Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

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Wir sind hier im Forum alle per Du.

Und nein ich fühle mich persönlich nicht angegriffen.

Wollte nur damit schreiben, daß man nicht auf den ersten Anschein von einem "Nichtbehinderten" ausgehen soll, und daher von Mißbrauch ausgehen, nur weil es kein Automatik-Fahrzeug ist oder man keinen Umbau sehen kann.
Auch bei einem Fast-Normal-Laufenden kann man durchaus irren.

Ich finde es auch verwerflich wenn einer den Ausweis eines Verwandten mißbraucht.
Aber wie geschrieben, man sieht die Berechtigung nicht auf den ersten Blick.
Daher finde ich es auch sehr gut, daß die neueren Parkausweise ein Lichtbild haben um eine bessere Zuordnung zu haben.

Zum Denkanstoß:
Wenn man so geboren wird kennt man es nicht anders und richtet die Motorik danach aus.
In den Siebzigern war es sicher einfacher die Fahrprüfung abzulegen.
Der Prüfer hat aber sehr genau die Pedalkräfte überprüft.
Als einzige Auflage kam zur Sicherheit ein Bremskraftverstärker in die Papiere.
Bei heutigen Fahrzeugen eh Serienzustand.

Lieber Leuchtturm86,
es macht mich sehr traurig zu lesen, was du da geschrieben hast. Du mußt - vielleicht auch zurecht - sehr verbittert sein, dass dir ein solcher Parkplatz nicht zugesprochen wurde. Das ändert aber wohl nichts daran, dass du meine Behinderung adäquat einschätzen kannst. Das haben die Ämter in meinem Fall nämlich sehr sorgfältig gemacht, denn wie du richtig bemerkst sind solche personenbezogenen Parkplätze eine seltene Ausnahme. Ich genieße meine multiplen Behinderungen nunmehr seit 23 Jahren. Heute kann ich mich auch mit starken Medikamenten kaum noch bewegen. Grad letzte Woche titulierte mich ein Falschparker mit dem Wort : Krüppel. Ergo sieht man es bei mir wohl auch nach außen.

Ich schreibe es mal deiner Verbitterung über den verlorenen Rechtstreit zu, dass du mich als Simulant bezeichnest. Vielleicht hättest du auch mal den Untertitel unter meinen Beiträgen gelesen, dann wäre dir ein Licht im Leuchtturm aufgegangen. Ob dein steifes Bein für das Merkmal aG und einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz ausreicht mag ich nicht zu beurteilen. Käptn Ahab jagte mit einem Holzbein ja noch sehr akribisch Moby Dick. Ich finde, dass es eben nicht ausreicht, dass man diese oder jene Behinderung hat, sondern auch wie die subjektiv glaubhafte Beeinträchtigung des Bewegungsradius ausfällt.

Wenn es mir finanziell möglich wäre und sich eine gute Möglichkeit ergibt, dann würde ich wegziehen. Es gibt ja auch Wohnungen mit Tiefgaragenparkplatz, wobei ich bisher noch keine Tiefgarage mit Aufzug gesehen habe, die absolut barrierefrei ist. Leider hat sich so etwas im privaten Wohnungsbau noch nicht durchgesetzt.

Naja - vielleicht ist ja auch bemerkt worden, dass ich meine Meinung zu den drakonisch geforderten Strafen schon vor vielen Beiträge geändert habe. Da muss man sich auch schon die Mühe machen alles zu lesen. Als Fazit : wir kommen sicher nicht weiter, wenn wir hier einen Wettbewerb unserer Behinderungen veranstalten. Am Ende gibt es gar keine personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätze mehr. Selbst wenn ich meinen Parkplatz auflösen lassen würde, dann würdest du ihn nicht bekommen. Nützen würd er dir ja auch nix, denn du brauchst ja einen vor deiner Haustür und nicht vor meiner. Und tue mir bitte den Gefallen, dass du den Gesundheitszustand eines anderen Menschen nie beurteilst bevor du ihn sachverständig verstanden hast. Schlussendlich ist es ja auch so, dass du dich mit einem steifen Bein auch für berechtigt gehalten hast so einen Parkplatz zu beantragen - damit erfüllst du ja auch nicht die von dir aufgestellten Kriterien : völlige Bewegungsunfähigkeit unterhalb, Rollstuhlfahrer "plus" Schlaganfall. Überlege dir bitte nochmal, was du geschrieben hast.

