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Sehr alte Reifen

Themenstarteram 8. Juli 2010 um 12:32

Hallo!

Mein Bruder ist heute mit Anhänger von der Polizei angehalten worden. Vor 2 Jahren haben wir die Reifen vom TÜV für und auf den Anhänger eintragen lassen. Es hat aber leider keiner bemerkt das diese schon 28! Jahre alt sind. Die Polizei dann heute schon. Haben wir da irgendwie eine Chance aus der Nummer wieder raus zu kommen? Fahrer und Halter jeweils 3 Punkte, Plus natürlich 175 Euro zusammen ohne Bearbeitungsgebühr. Gut, man hätte mal selber auf den Reifen nach einem Datum suchen sollen, haben uns aber auf den TÜV verlassen.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Es gibt KEIN gesetzliches Höchstalter für Reifen.

Waren die Teile abgefahren? Stark porös? Beschädigt? Wenn ja (bei 28 Jahren vermutlich zu erwarten), dann kommst du da selbstverständlich nicht mehr raus.

Dem TÜV wirst du das wohl kaum anhängen können, denn letztendlich bist du immer selbst dafür verantwortlich, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

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auch wens schon älter ist:

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty

Dem Polizist fehlt einfach die Rechtsgrundlage für die Untersagung der Weiterfahrt !

da biste aber ganz schön schief gewickelt...da der polizist keinerlei rechtliche handhabe hat (auf gut deutsch er is dumm wie´n stück brot) KANN/DARF UND MACHT ER AUCH dein auto nur auf verdacht stehen lassen. er kann dir die weiterfahrt untersagen weil ihm dein bayern münchen aufkleber net passt. ok er bekommt zwar hinter eine auf den deckel aber wen der nette wachtmeister sagt er zweifelt die zulassigkeit des reifens an dann bleibt die kiste vor ort stehen, wird abgeschleppt zu einer prüfstation ODER wen die herren gnädig sind wirst du per polizeieskorte zur nächsten prüfstation geleitet. nochmals: der polilist kann und darf nicht beurteilen ob ein teil "ok ist". er kann seine zweifel an der zulässigkeit äussern. und zu sagen ob ein alter reifen zulässig ist oder net kann und darf nur der aas (also tüv, dekra, etc). ist es z.b. sonntag nachts ist kein prüfer verfügbar ist wird die weiterfahrt untersagt und in krassen fällen die kiste beschlagnahmt bis montags ein prüfer sich das elend anschaut.

das wird keiner wegen alten reifen machen, aber rechtlich DARF DIE POLIZEI DAS! vorallem bei getunten autos immer sehr beliebt.

 

Zitat:

Ein offensichtlicher Mängel der Reifen ist nicht ersichtlich, also beruht alles auf reiner Vermutung ( Willkür) des Beamten !

ja und? ein karrieregeiler neuling wird da meckern. ein alter hase lässt dich weiterfahren.

Zitat:

Ein Hinweis auf eine mögliche Einschränkung der Betriebstauglichkeit auf Grund des Alters der Reifen, wäre angebracht, und auch für den Halter verständlich gewesen.

wäre, hätte, könnte sind aber nicht gefragt.

Zitat:

Ich habe beim TÜV bei Überprüfung meines Anhängers explizit nachgefragt, da meine Reifen auf dem Anhänger mit 12 Jahren noch fast Neuwertig an zu schauen sind.

Fazit: Solange die Reifen keine Beschädigungen und genügend Restprofil aufweisen, sind Sie Strassenverkehrstauglich. Selbst kleine Risse sind da kein Mangel, da Solche selbst bei relativ neuen Reifen auftreten können.

ist ja auch rechtlich richtig. nur eben ein polizist kann und darf das net entscheiden.

Zitat:

Ich würde auf die entspechende Polizei - Wache fahren, und mal mit Ihnen reden, notfalls mit dem Chef.

Dann wird so mancher "übereifrige" Polizist auch einsichtig :)

und dann? sowas mach ich alle 3 monate wen mich wieder so´n komiker rauszieht und meint ich hätte ein us kennzeichen oder das kennzeichen in die mitte des fahrzeuges gehören oder, oder, oder...langsam hab ich keine lust mehr mit deren scheffes zu diskutieren weil eh nix bei rauskommt.

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 8:30

Hallo!

Hat jetzt alles sehr lange gedauert und ist bis vors Gericht gegangen.

Am Freitag war die Verhandlung und das Verfahren ist eingestellt worden. Es gibt kein Höchstalter für Reifen und da genug Profil drauf war, konnte man uns nichts. Das die Reifen hart sind, hat man uns nicht zur Last gelegt, weil der Führer und Halter das nicht erkennen müssen. Der TÜV hätte das bemängeln müssen. Also für uns gut ausgegangen.

Nochmals vielen Dank für eure Beiträge.

Berit

am 10. Januar 2011 um 8:38

OK...

Du bist fein raus...;)

Aber den Staat hats mal wieder unnötig Geld gekostet, nur weil da ein Staatsdiener nicht richtig informiert war was nun erlaubt ist und was nicht...:rolleyes:

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