Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?
Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.
- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand
Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :
- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.
Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.
Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.
Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.
Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.
Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.
Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS
Beste Antwort im Thema
Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.
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Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :
- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.
Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.
Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.
Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.
Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.
Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.
Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS
291 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ein großes Problem dabei ist: Wie will man herausfinden, wer tatsächlich das Auto dort abgestellt hat, um einen Punkt oder auch mehrere zu vergeben? Im Bereich der Bußgelder muß schon der Täter selbst überführt werden. Ich kann es z.B. nicht aktiv beeinflussen, ob einer der berechtigten Fahrer das auf mich zugelassene Fahrzeug auf einem solchen Parkplatz abstellt, also ist es auch nicht legitim, daß ich meinen Führerschein dadurch loswerde.Kurz: Wer Punkte oder gar Fahrverbot für mich fordert, weil mein Schatz* oder mein Werkstattmechaniker* oder wer auch immer mein Auto auf einem solchen Parkplatz abgestellt hat, der kann es sich offensichtlich nicht vorstellen, wie das Leben eines Gehbehinderten ist.
* Nur theoretisch, denn sie würden es in meinem Fall nicht tun.
Wenn jemand deinen Ausweis ohne dein Wissen mißbräuchlich benutzt wirds richtig teuer. Das ist eine Straftat die hart bestraft werden kann.
Das es einige machen dürfte jeden klar sein. Wenn der dann erwischt wird kann der sich warm anziehen. Da verstehen die Behörden normaleweise keinen Spass.
@ meehster
So etwas nennt sich in Deutschland "Halterhaftung°, ggf. müßtest du "dein" Fahrverbot mit demjenigen ausmachen, dem du dein Fahrzeug überlassen hast. Kannst, willst du den Verantwortlichen nicht benennen kommst du evtl. beim ersten Mal um Fahrverbot und Punkte herum, nicht aber um die Abschleppkosten ! Das Zauberwort heißt dann Fahrtenbuch. Die Abschleppkosten bleiben dir nichtmal erspart, wenn dein Auto zuvor geklaut worden sein sollte. Dennoch hoffe ich sehr, dass du dein Konstrukt nicht als Rechtfertigung für freies Parken für Jedermann auf Schwerbehindertenparkplätzen siehst. Die Kfz-Verwahrstelle respektive das Abschleppunternehmen werden ganz sicher deiner Argumentation folgen - da gibt es deinen Wagen erst zurück, wenn alles bezahlt ist. Ein "Recht-so!" kann ich mir da nicht verkneifen. Angemerkt sei, dass es mich nie freut, wenn ich im weitesten Sinne am Anfang der Kausalkette die Ursache für den finanziellen Obulus eines Dritten gesetzt habe. LG Jo
Im übrigen bin ich dafür, dass die alten dunkelblauen Schwerbehindertenparkausweise (auch die unbefristet ausgestellten) gegen zeitlich befristete neue internationale Schwerbehindertenparkausweise (hinten drauf mit Lichtbild) ausgetauscht werden bzw. nach einer Übergangszeit für ungültig erklärt werden. Die Zahl der geerbten und fröhlich mißbrauchten Schwerbehinderterparkausweise nimmt doch sichtlich zu. Solch ein Mißbrauch ist echt mies !
LG Jo.
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Im übrigen bin ich dafür, dass die alten dunkelblauen Schwerbehindertenparkausweise (auch die unbefristet ausgestellten) gegen zeitlich befristete neue internationale Schwerbehindertenparkausweise (hinten drauf mit Lichtbild) ausgetauscht werden bzw. nach einer Übergangszeit für ungültig erklärt werden. Die Zahl der geerbten und fröhlich mißbrauchten Schwerbehinderterparkausweise nimmt doch sichtlich zu. Solch ein Mißbrauch ist echt mies !
LG Jo.
Info: Die von dir genannten Parkausweise verlieren Ende 2010 ihre Gültigkeit auch die unbefristeten Parkausweise und müssen dann gegen die befristeten *Internationalen Parkausweise* ausgetauscht werden.
