Schwerbehindertenparkplatz : 300 €, 3 Punkte & 4 Wochen Fahrverbot ?
Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.
- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand
Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :
- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.
Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.
Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.
Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.
Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.
Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.
Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS
Beste Antwort im Thema
Da zu Sylvester nun innerhalb von knapp 2 Jahren der 80ste Einsatz zur Räumung des mir zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatztes nötig wurde, finde ich, dass es Zeit wird, dass solche Parkverstöße sehr viel strenger geahndet werden sollten. Weniger, weil ich mal wieder 2 Stunden im Wagen sitzen mußte, sondern weil durch die Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes ganz erhebliche Ordnungskräfte gebunden werden.
- 2-3 Polizisten
- Einsatzfahrzeug
- Digitalbilder
- Anfahrtkosten
- Einsatzdauer 1-2 Stunden
- Verwaltungsaufwand
Ich würde folgende Ahndung vorschlagen :
- Bußgeld (300,00 Euro),
- 3 Punkte in Flensburg,
- 4 Wochen Fahrverbot.
Erste Wiederholung des Verstoßes : Verdoppelung der Sanktionen!
Zweite Wiederholung des Verstoßes : 1.500 Euro Bußgeld, 6 Punkte in Flenburg, 1 Jahr Fahrverbot plus MPU.
Das auf den ersten Blick krasse Sanktionspaket begünde ich damit, dass die Zahl der Parkverstöße drastisch abnehmen und damit Polizei/Ordnungskräfte wichigere Aufgaben wahrnehmen können. Bislang droht nur ein Bußgeld von 35 Euro, welches in Flensburg nicht aktenkundig wird. Daher ist schon von vornherein fraglich, ob Wiederholungstäter auch wie schon jetzt vorgesehen verschärft geahndet werden.
Ich würde vorschlagen, dass die "ersten 3 Punkte" durch 10 Stunden pro Punkt ehrenamtliche Mitarbeit in einem Behinderten- oder Pflegeheim abarbeiten kann. Das würde dann 30 Stunden ehrenamtliche Hilfsarbeit bedeuten und die Einsicht fördern, dass es für behinderte Menshcen im Straßenverkehr sehr viel schwieriger ist. Das Fahrverbot könnte man bei meinem Vorschlag aber nicht abarbeiten, denn es gibt nichts, was den deutschen Autofahrer mehr zum Nachdenken anregt, als ein mehrwöchiges Fahrverbot.
Bei der sofortigen schnellstmöglichen Räumung des Schwerbehindertenparkplatztes muss es natürlich bleiben. D.h. Abschleppen, oder Versetzen. Meinethalben auch durch Anruf beim Falschparker. Das Wichtigste ist ja, dass der Parkplatz schnellst möglichst geräumt wird. Auch müßten die Rechte der betroffenene Behinderten gestärkt werden, wenn es darum geht Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Parkplatzräumung durchzusetzen.
Ich habe bewußt recht krasse Sanktionen gewählt, weil Bußgelder in der EU im Rahmen der Angleichung künftig deutlich höher ausfallen werden. In anderen EU-Ländern gelten z.B. bei Alkoholsünden oder Geschwindigkeitübertretungen ganz andere Hausnummern, als man sie in Deutschland (noch) gewohnt ist. Nach wie vor ist derzeit die wirkungsvollste Abschreckung das Abschleppen des falsch parkenden Fahrzeuges. Während über ein Bußgeld von 35 Euro bislang noch gelächelt wird. Beim Abschleppen sind es nicht nur Kosten bis zu 250 Euro all inclusive, sondern auch die Umstände, dass man sein Fahrzeug wiederholen muss.
Freunde werde ich mir mit diesem Beitrag wohl nicht machen, aber darum geht es ja nicht. LG JoJoMS
291 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
35€ + unter Umständen abschleppen ist einfach zu wenig.
Hallo,
und danke für die Rückkehr zu OnTopic.
