Selbständiger LKW Fahrer ohne eigenen LKW ( Fahrdienstleistung)
Hallo ,
Ich Fahre LKW's für eine Firma auf Rechnung aber ohne eigenen LKW nimm also den Ihre LKW's 12 to. ich stelle nur meine Fahrdienstleistung in Rechnung natürlich ohne Pausen :-) und ein GW habe ich natürlich dafür.
Jetzt meine Frage da ich nicht jeden Tag von der Firma zum Fahren genommen werde z.B. 1 mal in der Woche und auch 3 mal in der Woche
und auch von anderen Firmen.
Also ist meine Fahrerkarte ja nicht jeden Tag in gebrauch und hat somit Lücken in der Aufzeichnung.
Muss ich eine Bescheinigung mit mir führen z.B. Urlaubsbescheinigung?
Muss die mir die Firma geben oder muss ich die selber erstellen?
Mfg.Thorsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rht-transport
Abbeizort: Meinerzhagen
Soll er jetzt Fahren-oder dort alte Farbe entfernen?😁
70 Antworten
Hallo sehr spannend! Ich beschäftige mich auch mit dem Thema da ich auch als Selbstständiger-Fahrer so ca. 50-60 Tage im Jahr fahren will, im Nebenerwerb. Haupterwerb ist ein450€ Job bei einem Spediteur an 54 Tagen im Jahr.
Nun hätte ich 2 Unternehmen für die ich schon mal fahren könnte, ob meine Firma das auch mitmacht also 450€ und zusätzlich als Selbstständiger die eine oder andere Fahrt als "S-Fahrer" zuerst sagte das Persbüro entweder oder, dann näh so und so, jetzt wird das mit der GL geklärt 2" Aussage Persbüro wir wollen Sie nicht verlieren!
So nun bin ich mal gespannt.
Weiter würde ich das Gewerbe als Kurierdienst im genehmigungsfreien Verkehr anmelden und auch wenn es den ein oder anderen Auftrag gibt auch fahren, ansonsten auch als LKW-Fahrer für die 3 bzw. einen 4ten wo es ginge. Ich möchte aber nur 50-60 Tage dies tun. da ich mir das ganze Jahr nicht mit Arbeit versauen will! PS ich kann mir das leisten Frau hat einen tollen Job.
Achso werde den dann Auftraggebern in meinem schriftlichem Angebot genau angeben, daß ich als Fahrer
kein wie immer geartetes Risko des Transporte trage, alle Risiken liegen beim Auftraggeber was das Fahrzeug den Transport und die Ware betrifft Trage nur das Risiko für meine Person anders übernehme ich keinen Auftrag.
Mal eure Meinung hören
Meine Meinung:
Das macht alles noch mehr kaputt! Bescheisst euch selbst...der Unternehmer spart Geld, Kann billigere Frachten annehmen....
Alles geht den Bach runter.
Und dann immer stolz wie Bolle durch die Gegend rennen und sagen "Ich bin selbständig"
Um davon leben zu können müsste man auf einen Tagessatz von mindestens 250 € bzw 25 € Stundenlohn kommen.
Zitat:
Original geschrieben von wernerg1958
... Haupterwerb ist ein450€ Job bei einem Spediteur an 54 Tagen im Jahr...
und zusätzlich als Selbstständiger die eine oder andere Fahrt als "S-Fahrer" ...
Weiter würde ich das Gewerbe als Kurierdienst im genehmigungsfreien Verkehr anmelden ...
Ein eigenes Gewerbe anmelden und im gleichen Tätigkeitsbereich in einem Haupt-/Nebenjob angestellt zu sein, wird das Finanzamt vermutlich nicht akzeptieren; da werden dann alle Einkünfte als gewerbliche Einkünfte zusammengezählt und versteuert werden.
Da erkundige dich mal genauestens beim Steuerberater (oder auch beim zuständigen Finanzamt).
Grüsse, motorina.
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Gutes Thema, ich will/werde mich auch Selbstständig machen als Kurier und Botendienst mit PKW und Anhänger sowie als Fahrer für fremde Fahrzeuge bis 40 Tonnen, allerdings als Nebenerwerb so 60-70 Tage p.A.
Weiter 54 Tage arbeite ich auf 450€ Basis.
Was man auf jedenfall haben soll/muß sind mehre Auftraggeber und eine Krankenversicherung sowie eine Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz wäre auch gut ist aber sehr teuer, und noch ein Tipp man sollte wenig Besitz Werte haben, die im V-Fall weg sein könnten.
Nun bin ich auf der Suche von Auftraggebern, insbesondere für die Monate Mai Juni Juli September
Wer was weis in Raum Rheinland-Pfalz Saarland bitte PN
Super!