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Das ist ja mal nen Fortschritt - rechnen wir ein Jahr hinzu bis alle das kapiert haben und dann wird einiges an Schwerbehindertenparkplätzen frei. Sagt also nix - es gibt doch noch nen Fortschritt. LG JoJoMS
Überleg grad, ob das damit zusammenhängt, dass man mit dem Schwerbehindertenparkausweis auch in Umweltzonen mit Fahrzeugen fahren darf, die man geheimhin Stinker nennt. Trotzdem - es verbessert sich was ! LG JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
@ meehster
So etwas nennt sich in Deutschland "Halterhaftung°, ggf. müßtest du "dein" Fahrverbot mit demjenigen ausmachen, dem du dein Fahrzeug überlassen hast. Kannst, willst du den Verantwortlichen nicht benennen kommst du evtl. beim ersten Mal um Fahrverbot und Punkte herum, nicht aber um die Abschleppkosten ! Das Zauberwort heißt dann Fahrtenbuch. Die Abschleppkosten bleiben dir nichtmal erspart, wenn dein Auto zuvor geklaut worden sein sollte.
Halterhaftung ist bei Parkverstößen rechtswidrig, da ein Halter nicht wirklich Einfluß darauf nehmen kann, wie jemand mit dem Auto parkt. Bei der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sieht es etwas anders aus, da ich in der Halterposition zumindest mitbekomme(n kann), wenn z.B. die HU abgelaufen ist oder die Reifen abgefahren sind oder das Auto nicht versichert ist oder der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat. Dann
muß ich vorher sagen, nicht gefahren wird bzw. den Umstand beheben. Ebenso sieht es aus, wenn ich als Vorgesetzte in einer Firma das Fahren mit einem überladenen Fahrzeug anordne, da habe ich auch Einfluß drauf. Keinen Einfluß habe ich allerdings darauf, ob falsch geparkt wird.
Noch schlimmer ist es, wenn mein Auto geklaut wird. Stell Dir vor, das eigene Auto wird geklaut und damit jemand absichtlich totgefahren. Jeder ernsthafte Befürworter für eine Halterhaftung bei solchen Parkverstößen ist zwangsläufig auch dafür, daß der Halter evtl. wegen Mordes dafür lebenslang ins Gefängnis kommt.
Die Sache ist, daß wenn ich mich auf mein Aussageverweigerungsrecht berufe, mir daraus niemand in einem Owi- oder Strafverfahren einen Strick drehen darf. Diese Regelung führt jeder ad absurdum, der Punkte oder Fahrverbot für mich fordert, wenn jemand aus meiner nahen Verwandtschaft mit einem auf mich zugelassenen Auto falsch parkt und ich diesen unter Hinweis auf mein Aussageverweigerungsrecht nicht benennen will.
Entferntere Verwandte oder besagten Werkstattmenschen muß ich allerdings benennen und wenn ich dies nicht mache, ist dies nicht umsonst eine Straftat.
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Dennoch hoffe ich sehr, dass du dein Konstrukt nicht als Rechtfertigung für freies Parken für Jedermann auf Schwerbehindertenparkplätzen siehst.
Natürlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Die Kfz-Verwahrstelle respektive das Abschleppunternehmen werden ganz sicher deiner Argumentation folgen - da gibt es deinen Wagen erst zurück, wenn alles bezahlt ist. Ein "Recht-so!" kann ich mir da nicht verkneifen. Angemerkt sei, dass es mich nie freut, wenn ich im weitesten Sinne am Anfang der Kausalkette die Ursache für den finanziellen Obulus eines Dritten gesetzt habe. LG Jo
Das ist Zivilrecht und damit ein ganz anderer Schnack.
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Überleg grad, ob das damit zusammenhängt, dass man mit dem Schwerbehindertenparkausweis auch in Umweltzonen mit Fahrzeugen fahren darf, die man geheimhin Stinker nennt. Trotzdem - es verbessert sich was ! LG JoJoMS
Als ich damals den alten unbefristeten gegen den neuen mit Verfallsdatum eintauschen durfte, habe ich den zuständigen Sachbearbeiter gefragt, warum die jetzt befristet sind, er meinte, es hänge mit dem Mißbrauch zusammen, also Opa schon Jahre tot und Enkel nutzen das Ding noch fleißig
Unter Kobinet- Nachrichten gibt es einen Artikel und ein kleines Video. Man kann sich über das Verhalten derer die angesprochen werden, nur fassungslos den Kopf schütteln.
