sehr dringend kfz verkauf von Privat zu privat
Hallo
ich hätte da mal eine frage
und zwar habe ich heute mein auto verkauft der käufer kam hat das auto bezahlt und hat es mitgenommen und 1 stunde später ruft er mich an und sagt mir er hat einen motorschaden.
und das auto hat nur 900 euro gekostet und er wusste das die kopfdichtung defekt ist
ich habe aber in den kaufvertrag geschrieben
das fahrzeug wird ohne jegliche garantie und gewährleistung verkauft
fahrzeug wird als bastlerfahrzeug verkauft mit mängeln
wie schaut es da jetzt aus da er mir das fahrzeug zurück geben möchte
ich hoffe um schnelle antwort
danke schonmal im vorhinein
13 Antworten
Sofern du ihm den Mangel mitgeteilt hast (und am besten auch noch detailliert im KV festgehalten hast), kann er dir nichts. Außerdem hast du die Gewährleistung ausgeschlossen, womit du nur für arglistig verschwiegene Mängel haftest. Der Käufer müsste dazu also einen Anwalt einschalten und vor Gericht - ob sich das bei einem 900 € Auto lohnt?
Einfach aussitzen, da kommt nichts mehr nach... (jedenfalls nichts, worüber du dir Gedanken machen solltest)
Wusste, dass die Kopfdichtung defekt ist? Steht das auch so im Kaufvertrag? Gewährleistungsausschluss ist normalerweise wirksam, wenn keine wesentlichen Mängel (arglistig) verschwiegen wurden. Bastlerfahrzeug? Nur im Vertrag so bezeichnet, oder auch vom Alter, Laufleistung und Zustand? Der Käufer hat wohl eine Probefahrt gemacht und ist mit Motorkraft davon gefahren.
Drängt sich also die Frage auf, konkrete Mängel im Kaufvertrag aufgeführt oder wusstest Du, dass der Motor in Kürze krepieren würde? Falls erstes Ja und zweites Nein würde ich es nicht zurück nehmen. Jeder Richter kann das natürlich anders sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Sofern du ihm den Mangel mitgeteilt hast (und am besten auch noch detailliert im KV festgehalten hast), kann er dir nichts. Außerdem hast du die Gewährleistung ausgeschlossen, womit du nur für arglistig verschwiegene Mängel haftest. Der Käufer müsste dazu also einen Anwalt einschalten und vor Gericht - ob sich das bei einem 900 € Auto lohnt?Einfach aussitzen, da kommt nichts mehr nach... (jedenfalls nichts, worüber du dir Gedanken machen solltest)
hiii danke für deine antwort
im kv ist es nicht festgehalten er hat aber vor kauf von dem fahrzeug gesehen das die kopfdichtung defekt ist und ich habe ihn dan die frage gestellt entweder du nimmst das auto mit oder du fahrst wider und er hat es gekauft
und ich denke mal wenn im kv steht wird als bastlerfahrzeug verkauft mit diversen mängeln kann er mir nichts anhaben oder ?
in den motor kann man ja nicht rein schauen vor verkauf des fzg
Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Wusste, dass die Kopfdichtung defekt ist? Steht das auch so im Kaufvertrag? Gewährleistungsausschluss ist normalerweise wirksam, wenn keine wesentlichen Mängel (arglistig) verschwiegen wurden. Bastlerfahrzeug? Nur im Vertrag so bezeichnet, oder auch vom Alter, Laufleistung und Zustand? Der Käufer hat wohl eine Probefahrt gemacht und ist mit Motorkraft davon gefahren.Drängt sich also die Frage auf, konkrete Mängel im Kaufvertrag aufgeführt oder wusstest Du, dass der Motor in Kürze krepieren würde? Falls erstes Ja und zweites Nein würde ich es nicht zurück nehmen. Jeder Richter kann das natürlich anders sehen.
hallo
nein das wusste ich eben nicht das die kopfdichtung kaputt ist
der käufer ist auch eine probefahrt davor gefahren
nein ich wusste das nicht das der motor bald eingehen würde ich bin ja immer mit dem auto gefahren ohne probleme
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Zitat:
Original geschrieben von marco0410
...
und das auto hat nur 900 euro gekostet und er wusste das die kopfdichtung defekt ist
Woher wusste er zum Zeitpunkt des Kaufs, dass die Kopfdichtung hinüber ist, wenn Du es selber nicht wusstest?