Probiere es doch mal bei "In Time"-Express oder beim "Express Kurier" aus Kelsterbach.
Die suchen doch immer Leute!
Selbständig und nebenbei geringfügige Beschäftigung geht schon gleich mal gar nicht - entweder, oder! Frage da mal bei deinem Steurberater nach!
Also bin schon etwas enttäuscht, was hier an Kommentaren kommt, erstens hab ich den Steuerberater kontaktiert auch ein Gründerseminar angeboten von der Kreisverwaltung.
Und was das Finanzamt angeht werden alle Einnahmen immer zur Steuer gerechnet ob Selbstständig oder nicht, was diese Aussage sollte verstehe wer will.
Als Kleinunternehmer was ich dann wäre brauche ich keine Umsatzsteuer anzugeben also Rechnung 135€ inkl. Steuer oder mit Angabe von Steuer 109.35x19%25,65 = 135€ allerdings kann man dann auch keine eigene Steuer MwSt geltend machen etc. Oder macht macht es mit Steuer Angabe was eine laufende Umsatzsteuervoranmeldung und Vorauszahlungen mit sich bringt. Da muß jeder für sich entscheiden was er macht.
Wo die Einkünfte eine Rolle spielen ist der Beitrag für die Krankenkasse, wer hier was Wissen will dem biete ich ein Seminar an😉
Also die Sache ist nicht Einfach sondern einfach genial
Also, natürlich geht das. Ich habe selber ne ähnliche konstellation, allerdings nicht im LKW-Bereich.
Man muss aber im klaren darüber sein das die Selbsttändigkeit nichts bei staatlichen Sozialleistungen einbringt. Wenn das aufgrund finanzieller lage eh nicht juckt ist es ja ok. Weder Arbeitslosengeld noch Rente erhöht sich dadurch. Rente nur bei freiwilliger einzahlung.
Problematik könnte eher sein das die notwendigen versicherungen im verhältniss zum verdienst recht hoch ausfallen. Alles was man gewerblich versichert kostet halt. Und die "gefahren" großteils auf den Auftraggeber abzuwälzen halte ich für schwierig. Aber nach den Motto - es muss nicht viel rüberkommen, der Spaß zählt auch - kann ja ebenfalls eine erfüllung bringen. Nicht alles muss im reichtum enden.
Zitat:
Original geschrieben von Mucks
Also, natürlich geht das. Ich habe selber ne ähnliche konstellation, allerdings nicht im LKW-Bereich...
Es gibt ein Sprichwort: "Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht."
... und eine
ähnlicheKonstruktion ist eben nur ähnlich - und kann aufgrund nur eines kleinen Unterschieds ganz andere Folgen haben und andere Konsequenzen nach sich ziehen!
Vorsicht ist geboten! Was bei dem einen (noch oder gerade noch) funktioniert, kann bei dem anderen voll daneben gehen!
Ein 450,-€-Job als Haupterwerb (!) und dann noch Einnahmen aus einer Selbständigkeit (als Nebenerwerb) kann ja nur funktionieren, wenn der Nebenerwerb weniger einbringt als der Haupterwerb - ansonsten ist die Bezeichnung falsch gewählt bzw. irreführend (und ein Finanzamt lässt sich nicht gerne für dumm verkaufen...🙄).
Deine Darlegungen, @wenerg1958, sind für mich nicht wasserdicht, sondern angreifbar, sorry:
54Tage/Jahr mit einem 450,-€-Job als Haupterwerb;
50-60 Tage/Jahr selbständig als Nebenerwerb;
für mich ist dieses Verhältnis Haupterwerb zu Nebenerwerb nicht nachvollziehbar, es gibt keinen Unterschied, da es (annähernd) gleichwertig ist.
Wenn du dann noch deine Einnahmen/deinen Umsatz ins Verhältnis setzt, dann stimmt deine Einteilung von Haupt- und Nebenerwerb schon gleich gar nicht mehr (oder willst du als Selbständiger nur für ein Frühstücksbrötchen fahren😰🙄😉); du kannst als Selbständiger doch nicht weniger verlangen als du als Aushilfskraft bekommst/verlangst! Das wird das Finanzamt nicht lange mitmachen.
Verlangst du aber mehr, dann wird dein (gedachter) Nebenerwerb ganz schnell auf einmal zu deinem Haupterwerb! Und wenn deine Haupteinnahmequelle aus deiner Selbständigkeit stammt, dann frage mal lieber bei deinem Sachbearbeiter im FA nach, wie er dann die gesamte Konstellation deiner Einnahmesituation beurteilt.
