welcher Strafe einen erwarten kann. Das heißt aber nicht, das es umbedingt die Höchststrafe sein muss. Denn Dichschädel, die für den Verkehr unggeignet sind, werden hier hoffentlich nicht anzutreffen sein. Wer aufgepasst hat, um welches Vergehen es sich bei diesem Thema hier handelt, wird bestimmt einige Fälle im Internet finden.

Man kann ein Hinweisaufkleber nach Art: "Tempo 80 - der Umwelt zu liebe" anbringen, welches sich allerdings deutlich von dem runden 80 km/h-Schild zu unterscheiden hat.

Selbst fahre ich auch viel und versuche wenn es geht spritsparend unterwegs zu sein.
Allerdings peile ich da 100 km/h nach Tacho an, das ist eine Geschwindigkeit die LKW in der Regel nie erreichen, man daher schneller als LKW unterwegs ist und diese nicht behindert.
Wenn mann 100 km/h eigentlich nicht fahren will gibt es immer die Möglichkeit hinter LKW herzufahren.

Will man dann allerdings LKW überholen bedingt es Wartezeit bis nachfahrender Verkehr ein Überholmanöver zulässt. Zum LKW-Überholen sollte man dann bei ausreichend Platz zum nachfolgenden Verkehr auf 110 km/h nach Tacho beschleunigen um relativ zügig daran vorbeizukommen (dazu ist man nach StVO auch verpflichtet, da man danach 20% schneller als das zu überholende Fahrzeug unterwegs sein muss um überholen zu dürfen - LKW´s fahren zumeist 90 km/h -> 108 km/h ist Pflicht).

Nach Tacho Tempo 90 km/h auf der Autobahn (ohne im Windschatten von LKW zu sein) bringt einem in etwa 3-5% Spriteinsparung gegenüber 100 km/h, hat also nur zu vernachlässigenden Effekt.
Nach Tacho Tempo 80 km/h auf Autobahn statt 90 km/h zu fahren bringt einem wiederum nur noch 1-3% Spritersparnis.

Richtig Sprit wird nur im Windschatten eines LKW gespart, das bringt etwas über 10% Spritersparnis, man sollte jedoch drauf achten nicht zu dicht hinter LKW zu fahren, zwecks Mindestabstand (sonst kanns empfindliche Strafe geben - zudem können LKW zum Teil sehr schnell abbremsen).

Was 80 km/h auf Autobahn und Führerscheinentzug angeht, so halte ich das für ein Gerücht bzw hat sich derjenige so angestellt, dass er als unzurechnugsfähig eingestuft wurde.

Hätte ich das gemacht und Polizei hätte mich angehalten, so hätte ich einfach erklärt, dass ich Angst habe schneller zu fahren und zudem der Umwelt nutzt. Hätten sie mir dann gesagt, dass ich Landstraße zu befahren habe hätte ich denen erklärt, dass ich mit 80 km/h immerhin schneller fahre als das langsamste für Autobahnen zugelassenen Fahrzeugtyp (Motorrad mit Anhänger -> darf nur 60 km/h auf Autobahnen fahren), und mit 80 km/h auf Autobahn sehr viel schneller ans Ziel komme als auf Landstraßen. Hätte die Polizei weiter herumgenörgelt, hätte ich deren Personalnummer verlangt und mich bei deren Vorgesetzten wegen Nötigung beschwert.
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit, die auf Autobahnen einzuhalten ist. Als untere Richtgeschwindigkeit gilt 60 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Was 80 km/h auf Autobahn und Führerscheinentzug angeht, so halte ich das für ein Gerücht bzw hat sich derjenige so angestellt, dass er als unzurechnugsfähig eingestuft wurde.

Hätte ich das gemacht und Polizei hätte mich angehalten, so hätte ich einfach erklärt, dass ich Angst habe schneller zu fahren.... Hätte die Polizei weiter herumgenörgelt, hätte ich deren Personalnummer verlangt und mich bei deren Vorgesetzten wegen Nötigung beschwert.
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit, die auf Autobahnen einzuhalten ist. Als untere Richtgeschwindigkeit gilt 60 km/h.

Das ist die dümmste Antwort, die man der Polizei geben kann, und wenn anschließend der Lappen weg ist, dann mit Recht... Erst mal sagst du von dir aus, das du dich noch nicht ein mal traust, die empfohlende Richtgeschwindigkeit zu fahren. Dies ist ein großer Fehler in einer Kontrolle, weil dadurch die Frage aufkommt, ob du überhaupt "normal" fahren kannst. Selbst wenn du wirklich Angst haben solltest, dann sag gefälligst, das du nicht gerne schneller fährst.

Das die unterste Richtgeschwindigkeit 60KMH lautet ist falsch, und das wurde bereits zig mal erklärt. Die Richtgeschwindigkeit lautet 130KMH. Es ist nur so, das alle Fahrzeuge, die schneller fahren können als 60KMH die Autobahn nutzen dürfen. Auch diese Fahrezuge dürfen den Verkehr nicht mehr behindern, als notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Das die unterste Richtgeschwindigkeit 60KMH lautet ist falsch, und das wurde bereits zig mal erklärt. Die Richtgeschwindigkeit lautet 130KMH. Es ist nur so, das alle Fahrzeuge, die schneller fahren können als 60KMH die Autobahn nutzen dürfen. Auch diese Fahrezuge dürfen den Verkehr nicht mehr behindern, als notwendig.

Das ist völlig korrekt. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit eine solche nicht durch das entsprechende Verkehrszeichen "vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" (in Deutschland Zeichen 275) angeordnet ist. Der Irrtum resultiert vermutlich daraus, dass Mofas (25 km/h bzw. 30 km/h), Mopeds (45 oder 50 km/h,

ausnahmsweise auch 60km/h

), Traktoren (25 bis 50 km/h) und alle nicht-motorisierten Fahrzeuge wie etwa Fahrräder von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind, unabhängig von der tatsächlich erreichten Geschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial


Der Irrtum resultiert vermutlich daraus, dass Mofas (25 km/h bzw. 30 km/h), Mopeds (45 oder 50 km/h, ausnahmsweise auch 60km/h), Traktoren (25 bis 50 km/h) und alle nicht-motorisierten Fahrzeuge wie etwa Fahrräder von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind, unabhängig von der tatsächlich erreichten Geschwindigkeit.

Falsch, denn sie werden eben nicht expiziet ausgeschlossen.

Es heisst nur, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60km/H auf Autobahnen.
Und dies erreichen obig aufgezählte Fahrzeuge nun mal nicht.

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