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Schweller bei Radwechsel eingedrückt

VW Jetta 6 (162)

Mir ist beim Radwechsel an meinem VW-Jetta der Wagenheber abgerutscht und hat eine ordentliche Delle am linken Schweller verursacht, die leider auch von außen durch das etwas hoch gedrückte Blech zu sehen ist
Die Meinung meines Nachbarn (KFZ-Mechaniker): Unbedingt reparieren lassen, weil das Auto so beim nächsten TÜV nicht durchkommt.
Die Beurteilung meiner Karosserie-Werkstatt (bei der ich wegen einer kleinen Delle schon mal Kunde war): Unbedingt reparieren lassen. Ist zwar sicherheitstechnisch nicht nötig, der TÜV besteht jedoch darauf. Sonst verweigert er die Plakette. Kostenvoranschlag: 800 – 1200 €)
Die Beurteilung meiner VW-Vertragswerkstatt: Reparatur wegen dem TÜV absolut nicht notwendig. Die Delle wird von dort nicht beanstandet. Wichtig ist nur, den an der Stelle beschädigten Unterbodenschutz auszubessern, damit kein Rostbefall entsteht. Reparatur, wenn gewünscht aus optischen Gründen, kommt auf ca. 3000 €.
Die Beurteilung eines TÜV-Ingenieurs, der sich freundlicherweise den Schaden kurz auf dem TÜV-Gelände ansah: Kein Grund für den TÜV, das zu beanstanden oder gar die Plakette zu verweigern. Kann wegen der Optik repariert werden, muss wegen dem TÜV jedoch nicht.
Und was mache ich jetzt?:
Ich habe die beschädigte Stelle am Schweller mit NIGRIN Langzeit-Unterbodenschutz (schwarzer Bitumen) dick überstrichen. Jetzt warte ich, wie der TÜV bei meinem nächsten offiziellen Besuch im Mai nächsten Jahres reagieren wird. Wird der Schaden nicht beanstandet, ist die Sache erledigt. Falls doch, werde ich ihn eben dann – und erst dann – reparieren lassen. Jetzt schon vorsichtshalber oder nur aus ästhetischen Gründen 1000 Euro oder gar noch mehr auszugeben, halte ich für unnötig.

Hat jemand von euch diesbezügliche Erfahrungen?

41 Antworten

Hast du mal Bilder von dem Schaden ?

Auf jeden Fall hast du mit dem Bitumenunterbodenschutz wohl keine gute Wahl getroffen.

Zitat:

@jochen2044-aktuell schrieb am 16. Juni 2024 um 13:18:29 Uhr:


Und was mache ich jetzt?

...

Zitat:

Ich habe die beschädigte Stelle am Schweller mit NIGRIN Langzeit-Unterbodenschutz (schwarzer Bitumen) dick überstrichen. Jetzt warte ich, wie der TÜV bei meinem nächsten offiziellen Besuch im Mai nächsten Jahres reagieren wird. Wird der Schaden nicht beanstandet, ist die Sache erledigt. Falls doch, werde ich ihn eben dann – und erst dann – reparieren lassen.

Hätte ich nicht besser ausdrücken können. Aber ja, EP-Grundierung wäre auf dem blanken Blech wohl besser aufgehoben gewesen. Dann Steinschlagschutz und, wenn gewünscht, Lack.

Hol das Bitumenzeugs bitte schnellstmöglich wieder runter.

Was sonst passiert, kannst du im parallel laufenden Thread begutachten: https://www.motor-talk.de/.../...a-falsch-gemacht-worden-t7744983.html

Eigentlich wollte ich ja nur wissen, welche ERFAHRUNGEN MIT DEM TÜV ihr bei gleichen Schweller-Schäden gemacht habt. Mit euren fast dramatisch klingenden Warnungen wegen meines Bitumenanstrichs mit NIGRIN Unterbodenschutz habt ihr mich jetzt noch zusätzlich verwirrt. Trotzdem danke!

Der Werkstattmeister einer weiteren großen Karosserie-Fachwerkstatt, die ich gestern aufgesucht hatte, beurteilte meine Bitumen-Reparatur im Gegensatz zu euch als „gut gemacht“. Meine Ängste wegen des TÜVs hat er auch zerstreut.

Weiterhin konnte ich unter www.testbericht.de zahlreiche Bewertungen von Anwendern lesen, die das Produkt bezgl. seiner Dichtigkeit und Haltbarkeit ausnahmslos als gut beurteilten.
Die Redaktion von testbericht.de kommt allerdings zu einer mehr differenzierten Beurteilung. Einerseits bestätigt sie, dass die Verwendung des Produkts als Langzeit-Unterbodenschutz in Betracht komme, weil es den Stahl vor den schädlichen Einflüssen von Wasser, Streusalz und Steinschlag bewahre und damit Korrosion verhindere. Andererseits gibt sie die Warnung von diversen Fachkreisen wieder, wonach Bitumen-Unterbodenschutz generell als problematisch gelte, da er verspröden könne und dann zu Unterrostungen neige, welche aufgrund der abdeckenden schwarzen Teerschicht oft erst zu spät erkannt würden.
Also auch hier mal wieder konträre Meinungen, wie bzgl. TÜV.

