ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?

Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2009 um 21:59

Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.

- 2-3 Polizisten

- Einsatzfahrzeug

- Digitalbilder

- Anfahrtkosten

- Einsatzdauer 1-2 Stunden

- Verwaltungsaufwand

Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :

- Bußgeld (300,00 Euro),

- 3 Punkte in Flensburg,

- 4 Wochen Fahrverbot.

Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!

Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.

Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.

Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.

Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.

Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.

Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS

291 weitere Antworten
Ähnliche Themen
291 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Mein nunmmerierter Schwerbehindertenparkplatz wurde wegen örtlicher und sachlicher Gegebenheiten auf 10,5 m bemessen, was desöfteren zu Unständnis unter den Anwohner und sonstigen Kfz-Fahrern führt. Eine Verkürzung auf 7,50 m hätte zur Folge, dass ein Fahrzeug mehr in der Bucht parken würde und dann mir nicht mehr ausreichend Platz zum Ein- und Ausladen meines E-Rollis bliebe. Verladung des E-Rollis per Carolift 6900 - das sagt hier dem ein oder anderen bestimmt etwas. Ca. 1,5 m des mir mit Nummer zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatzes wird für die Ein- und Ausfahrt eines Verkaufsfahrzeuges eines gegenüberliegenden Geschäftes benötigt.

Das größere Problem ist, dass der mir überlassene Schwerbehindertenparkplatz von Fahrzeugen zugeparkt wird, die den "freien" Platz entgegen der Fahrtrichtung (falsche Straßenseite) befahren. Es handelt sich bei der Straße nicht um eine Einbahnstrasse ! Fast regelmäßig kommt von Falschparkern die Ausrede, man habe die Schilder nicht gesehen und "solche Schilder müßten zweiseitig ausgewiesen werden. Smile - das würde dann bei konsequenter Anwendung bedeuten, dass der deutsche Schilderwald sich mal eben verdoppeln würde - Schilderproduzenten dürften sich über diese Art der Wirtschaftsförderung freuen - Millioneneinkünfte winken.

Übrigens kostet das Aufstellen eines Schwerbehindertenparkplatzschildes mit dem Zusatzschild der Nummer mit allem drum und dran 500 Euro - in meinem Fall wurde gefordert, dass am Ende des Parkplatzes ein zweites Schild aufgestellt wurde. Das kam auch promt. Ergo kostet die Maßnahme schon mal 1.000 Euro. Wenn man jetzt auch noch die Schilder rückseitig für Leute beschildert, die entgegen der Fahrtrichtung parken, dann könnten sich die kosten fast verdoppeln (bis auf den Ständer halt).

LG JoJoMS

 

P.S.: Nochmal würde ich bei der Wohnungssuche darauf achten, dass von sich aus Parkraum vorhanden ist - z.B. in geeigneten Tiefgaragenparkplätzen. Leider ist behindertengerechter individueller Wohnraum mit Aufzug, Parkraum, schwellenfrei, behindertengerechtes Bad - sehr selten. Mir hatte man damals eine Wohnung in einem Altenheim (gut es nannte sich Seniorenstift) angeboten, wo um 21.30 Uhr das Eingangstor verschlossen wurde und ab dann kein Besuch mehr in der Wohnung sein durfte. Als Mensch mittleren Alters möchte man ja auch verständlicherweise nicht ins Seniorenstift. Achja - und der Preis für die Hütte war auch beträchtlich zzgl. einer Pflichtabgabe von 140 Euro mtl. für die Erreichbarkeit eines Hausmeisters.

Sorry auch das wäre für mich keine Entschuldigung fürs falschparken. Auch wenn man das Schild nur von der Rückseite sieht . Da muß von einem Autofahrer erwarten können das er sich umdreht, dann er erkennen um welches Verkehrs-Schild es sich handelt. Außerdem ist auch verboten entgegen der Fahrtrichtung zu parken.

Der Vorschlag ist sicher ehrenwert, die Bußgelder zu erhöhen. Die Verärgerung verstehe ich auch!

Ich stelle allerdings die Frage, was ist gefährlicher?

Wenn jemand mit 40 km/h zu schnell durch die Innestadt fährt oder sich auf den hier genannten Parkplatz stellt. M. E. sollten sich die Strafen im Straßenverkehr nach der Gefährung durch die Tat richten.

Gruß

Ulicruiser

am 5. April 2010 um 20:32

Hallo UliCruiser,

Dann müsste falsch Parken nahezu Straffrei sein.

So wie ich das Sehe muss die Strafhöhe geeignet sein dafür zu Sorgen, das das unerwünschte Verhalten zu unterbinden.

Bei Behindertenparkplätzen sind die 35€ Geldbusse etwas niedrig angesetzt, wenn aber öfters mal abgeschleppt würde, wäre das schon hilfreich.

Hallo,

ich würde mal behaupten die Argumentationsfolge ist falsch.

Artikel 2 Grundgesetz :

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das ist immernoch das Gesetz, welches über allen anderen steht, zu schnelles Fahren verletzt sicher nicht das Recht anderer, das Parken auf einem Parkplatz der im Sinne des Nachteilsausgleichs und der Gleichstellung für eine benachteiligte Personengruppe reserviert ist schränkt deren Rechte jedoch nicht unerheblich ein.

am 6. April 2010 um 0:53

Ich gebe Polarbaer64 völlig Recht. Es gibt bekanntlich nicht viele Sitouationen, in denen sofort abgeschleppt werden darf. Hiervon sollte mehr Gebrauch gemacht werden.

am 6. April 2010 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Im übrigen wer einen Parkausweis unberechtigt nutzt kann wegen Mißbrauch bestraft werden. Das wäre dann eine Straftat. Dann wird es richtig teuer.

vor kurzem ist hier in Mülheim jemand zu 1.500 € Bußgeld verurteilt worden wegen Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB.

Besagter Verurteilter nutzte den abgelaufenden Behindertenparkausweis

seines verstorbenen Opa's

am 6. April 2010 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Im übrigen wer einen Parkausweis unberechtigt nutzt kann wegen Mißbrauch bestraft werden. Das wäre dann eine Straftat. Dann wird es richtig teuer.

vor kurzem ist hier in Mülheim jemand zu 1.500 € Bußgeld verurteilt worden wegen Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB.

Besagter Verurteilter nutzte den abgelaufenden Behinderten-Parkausweis

seines verstorbenen Opa's

Den selben Fall hatten wir diese Woche, da wars die Oma, und der Missbraucher erzählte dies auch noch völlig unbedarft, zu seinem Pech liefen grade 2 Ordnungshüter über den Ekz-Parkplatz, die wir dann informierten.

Warum zeigt ihr den denn an?

Wenn er steuern hinterzieht, lasst ihr ihn laufen, oder?

Gruß

Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Warum zeigt ihr den denn an?

Wenn er steuern hinterzieht, lasst ihr ihn laufen, oder?

Gruß

Ulicruiser

????Worin besteht da jetzt der inhaltliche Zusammenhang?????

Ist doch ganz klar. Hier wird m.E. denunziert.

Wenn man so etwas macht, dann sollte man auch konsequent sein. Der, der die Steuern hinterzieht, betrügt den Staat und somit die Allgemeinheit. Mit diesen Geldern könnten auch soziale Belange realisiert werden. Warum sollte damit nicht auch ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden.

Meine Aussage bezieht sich nicht nur auf die Diskussion hier im Forum, sondern ist allgemeingültig.

Hier wird es nur offen ausgetragen!

Gruß

Ulicruiser

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?