Sehtest ab 50
Hallo Leute! Ich hab da mal ne Frage an euch, gilt der sehtesst ab 50 auch dann wen man nur einen 7,5to. Fährt??? Hab schon viele aussagen gehört, der eine meint ja, der andere wieder nein.
Bin da ein bisschen Ratlos und Tappe im Dunkeln. Hoffe das ihr ein bisschen Licht in die Sache Bringt.
PS. Ich bin 51 und habe die Fahrerkarte vor 3 Wochen beantragt, aber bis jetzt noch kein Bescheid
Beste Antwort im Thema
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C1E
Ich würde sagen lesen bildet.🙄
Und ja, ab 50 muss man ein Ärztliches gutachten machen, auch für denn 7,5 Tonner.
Ansonten verliert man diesen schein.
Danach alle 5 Jahre zum Doc sonst isser weg.
Klasse C1E
Beinhaltet BE
nur mit Klasse C1
Beinhaltet auch DE,D1E
nur mit Klasse D,D1
ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Soll heissen das man alle 5 Jahre zum arzt muss der einem sagt ja oder nein.
MFG
27 Antworten
der betriebsarzt müsste es auch machen ....
mein hausarzt ist so gnädig und rechnet es als vorsorge untersuchung ab und somit muss ich nix zahlen, außer beim augenarzt 75€, war für mich als azubi (bekomme ca im monat 200€netto) schon happig
und den rotz alle 5 jahre son quark echt wenns alle 10 jahre wäre wärs ja ok aber alle 5 jahre ...,
und wenn du durchfällst dann kannst dirn neuen job suchen
Zitat:
Was soll die Aufregung????
Ich brauche den Schein beruflich nicht. Ich habe ihn damals nur gemacht um beruflich flexibel zu sein. Man weiss ja nie.
Zitat:
Es ist doch zu DEINE eigene Sicherheit die auch mit UBERPRUFT wird.
Das stimmt. Diese Regelung ab 50 anzuwenden finde ich i.O. Ab 65 würde ich sogar jeden Autofahrer dazu verdonnern.
Aber wieviele kranke LKW Fahrer gibt es die eigentlich zum Arzt müßten aber es nicht können weil der 1000 km weit weg ist?
Was bitte schön bringt eine 2h Augenuntersuchung, wo mir auch ein einfacher Sehtest sagt, das ich ohne Brille nichts sehe?
2xPapa
Es ist ja nicht nur der Sehtest.
Lese dir mal in dem Link durch was in America gefordert wir.
Wir machen das alle zwei Jahre. Dauert 1,5 bis 2 Std. Da muss jeder hin, ohne wenn und aber. Die kosten sollten sich naturlich in einem Rahmen bewegen der Bezahlbar ist, und +/- gleich ist zwischen den Arzten.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Ich brauche den Schein beruflich nicht. Ich habe ihn damals nur gemacht um beruflich flexibel zu sein. Man weiss ja nie.Zitat:
Was soll die Aufregung????
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Das stimmt. Diese Regelung ab 50 anzuwenden finde ich i.O. Ab 65 würde ich sogar jeden Autofahrer dazu verdonnern.Zitat:
Es ist doch zu DEINE eigene Sicherheit die auch mit UBERPRUFT wird.
Aber wieviele kranke LKW Fahrer gibt es die eigentlich zum Arzt müßten aber es nicht können weil der 1000 km weit weg ist?
Was bitte schön bringt eine 2h Augenuntersuchung, wo mir auch ein einfacher Sehtest sagt, das ich ohne Brille nichts sehe?
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
2xPapaEs ist ja nicht nur der Sehtest.Lese dir mal in dem Link durch was in America gefordert wir.Wir machen das alle zwei Jahre. Dauert 1,5 bis 2 Std. Da muss jeder hin, ohne wenn und aber. Die kosten sollten sich naturlich in einem Rahmen bewegen der Bezahlbar ist, und +/- gleich ist zwischen den Arzten.Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Ich brauche den Schein beruflich nicht. Ich habe ihn damals nur gemacht um beruflich flexibel zu sein. Man weiss ja nie.
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Das stimmt. Diese Regelung ab 50 anzuwenden finde ich i.O. Ab 65 würde ich sogar jeden Autofahrer dazu verdonnern.Aber wieviele kranke LKW Fahrer gibt es die eigentlich zum Arzt müßten aber es nicht können weil der 1000 km weit weg ist?Was bitte schön bringt eine 2h Augenuntersuchung, wo mir auch ein einfacher Sehtest sagt, das ich ohne Brille nichts sehe?