Ich bin weder Steuerberater noch Jurist, um ein endgültiges Statement abgeben zu können (dazu müssten dann zuvor auch noch ein paar andere Dinge abgefragt und in die Überlegungen mit einbezogen werden🙄); erfahrungsgemäss sind aber derart heikle Angelegenheiten etwas arg kompliziert, sodass eine "gängige" Lösungsvariante einem späteren bösen Erwachen vorzuziehen wäre.
Naja, es ist natürlich grundsätzlich vom Umsatz und Gewinn abhängig welche art der veranlagung beim Finanzamt zum tragen kommt. Reicht die Einnahme-Überschuß regelung oder braucht es ne Bilanz.
Dann gibt es bei der Steuererklärung die Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit und aus nichtselbstständiger Arbeit.
Das geht grundsätzlich. Ob es eine Scheinselbstständigkeit ist hat erstmal nix damit zu tun. Das ist ne andere sache😁 Allerdings eine sehr wichtige welche geklärt sein sollte. Sonst schepperts gewaltig !
Ob es jetzt Haupt oder Nebenerwerb ist juckt eigentlich nicht. Er muss seine Steuern je nach Einkommen zahlen. Und da hat er dann eben Einkommen aus Selb.... und nichtselb......arbeit. Ob es sich dann wirklich lohnt ist was anderes. Deshalb mein hinweis auf die nicht unerheblichen Kosten welche eine "Spedition" auch versicherungstechnisch mit sich bringen kann. Die kosten für nen Steuerberater kommen evt. auch noch dazu. 🙄
Aber motorina hat da schon recht. So ne "etwas heikle angelegenheit" wie selbstständiger Fahrer ohne eigenen LKW ist schon seeeeehr gut zu überdenken. Wasserdicht zu machen kostet. Grauzone ist irgendwann😰
Ich sag es nochmals. Es ist verboten. Alles andere sind Schleichwege, oder wage Gesetzesauslegungen.
Das haben schon ganz andere probiert und wurden sogar weggesperrt und das ist auch gut so.
Arbeitet ordentlich als Fahrer, die sind gesucht und wenn ihr noch immer nicht müde seit, wird der Chef für auch noch was haben. Oder macht euch selbständig, mit allem was dazugehört und dann könnt ihr euch einen LKW kaufen oder mieten.
Wenn man im Web etwas sucht kommt man zu erkenntniss - auch ich - das Mr.Diesel recht hat. Ohne eigenen LKW/Transporter nicht empfehlenswert😎
Und schwupps sind wir wieder bei meiner bemerkung wegen der Kosten. Lohnt es sich wegen der paar tage im jahr so einen aufwand zu machen ?
Nochmal: Ich weis, daß es eine nennen wir es mal Grauzone gibt in Sache Selbstständiger Fahrer ( siehe auch Berichte und Hinweise auf Transportbranche.de ) also auch die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig, soviel dazu.
Zum Finanzamt: das Interessiert sich nur für die Einnahmen egal wo her die kommen, wie ein Kollege schon geschrieben hat.
als Selbstständiger kann man Rente einzahlen oder nicht , das ist freiwillig! Als 450€ Jobler auch ich z.b. zahle um alle Ansprüche daraus zubehalten Rente Kur etc.
Wo das Einkommen zählt ist bei der Krankenkasse ( hier Gesetzlich ) da darf man um einen günstigen Tarif p.M. rd. 159€ nicht mehr als das Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit verdienen Netto also nach Abzug von Betriebsversicherung KFZ-kosten etc. die Kosten für die Krankenkasse werden nicht berücksichtigt.
Da ich nicht mehr als Netto also nach Abzug der oben genannten Kosten als max 5000€ verdienen will
ist das Problemlos.
Weiter ist das mit der Scheinselbstständigkeit auch kein Problem da ich ja ein eigenes Fahrzeug mit Anhänger habe, wenn auch nur bis 3,5 To. zzG also meinen Kurier und Botendienst. ( Weiter habe ich auch eine Unternehmerprüfung wenn auch nur als Taxi-Unternehmer. ) und nebenbei was auf der Rechnung steht......................
Ich sehe hier und auch die konsultierten Behörden sowie die Herrn vom Gründerseminar kein Problem.
Es wird bei mir und soll auch kein Vollzeiterwerb geben, nur ein Zusatzverdienst. Vielleicht noch eine Anmerkung: wäre ich in einer Vollzeitstelle würde ich bei rd. 220 Arbeitstagen p.A. max. 1000€ pro Monat Netto verdienen ( Steuerklasse 5 ) und so verdiene ich das selbe in der Hälfte der Zeit und kann die Kosten für das Auto noch steuerlich geltend machen.
So nun ist genug.
Na prima- eine Taxi-Konzession ist schon da🙂 dann wäre das nächste Level nur
ein kleiner Schritt 3,5t<