LG JoJoMS

Ich bin selbst weder behindert, noch im Besitz einer Parkerlaubnis mit ag. Trotzdem stehe ich ab und zu auf einem Behindertenplatz. Ich fahre nämlich öfters meinen behinderten Sohn, packe ihn in den Rolli bringe ihn z.b. zum Sportplatz als Zuschauer ,fahre dann wieder weg und beim abholen stelle ich mich wieder auf einen Behindertenplatz. Mir sieht man logischerweise keine Behinderung an und trotzdem parke ich dort. Wer im ursächlichen Zusammenhang mit einem Behinderten unterwegs ist, sollte nicht noch angefeindet werden. Zur Not kann man sich ja auch ins Halteverbot stellen.
Kann die Bitterkeit nur teilweise verstehen, da es gegen ebenfalls Betroffene geht.
Das ist nicht o.k.
Es gibt genug , die sich ohne Ausweis auf Behindertenplätze stellen.

mfg
Peter

Peter, auf keine Fall würde ich dich wegen so etwas anfeinden. Es gehört zum täglichen Umgang bei der Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen, dass man auch mal ein paar Minuten wartet, bevor man wie ein HB-Männchen durch die Decke geht.

Dir steht doch auch ein Schwerbehindertenparkausweis zu, weil du ja deinen behinderten Sohn beförderst. Da ist es eine Selbstverständlichkeit, dass du auch die Vorzüge z.B. der Breite und Länge eines Schwerbehindertenparkplatz in Anspruch nehmen darfst. Einen Parkausweis solltest du dir allerdings besorgen - ausreichende Gründe liegen ja bei dir bzw. deinem Sohn vor. Er ist ja Rollstuhlfahrer - damit ist alles bestens in Ordnung. Mit einem Schwerbehindertenparkausweis darfst du dann auch auf dem Parkplatz stehen bleiben - schließlich kannst du ja deinen Sohn nicht am Straßenrand abstellen, dann einen anderen Parkplatz suchen und dann deinen Sohn abholen. Solche Unbequemlichkeiten mußt du nicht auf dich nehmen.

Ich denke mal, dass jeder Schwerbehinderte, der einen Schwerbehindertenparkausweis wird sich ohne weiteres in deine Situation hineinfühlen können. Da sollte es dann keine Anfeindungen geben.

Im absoluten Parkverbot darfst du weder mit noch ohne Schwerbehindertenparkausweis parken. Im eingeschränkten Halteverbot darfst du das ebenso wie in Anwohnerparkzonen bis zu 3 Stunden.

Auf einem nicht ausdrücklich einem Schwerbehinderten zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz mit Nummer darfst du mit dem blauen neuen Lichtbildausweis 24 Stunden parken. Nur wenn du einen personenbezogenen Parkplatz mit Nummer für deinen Sohn bekämst, dann dürftest du da uneingeschränkt stehen. Nur wird man dir in deiner besonderen Situation vermutlich keinen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz mit Nummer zugestehen.

Lass dich bitte von HB-Männchen oder Weibchen nicht ärgern. Du handeltst richtig und berechtigt.

Allerdings : ich spreche schon desöfteren Pkw-Fahrer/innen an, bei denen man nicht gleich am fehlenden Parkausweis oder an einer sichtbaren Schwerbehinderung auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Meist entwickeln sich da nette und auch verständnisvolle Gespräche - von ein paar Wilden bzw. Unbelehrbaren abgesehen. Ich denke, dass freundliche Gespräche das Verständnis auf beiden Seiten fördern.