Ein grundsätzliches Problem in unserer Bananenrepublik besteht zwischenzeitlich nicht im Fehlen von Gesetzen sondern in deren nicht konsequenter Umsetzung.
Dabei appeliere ich hier an diejenigen unter euch die betroffen sind, druckt euch das einschlägige Gerichtsurteil aus :
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2262.php
stellt euch hinter den Falschparker, ruft die Streckenkontrolle und verlangt dass bei fehlen einer Erreichbarkeitsnotiz hinter der Windschutzscheibe abgeschleppt wird.
"Unter umständen abschleppen" ist nach gültiger Rechtssprechung eben nicht mehr richtig, nein die Streckenkontrolle soll das gefälligst sofort veranlassen wenn wie gesagt keine sofortige Räumung des Parkplatzes seitens des Verursachers möglich ist, ansonsten gleich noch die Dienstausweise zeigen lassen und eine Beschwerde gegen die Kapos einreichen wegen Untätigkeit und Diskriminierung.
....Also jetzt dann die grobe Kelle von meiner Seite, "SORGT DAFÜR DASS GELTENDES RECHT DURCH- UND UMGESETZT WIRD" das tut dann schon weh genug😉
Das Problem ist das geltendes Recht häufig nicht umgesetzt wird. Parkt z. B. ein Falschparker auf einem Behindertenparkplatz. Weil ich dort parken will rufe ich die Polizei an, die kommt dann auch und sagt mir häufig sie könne das falschparkende Auto nicht abschleppen weil es unverhältnismäßig wäre.
Allein schon solche Aussage der Unverhältnismäßigkeit ist schon eine Frechheit.
Fazit: Welchen Sinn macht überhaupt ein Behindertenparkplatz wenn Falschparker nicht konsequent abgeschleppt.(???)
Städte wie z.B. Düsseldorf, Köln, Essen, Frankfurt usw. schleppen konsequent ab.
Fällt euch was auf ?? Städte die kleiner sind fällt es häufig schwer derart radikal für den Falschparker vorzugehen, woran das liegt lasse ich mal offen. Eine entsprechende Erklärung fällt mir im Moment nicht ein. Auch möchte ich keine Mutmaßungen anstellen warum das so ist.
Sind Erfahrungen die ich im Laufe der Jahre gemacht habe.
PS: Aussreden, das Schild habe ich nicht gesehen sind mir ein Rätsel wenn man bedenkt wie groß dieses Schild ist. Das Schild zu übersehen ist eigentlich unmöglich, es sei denn man wäre blind.🙂
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Das Problem ist das geltendes Recht häufig nicht umgesetzt wird. Parkt z. B. ein Falschparker auf einem Behindertenparkplatz. Weil ich dort parken will rufe ich die Polizei an, die kommt dann auch und sagt mir häufig sie könne das falschparkende Auto nicht abschleppen weil es unverhältnismäßig wäre.
Allein schon solche Aussage der Unverhältnismäßigkeit ist schon eine Frechheit.
Fazit: Welchen Sinn macht überhaupt ein Behindertenparkplatz wenn Falschparker nicht konsequent abgeschleppt.(???)
Städte wie z.B. Düsseldorf, Köln, Essen, Frankfurt usw. schleppen konsequent ab.
Fällt euch was auf ?? Städte die kleiner sind fällt es häufig schwer derart radikal für den Falschparker vorzugehen, woran das liegt lasse ich mal offen. Eine entsprechende Erklärung fällt mir im Moment nicht ein. Auch möchte ich keine Mutmaßungen anstellen warum das so ist.
Sind Erfahrungen die ich im Laufe der Jahre gemacht habe.
