Seit Januar bei Versicherung und jetzt schon 2. Schaden!
Hallo, ich bin mit meinem Auto und dem von meiner Mutter beim ADAC (Zürich) versichert! Und das seit 1.1.2007.
Im Januar brauchte ich eine neue Frontscheibe da ich in der alten nen gerissenen Steinschlag hatte. Diese hat auch die Versicherung bezahlt!
Nun ist mir gestern auch noch ein Reh ins Auto gerannt und die Beifahrertür und die Tür hinten rechts ist leicht zerbeult! Könnte ich dann Ärger (Kündigung?) mit meiner Versicherung bekommen? In so kurzer Zeit 2 Schäden! Ich will mich ja auch umhören wegen ausbeulen (Spotrepair) damit man nicht die ganze Türen wechseln muss!
Was meint Ihr?
Achso ich hab TK ohne SB und VK mit 150€ SB!
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Ich erinner mich im Übrigen auch irgendwie, den Satz "jahrelang nix und dann sowas" gelesen zu haben... 😉
Ja das hast du gelesen! 😉 Bezog sich auf die Teilkasko... dachte man muss bei einer vielleicht Kündigung Teilkasko/Vollkasko und Haftpflicht getrennt betrachten!
Also seit 3 Jahren hatte ich 1 Haft und einen Vollkasko Schaden... eben der Auffahrunfall! Der HP Schaden war auch nicht hoch, 900€ und bei der Vollkasko waren abzgl. meiner Sb 1100€!
Und dann halt noch die beiden Teilkaskoschäden 2007!
Der Gutachter hat mich gerade angerufen, Montag 7:30Uhr hab ich mit dem ein Termin! Hat sehr nett gewirkt!
Aber er sagte mir, wenn ich nach dem Gutachtertermin noch Probleme haben sollte (alla Versicherung bezahlt nicht schnell genug, oder ich habe noch Fragen etc.) kann ich Ihn nach der Gutachtenerstellung immer gerne anrufen und er würde mir dann weiterhelfen?! Ist das nur ein netter Zug von Ihm oder muss ich da skeptisch werden.
Weil eigentlich wenn ich noch Fragen habe wegen dem Schaden ist doch eigentlich der Sachbearbeiter mein Ansprechpartner?
Zitat:
Original geschrieben von regda
Aber er sagte mir, wenn ich nach dem Gutachtertermin noch Probleme haben sollte (alla Versicherung bezahlt nicht schnell genug, oder ich habe noch Fragen etc.) kann ich Ihn nach der Gutachtenerstellung immer gerne anrufen und er würde mir dann weiterhelfen?! Ist das nur ein netter Zug von Ihm oder muss ich da skeptisch werden.
Weil eigentlich wenn ich noch Fragen habe wegen dem Schaden ist doch eigentlich der Sachbearbeiter mein Ansprechpartner?
😕 Weiß das keiner?
Angestellte Gutachter sind tlw. mit Regulierungsvollmachten ausgestattet und können Dir möglicherweise i.A. der Schadenabteilung verbindliche Zusagen machen.
Und wenn es irgendwo klemmt, kann es doch nicht schaden, wenn der freundliche Gutachter für dich mal bei der Sachbearbeitung nachfragt.
Derzeit gibt es m.E. keinen Grund, skeptisch zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von DaTho
Angestellte Gutachter sind tlw. mit Regulierungsvollmachten ausgestattet und können Dir möglicherweise i.A. der Schadenabteilung verbindliche Zusagen machen.
Und wenn es irgendwo klemmt, kann es doch nicht schaden, wenn der freundliche Gutachter für dich mal bei der Sachbearbeitung nachfragt.
Derzeit gibt es m.E. keinen Grund, skeptisch zu sein.
Okay danke! Dann freue ich mich darüber das ich an so einen netten Gutachter gekommen bin! Hat auch am telefon sehr sympathisch gewirkt! 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von regda
...