Hirn scheinen diese allenfalls in der Größe einer Erbse zu haben.😉
mfg
teddy
Um die Berechtigung zum Parken auf einem "Behinderten Parkplatz" zu erlangen sind umfangreiche Gutachten einzuholen. Die Voraussetzungen sind sehr hoch gesetzt. Ausführliche Infos können unter dem oben genannten Stichwort im Internet erlangt werden. Der normale Schwerbindertenausweis, auch wenn er eine 90% Behinderung ausweist, berechtigt nicht zum Belegen des Behinderten Parkplatzes. Das Problem liegt nicht bei den Bürgen die gedankenlos einen Behindertenparkplatz belegen, sondern diejenigen die bewusst diesen in Beschlag nehmen. Das geht von der 18jährigen Mutter mit Kleinkind bis zum betagten Herrn mit Gehstock, die der Meinung sind es im Leben besonders schwer zu haben, aber die Kriterien für "aG" nicht erfüllen. Am schlimmsten aber sind diejenigen die den besonderen Parkausweis von Oma, Opa, Bruder, Schwester oder jemanden Anderen erworben oder ererbt haben. Schwerbehinderte die selbst fahren haben ein umgebautes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Automatik. Diese sind mit ihrem Fahrzeug auch alleine unterwegs. Fahrzeuge ohne Umbau oder Automatik (also mit einem normalen Schaltgetriebe) können von einem Schwerstbehinderten nicht gefahren werden, denn die Schwerbehinderung ("aG"😉 bezieht sich zu 90% auf eine außerordentliche Gehbehinderung. Wenn also Fahrer aus so einem Auto aussteigen und keinen Mitfahrer bei sich haben der eine den Kriterien für die Berechtigung ausweist, handelt gesetzwidrig wenn sie eine Parkberechtigung hinter der Windschutzscheibe hinterlegen. Die Berechtigung zum Benutzen des Parkplatzes setzt voraus, dass eine Berechtigung (Parkausweis, nicht Schwerbehindertenausweis), die dazugehörigen Person und den Fahrer als Transporteur. Fehlt die berechtigte Person ist er nicht berechtigt, trotz vorhandenen Parkausweis diesen Parkplatz zu benutzen. Diese Parkplatznutzung kann bis zu 1000€ kosten. Beobachten sie mal selbst diese Verfahrensweise. Die Ordnungshüter sind bei der Verfolgung dieser Verfahrensweise auf den Zufall angewiesen. Denn diejenigen die so handeln sondieren das Umfeld sorgfältig auf eventuelle Entdeckung. Mal selber beobachten und seine Gedanken machen.
MfG Eisbein 2359
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
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- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- VerwaltungsaufwandIch würde folgende Ahndung vorschlagen :
- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.
Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.
Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.
Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.
Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS
das kannste jetzt halte wie du willst ! wenn es die zugeteilter parkplatz ist gut und schön..nur es gibt sachen das finde ich nicht richtig.habe meine problem schon öffters geschrieben. aber egal.
nur was sind behinderte die auf so einen parkplatz anrechthaben sollen? sag mal !Blinde ,warum .die können laufen und sonst noch alles machen! leute die Monoskrom habe ? warum ? die könne auch in einer anderen reihe parken ! für mich hätten nur!!! richtige rollstuhlfahre ein anrecht auf parken in der ersten reihe !und auch nur dann wenn sie einen schlaganfall hatten , und nicht welche die sich noch soweit über der gürtellinie bewegen können.ist meine meinung .ich selber brauche zum ein und aussteigen fast 2 parkplätze.( steifes bein) und ich hatte anträge gestellt ohne ende.was war.5 anwälte der stadt gegen mich und meiner anwältin.
und noch etwas,warum hat eine 2 jährige 100% auf taubheit? und dann noch das G im ausweiss?? das versehe ich nicht.sie kann laufen ,toben usw. taubheit gut und schön ,nur das G verstehe ich nicht.es gibt leute die haben es ehr verdient als da.aber was soll man sich aufrägen ! brigt doch nichts.nur das was du da vom stapel läst finde ich schei.....e .was bist du den für einer?kannst dich noch über den gürtel bewegen? wenn ja,warum nimmst du den richtigen rollstuhl fahren den platz weg ??ich finde rolli fahren die noch selber fahren könne ,da müsste es eine eingen reihe geben,aber nicht in der ersten reihe !oder die anderen fuss symolanten mit parkausweis!!! leute die es brauchen finde ich es richtiger.mfg
Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Schwerbehinderte die selbst fahren haben ein umgebautes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Automatik. Diese sind mit ihrem Fahrzeug auch alleine unterwegs. Fahrzeuge ohne Umbau oder Automatik (also mit einem normalen Schaltgetriebe) können von einem Schwerstbehinderten nicht gefahren werden, denn die Schwerbehinderung ("aG"😉 bezieht sich zu 90% auf eine außerordentliche Gehbehinderung. Wenn also Fahrer aus so einem Auto aussteigen und keinen Mitfahrer bei sich haben der eine den Kriterien für die Berechtigung ausweist, handelt gesetzwidrig wenn sie eine Parkberechtigung hinter der Windschutzscheibe hinterlegen.
