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Selbstbeteiligung nach Schadenseintritt runtersetzen

Hallo!

Mal ein kurze Frage auf die ich keine Antwort finden konnte.
Wenn ich heute einen Steinschlag habe, bei dem die Frontscheibe getauscht werden muss und ich daraufhin meine Selbstbeteiligung senke / auf 0 setze, allerdings erst nächste Woche den Schaden melde, greift dann schon die niedrigere Selbstbeteiligung? Oder gibt es Fristen einzuhalten? Vermutlich wäre es verboten den Schaden erst nach Senken der SB zu melden oder? Konnte diesbezüglich nichts konkretes in meinem Vertrag finden.

Grüße

20 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. April 2021 um 19:14:42 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 1. April 2021 um 19:10:43 Uhr:


Wenn der zeitliche Abstand zwischen dem Runtersetzen der Selbstbeteiligung und der Schadensmeldung sehr gering ist kommt es bestimmt zu Nachfragen der Versicherung. Falls man sowas macht, sollte schon ein halbes Jahr dazwischenliegen.

Das werte ich ganz klar als Anleitung zum Betrug!!!

Edit: Schade, dass so etwas von einem MT-Teamglied kommt

Von ihm kommen ja durchaus schon öfter mal schräge Vorschläge oder Ideen 🙄.

Außerdem frage ich mich, warum man bei TK nicht sofort 0€ SB nimmt 😕, die paar € Mehrbeitrag jährlich merkt man fast nicht aber 150 oder 300 oder noch mehr € tun evtl. dem ein oder anderen weh. Ok, mann muss natürlich auf die Typklassen schauen, aber bis ~TK 20 sollte das kein Problem sein.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 1. April 2021 um 19:16:17 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. April 2021 um 19:14:42 Uhr:


Das werte ich ganz klar als Anleitung zum Betrug!!!

Jeder mit ein bisschen Menschenverstand kann erwarten dass da nachfragen kommen wenn sowas zeitlich innerhalb einer Woche passiert. Ich habe das auch nicht vor, weil mir klar ist dass sofort nachgehakt wird (und es moralisch verwerflich ist). Meine Frage war rein auf's rechtliche bezogen, da ich nirgendswo dazu etwas passendes finden konnte.

Grüße

Die NUB schließen eine rechtliche Beratung aus. 🙂

Du kannst ja mal Deinen Anwalt fragen. Es könnte aber sein, dass sein Honorar den Beitrag für die SB übersteigt 🙂

ich würd einfach mal bei der versicherung nachfragen wie lange du warten sollst

Oder sich nach Regulierung eine neue VS suchen 😉

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 1. April 2021 um 17:53:35 Uhr:


Hallo!

Mal ein kurze Frage auf die ich keine Antwort finden konnte.
Wenn ich heute einen Steinschlag habe, bei dem die Frontscheibe getauscht werden muss und ich daraufhin meine Selbstbeteiligung senke / auf 0 setze, allerdings erst nächste Woche den Schaden melde, greift dann schon die niedrigere Selbstbeteiligung? Oder gibt es Fristen einzuhalten? Vermutlich wäre es verboten den Schaden erst nach Senken der SB zu melden oder? Konnte diesbezüglich nichts konkretes in meinem Vertrag finden.

Grüße

greift dann schon die niedrigere Selbstbeteiligung? --> nein
Oder gibt es Fristen einzuhalten? --> nein
Vermutlich wäre es verboten den Schaden erst nach Senken der SB zu melden oder? --> nein.

Du kannst es genau so machen!

Die Versicherung wird den Selbstbehalt per nächsten Tag nach Eingang des diebzüglichen Antrags herabsetzen und einr Rechnung stellen.

Du kannst unbeschadet dessen den Schaden melden.
Wenn Du aber bei Schadenmeldung ein falschen Schadentag angibst oder durch schlichtes Einreichens der Rechnung den Irrtum erregst der Schadentag sei nach Vertragsänderung, ist es schlichweg Betrug und sowas ist sehr sehr leicht auswertbar.... die Staats am Waldschaft freut sich immer über solche low hangig fruits...

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