PS: Aussreden, das Schild habe ich nicht gesehen sind mir ein Rätsel wenn man bedenkt wie groß dieses Schild ist. Das Schild zu übersehen ist eigentlich unmöglich, es sei denn man wäre blind.🙂
Hallo zusammen,
ich kann mir gut vorstellen, dass die Polizei in der Lage ist, ein gesundes Ermessen an den Tag zu legen. Wer war nicht selbst mal froh, für Geschwindigkeitsüberschreitung oder ungesicherten Transport des Weihnachtsbaumes nur eine mündliche Verwarung statt eines saftigen Tickets zu kassieren.
Die Polizei wird sich möglicherweise nachts bei einem zugeparkten reservierten Einzelparkplatz anders entscheiden als wenn in der Mittagspause der letzte Behindertenparkplatz vor der Post zugeparkt ist doch permanent andere Plätze frei werden.
Ich selbst wünsche mir kein radikales Vorgehen der Polizei - ein gesundes Ermessen kann oft angebracht sein und auch mit einem 'normalen' Ticket (€35) und vernünftiger Ansprache kann mehr Einsicht und gegenseitige Rücksichtnahme angeregt werden als durch 'radikale Sanktion' (Blockieren/ Abschleppen).
Gruss,
schlaun
Zitat:
Original geschrieben von schlaun
Die Polizei wird sich möglicherweise nachts bei einem zugeparkten reservierten Einzelparkplatz anders entscheiden als wenn in der Mittagspause der letzte Behindertenparkplatz vor der Post zugeparkt ist doch permanent andere Plätze frei werden.
Hallo,
also das ist jetzt echt Blödsinn, die "Nichtbehinderten Parkplätze" sind eben schmaler, da kann man dann wenn mehrere frei sind zwar einparken, da man aber nicht zwangsläufig als Behindertenfahrzeug erkannt wird, ist man ganz schnell rechts und links zugeparkt.
Und wie soll das dann mit einer entsprechenden Rollimechanik wieder ins Auto rein gehen???
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Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
PS: Aussreden, das Schild habe ich nicht gesehen sind mir ein Rätsel wenn man bedenkt wie groß dieses Schild ist. Das Schild zu übersehen ist eigentlich unmöglich, es sei denn man wäre blind.🙂
Kommt drauf an. Mir ist es auch schon einmal passiert, daß ich das Schild nicht gesehen habe, weil es sich gekonnt erst hinter meiner C-Säule versteckt hatte. Der Parkplatz war auch nicht größer als die anderen drumherum und das Schild ungefähr so groß wie ein DIN-A5-Schulheft. Ich hab dort im Auto gewartet, weil mein Schatz etwas in einem Geschäft erledigen wollte und als wir wieder loswollten, bekam ich das von meinem Schatz gesagt.
Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) ist allerdings nicht der Regelfall.
Genau das ist der Punkt, diese Falschparker spekulieren darauf das die Ordnungshüter ein Auge zudrückt. Das muß einfach ein Ende haben.
Kannst du dir vorstellen wie man sich fühlt wenn ein Behindertenparkplatz von einem Nichtbehinderten belegt ist. Normale Parkplätze sind noch frei aber du da nicht parken kannst weil du nicht au deinem Fahrzeug kommst. Du rufst dann die Polizei weil du den Behindertenparkplatz nutzen willst. Die Polizei sagt dir, wir können den Wagen nicht abschleppen lassen, weil es nach ihrer Meinung unverhältnismäßig wäre das Fahrzeug abzuschleppen. Die sagt dir dann, sie können doch sich auf einen normalen Parkplatz stellen. Polizei die so reagiert bekommt dann richtig Ärger mit mir.
Ich habe festgestellt, das in Städten wo radikal abgeschleppt selten ist, das Nichtberechtigte dort parken. Es kommt natürlich auch vor, aber das Risiko abgeschleppt zu werden ist verdammt hoch.