Woher beziehst Du bitte die ganzen "Weisheiten"?
Heißt das jetzt ich handele, mit Deinen Worten zu schreiben, gesetzwidrig.
Obwohl ich ein "aG" in meinem Schwerbehindertenausweis habe und demnach auch einen blauen Parkausweis von der Verkehrsbehörde habe.
Denn:
ich fahre Fahrzeuge mit einem normalen Schaltgetriebe und ohne jeglichen Umbau.
Auch fahre ich sehr oft nicht alleine.
Mit solchen, Deinen Aussagen, wäre ich mal ganz vorsichtig.
Denn nicht jedem sieht man auf den ersten Blick "seine Behinderung" an.
In meinem speziellen Fall auch erst wenn ich beide Prothesen von meinen Rest-Beinen nehme.
Da von Geburt an, gehe ich "optisch so verfeinert", daß es ein "Unwissender" meist gar nicht sieht.
Und ich bin sicher kein Einzelfall.
Also nochmals, nicht pauschal urteilen, sondern sehr genau differenzieren.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Woher beziehst Du bitte die ganzen "Weisheiten"?Zitat:
Original geschrieben von Eisbein2359
Schwerbehinderte die selbst fahren haben ein umgebautes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit Automatik. Diese sind mit ihrem Fahrzeug auch alleine unterwegs. Fahrzeuge ohne Umbau oder Automatik (also mit einem normalen Schaltgetriebe) können von einem Schwerstbehinderten nicht gefahren werden, denn die Schwerbehinderung ("aG"😉 bezieht sich zu 90% auf eine außerordentliche Gehbehinderung. Wenn also Fahrer aus so einem Auto aussteigen und keinen Mitfahrer bei sich haben der eine den Kriterien für die Berechtigung ausweist, handelt gesetzwidrig wenn sie eine Parkberechtigung hinter der Windschutzscheibe hinterlegen.Heißt das jetzt ich handele, mit Deinen Worten zu schreiben, gesetzwidrig.
Obwohl ich ein "aG" in meinem Schwerbehindertenausweis habe und demnach auch einen blauen Parkausweis von der Verkehrsbehörde habe.
Denn:
ich fahre Fahrzeuge mit einem normalen Schaltgetriebe und ohne jeglichen Umbau.
Auch fahre ich sehr oft nicht alleine.Mit solchen, Deinen Aussagen, wäre ich mal ganz vorsichtig.
Denn nicht jedem sieht man auf den ersten Blick "seine Behinderung" an.In meinem speziellen Fall auch erst wenn ich beide Prothesen von meinen Rest-Beinen nehme.
Da von Geburt an, gehe ich "optisch so verfeinert", daß es ein "Unwissender" meist gar nicht sieht.
Und ich bin sicher kein Einzelfall.Also nochmals, nicht pauschal urteilen, sondern sehr genau differenzieren.
OH OH
so weit sind wir hier schon wenn schon Behinderte auf Behinderte losgehen.
Prima😕😕
Nur mal so am Rande.
Bei uns in der Firma arbeitete ein 26jähriger der als 18jähriger mit dem Motorrad, sein rechtes Bein unter dem Knie
verlor.
Wenn man es nicht wußte sah es keiner beim laufen.
Am Wochenende sah man Ihn auf Motorradtreffen,
und keine Schlägerei fand ohne ihn statt.
Am Montagmorgen fuhr er auf seinen Behindertenparkplatz vor dem Firmeneingang,
man machte zwar Witze, aber keiner neidete ihm seinen Parkplatz.
Aber dennoch, aus meiner Sicht rechtfertigt auch eine Prothese keinen
generellen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz.
Bei mir ist es so das ich durch meine Gehbehinderung ohne Rollstuhl auskomme,
wenn ich keine weiten Strecken laufen muß (höchstens 200m).
Hab also keinen Rollstuhl oder Prothesen.
Und muß mich oft rechtfertigen, vor anderen die Ihren Opa in den Rollstuhl setzen und dann
losspringen können.
Ich will damit nur sagen, das Behinderungen sehr individuell sind, und viele Blickwinkel zulassen.