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Sehtest ab 50 sehen wir hier als Altersdiskriminierung....
Sehtest gilt hier für alle die einen Führerschein haben wollen.
Heisst ja auch nicht das sie nicht den Schein kriegen, nur das sie ohne Brille nicht fahren dürfen. Ist auch nicht 2 h, was immer das sein soll....
Für LKW Fahrer kommt dann noch der Gesundheitstest dazu (Wie Rüdiger schon sagte) und das finde ich auch richtig, auch 21 jährige können versteckte Krankheiten haben mit denen sie eben nicht in einen LKW gehören.
Meiner Meinung nicht mal in nen PKW, von geistig instabilen will ich mal garnicht anfangen...
Gruss, Pete
Pete,
wenn du deinen NON CDL driver license verlangerst, in den meisten States 5 Jahre ausnahme Arizona, da ist deine DL gultig bis das du 60 Jahre alt bist, machst du automatisch den "vision" test. (das ist der Kasten wo du die Buchstaben ablesen musst. 20/20)
http://www.stereooptical.com/images/products/optical1000.gif
Fur den CDL musst du alle 2 Jahre zum Arzt.
In Maryland ist das ~$100,--, in Florida ~$50,--. In den meisten Fallen dauert die Untersuchung ~2 Std. incusive Pi$$ test.
Es ist doch unsere eigene Sicherheit! Warum wird sich daruber Aufgeregt?
Rudiger
Link fur DMV NY
http://www.nysdmv.com/license.htm
Zitat:
Original geschrieben von Reachstacker
Sehtest ab 50 sehen wir hier als Altersdiskriminierung....Sehtest gilt hier für alle die einen Führerschein haben wollen.
Heisst ja auch nicht das sie nicht den Schein kriegen, nur das sie ohne Brille nicht fahren dürfen. Ist auch nicht 2 h, was immer das sein soll....
Für LKW Fahrer kommt dann noch der Gesundheitstest dazu (Wie Rüdiger schon sagte) und das finde ich auch richtig, auch 21 jährige können versteckte Krankheiten haben mit denen sie eben nicht in einen LKW gehören.
Meiner Meinung nicht mal in nen PKW, von geistig instabilen will ich mal garnicht anfangen...Gruss, Pete
Ich bin 61 Jahre alt, gelernter Berufskraftfahrer und habe 11 Jahre in einem anderen sicherglaubten Job gearbeitet. Im vergangene Jahr mußte ich wieder als Fahrer anfangen. Habe aber nur noch den C1E erhalten, ohne ärztliche Untersuchungen . Die konnte man ja bisher nicht nachholen. Das war eigentlich Berufsverbot! Ab 18 .10. 2008 tritt ein Ergänzungsgesetz in Kraft. Ich habe bereits die ärztlichen Untersuchungen nachgeholt (allg. Arzt 34,-€ , Augenarzt 94,-€). Ein Antrag auf Wiedererteilung des FS Kl. CE muß auch gestellt werden. Nur bei 0 Punkte in Flensburg wird die Zustimmung erteilt.
Ich bekomme meine CE zurück und finde hoffentlich nochmal neue Arbeit.
Wohne im Raum Berlin.
WZMAXI
Da wunsche ich Dir mal viel Gluck, das du deinen CE zuruck bekommst und das du schnell eine gut bezahlte Arbeit findest.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von WZMAXI
Ich bin 61 Jahre alt, gelernter Berufskraftfahrer und habe 11 Jahre in einem anderen sicherglaubten Job gearbeitet. Im vergangene Jahr mußte ich wieder als Fahrer anfangen. Habe aber nur noch den C1E erhalten, ohne ärztliche Untersuchungen . Die konnte man ja bisher nicht nachholen. Das war eigentlich Berufsverbot! Ab 18 .10. 2008 tritt ein Ergänzungsgesetz in Kraft. Ich habe bereits die ärztlichen Untersuchungen nachgeholt (allg. Arzt 34,-€ , Augenarzt 94,-€). Ein Antrag auf Wiedererteilung des FS Kl. CE muß auch gestellt werden. Nur bei 0 Punkte in Flensburg wird die Zustimmung erteilt.