Fazit: Bei Kontrollen nur ein Knöllchen dranhängen macht keinen Sinn, weil eben das unberechtigte Parken für den Behinderte ein massive Verkehrsbehinderung darstellt. Das wäre genau so als würde sich einer in zweiter Reihe hinstellt und den Verkehr behindert. Ok dann blockierst du gleich alle. Man kann erwarten das jeder Verkehrsteilnehmer den Verkehr nicht behindert. Wer das ignoriert muß bestraft werden ohne wenn und aber. Gerade wenn auf Behindertenparkplätzen nicht hart durchgegriffen wird ändert sich rein garnichts. Nur mit einem harten Durchgreifen kann das Falschparken auf Behindertenparkplätzen unberechtigtes Parken weitgehends abgestellt werden.
In dem Fall darf es keinen Ermessensspielrum geben, völlig welche Tageszeit gerade ist.
Einige Mitmenschen scheinen wohl der Meinung zu sein Behinderte sind ur zu bestimmten Tageszeiten unterwegs
Deine Vergleiche sind für mich nicht nachvollziehbar.
Ich kann z. B. nicht auf einem normalen Parkplatz parken weil er zu schmal ist. Fahre ich darauf kann ich dann auf diesen kann ich wenn neben mir ein Fahrzeug steht dor die Tür nicht weit öffnen um auszusteigen. Kann ich die Tür nicht ganz öffnen komme ich nicht ins auto rein bzw. raus.
Deshalb sind solche Argumente man könne auf einem normalen Parkplatz einfach absurd.
Der so ein Argument vorbringt, sollte einmal Selbsterfahrung machen. Erst die Selbsterfahrung kann unter Umständen zur Einsicht führen.
Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von schlaun
Die Polizei wird sich möglicherweise nachts bei einem zugeparkten reservierten Einzelparkplatz anders entscheiden als wenn in der Mittagspause der letzte Behindertenparkplatz vor der Post zugeparkt ist doch permanent andere Plätze frei werden.
also das ist jetzt echt Blödsinn, die "Nichtbehinderten Parkplätze" sind eben schmaler, da kann man dann wenn mehrere frei sind zwar einparken, da man aber nicht zwangsläufig als Behindertenfahrzeug erkannt wird, ist man ganz schnell rechts und links zugeparkt.
Und wie soll das dann mit einer entsprechenden Rollimechanik wieder ins Auto rein gehen???
Ja, ein normaler Parkplatz ist für den Rollstuhlfahrer zu klein. Warum nicht in obigem Beispiel mittig auf zweien parken? Auf dem Eltern-Parkplatz? Einen Randparkplatz wählen? Sorry, etwas off-topic, es ging in diesem Beispiel einfach um die angemessene Wahl der Mittel (€35 Ticket immer, doch abschleppen nach Einzelfallbeurteilung), die die Polizei haben sollte. Geht es im Einzelfall darum, eine Lösung zu finden, oder oberlehrerhaft einen Denkzettel zu verpassen? Auch die Ressourcen der Polizei sind begrenzt und alle Bürger können erwarten, dass diese Ressourcen angemessen eingesetzt werden. Sollte der Polizist in jedem Fall seine Zeit mit Warten auf den Abschleppwagen verbringen oder doch lieber Drogendealer vom Kinderspielplatz vertreiben?
Zitat:
Fazit: Bei Kontrollen nur ein Knöllchen dranhängen macht keinen Sinn, weil eben das unberechtigte Parken für den Behinderte ein massive Verkehrsbehinderung darstellt.
Keine Frage, für den Inhaber des blauen Ausweises stellt es eine massive Einschränkung dar. Der fliessende Verkehr wird durch das unberechtigte Parken jedoch nicht behindert, wie es jedoch beim Parken in der zweiten Reihe der Fall wäre.
Um die Verbindung zum ursprünglichen Thema dieses Beitrags herzustellen, hier ein Vergleich zu Verstössen, die ähnlich sanktioniert werden wie im Titel vorgeschlagen:
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstand: weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Rote Ampel: >1 Sekunde rot, mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Alkohol im Blut: ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Der Unterschied zum Falschparken auf dem Behindertenparkplatz ist, dass die obigen vier Verstösse Menschenleben gefährden.