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Woher wusste er zum Zeitpunkt des Kaufs, dass die Kopfdichtung hinüber ist, wenn Du es selber nicht wusstest?Zitat:
Original geschrieben von marco0410
...
und das auto hat nur 900 euro gekostet und er wusste das die kopfdichtung defekt ist
Gruß vom bösen Dieter
der käufer ist ein mechaniker und hat gesagt die kopfdichtung ist kaputt da er druck auf den schläuchen hatte
Sag ihm er soll seine Forderungen schriftlich an dich richten damit du es einem Anwalt weiter reichen kannst.
Meist ist dann Ruhe.
Wenn mir ein Mechaniker, der das Auto kaufen will, eine Diagnose "Kopfdichtung defekt" bei der Probefahrt gibt, dann schreibt man das in den Vertrag.
Da du aber Bastlerfahrzeug geschrieben hast und der Preis mit 900€ nicht besonders hoch ist, sind deine Probleme wohl nicht besonders groß. Ein Profischrauber sollte dann schon wissen dass hier Reparaturen anstehen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Sag ihm er soll seine Forderungen schriftlich an dich richten damit du es einem Anwalt weiter reichen kannst.Meist ist dann Ruhe.
Wenn mir ein Mechaniker, der das Auto kaufen will, eine Diagnose "Kopfdichtung defekt" bei der Probefahrt gibt, dann schreibt man das in den Vertrag.
Da du aber Bastlerfahrzeug geschrieben hast und der Preis mit 900€ nicht besonders hoch ist, sind deine Probleme wohl nicht besonders groß. Ein Profischrauber sollte dann schon wissen dass hier Reparaturen anstehen.
Grüße
Steini
ok das ist eine super idee und werde es morgen auch gleich machen
ich habe ja auch dazu geschrieben dass das auto diverse mängel hat normaler weise muss ich ihn da ja nicht zurücknehmen oder?
Zitat:
Original geschrieben von marco0410
ich habe ja auch dazu geschrieben dass das auto diverse mängel hat normaler weise muss ich ihn da ja nicht zurücknehmen oder?
Das kommt auf soo viele kleine Dinge an, letztlich entscheidet das aber der Richter, welcher
deinenFall verhandelt und nicht das Forum 😉
Einen direkten Zwang das Fahrzeug jetzt wieder zurück zu nehmen wie Rücktritt nach Widerruf (beim Versandhandel) gibt es für dich nicht. Freiwillig kannst du das natürlich tun. Ich vermute aber mal eher dass der Käufer noch ein bisschen Handeln möchte.... wahrscheinlich war es dem wirklichen Käufer im Hintergrund der dann einen Export draus macht zu teuer.
Grüße
Steini
Scheint wohl momentan eine sehr beliebte Masche zu sein.
Auto Kaufen, mitnehmen und kurz darauf anrufen und irgendwas von großem Schaden faseln.
Will demnächst auch unseren Alten abstoßen - bin mal gespannt was mich da erwartet.
Aber Dank MT kennt man ja schon einige Tricks.
Alsoich verkauf mein Auto auch bald, allerdings wird ich mir vorher eine andere Nummer zulegen, heute weiß man ja wirklich nicht mehr wem man trauen kann und wem nicht.
Wenn Du den Spruch nach der Probefahrt - Kopfdichtung ist defekt - beweisen kannst, ist ohnehin nichts mit Gewährleistung. Denn wen nein Kauf in Kenntnis der Mängel getätigt wird, sind die davon ausgeschlossen.