Ich bekomme meine CE zurück und finde hoffentlich nochmal neue Arbeit.
Wohne im Raum Berlin.
WZMAXI
Zitat:
Original geschrieben von WZMAXI
Ich bin 61 Jahre alt, gelernter Berufskraftfahrer und habe 11 Jahre in einem anderen sicherglaubten Job gearbeitet. Im vergangene Jahr mußte ich wieder als Fahrer anfangen. Habe aber nur noch den C1E erhalten, ohne ärztliche Untersuchungen . Die konnte man ja bisher nicht nachholen. Das war eigentlich Berufsverbot! Ab 18 .10. 2008 tritt ein Ergänzungsgesetz in Kraft. Ich habe bereits die ärztlichen Untersuchungen nachgeholt (allg. Arzt 34,-€ , Augenarzt 94,-€). Ein Antrag auf Wiedererteilung des FS Kl. CE muß auch gestellt werden. Nur bei 0 Punkte in Flensburg wird die Zustimmung erteilt.
Ich bekomme meine CE zurück und finde hoffentlich nochmal neue Arbeit.
Wohne im Raum Berlin.
WZMAXI
Habe ich auch gehört, dass dieses Gesetz geändert wird. Ich habe leider nur den Text noch nicht finden können. (für Hinweise Dankbar 😉) Das bedeutet das alle, die "verfallen lassen" haben sich den CE wieder zu "holen". Oder gilt das dan erst ab jetzt, so dass dann kein CE mehr verfällt.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Habe ich auch gehört, dass dieses Gesetz geändert wird. Ich habe leider nur den Text noch nicht finden können. (für Hinweise Dankbar 😉) Das bedeutet das alle, die "verfallen lassen" haben sich den CE wieder zu "holen". Oder gilt das dan erst ab jetzt, so dass dann kein CE mehr verfällt.Zitat:
Original geschrieben von WZMAXI
Ich bin 61 Jahre alt, gelernter Berufskraftfahrer und habe 11 Jahre in einem anderen sicherglaubten Job gearbeitet. Im vergangene Jahr mußte ich wieder als Fahrer anfangen. Habe aber nur noch den C1E erhalten, ohne ärztliche Untersuchungen . Die konnte man ja bisher nicht nachholen. Das war eigentlich Berufsverbot! Ab 18 .10. 2008 tritt ein Ergänzungsgesetz in Kraft. Ich habe bereits die ärztlichen Untersuchungen nachgeholt (allg. Arzt 34,-€ , Augenarzt 94,-€). Ein Antrag auf Wiedererteilung des FS Kl. CE muß auch gestellt werden. Nur bei 0 Punkte in Flensburg wird die Zustimmung erteilt.
Ich bekomme meine CE zurück und finde hoffentlich nochmal neue Arbeit.
Wohne im Raum Berlin.
WZMAXIGrüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von WZMAXI
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Habe ich auch gehört, dass dieses Gesetz geändert wird. Ich habe leider nur den Text noch nicht finden können. (für Hinweise Dankbar 😉) Das bedeutet das alle, die "verfallen lassen" haben sich den CE wieder zu "holen". Oder gilt das dan erst ab jetzt, so dass dann kein CE mehr verfällt.
Grüße
Steini
Hallo!
Bisher war ich irritiert, jetzt bin ich verwirrt.
Ich bin 54 Jahre alt und habe meinen Führerschein Klasse 3 1983 gemacht. Ich muss umziehen und möchte (muss) einen 7,5 Tonner selber fahren.
Da ich den Alten habe und den nicht habe umschreiben lassen, wurde mir gesagt, der sei unbefristet ausgestellt und ich dürfe ohne ärztliche Bescheinigung fahren. Stimmt das?
Ich habe trotzdem morgen eine Augenuntersuchung beim Augenarzt, aber meine Frage ist einfach, ob es grundsätzlich nötig wäre?
Danke im Voraus
Bei dem C1/C1E (LKW bis 7,5to zGG/ mit Anhänger bis 12to zZuggesamtgewicht) nicht. Für den CE mt Ziffer 79 (Lkw 7,5to zGG + Anhänger bis 10to zGG; Besitzstandswahreung des alten 3er) schon. Achtung bei gewerblichen Einsatz ist auch noch eine Weiterbildung nach dem Bkfqg nötig. Für den privaten Umzug brauchst du die allerdings nicht.