Zitat:
Original geschrieben von schlaun
Ja, ein normaler Parkplatz ist für den Rollstuhlfahrer zu klein. Warum nicht in obigem Beispiel mittig auf zweien parken? Auf dem Eltern-Parkplatz? Einen Randparkplatz wählen? Sorry, etwas off-topic, es ging in diesem Beispiel einfach um die angemessene Wahl der Mittel (€35 Ticket immer, doch abschleppen nach Einzelfallbeurteilung), die die Polizei haben sollte. Geht es im Einzelfall darum, eine Lösung zu finden, oder oberlehrerhaft einen Denkzettel zu verpassen? Auch die Ressourcen der Polizei sind begrenzt und alle Bürger können erwarten, dass diese Ressourcen angemessen eingesetzt werden. Sollte der Polizist in jedem Fall seine Zeit mit Warten auf den Abschleppwagen verbringen oder doch lieber Drogendealer vom Kinderspielplatz vertreiben?Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Hallo,also das ist jetzt echt Blödsinn, die "Nichtbehinderten Parkplätze" sind eben schmaler, da kann man dann wenn mehrere frei sind zwar einparken, da man aber nicht zwangsläufig als Behindertenfahrzeug erkannt wird, ist man ganz schnell rechts und links zugeparkt.Und wie soll das dann mit einer entsprechenden Rollimechanik wieder ins Auto rein gehen???
Zitat:
Original geschrieben von schlaun
Keine Frage, für den Inhaber des blauen Ausweises stellt es eine massive Einschränkung dar. Der fliessende Verkehr wird durch das unberechtigte Parken jedoch nicht behindert, wie es jedoch beim Parken in der zweiten Reihe der Fall wäre. Um die Verbindung zum ursprünglichen Thema dieses Beitrags herzustellen, hier ein Vergleich zu Verstössen, die ähnlich sanktioniert werden wie im Titel vorgeschlagen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Abstand: weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Rote Ampel: >1 Sekunde rot, mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat FahrverbotAlkohol im Blut: ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Der Unterschied zum Falschparken auf dem Behindertenparkplatz ist, dass die obigen vier Verstösse Menschenleben gefährden.Zitat:
Fazit: Bei Kontrollen nur ein Knöllchen dranhängen macht keinen Sinn, weil eben das unberechtigte Parken für den Behinderte ein massive Verkehrsbehinderung darstellt.
Du scheinst mir einer von dehnen zu sein die nur das verstehen was sie wollen.Es ist nicht nötig das du hier absurde Vergleiche anstellst, die im Grunde überhaupt nicht vergleichbar sind. Wer sich hier oberlehrerhaft aufführt bist doch du , ansonsten würdest du hier nicht die entsprechenden Vergleiche anstellen. Du solltest einfach mal nachdenken sofern du überhaupt dazu in der Lage bist. Du scheinst nicht behindert zu sein, ansonsten würdest du so nicht argumentieren. Wenn du behindert(?) wärst,würdest du ganz anders schreiben.(?) Ich will dir nun einmal oberlehrerhaft einen Rat geben. Du solltest dir einmal ein Huhn z.B. nehmen, das gackert nämlich erst dann wenn es ein Ei gelegt hat. Fazit: Du solltest erst einmal in einer solchen Situation sein, bevor du überhaupt mitreden kannst. PS: In der Regel verteilt nicht die Polizei die Knöllchen, sondern ein ein Ordnungsdienst für den ruhenden Verkehr. In den von mir erwähnten Städten in einem meiner Beiträge wird da hart durchgegriffen. Die sind rund um die Uhr unterwegs.
