Seitenscheiben alle 4 Getönt (Tüvprobleme) ?

Mercedes E-Klasse W211

habe alle 4 seitenscheiben getönt bzw. mit folie bklebt. sehr gut gemacht. dacher ersteinmal das es keine folie ist. so gut ist es gemacht.
meine frage ist : bekomme ich beim tüv probleme ? habe keine abe oder sonst etwas darüber bekommen.

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Moin,

komisch vorder Seitenscheibe kenne ich nur vom BMW mit Galatasaray auf der Heckscheibe😁🙂

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Wie wäre es denn, im Gegenzug, mit solch großzügiger Verglasung. Das hat doch auch was, oder? 😁😁😁

Das Panorama von innen ist schlicht der Hammer. 😁😁😁

Für die Elegance-Version braucht man aber dann den rechten Außenspiegel. 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von MiReu



Zitat:

Original geschrieben von achtklässler


Übrigens, ohne ABE ist die Verdunkelung auch hinten nicht erlaubt.
.
Das ist so nicht ganz richtig 🙁

Wenn ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist (isser beim 211er 😁) darf hinten (richtig, ab B-Säule) alles zugeklebt werden.

Was allerdings zu beachten ist - die Beklebung darf NICHT über bzw. auf die Fenstergummis gehen (Stichwort. Scheibenentfernung im Rettungsfall).

Ich darf ja ein Fzg. auch bis unters Dach voll laden, wenn ich einen rechten Spiegel habe.

Dies ist auch ein Grund, warum Taxen schon immer einen rechten Spiegel haben müssen!!!

Gruß

MiReu

Soviel wie ich weiß, muß (!!) jede im Fahrzeug verklebte Tönungsfolie eine ABE, oder eine E-Nummer haben. Egal ob Heckscheibe, oder hinten seitlich. Ohne darf sie nicht am Fahrzeug angebracht werden

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler



Soviel wie ich weiß, muß (!!) jede im Fahrzeug verklebte Tönungsfolie eine ABE, oder eine E-Nummer haben. Egal ob Heckscheibe, oder hinten seitlich. Ohne darf sie nicht am Fahrzeug angebracht werden

.

Die Werbeaufkleber haben keine (zumindest nicht sichtbar).

Die Werbeaufkleber für die Scheiben müssen nur ein gewisses "Bruch- und Reißverhalten" aufweisen (wieder Stichwort Rettung).

Zitat:

Original geschrieben von Topfgucker


Wie wäre es denn, im Gegenzug, mit solch großzügiger Verglasung. Das hat doch auch was, oder? 😁😁😁

Das Panorama von innen ist schlicht der Hammer. 😁😁😁

Für die Elegance-Version braucht man aber dann den rechten Außenspiegel. 😁😁😁

Nur kann man leider dieses Ambiente auf der letzten Fahrt nicht genießen😉

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Zitat:

Original geschrieben von MiReu



Zitat:

Original geschrieben von achtklässler



Soviel wie ich weiß, muß (!!) jede im Fahrzeug verklebte Tönungsfolie eine ABE, oder eine E-Nummer haben. Egal ob Heckscheibe, oder hinten seitlich. Ohne darf sie nicht am Fahrzeug angebracht werden
.
Die Werbeaufkleber haben keine (zumindest nicht sichtbar).

Die Werbeaufkleber für die Scheiben müssen nur ein gewisses "Bruch- und Reißverhalten" aufweisen (wieder Stichwort Rettung).

Wird so sein, aber auch dann müsste irgendein Papier vorhanden sein, welches diese Eigenschaften bestätigt. Ich weiß das ziemlich genau, denn ich musste mal am Hamburger Verkehrsamt (in Zeiten, als das Fahrzeug bei Zulassung noch vorgeführt werden musste) den ganzen Plünnkram von der Heckscheibe und den h. Seitenscheiben abpulen, weil ich sonst keine Zulassung bekommen hätte. Mit ABE hätte es dranbleiben können. hatte ich aber nicht ! Es geht hier nur um Tönungsfolie !

Hallo, ich habe meine seinerzeitige TÜV - Eintragung von getönten vorderen Seitenscheiben gefunden!! Also: Ich hatte 1995 einen zweier Golf komplett technisch umgebaut, dann sollte die Optik kommen. Reine Blecharbeiten an den Kotflügeln, Schlösser entfernt, etc. Folien hatten alle, aber nicht bis vorne. Soweit ich weiß, habe ich damals bei MHW oder MAE ( gabs / gibts beide ) Nachfrage gehalten, ob dies möglich sei. Eine Firma antwortete mir damals, dass es bis zu einem bestimmten Bereich nach vorne möglich ist, dieses Maß sei allerdings Fzg - Abhängig und muß entsprechend ermittelt werden... Kurzum, mein Budget war durch den technischen Umbau " platt " bzw. verplant, die Einzelabnahme mit Montage hätte weit über tausend Mark gekostet. Also habe ich mich durch seinerzeitige Bau- und Betriebsvorschriften des § 35b StVZO 5. Ergänzungslieferung von 1985, hauptsächlich aber 20. Ergänzungslieferung von 1995 gelesen. Um es abzukürzen: Mein zweier Golf hat eingetragen bekommen: SEITENSCHEIBEN bis 410mm VOR B - SÄULE MIT PRÜFZEICHEN D5099, RECHTER AUßENSPIEGEL VORHANDEN.* Datum: 13.09.1995, TÜH Hessen
Ich habe hier noch diese Ergänzungsblätter, um deren Gültigkeit weiß ich allerdings nicht mehr!!!
Die bei mir noch befindliche Kopie des Fzg - Scheines als auch die oben benannten Ergänzungsblätter ( dort ist auch zeichnerisch dargestellt, wie der Sichtfeldradius ermittelt wird ), hatte ich immer im Handschuhfach und habe sie sichtbar ausgelegt, wenn ich meinen Golf parkte. Mindestens zweimal hatte ich nämlich ne Mängelkarte am Auto und musste zur Polizei vorfahren.
Gruß

... ach so, Folie hatte natürlich ABE!!!

...hallo RESET, hast du die PN bekommen, bzgl. Berechnung des Sichtfeldradius?

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