Es gibt soviel gesunde Bekloppte die sich keine 2 Sekunden Gedanken über Ihr Verhalten machen,
und die mit Recht zurechtgewissen gehören, wenn sie auf Behindertenparkplätze stehen.
Und auch da gehört ein wenig Toleranz und Gelassenheit dazu.
Aber bitte
geht hier nicht gegenseitig aufeinander los.
Viele Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
für mich hätten nur!!! richtige rollstuhlfahre ein anrecht auf parken in der ersten reihe !und auch nur dann wenn sie einen schlaganfall hatten, und nicht welche die sich noch soweit über der gürtellinie bewegen können.ist meine meinung .
Sehe ich nicht so, aber ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis.
Zitat:
und noch etwas,warum hat eine 2 jährige 100% auf taubheit? und dann noch das G im ausweiss?? das versehe ich nicht.sie kann laufen ,toben usw. taubheit gut und schön ,nur das G verstehe ich nicht.
Ein "G" bedeutet nicht zwangsweise "GEH"behindert (ein weit verbreiteter phonetischer Irrtum), sondern kann auch ein Merkmal dafür sein, dass jemand "(...) nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag (...)" Die Voraussetzung ist imho bei einem tauben Mädchen durchaus gegeben. Mir ist aber nicht ganz klar, was das jetzt mit dem Thema "Schwerbehindertenparkplatz"zu tun hat..?
Zitat:
nur das was du da vom stapel läst finde ich schei.....e .was bist du den für einer?kannst dich noch über den gürtel bewegen? wenn ja,warum nimmst du den richtigen rollstuhl fahren den platz weg ??ich finde rolli fahren die noch selber fahren könne ,da müsste es eine eingen reihe geben,aber nicht in der ersten reihe !oder die anderen fuss symolanten mit parkausweis!!! leute die es brauchen finde ich es richtiger.mfg
Sehe ich ebenfalls anders, diesmal akzeptiere ich Deine Äußerung aber nicht so ohne weiteres. Du unterstellst hier also ernstahft jedem Inhaber eines Parkausweises, der nicht vom Hals ab gelähmt ist, er wäre ein Simulant? Dann erzähl uns doch bitte erst mal, wo Du Medizin studiert hast und welche Referenzen Du vorweisen kannst. Vielleicht kannst Du auch noch einen Link zu Deiner Doktorarbeit posten, damit wir uns alle von Deinem Fachwissen überzeugen können. Danke für Deine Mitarbeit!
Hallo Moppel-Racer!
Ich möchte Ihnen weder etwas unterstellen, noch in irgend einer Art herab würdigen. So wie in jedem Fall gibt es Ausnahmen die ich hier nicht diskutieren möchte. Diejenigen die mit einer Schwerstbehinderung zurechtkommen müssen, wissen am Besten mit welchen Schwierigkeiten sie zurecht kommen müssen. Meinen Glückwunsch, dass Sie mit ihrer Behinderung eine Mobilität erreicht haben von denen manche träumen. Wenn Sie meine Ausführungen nochmals durchlesen, ich hoffe es, kommen Sie zu der Auffassung , dass es nicht um Sie persönlich geht, der eine zweifelsfreie Berechtigung zur Nutzung eines Schwerstbindertenparkplatzes hat, sondern um diejenigen die die Berechtigung Anderer zu ihrem eigenen Nutzen unberechtigt in Anspruch nehmen. Da Sie schon längere Zeit mit ihrer Behinderung zurechtkommen müssen, werden Sie sicherlich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Bereich "Schwerstbehinderten Parkplatz" zurück greifen können. Fühlen Sie sich bitte nicht beleidigt, das war nicht meine Absicht. Ich wollte nur auf die besonderen Umstände in diesem Bereich hinweisen. Ich denke auch an die vielen Schwerstbehinderten im Bereich von 70-90% Schwerstbehinderung und die nicht diese Parkplätze benutzen dürfen.
Ich möchte nochmals betonen, es geht nicht um diejenigen die eine Berechtigung zur Benutzung eines
Schwerstbehindertenparkplatzes haben, sondern um diejenigen die keine objektive Berechtigung haben.
Für mich ist es trotzdem immer noch unklar wie sie mit zwei Prothesen ohne zusätzliche Hilfseinrichtungen im Straßenverkehr zurechtkommen. Könnten Sie mir ein paar Denkanstöße geben?
MfG Eisbein2359