Die von dir erwähnten Strafen sind meiner Meinung nach viel zu gering. In anderen EU- Ländern sind die Strafen um ein viefaches höher. Aber das ist eine andere Sache, aber darum geht es hier nicht, deshalb will ich nicht weiter darauf eingehen.
Morgens Leutle,
parkt doch mal auf dem reservierten Parkplatz eines Oberbürgermeisters😉🙂
So schnell könnt ihr garnicht aussteigen wie ihr da abgeschleppt werdet😠
Soviel zur Verhältnismäßigkeit der Mittel😉
....P.S. : Die wenigsten OBs dürften Schwerbehindert sein.
Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Morgens Leutle,parkt doch mal auf dem reservierten Parkplatz eines Oberbürgermeisters😉🙂
So schnell könnt ihr garnicht aussteigen wie ihr da abgeschleppt werdet😠
Soviel zur Verhältnismäßigkeit der Mittel😉
....P.S. : Die wenigsten OBs dürften Schwerbehindert sein.
😁 Stelle mir das grad bildlich vor. Ich im Auto sitzend und mit Auto oben auf dem Aschlepper stehend
Wäre auf dann eine schöne Stadtrundfahrt. Würde da schöne Fotos machen und den OB- anschließend in einem Pressebericht richtig schön vorführen.😁😁
Gefällt mir dein Gedanke.😉
@ schlaun
Du schreibst hier ohne wirklich nachzudenken. Ich will hier nur mal ein Beispiel nennen.
Du schreibst man könne als Behinderter einen Randparkplatz nutzen. Das zeigt mir das du dir keinerlei Gedanken gemacht hast bzw. von der Materie keinerlei Ahnung hast. Ein normale Randparkplatz hat eine Länge von 5,50 m dagegen hat ein ensprechender Behindertenparkplatz von 7,50m Stellst du dir jetzt die Frage warum ??? Die Frage kann ich dir beantworten.
1. Für Rollstuhl- Fahrer gibt es auch einen Heckaustieg ( Es wird ein z. B. eine Rampe ausgefahren die dem behinderten Menschen ermöglicht aus seinem Auto herauszufahren.
2. Es gibt auch Systeme wo ein Rollstuhl automatisch ausgeladen (Kofferraum) wird. Deshalb ist die Länge von 7,50 m nötig um überhaupt den Rollstuhl auzuladen.
Außerdem deine Argumentation man könne ja 2 Parkplätze nutzen. Dein Gedanke ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar, dann würde nämlich auch ein Behinderter eine Ordnungswidrigkeit begehen die unter Umständen auch mit einem Bußgeld geahndet werden könnte.
Außerdem wäre ich dann als Behinderter nicht besser wie der Falschparker auf einem Behindertenparkplatz. Betrachtet man den ohnehin knappen Parkraum in den Städten wäre so ein Verhalten fast genau so mies wie die o.g. Falschparker.
Die Parkplätze mit einer Länge von 7.50 Metern konnte ich hier noch nirgendwo ausmachen, selbst mein eigener vorm Haus ist nur 5,5 m, wenn ich keine Sperrfläche dahinter hätte wegen Bordsteinabsenkung, würde es knapp werden mit Rollstuhl aus dem Heck ausladen...
Ist auch bei vielen Einkaufszentren hier nicht anders, die sind zwar entsprechend breit,meist aber noch kürzer, mein Kfz passt oft nicht einmal komplett darauf, so daß ich beim Rolli ausladen und anschließendem reinsetzen erstmal den Verkehr , der hinter mir vorbei will, zum Erliegen bringe.
Hat sich allerdings bis heute noch niemand beschwert
Zitat:
Original geschrieben von katzenvater
Die Parkplätze mit einer Länge von 7.50 Metern konnte ich hier noch nirgendwo ausmachen, selbst mein eigener vorm Haus ist nur 5,5 m, wenn ich keine Sperrfläche dahinter hätte wegen Bordsteinabsenkung, würde es knapp werden mit Rollstuhl aus dem Heck ausladen...Ist auch bei vielen Einkaufszentren hier nicht anders, die sind zwar entsprechend breit,meist aber noch kürzer, mein Kfz passt oft nicht einmal komplett darauf, so daß ich beim Rolli ausladen und anschließendem reinsetzen erstmal den Verkehr , der hinter mir vorbei will, zum Erliegen bringe.