LG JoJoMS

P.S.: Der Hardlinertitel über diesem Thread stammt ja letztendlich von mir - na vielen Beiträgen hier und wachsender Weisheit :-) würde ich den Titel doch revidieren wollen und plädiere mehr für eine deutlichere Öffentlichkeitsarbeit. Werben für Verständnis ! Das bringt - so glaube ich - mehr. Die bisherigen Sanktionen müssen ausreichen - oder sie sind aus einem rechtstaatlichen Verständnis der Verhältnismäßigkeiten heraus generell in Frage zu stellen. Last but not least würde ein sofortiger längerfristiger Führerscheinentzug dazu führen. dass ein so sanktioniertes Vergehen unterbleibt - abgesehnen von wenigen Ausnahmen der Irrtümer. Nur wäre so etwas auch nicht verhältnismäßig.

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Zitat:

Original geschrieben von swanangel



Es gibt genug , die sich ohne Ausweis auf Behindertenplätze stellen.

mfg
Peter

Hallo,

dazu habe ich ein schönes Foto, siehe Anhang.

Gruß

Ha, genau das letzte Bild zeigt das, was ich ansprechen wollte. Was macht ihr da? Wird sich da auch beschwert? Ich habe zum Glück keine Behinderung, jedoch aus beruflichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich faktisch so gut wie überall hinstellen darf. Gehwege und Bushaltestellen nicht ausgenommen. Gebührenpflichtige Parkplätze kostenlos etc. Halteverbot gibts da nicht... 
Ich dürfte also berechtigter Weise auch auf einem Behindertenparkplatz parken und wenn  mich einer sieht, dann meint er auch, dass ich da unerlaubter Weise stehe... 

Zur Grundidee mit hohem Busgeld etc: Das bringt sehr lange keine Wirkung, weil es so gut wie keiner weiß. Der Großteil der unerlaubten Parker parkt ja nicht immer wieder auf dem gleichen Behindertenparkplatz. Ich würde mal sagen, das machen die 1x an diesem speziellen Parkplatz, weil sie keinen finden und dann werden sie wieder ganz wo anders parken, weil es nur ein schneller Besuch war. Dauerparker, wie Anwohner etc. werden sowas sowieso nicht machen, denn die wissen, wo gute Parkplätze sind.  

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Ha, genau das letzte Bild zeigt das, was ich ansprechen wollte. Was macht ihr da? Wird sich da auch beschwert? Ich habe zum Glück keine Behinderung, jedoch aus beruflichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich faktisch so gut wie überall hinstellen darf. Gehwege und Bushaltestellen nicht ausgenommen. Gebührenpflichtige Parkplätze kostenlos etc. Halteverbot gibts da nicht... Ich dürfte also berechtigter Weise auch auf einem Behindertenparkplatz parken und wenn  mich einer sieht, dann meint er auch, dass ich da unerlaubter Weise stehe... Zur Grundidee mit hohem Busgeld etc: Das bringt sehr lange keine Wirkung, weil es so gut wie keiner weiß. Der Großteil der unerlaubten Parker parkt ja nicht immer wieder auf dem gleichen Behindertenparkplatz. Ich würde mal sagen, das machen die 1x an diesem speziellen Parkplatz, weil sie keinen finden und dann werden sie wieder ganz wo anders parken, weil es nur ein schneller Besuch war. Dauerparker, wie Anwohner etc. werden sowas sowieso nicht machen, denn die wissen, wo gute Parkplätze sind.  

😕 Was war das? 

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Ich habe zum Glück keine Behinderung, jedoch aus beruflichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich faktisch so gut wie überall hinstellen darf. 

Da gibts aber nicht viel womit eine solche AG gerechtfertigt wäre, entweder hast du eine blaue Blinklampe aufm Dach oder du bist Götterbote, ansonsten dürfte es eng werden.😁

Nein, das gilt ja nur in der Kommune. -> Einsatzfahrzeug Stadtwerke sozusagen. 

Hallo,

auch wenn man eine blaue Lampe auf dem Dach hat, darf man sich nicht alles erlauben.

Wird man erwischt, so wird oftmals versucht ein Einsatz vorzutäuschen.