Also seit 3 Jahren hatte ich 1 Haft und einen Vollkasko Schaden... eben der Auffahrunfall! Der HP Schaden war auch nicht hoch, 900€ und bei der Vollkasko waren abzgl. meiner Sb 1100€!Und dann halt noch die beiden Teilkaskoschäden 2007!
...
Moin,
wenn etwas unbeliebt ist, dann doch am ehesten TK-schäden und richtig teures. Da gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Kleine HP-Schäden und kleine VK-Schäden lieben die Versicherungen. Sie können dich hochstufen und zahlen nicht viel. Die lohnen sich eigentlich nicht, über die Versicherung reguliert zu werden, da würde ich rechnen und ggf. selbst zahlen.
Ob und wie schnell sie dich rausschmeißen, deutet eher drauf hin, wie die Versicherung kalkuliert. Hatten mal eine Zweitwagenversicherung zum gleichen Rabatt wie beim Erstwagen und waren deshalb zu dem Versicherer gewechselt. TK-Schaden, nicht teuer, haben gezahlt und den Wagen gekündigt, den Erstwagen nicht. Da waren wir dann mit beiden Wagen wieder bei der alten Versicherung, haben uns gerne wieder genommen.
Wenn du kein Chaosfahrer bist mit weiterer Vorgeschichte, würde ich mir keine großen Gedanken machen. TK immer abwickeln, HP und VK erst mal nachrechnen, was dich die Hochstufung kostet, bis du mit den Rabatten wieder unten bist.
Suche auch grade wieder wegen neuem Zweitwagen und wie es aussieht, lande ich wieder beim alten Versicherer. Eine HP über 5000€ haben die schon mal vor Jahren ohne zu murren abgewickelt, das tut denen viel mehr weh. Über hochstufen bekommen sie das nicht wieder raus - trotzdem keine Kündigung.
Natürlich hab ich auch nachgerechnet und es entsteht ein Minus durch die Hochstufung! Aber wer keine 2000€ mal eben über hat der kann auch keine augeben! 😉
Hallo nochmal! Heute war der Gutachter da! Kalkuliert hat er 1200€!
Ist es jetzt rechtens wenn ich mir das Geld abzüglich der 19% MwSt auszahlen lasse und es dann weitaus günstiger in einer Spot-Repair Werkstatt reparieren lasse? Oder muss ich dann das übrig gebliebene Geld wieder zurück zahlen?
Will kein Krummes ding drehen, soll alles schön legal bleiben....
Zitat:
Original geschrieben von regda
Ist es jetzt rechtens wenn ich mir das Geld abzüglich der 19% MwSt auszahlen lasse und es dann weitaus günstiger in einer Spot-Repair Werkstatt reparieren lasse?
Ja, das ist rechtens.
Und das bei der Spot-Repair-Werkstatt eingesparte Geld darfst du in voller Höhe behalten.
Okay danke!
Hab heut das Gutachten + Schreiben von der Versicherung bekommen! Ich hatte in der Schadenanzeige auch angekreuzt das mein Auto finanziert ist! Jetzt wollen die von mir die Finanzierungsnummer (wahrscheinlich meinen die die Vertragsnummer von der finanzierenden Bank) haben? Was wollen die damit bzw. muss ich denen die geben?
JA – da du das Fahrzeug bei der Finanzierung mit Sicherheit deiner Bank sicherungsübereignet und unterschrieben hast, das Schäden über eine Betrag von X (zumeist 500 Euro) auch der Bank anzuzeigen sind. Die Bank kann (muss aber nicht) die Zahlung der Entschädigung auch an sich verlangen. Setz dich umgehend auch mit deiner Bank in Verbindung und kläre das, zumal du eine Abrechnung nach Gutachten beabsichtigst.
Jo danke! Hab ich schon gemacht! Die nette Frau hat umgehend eine Abtrittserklärung geschrieben und hat die an die Versicherung gefaxt! Da drin hat sie auch gleich geschrieben das das Geld auf mein Konto ausgezahlt werden soll! Alles supi gelaufen! 🙂