Hat sich allerdings bis heute noch niemand beschwert
Die Länge von 7,50 m ist nur bei Randparkplätzen, also wo Fahrzeuge hintereinanderstehen.
Bei Parkbuchten sind die Behinderten- Parkplätze breiter und die länge dieser Parkplätze ist wie bei den Normalparkplätzen.
Ich habe meinen numerierten Parkplatz nachgemessen. Die Länge ist 7,5 m. Entspricht somit der entsprechenden Norm bei den o.g.
Mein nunmmerierter Schwerbehindertenparkplatz wurde wegen örtlicher und sachlicher Gegebenheiten auf 10,5 m bemessen, was desöfteren zu Unständnis unter den Anwohner und sonstigen Kfz-Fahrern führt. Eine Verkürzung auf 7,50 m hätte zur Folge, dass ein Fahrzeug mehr in der Bucht parken würde und dann mir nicht mehr ausreichend Platz zum Ein- und Ausladen meines E-Rollis bliebe. Verladung des E-Rollis per Carolift 6900 - das sagt hier dem ein oder anderen bestimmt etwas. Ca. 1,5 m des mir mit Nummer zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatzes wird für die Ein- und Ausfahrt eines Verkaufsfahrzeuges eines gegenüberliegenden Geschäftes benötigt.
Das größere Problem ist, dass der mir überlassene Schwerbehindertenparkplatz von Fahrzeugen zugeparkt wird, die den "freien" Platz entgegen der Fahrtrichtung (falsche Straßenseite) befahren. Es handelt sich bei der Straße nicht um eine Einbahnstrasse ! Fast regelmäßig kommt von Falschparkern die Ausrede, man habe die Schilder nicht gesehen und "solche Schilder müßten zweiseitig ausgewiesen werden. Smile - das würde dann bei konsequenter Anwendung bedeuten, dass der deutsche Schilderwald sich mal eben verdoppeln würde - Schilderproduzenten dürften sich über diese Art der Wirtschaftsförderung freuen - Millioneneinkünfte winken.
Übrigens kostet das Aufstellen eines Schwerbehindertenparkplatzschildes mit dem Zusatzschild der Nummer mit allem drum und dran 500 Euro - in meinem Fall wurde gefordert, dass am Ende des Parkplatzes ein zweites Schild aufgestellt wurde. Das kam auch promt. Ergo kostet die Maßnahme schon mal 1.000 Euro. Wenn man jetzt auch noch die Schilder rückseitig für Leute beschildert, die entgegen der Fahrtrichtung parken, dann könnten sich die kosten fast verdoppeln (bis auf den Ständer halt).
LG JoJoMS
P.S.: Nochmal würde ich bei der Wohnungssuche darauf achten, dass von sich aus Parkraum vorhanden ist - z.B. in geeigneten Tiefgaragenparkplätzen. Leider ist behindertengerechter individueller Wohnraum mit Aufzug, Parkraum, schwellenfrei, behindertengerechtes Bad - sehr selten. Mir hatte man damals eine Wohnung in einem Altenheim (gut es nannte sich Seniorenstift) angeboten, wo um 21.30 Uhr das Eingangstor verschlossen wurde und ab dann kein Besuch mehr in der Wohnung sein durfte. Als Mensch mittleren Alters möchte man ja auch verständlicherweise nicht ins Seniorenstift. Achja - und der Preis für die Hütte war auch beträchtlich zzgl. einer Pflichtabgabe von 140 Euro mtl. für die Erreichbarkeit eines Hausmeisters.