Ich selbst habe in weit zurück liegender Vergangenheit nur gute Erfahrungen mit Bitumenanstrichen gemacht. Bei allen meinen in den 70er, 80er und 90er Jahren gekauften Neufahrzeugen habe ich gleich nach dem Kauf beiden Schwellern einen solchen Bitumenanstrich zukommen lassen. Damals gab es den heute üblichen Unterbodenschutz nämlich noch nicht, auch kein verzinktes Blech, so dass spätestens nach dem zweiten Winter (damals noch mit Eis und Schnee) die Schweller anfingen zu rosten. Dieser Bitumenanstrich hat meine Autos während ihrer gesamten bis zu 8jährigen Laufzeit an dieser Stelle vor Rost geschützt.

Nun gut, ich habe heute ohnehin einen Termin bei der ADAC-Prüfstelle. Ich werde mir nun auch noch von dort eine „Expertise“ einholen und dann – falls von dort empfohlen – eine förmliche Reparatur in einem Fachbetrieb vornehmen lassen.

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Zitat:

@jochen2044-aktuell schrieb am 18. Juni 2024 um 10:41:03 Uhr:


Eigentlich wollte ich ja nur wissen, welche ERFAHRUNGEN MIT DEM TÜV ihr bei gleichen Schweller-Schäden gemacht habt.

Ohne deinen Schaden gesehen zu haben kann das auch keiner beurteilen.

Zitat:

@jochen2044-aktuell schrieb am 18. Juni 2024 um 10:41:03 Uhr:



Ich selbst habe in weit zurück liegender Vergangenheit nur gute Erfahrungen mit Bitumenanstrichen gemacht. Bei allen meinen in den 70er, 80er und 90er Jahren gekauften Neufahrzeugen habe ich gleich nach dem Kauf beiden Schwellern einen solchen Bitumenanstrich zukommen lassen.

... aber vermutlich auf intakten Lackaufbau (da ist das ja auch ok - wäre nicht meine erste Wahl, aber ok) und nicht auf (stellenweise) blankes Blech. Ein paar Jahre halten wird das so auch, aber ideal wäre definitiv was anderes.

Unsere Erfahrungen beim Tüv sind für dich auch nicht wirklich relevant, denn dein Prüfer muss die Kiste am Ende durchwinken, nicht meiner. Aber dann lass doch die HU in der Werkstatt machen, in der der Chef meint, das wäre kein Problem. Oder frag einfach den Prüfer vor der Untersuchung, und wenn er sich sträubt, gehst du halt stattdessen zu einem anderen.

Zitat:

Eigentlich wollte ich ja nur wissen, welche ERFAHRUNGEN MIT DEM TÜV ihr bei gleichen Schweller-Schäden gemacht habt. Mit euren fast dramatisch klingenden Warnungen wegen meines Bitumenanstrichs mit NIGRIN Unterbodenschutz habt ihr mich jetzt noch zusätzlich verwirrt. Trotzdem danke!

Stell doch mal ein Foto des Schadens rein und ja, hol das Bitumenzeug wieder runter! Darunter kanns munter blühen und das sieht man erst, wenns zu spät ist.

Den Nachbarn (KFZ-Mechaniker) mal um eine ausführliche Unterweisung im Umgang mit dem Wagenheber bitten.

Zitat:

Stell doch mal ein Foto des Schadens rein und ja, hol das Bitumenzeug wieder runter! Darunter kanns munter blühen und das sieht man erst, wenns zu spät ist.

Vor meinem Bitumenauftrag sah die beschädigte Stelle wwie folgt aus:
Ein Plastikstopfen, der sich zufälligerweise an der eingedrückten Stelle befunden hatte, war nach innen gedrückt und konnte wegen der Blechverformung nicht mehr dicht eingefügt werden. Das Blech selbst war immer noch vom Original-Unterbodenschutz bedeckt. Es war durch das Missgeschick kein Riss entstanden. Ich habe dann den Stopfen wieder eingefügt und ihn und das umliegende Blech zwecks seiner Fixierung dick mit Bitumen bestrichen, damit er sich nicht mehr lösen kann.

Insofern frage ich mich, ob eine Bitumen-Entfernung jetzt was bringt. Vor allem aber weiß ich nicht, wie ich diese Masse, die ja inzwischen fest geworden ist, wieder runterbringen soll. Abschleifen, abschaben, mit Bezin u.ä. lösen? Und dann? Also ich fürchte, damit würde ich den Schaden evtl. nur noch vergrößern, weil ich damit sicherlich den Original-Unterbodenschutz ebenfalls entfernen würde.

Ein Foto vom jetzigen Zustand dürfte wohl kaum was bringen. Es zeigte nur eine am Schweller eingedrückte mit Bitumnen übersrtichenen Delle.

Du hast doch was zu verbergen...zumindest die TÜV Frage könnte man mit einem Foto besser beurteilen.
Die Schweller sind quasi die Hauptlängsträger eines Autos und wieviel von seiner Tragfähigkeit er eingebüßt hat, hängt davon ab, wie stark er verformt ist.

Zitat:

@jochen2044-aktuell schrieb am 20. Juni 2024 um 10:08:33 Uhr:


...
Ein Foto vom jetzigen Zustand dürfte wohl kaum was bringen. Es zeigte nur eine am Schweller eingedrückte mit Bitumnen übersrtichenen Delle.

Vielleicht solltest du das die Leute entscheiden lassen, die dir helfen wollen.

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