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Sehtest ab 50

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 18:49

Hallo Leute! Ich hab da mal ne Frage an euch, gilt der sehtesst ab 50 auch dann wen man nur einen 7,5to. Fährt??? Hab schon viele aussagen gehört, der eine meint ja, der andere wieder nein.

Bin da ein bisschen Ratlos und Tappe im Dunkeln. Hoffe das ihr ein bisschen Licht in die Sache Bringt.

PS. Ich bin 51 und habe die Fahrerkarte vor 3 Wochen beantragt, aber bis jetzt noch kein Bescheid

Beste Antwort im Thema

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C1E

Ich würde sagen lesen bildet.:rolleyes:

Und ja, ab 50 muss man ein Ärztliches gutachten machen, auch für denn 7,5 Tonner.

Ansonten verliert man diesen schein.

Danach alle 5 Jahre zum Doc sonst isser weg.

Klasse C1E

Beinhaltet BE

nur mit Klasse C1

Beinhaltet auch DE,D1E

nur mit Klasse D,D1

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Soll heissen das man alle 5 Jahre zum arzt muss der einem sagt ja oder nein.

MFG

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27 Antworten
am 28. Juli 2008 um 18:57

moin,

ja, der sehtest muss man machen auch das ärztliche gutachten, sonst verliert man seinen lkw-führerschein udn muss diesen neu machen (c/ce führerschein)

am 28. Juli 2008 um 19:27

Matze, lese doch mal den Thread, bevor Du antwortest.

Für den 7,5 t brauche ich den C1 - und für den dazugehörigen Anhänger den C1E.

Und für diese Klassen ist keine ärztliche Untersuchung notwendig, auch keine augenärztliche.

Und bevor Du aufschreist: Ich bin 58 und habe diese beiden Klassen.

Adolf

am 28. Juli 2008 um 19:35

Zitat:

Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T wird unbefristet und ohne ärztliche Untersuchung erteilt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

In den übrigen Klassen erfolgt eine Befristung für folgende Zeiträume:

Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf Jahre

Klassen C, CE: für fünf Jahre

Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre

Für den erstmaligen Erwerb wie auch die Verlängerung der Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE ist eine ärztliche Bescheinigung entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich. Dabei geht es um die Frage, ob eignungsausschließende Erkrankungen vorliegen. Der Arzt wird dabei vom Antragsteller frei gewählt.

 

Darüber hinaus ist sowohl beim Neuerwerb als auch bei der Verlängerung einer Fahrerlaubnis stets ein ausreichendes Sehvermögen nachzuweisen. Zum Erwerb einer unbefristeten Fahrerlaubnisklasse genügt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Bei befristeten Fahrberechtigungen ist neben der ärztlichen Eignungsuntersuchung auch eine Begutachtung durch den Augenarzt bei Ersterwerb wie auch bei der Verlängerung vorgeschrieben.

(quelle: adac)

am 28. Juli 2008 um 20:06

Dann sage mal dem Straßenverkehrsamt bescheid, daß der ADAC die Gesetze besser kennt als die zuständige Behörde.

Edit:

Matze, lese mal Deine zitierten Beiträge durch. Bei C1 und C1E geht es - außer bei Ersterwerb - nur um die Verlängerung. Und ich brauche meinen nicht zu verlängern.

Jetzt interpretiere ich in den Anfangsthread: So wie ich den verstanden habe, geht es da auch nicht um eine Verlängerung. Wenn doch, sollte der TE dies ausdrücklich mitteilen.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C1E

Ich würde sagen lesen bildet.:rolleyes:

Und ja, ab 50 muss man ein Ärztliches gutachten machen, auch für denn 7,5 Tonner.

Ansonten verliert man diesen schein.

Danach alle 5 Jahre zum Doc sonst isser weg.

Klasse C1E

Beinhaltet BE

nur mit Klasse C1

Beinhaltet auch DE,D1E

nur mit Klasse D,D1

ab 18 Jahre

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Soll heissen das man alle 5 Jahre zum arzt muss der einem sagt ja oder nein.

MFG

am 29. Juli 2008 um 3:51

Zitat:

Original geschrieben von Astra GSX-R

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#C1E

Ich würde sagen lesen bildet.:rolleyes:

Und ja, ab 50 muss man ein Ärztliches gutachten machen, auch für denn 7,5 Tonner.

Soll heissen das man alle 5 Jahre zum arzt muss der einem sagt ja oder nein.

MFG

Würde ich auch sagen: Lesen bildet. *grins*

<Zitat>

Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE :

Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist, dann ist nach neuem Recht ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.

Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:

*

die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung

*

wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden

</Zitat

Denkt an die alten Führerscheine der Klasse 3. Und darauf habe ich hingewiesen.

am 29. Juli 2008 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von amreih

Hallo Leute! Ich hab da mal ne Frage an euch, gilt der sehtesst ab 50 auch dann wen man nur einen 7,5to. Fährt??? Hab schon viele aussagen gehört, der eine meint ja, der andere wieder nein.

Bin da ein bisschen Ratlos und Tappe im Dunkeln. Hoffe das ihr ein bisschen Licht in die Sache Bringt.

PS. Ich bin 51 und habe die Fahrerkarte vor 3 Wochen beantragt, aber bis jetzt noch kein Bescheid

und wenn er den c/ce führerschein hat??????????????????????????ß

am 29. Juli 2008 um 9:25

Wenn er ihn hätte wäre es Klasse 2 und auserdem hat er nach Klasse 3 bzw bis 7,5t gefragt.

am 29. Juli 2008 um 9:53

7,5t kann man doch auch mitm c/e fahren

Aber das dürftest du ja immernoch selbst wenn der CE Schein soweit denn vorhanden wegfällt.Du musst nur zum Doc wenn dir der Teil des alten 3ers wichtig ist der nicht dur C1/c1e abgedeckt wird.Also die oben beschriebene eingeschränkte CE Klasse

am 29. Juli 2008 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

7,5t kann man doch auch mitm c/e fahren

Moin,

um es extra für Dich auf die Spitze zu treiben: :D

Kann man mit dem DE FS denn auch einen 7,5 to Auto fahren?

Was soll der Spruch den Du da geschrieben hast?

Gruss

Marcus

PS gerade auf dem FS nachgesehen:

B: unbegrenzt

C1: unbegrenzt

C: gültig bis zum Erreichen des 50. Lenensjahers

D1: Gültig 5 Jahre ab Austellungsdatum

D: Gültig 5 Jahre ab Austellungsdatum

BE: unbegrenzt

C1E: unbegrenzt

CE: gültig bis zum Erreichen des 50. Lenensjahers

D1E: Gültig 5 Jahre ab Austellungsdatum

DE: Gültig 5 Jahre ab Austellungsdatum

und den Rest spare ich mir :D

Ich hab meine Führescheine alle nach altem Recht erworben :D und die stehen auch alle so auf meinem FS

am 29. Juli 2008 um 10:45

der te ist aber schon 51 jahre alt ...

und wenn er den 7,5t mitm ce fährt bzw hat dann muss er auch die untersuchung machen sonst verfällt der ce und er kann keinen für ce spezifischen lkw fahren

Hallo zusammen

 

ich hake mich hier mal ein weil ich zwei Fragen zum Thema habe.

 

Was kostet eigentlich der Sehtest? und

Kann man ihn auch woanders als beim Augenarzt machen lassen?

 

Hintergrund:

Ich hab vor 5 Jahren bei der ersten Verlängerung 55 € für die komplette ärztliche Untersuchung (20min.) bezahlt und jetzt will der Hausarzt 23 € und der Augenarzt ca.100 € :eek: für 2h Untersuchung haben.

Ist das real?

 

 

Wenn das so weiter geht kann und will ich mir die nächste Verlängerung nicht mehr leisten.:o

2xPapa,

wir bezahlen schon seit Jahren alle ZWEI Jahre ~$100,--.

Sehtest, Pi$$test, Bluttest, Reflexe, ALLES wird gepruft.

Das ist nicht Altersgebunden.

Du hast einen CDL, du braucht die MED card alle zwei Jahre neu.

http://www.fmcsa.dot.gov/rules-regulations/administration/medical.htm

Was soll die Aufregung????

Es ist doch zu DEINE eigene Sicherheit die auch mit UBERPRUFT wird.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von 2xPapa

Hallo zusammen

ich hake mich hier mal ein weil ich zwei Fragen zum Thema habe.

Was kostet eigentlich der Sehtest? und

Kann man ihn auch woanders als beim Augenarzt machen lassen?

Hintergrund:

Ich hab vor 5 Jahren bei der ersten Verlängerung 55 € für die komplette ärztliche Untersuchung (20min.) bezahlt und jetzt will der Hausarzt 23 € und der Augenarzt ca.100 € :eek: für 2h Untersuchung haben.

Ist das real?

 

Wenn das so weiter geht kann und will ich mir die nächste Verlängerung nicht mehr leisten.:o

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