Gruß

Ja, das ist schon klar. Aber ich hoffe, ihr habt verstanden, was ich sagen wollte: Es ist möglicherweise nicht immer alles so, wie es scheint.

Man wird nämlich dann fast immer gleich angefeindet und beschimpft etc. Ich bin dann eben ein Mensch, der sich sowas nicht gefallen lässt, denn man hätte ja auch höflich sein können. Dem entsprechend gibts dann von mir immer Kontra!

Hallo,

so richtig verstehen tust du das Problem aber auch nicht, du solltest dich erstmal damit beschäftigen wer denn zu Recht einen entsprechenden Parkausweis hat.
Es handelt sich hier um Menschen die nicht mal kurz mit der Warnblinke rechts ranfahren können um auszusteigen und dich kurz darum zu bitten den Parkplatz frei zu machen.
Um einen vollautomatisch verstauten Rolli zu entladen benötigen die Fahrzeuge oft die größere Breite des reservierten Parkplatzes.
Und um auf das Bild mit dem Einsatzwagen zurück zu kommen, auch die müssen sich dran halten, denn sonst muss ein auf den Parkplatz angewiesener deren Kollegen rufen um sie da weg zu bekommen.

Also so ganz einfach ist das nicht, von mir aus kannst du ja auf einem Behindertenparkplatz halten, aber Parken ist nicht, auch nicht mit Komunalfahrzeugen, soweit gehen die Befugnisse nicht.

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Ha, genau das letzte Bild zeigt das, was ich ansprechen wollte. Was macht ihr da? Wird sich da auch beschwert? Ich habe zum Glück keine Behinderung, jedoch aus beruflichen Gründen eine Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich faktisch so gut wie überall hinstellen darf. Gehwege und Bushaltestellen nicht ausgenommen. Gebührenpflichtige Parkplätze kostenlos etc. Halteverbot gibts da nicht... Ich dürfte also berechtigter Weise auch auf einem Behindertenparkplatz parken und wenn  mich einer sieht, dann meint er auch, dass ich da unerlaubter Weise stehe... Zur Grundidee mit hohem Busgeld etc: Das bringt sehr lange keine Wirkung, weil es so gut wie keiner weiß. Der Großteil der unerlaubten Parker parkt ja nicht immer wieder auf dem gleichen Behindertenparkplatz. Ich würde mal sagen, das machen die 1x an diesem speziellen Parkplatz, weil sie keinen finden und dann werden sie wieder ganz wo anders parken, weil es nur ein schneller Besuch war. Dauerparker, wie Anwohner etc. werden sowas sowieso nicht machen, denn die wissen, wo gute Parkplätze sind.  

@ fuchs 100Was wir da machen stelle dich doch einfach mal auf einen Behindertenparplatz dann wirst du sehen was passiert. Du könntest z.B.  eine Anzeige bekommen. Echt lachhaft mit deiner Ausnahmegenehmigung könntest du überall parken, unter anderem auch auf einem Behindertenparkplatz. Glaubst du behinderte Menschen sind so naiv und nehmen dir das ab  Die Realität sieht ganz anders aus als du sie siehst. Ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs_100


Ja, das ist schon klar. Aber ich hoffe, ihr habt verstanden, was ich sagen wollte: Es ist möglicherweise nicht immer alles so, wie es scheint.

Man wird nämlich dann fast immer gleich angefeindet und beschimpft etc. Ich bin dann eben ein Mensch, der sich sowas nicht gefallen lässt, denn man hätte ja auch höflich sein können. Dem entsprechend gibts dann von mir immer Kontra!

Was erwartest du eigentlich von einem behinderten Menschen der dich darauf anspricht , das du unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehst und du ihn mit der Antwort ich stehe da nur ganz kurz abfertigst. Das du dann angefeindet wirst muß du dich nicht wundern. Du solltest echt einmal nachdenken falls du überhaupt in der Lage bist in welche Situation einen behinderten Menschen bringst wenn du einen Behindertenparkplatz nutzt.

Das rücksichtslose parken auf Behindertenparkplätzen ist hier in Deutschland an der Tagesordnung.

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